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Illegales Lockangebot - Falsche Angaben über Vorbesitzer - Kann ich zurücktreten?

Themenstarteram 2. März 2014 um 11:04

Hallo folgendes ist mir leider passiert. Ich hab ein Auto, welches bei mobile.de mit 2 Vorbesitzern angepriessen wurde (Ausdruck hab ich zum Glück noch) probegefahren, im Preis verhandelt und 2 Tage später gekauft. Ich hab eine ADAC Kaufvertrag unterschrieben unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Da ich in Zeitdruck war und das Auto noch heimfahren wollte bevor es dunkel wurde, haben wir alles schnell über die Bühne laufen lassen und ich ihm das Geld gegeben (5stellige Summe) und den Wagen gleich mitgenommen. Zuhause hab ich zwar 3 Einträge in der Fahrzeugbriefen gesehen, konnte aber irgendwie merken das der 1. Eintrag nicht vom Ersbesitzer ist, da das Datum nicht stimmte. Im Adac Kaufvertrag stand aufeinmal 4 Vorbesitzer..

Also hab ich die Adresse und Telefon des Besitzers rausgesucht, von dem ich ausging, er war der 2. Diesen rief ich an und er sagte mir, er war bereits der 3. Besitzer damals. Also hab ich einen Wagen gekauft, von jemand der ihn als 5. Besitzer hatte und ich somit Nummer 6. bin.

Unter diesen Umständen hätte ich den Wagen niemals gekauft, denn ich bekomme ihn auch nie wieder verkauft, geschweige denn hab einen riesen Wertverlust gemacht. Ich möchte auch keine Preisminderung, sonder unter diesen Umständen alles Rückgängig machen. Ob der Wagen technisch einwandfrei ist und nicht gar an den Kilometern manipuliert wurde, kann ich auch nicht ausschliessen.

Gibt es ein genaues Gesetz, dass mir das Recht zum Rücktritt gibt? Es war doch bestimmt ein illegales Lockangebot wenn von 2. Hand gesprochen wird, und im ADAC Kaufvertrag ne 4. reingeschrieben wird, er aber dann tatsächlich nach Recherche der 5. war.

Also ich hab wohl für 4. Hand unterschrieben, aber er war wohl der 5. obwohl aber im Inserat 2. Besitzer stand

Bitte helft mir unter diesen Umständen ist mir die Lust an dem Wagen total vergangen...

Beste Antwort im Thema
am 6. März 2014 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von Marshall22

Zitat:

Original geschrieben von Noodles90

Hm wo ist der TE hin? Hat der Besuch beim Anwalt doch Ernüchterung gebracht? :D Würde mich mal interessieren was nun ist.

Wie billig und langweilig muss das eigene Leben eigentlich sein, wenn man sich über Leute lustig macht, die (un)verschuldet in der Klemme stecken?

Unverschuldet?

So einfach kann man sichs auch machen, da wird seit Jahr und Tag in allen Medien über die Tricks der Autoverkäufer berichtet, eigentlich schon immer, denn die Autohändler sind ja die legitimen Nachfolger der Pferdehändler und Roßtäuscher, die es schon immer gegeben hat seit der Mensch Pferde domestiziert hat ........ es werden allenthalben Tipps gegeben, wie man beim Kauf vorgehen sollte, auf was man achten sollte usw. (Auch hier in diesem Forum gibt es einen recht umfangreichen Thread dazu), was aber machen die Leute? Scheren sich einen Dreck um all diese gut gemeinten Ratschläge, meinen, ihnen passiere sowas doch nicht, sie überschätzen sich und ihren Sachverstand, schenken wildfremden Leuten Glauben, und unterschreiben Kaufverträge blind, händigen Bargeld aus oder überweisen hohe Summen ....... völlig ungeprüft und nur aufgrund von mündlichen Zusagen des Verkäufers, dass er dies und das noch machen würde ........ und wundern sich dann, dass das in die Hose geht, dann weinen sie sich hier aus und bitten um Hilfe, was man denn da machen könnte .........

Es gibt täglich mindestens einen solchen Beitrag hier, die Leute werden nicht schlauer, sie werden immer dümmer.

Deshalb kann ich da nur sagen: Selber Schuld, Pech gehabt.

