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Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?

Themenstarteram 27. November 2006 um 12:52

Hallo,

hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?

Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.

Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!

Beste Antwort im Thema

schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...

und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken

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am 7. Februar 2007 um 23:45

Ich wollt nur mal eins erwähnen:

Wenn ich mit einem Auto verunglücke,

was so eine illegal Xenoneffekt oder Xenonlampe drin hat,

dann hat mich das so doll geblendet,

das ich gar nichts mehr sehen konnte...

Oder wenn ich einen hinten auf seine Klarglas-Rückleuchten drauf donnere, dann hat man die Bremsleuchten nicht gesehen oder sie haben mich zu stark geblendet.

Ohne E-Zeichen hat man dann ruck-zuck min. eine Teilschuld.

So kann das Schnäppchen schnell ein teureres Vergnügen werden;)

Immer 2 mal nachdenken, bevor man was so eine "Kleinigkeit" mal ohne Tüv einbaut.

ja, gute Menschen wie Dich braucht das Land :D

 

 

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba

Ich wollt nur mal eins erwähnen:

Wenn ich mit einem Auto verunglücke,

was so eine illegal Xenoneffekt oder Xenonlampe drin hat,

dann hat mich das so doll geblendet,

das ich gar nichts mehr sehen konnte...

Oder wenn ich einen hinten auf seine Klarglas-Rückleuchten drauf donnere, dann hat man die Bremsleuchten nicht gesehen oder sie haben mich zu stark geblendet.

Ohne E-Zeichen hat man dann ruck-zuck min. eine Teilschuld.

So kann das Schnäppchen schnell ein teureres Vergnügen werden;)

Immer 2 mal nachdenken, bevor man was so eine "Kleinigkeit" mal ohne Tüv einbaut.

hmm

 

Die einen Kontrollorgane reagieren teilweise übereifrig und winken erstmal alles raus, was nicht ganz sauber erscheint, die anderen haben keine Ahnung/Lust/Erfahrung.

Hatte damals einen Vectra B der ersten Sorte mit anderen, aber legalen Birnen. Dem TÜVler fiel die größere Helligkeit wohl auf und meint nur, "ach ja, Xenon". Hätte ihm dennoch merkwürdig vorkommen müssen, weil die ersten Vectra noch Glasstreuscheiben hatten und keine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut war. Also hat er schonmal 2 wesentliche Kriterien übersehen. Ansonsten hätte er ja noch die Leuchtweitenregulierung testen können. Interessiert hat ihn lediglich die korrekte Einstellung der Scheinwerfer.

Nur eine Polizeistreife wollte die Birnen sehen ob da ein Prüfzeichen drauf war. War jedoch alles ok und beim Vectra kam man noch so dran ohne den Stoßfänger abbauen zu müssen ,-)

Ansonsten sehe ich auch in meiner Gegend viele Kisten die sich Xenon eingebaut haben, überwiegend junge Kerlchen. Diese Dinger sind zwar schön hell, aber angenehm sind die nachts sicher nicht für die anderen Verkehrsteilnehmer.

Moin,

Der Witz an der Sache ist ja ... diese illegalen Bauten ... leuchten meistens nach Messungen schlechter als die original Leuchtmittel. Grund ... die Teile leuchten überall hin, nur nicht da, wo sie hinleuchten sollen. Das der Eindruck von "mehr" Licht entsteht, liegt an der sog. subjektiven Blendung. Kann jeder selbst ausprobieren ...

Was erscheint heller in der Ferne ? Nur das Fernlicht, oder die gehaltene Lichthupe ? Aus eigener Erfahrung bin ich der Meinung das die Lichthupe weiter leuchten täte. Misst man das aber mal, stellt man fest, das kein Unterschied besteht. Der große Lichthaufen vorm Auto verarscht an der Stelle das Auge.

Gruß Kester

am 8. Februar 2007 um 7:04

SRA und ALWR war erst ab 2000 odre so pflicht. die ersten A8 und 7er 'BMW hatten zwar auch schon xenon, aber noch ohne beides. gibt da eine regelung, das fahrzeuge, die nach 01.04.00 mit gasentladungslampen ausgerüstet worden sind (auch neufahrzeuge) erst diese sachen besitzen müssen.

