Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?
Hallo,
hier in MT sind ja schon hunderte Threads zum Thema (meist illegales) Xenon nachrüsten ohne SWA und auto. Leuchtweitenregulierung entstanden! Und in jedem Thread wird auch durchgekaut was die Folgen sind (alles aber nur theoretisch). Nun interessiert mich aber eher wer nun wirklich schonmal damit erwischt worden ist! Was war die Strafe? Oder hat irgendeine blöde Ausrede geholfen? Was habt ihr beim TÜV-Termin gemacht?
Ich möchte nicht das das wieder in Streitigkeiten ausartet und zum Beispiel Leute die das nachgerüstet haben wieder angegriffen werden.
Ich möchte einfach nur die Fallbeispiele aus der PRAXIS hören!
Beste Antwort im Thema
schön das alle am thema vorbeireden, den threadsteller interessieren konkrete fallbeispiele, das es verboten ist weis er selbst und warum es so ist weis er vermutlich auch oder es interessiert ihn nicht... toll das es immer wieder moralapostel gibt, auch wenn sie keiner hören möchte...
und zum thema polizei merkt es nicht, bei uns merkt sie es auch nicht kenne auch mindestens 10autos mit illegalem xenon, aber das sind meist autos vom schlage bmw e39, e46 golf 4 oder so. da ist es einfach nicht auffällig wenn xenon verbaut ist, bei nem golf 2 wird die polizei das schon bemerken
229 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Doch, einzig und allein darum geht es.
Richtig! EUCH geht es darum. 😉
Nur wie hadrian schon schrieb, macht nicht jedes "per se-verbot" auch immer zwingend sinn, zumal man die umbaubedingungen ja auch an auflagen knüpfen könnte, anstatt sie rigoros zu verbieten.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
zumal man die umbaubedingungen ja auch an auflagen knüpfen könnte, anstatt sie rigoros zu verbieten.
Hüstel. Die gibt es, z.b. wie schon erwähnt bei Daimler....Aaaaaaber: Das kostet nun mal, deswegen hält sich der Zubehörmarkt auch merklich zurück. Da gibt Franz Spoilerschreck tausende für irgendwelchen Felgen-oder Plastikmumpitz aus ,aber für vernünftige Scheinwerfer reicht es nicht mehr, da muß halt die Bastellösung ran (
damit meine ich dich nicht) .
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
... , zumal man die umbaubedingungen ja auch an auflagen knüpfen könnte, anstatt sie rigoros zu verbieten.
Große Teile des Thread verpasst 😕
Es gibt doch völlig legale Umbaumöglichkeiten unter Vorgabe/Einhaltung von Bedingungen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Große Teile des Thread verpasst 😕Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
... , zumal man die umbaubedingungen ja auch an auflagen knüpfen könnte, anstatt sie rigoros zu verbieten.Es gibt doch völlig legale Umbaumöglichkeiten unter Vorgabe/Einhaltung von Bedingungen.
Vermutlich aber nicht für jedes Fahrzeug und nicht für jeden Geldbeutel. Und da kann dann der eine oder andere ggf. nicht verknusen, dass er ohne Gegenlichtblender auskommen muss 😉
Bei meinem alten C70 fand ichs seinerzeit auch schade, dass es den noch nicht mit Xenon gab. Aber ich denke, das ist dann halt Kismet 😉 Beim jetzigen Auto ist es dabei und fertig.
Abgesehen natürlich von den Idioten, die EXTRA falsche Scheinwerfer einbauen (und die dann ggf. noch extra falsch einstellen, um so richtig wichtig zu sein). Aber um die gehts in dieser Diskussion scheinbar primär nicht, obschon die Threadüberschrift dieses suggeriert. Nämlich: Illegales Xenon! Wer wurde schon erwischt?
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Zitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
muss halt ein zugelassener Scheinwerfer eingebaut werden.
Nicht zwangsweise, über ein lichttechnisches Gutachten kann man auch ohne Probleme eine Einzelgenehmigung für die Scheinwerfer bekommen.
Es gibt kein Per-Se-Verbot auch wenn es noch so oft behauptet wird, es ist alles eintragungsfähig was NACHWEISLICH die Vorschriften einhält. Ein generelles Verbot Xenonbrenner in Halogenscheinwerfer zu bauen gibt es nicht, sie sind nur in der Kombination nie geprüft worden. Also gibt es lediglich die Auflage beide in Kombination prüfen zu lassen. Ok, die kostet etwas mehr als 20€, daran wird es bei ebay-Billigtuning auch scheitern 😛
Falsch eingestellte Scheinwerfer sind genauso "illegal", auch wenn erstmal keine Absicht unterstellt wird und daher die BE nicht erlischt. Aber zu hohe Scheinwerfer sind vorschriftswidrig und da der Halter/Fahrer dafür verantwortlich ist ...