 

Grüße

Udo

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am 2. März 2014 um 11:07

Warum hast du dir den Vertrag vor der Unterschrift nicht durchgelesen? Was im Inserat steht ist NICHT bindend, nur der Kaufvertrag!

Themenstarteram 2. März 2014 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Warum hast du dir den Vertrag vor der Unterschrift nicht durchgelesen? Was im Inserat steht ist NICHT bindend, nur der Kaufvertrag!

Der Verkäufer machte einen ehrlichen Eindruck ja ich weis blödheit meinerseits da ich unter Zeitdruck war und noch vor dem Dunkeln nach Hause mit dem Auto wollte.

Aber FAKT ist im Kaufvertrag stehen 4. jetzt finde ich heraus das ER der 5. war.

Im Inserat wurde mit 2 geworben um Leute anzuziehen..

Selbst wenn der Kaufvertrag binden ist wie du schreibst sind die Angaben FALSCH!

am 2. März 2014 um 11:16

Ja was willst du da hinterher noch machen zumal im Kaufvertrag die genaue Anzahl der Vorbesitzer reingeschreiben wurde. Das Mobile Angebot ist nicht bindend,viele Verkäufer schreiben dort auch oftmals den Zusatz " Irrtümer vorbehalten" rein.

 

Also Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf und Zeitdruck bei einer 5 stelligen Summe ist vollkommen fehl am Platz. Das mit den Vorbesitzern musst du ihm beweisen und ggf einen Nachlass aushandeln.

Themenstarteram 2. März 2014 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ja was willst du da hinterher noch machen zumal im Kaufvertrag die genaue Anzahl der Vorbesitzer reingeschreiben wurde.

eben NICHT

im ADAC Kaufvertrag steht unter Punkt

2.5 dass das KFZ soweit ihm bekannt 4 Anzahl Vorbesitzer Fahrzeughalter einschliesslich Verkäufer hatte.

er war aber laut Recherche NICHT der 4. sondern der FÜNFTE

 

Was steht denn im Brief

Themenstarteram 2. März 2014 um 11:28

Im Brief steht unter

B (1) Anzahl der Vorhalter 4

und dann sein Name, der von dem ich ihn gekauft hab. Also war er der 5.

Zitat:

Original geschrieben von NailMcNandolf

...da ich unter Zeitdruck war und noch vor dem Dunkeln nach Hause mit dem Auto wollte.

Das wäre dann ein besonders teuer erkaufter Zeitgewinn.

Gab es Probleme mit der Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs oder warum war hier die hereinbrechende Dunkelheit ein so großer Druckfaktor?

Themenstarteram 2. März 2014 um 12:00

Es drohte bald zu regnen und das Auto hatte keine intakten Scheibenwischer, was mir der Verkäufer aber auch sagte

Ich verweise mal auf folgendes was ich gefunden habe

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M11-Zahl-der-Vorbesitzer-von-erhebliche-Bedeutung-beim-Gebrauchtwagenkauf.php

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=33170&

http://www.motor-talk.de/forum/anzahl-vorbesitzer-aktueller-fall-t2874911.html

Fakt ist ich kann das Auto nicht auf mich zulassen, da ich sonst der 6. Besitzer wäre und es somit nie und nimmer verkauft bekomme. Ein Händler hätte mir gestern dafür maximal noch 6000€ geboten.

Themenstarteram 2. März 2014 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Warum hast du dir den Vertrag vor der Unterschrift nicht durchgelesen? Was im Inserat steht ist NICHT bindend, nur der Kaufvertrag!

Cool zu wissen,

dann mach ich nächst mal auch ein Inserat Super Audi 1. Hand nur 40.000km, und wenn die Leute dann vor der Tür stehen hat er aufeinmal 5 Besitzer und 220.000km. Der hat das doch nur gemacht, damit sich überhaupt jemand dafür interessiert.

am 2. März 2014 um 12:03

Die Antworten hast du dir ja rausgesucht, hier wird keiner für dich beim Verkäufer anrufen oder das Problem klären. Ich sehe aber mindestens 75% der Schuld bei dir. Der Brief lag vor und der Vertrag wurde unterschrieben.

Wenn du dagegen vorgehen willst, dann solltest du zum Anwalt gehen oder es unter Lehrgeld verbuchen.