Wegen Ahnung haben: Mein bruder hatte in seinem Neon Xenon Abblendlicht, hat damit auch Pickerl ($57a) bekommen. In der selben werkstatt habe ich keines erhalten, weil bei der Stoßstange ein Halter gefehlt hat (hing auf einer seite 10mm weiter runter als auf der anderen).

Ich wurde in 5 Jahren erst einmal kontrolliert.

am 8. Februar 2007 um 10:21

Richtig mit den A8 und 7ern.

Dieses "Gutachten" das kursiert, erlaubt NUR DIESEN, die ORIGINAL Xenon hatten, von einer Nachrüstung SWR und ALWR abzusehen.

ALLE anderen MÜSSEN das bei Xenon-Nachrüstung auch dran haben.

am 8. Februar 2007 um 12:43

es ist legal wenn die umrüstung und eintragung nachweißlich vor dem 01.04.00 passiert ist, egal welches auto.

allerdings ist noch immer so, das die Scheinwerfer selbst dafür geprüft sein müssen. und das ist selten bis gar nie der fall, ausser man tauscht komlpett um, wobei dann SWR und ALWR die geringsten sachen dann snid.

wo steht denn das merlin?

am 8. Februar 2007 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

es ist legal wenn die umrüstung und eintragung nachweißlich vor dem 01.04.00 passiert ist, egal welches auto.

allerdings ist noch immer so, das die Scheinwerfer selbst dafür geprüft sein müssen. und das ist selten bis gar nie der fall, ausser man tauscht komlpett um, wobei dann SWR und ALWR die geringsten sachen dann snid.

Aber NUR bei Fahrzeugen, die es jemals mit Xenon und ohne SWR und ALWR gab.

am 8. Februar 2007 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

...

Was erscheint heller in der Ferne ? Nur das Fernlicht, oder die gehaltene Lichthupe ? Aus eigener Erfahrung bin ich der Meinung das die Lichthupe weiter leuchten täte. Misst man das aber mal, stellt man fest, das kein Unterschied besteht. Der große Lichthaufen vorm Auto verarscht an der Stelle das Auge.

Gruß Kester

Dann hast du wohl noch ein Auto mit H4-Funzeln.

Bei H7/H1-Scheinwerfern muss das Abblendlicht an bleiben wenn man das Fernlicht einschaltet.

die stvzo sagt aus

Zitat:

§50 STVZO absatz 10

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:

*einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

*einer Scheinwerferreinigungsanlage und

*einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

auch ist xenon erst in dafür zugelassenen scheinwerfern legal.

@patti

falsch auch bei h4 gibt es die schaltung bei fernlicht abblendlicht an, kam erst so 1990 rum bei vielen modellen erst rein. zb corrado hat das sowie golf 3

@zipfeklatscher dieses rumkrusierende gutachten ist völlig falsch, gefälscht, nichtmal das papier wert auf dem es steht und gegen die stvzo. die stvzo regelt klipp und klar wann alwr und swr pflicht sind

am 8. Februar 2007 um 23:53

Nichts anderes habe ich behauptet.

Aber es steht fest, das Fahrzeuge, die vor 2000 mit Xenon AB WERK und OHNE LWR und SWR ausgerüstet waren, diese NICHT nachrüsten müssen.

NUR das ist richtig und das habe ich etwa 8 mal geschrieben.

Das steht nirgendwo, ist aber so, da Gesetze nicht rückwirkend gelten.

inkrafttretten und übergangsbestimmungen siehe §72 stvzo

und es steht nirgends das fahrzeuge die xenon vor 2000 hatten nachrüsten müssen wozu dann ein sinnloses gutachen?

am 9. Februar 2007 um 0:14

Dieses Gutachten ist ja eigentlich bekanntlich Mist. Daher setzte ich das ja auch in "".

Es steht nicht alles irgendwo.

Man muss auch rückschliessen können.

doch steht alles da

§72 stvzo

§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

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