Und ja kannst du machen in deinem Inserat, vielleicht findest du ja auch einen der so doof ist wie du und sich den Vertrag nicht durchliest. Im Vertrag muss dann aber alles korrekt angegeben werden.

Zitat:

Original geschrieben von NailMcNandolf

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ja was willst du da hinterher noch machen zumal im Kaufvertrag die genaue Anzahl der Vorbesitzer reingeschreiben wurde.

eben NICHT

im ADAC Kaufvertrag steht unter Punkt

2.5 dass das KFZ soweit ihm bekannt 4 Anzahl Vorbesitzer Fahrzeughalter einschliesslich Verkäufer hatte.

er war aber laut Recherche NICHT der 4. sondern der FÜNFTE

Hallole ...

Wahrscheinlich wurde einfach nur dieses " einschließlich Verkäufer " übersehen ...

Ob das Fahrzeug jetzt 4 oder 5 Vorbesitzer hatte , finde ich jetzt nicht mal so dramatisch ... ab einem gewissen Fahrzeugalter.

Da gibt's wirklich andere / wichtigere Angaben im KV die zu 100 % stimmen sollten ;)

Hast du wenigstens bei deiner Rückfrage an Vorbesitzer Nr. 2 bzw. Nr. 3 mal nach den damaligen Km gefragt :rolleyes:

Gruß

Hermy

 

am 2. März 2014 um 12:11

Zitat:

Fakt ist ich kann das Auto nicht auf mich zulassen, da ich sonst der 6. Besitzer wäre und es somit nie und nimmer verkauft bekomme. Ein Händler hätte mir gestern dafür maximal noch 6000€ geboten.

Bis 5 Vorbesitzer kann das Auto verkauft werden danch wirds zur Standuhr.:rolleyes:

Die Logik ist schon etwas subtil.:D

EK und VK beim Händler sind nun mal 2 paar Schuhe und

wenn er merkt das du Druck hast geht der Angebotspreis in den Keller.:eek:

Abgesehn davon kann ich wie alle anderen hier nur sagen selbst schuld.

Vorher lesen, ansehen und nicht bei Kerzenschein das Auto holen.

Danach sämtliche juristische Register für eine marginale

Sache zu ziehen ist ganz leicht überzogen und

sehr unwahrscheinlich mit Erfolg gekrönt.

Wenn der Hobel sonst läuft fahr ihn einfach, den das hastet du

auch bestimmt damit vor oder?;)

Themenstarteram 2. März 2014 um 12:19

Ich verstehe gar nicht warum ihr alle gegen MICH seit, der Verkäufer hat doch mit falschen Angaben im Inserat geworben und gelockt, und wenn das bindend ist was im Kaufvetrag steht, dann sind 4. Besitzer binden, es war aber der 5.

ich bitte aber nochmal genau diesen Post ebenfalls hier im Motor Talk Forum zu lesen.

Interessant ist, dass die Leute GEGEN den Verkäufer waren, weil er eben geschrieben hat 1. Vorbesitzer und er aber der 2. war, und es ebenso zur Reklamation kam. Ich zitiere einige wichtige Posts

Zitat:

Du hast einen kleinen Denkfehler begangen:

 

Im Kaufvertrag für ein Kzf werden immer ALLE Halter als Vorbesitzer genannt.

Also sind es in deinem Fall ZWEI (du und der vorher).

Somit stehen im Kaufvertrag und in der Anzeige falsche Angaben. Versuch es auf die freundliche Tour mit den Käufern!

Zitat:

Seh es doch langsam ein:

du hast eine falsche Angabe zu den Vorbesitzern gemacht und musst dich jetzt mit dem Käufer einigen (Preisnachlass ...).

Zitat:

Dein Denkfehler dabei: Du betrachtest es aus Deiner Sicht.

 

Angaben müssen aus Sicht des Käufers gemacht werden, was der erhalten wird.

Alles nochmal nachzulesen Hier

Themenstarteram 2. März 2014 um 12:21

Zitat:

 

Hast du wenigstens bei deiner Rückfrage an Vorbesitzer Nr. 2 bzw. Nr. 3 mal nach den damaligen Km gefragt :rolleyes:

Gruß

Hermy

Habe ich, die Kilometer könnten stimmen, er hat mir aber noch Sachen von Motorschaden und fliegenden Händlern erzählt und all so dubiose Dinge.

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