Illegaler Auspuff Vance and Hines

Harley-Davidson

Guten Morgen liebe Gemeinde,

auch ich werde mal im "Club" der Harleyfahrer sein.
Möchte mir in den nächsten Monaten meine erste HD zulegen, freu:-)

Im Urlaub bin ich eine HD mit einem Vance and Hines gefahren.
Fan den Auspuff einfach nur geil, der sound und die Optik...

Kann mir jemand sagen, wie die Strafen nun wirklich sind, wenn man einen illegalen Auspuff fährt.
Komme auch Norddeutschland....

Ich weiß das Thema wurde wohl schon öfter diskutiert, aber eine richtige Antwort habe ich auch nach Stunden der Recherche nicht gefunden...

Danke

Gruß

P.S. Ach so, kann mir jemand sagen wo man coole Felgen für ne HD bestellen kann. (Fatboy) ?

Beste Antwort im Thema

SOOOOFTAILER!!!! KUNDSCHAFT!!!

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na wenn es denn auf Vorgaben der EU basiert, haben natürlich die Beamten bei dem Niederbayrischen Verkehrsminister das sofort umgesetzt.
Ich bin gespannt ob es die Franzosen, Italiener, Niederländer usw. auch irgendwann lesen.
Sicher nicht und das ist gut so.
Nur schön mit abgeleiteter Kompetenz arbeiten ohne das Hirn einzuschalten, meine Damen und Herrn in Berlin.
Harleybear

Zitat:

Original geschrieben von Brus


Wie schon so oft geschrieben, hängt letztendlich alles von der Einstufung des Cops vor Ort ab und das ist meiner Meinung leider das was zählt.

_______________

Denke nicht, dass jeder Cop die Sachlage nach eigenem Gusto einschätzen kann, wozu gibt es schließlich Gesetze und Verordnungen? Ist doch keine Bananenrepublik, wo wir leben....

Es muss auch zu dieser Thematik aktuelle einschlägige Rechtsprechung geben, die eigtl. jedem Cop "im Felde", sprich im Einsatz, bekannt sein sollte/müsste..... 

Zitat:

Original geschrieben von Bikermaxx



Zitat:

Original geschrieben von Brus


Wie schon so oft geschrieben, hängt letztendlich alles von der Einstufung des Cops vor Ort ab und das ist meiner Meinung leider das was zählt.

_______________

Denke nicht, dass jeder Cop die Sachlage nach eigenem Gusto einschätzen kann, wozu gibt es schließlich Gesetze und Verordnungen? Ist doch keine Bananenrepublik, wo wir leben....

Es muss auch zu dieser Thematik aktuelle einschlägige Rechtsprechung geben, die eigtl. jedem Cop "im Felde", sprich im Einsatz, bekannt sein sollte/müsste..... 

...und da kommt man an den Punkt an dem sich eine Rechtschutzversicherung rechnet! :-) In meinem Fall würde mein Mopet von der Rennleitung zum TÜV gebracht und konfisziert. Die Richterin hat es am Ende anderst gesehen und ich mußte die Strafe (damals um die 1000€) plus die Punkte nicht "annehmen". Was bleibt waren die 3 Wochen ohne Mopet und der Ärger...

Zitat:

Original geschrieben von Bikermaxx


Denke nicht, dass jeder Cop die Sachlage nach eigenem Gusto einschätzen kann, wozu gibt es schließlich Gesetze und Verordnungen?......

Ist aber so und wurde auch schon etliche Male durchgekaut..... 🙄 Nennt sich Ermessensspielraum und der basiert auf Gesetzen und Verordnungen...🙄 Und wir sollten froh sein, dass es den bei Ordnungswidrigkeiten zumindest noch teilweise gibt....

Gruß Brus

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Ermessensspielraum hat die Executive nur, wenn in der anzuwendenden Norm (Gesetz, Verordnung, Whatever) "kann" o.ä. steht.

Bist Du Dir sicher, dass in diesem Fall tatsächlich eine Norm mit Ermessensspielraum vorliegt??? Nicht jede Norm im Verwaltungsrecht ist tatsächlich eine Ermessensnorm (Gegenteil: gebundene Entscheidung)!

Haste mal ne Hausnummer?

Die Ahndung einer zu lauten Auspuffanlage richtet sich nach der StVO / StVZO und nicht nach dem Polizei-/ Ordnungsgesetz.....🙄
Entsprechend wirst Du da und vielleicht im OwiG, bzw. Den entsprechenden Verwaltungsvorschriften oder Durchführzngsverordnungen was finden, wenn Dich Haus-Nr. Interessieren....

Gruß Brus

Und zum Thema "Bananenrepublik" und der Aufschrei nach Gesetzen und Verordnungen, die alles regeln, sollten Leute wie Du sich mal überlegen, was Ihnen lieber ist:
Ein Cop, der vor Ort nach Gespräch und unter Abschätzung der Gesamtsituation abwägen kann, ob er es bei einer mündlichen Verwarnung beläßt oder eine festgelegtes Bussgeld?

Ich weiß, was mir besser gefällt!!! 😉😁

Gruß Brus

Hallo Bikermaxx,

Brus hat recht mit dem Ermessensspielraum bei der Verfolgung und Ahndung der OWI (Hat Brus nicht auch beruflich damit zu tun?).

Hier greift jedoch zunächst nicht das Polizei und Ordnungsrecht oder auch SOG, wie es in eingen Bundesländern heißt, sondern die Spezialnorm
hier STVZO:

§ 69a STVZO Ordnungswidrigkeiten
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
.... des § 49 Abs. 1 über die Geräuschentwicklung;

Dazu kommt die Zuständigkeit gem. § 68 StVZO
....Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, so kann an Stelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen...

Dem vorgeschaltet ist das OWIG und hier kommt auch das Ermessen ins Spiel, § 47 OWIG

(Opportunitätsprinzig = Handeln nach pflichtgemäßen Ermessen). Das pflichtgemäße Ermessen bezieht sich nur darauf, ob der Beamte einschreitet oder nicht. Wenn er einschreitet, hat er alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit sicherzustellen.

Bei der Sicherstellung greifen dann SOG bzw. bei der nicht freiwilligen Herausgabe die Beschlagnahme gem. §§ 94,98 STPO

z. B. NdsSOG
§ 26
Sicherstellung

Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,

um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren...

Soviel zu den von dir gewünschten Hausnummern (Lange nicht vollständig. Es fehlen noch einige, die ein COP bei seinem Einschreiten zu beachten hat. Sachliche und örtliche Zuständigkeit, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit usw, usw.)

@ Brus: Recht hast du, ich weiß auch, was mir besser gefällt

Gruß
Uwe

Danke Uwe!!!

Gruß Brus

Hi Bikermaxx,

ja, du hast Recht. Wahrnehmungsstoerungen habe ich mittlerweile. Auf die Kacke hauen und heisse Luft ist normalerweise nicht mein Ding. In meiner Begeisterung fuer die NT (ist wirklich nur fuer mich reserviert) ist es schon meine. Habe Mittwoch noch die Probefahrt mit Sozia und selbst danach muss ich mich noch nicht entscheiden. Der Bock ist in Betrieb und wird vom Eigentümer im Fruehjahr wohl gegen einen neuen Tourer getauscht.
Wenn ich Idiot hier nicht noch mal und noch mal reingepeilt haette (scheiss auspuff situation) dann wäre ja auch nix mehr unklar gewesen (sei denn ich wuerde noch irgendwelche macken an der muehle finden). also lass mich mal machen....

gruss
butch

Nach rücksprache mit einem Kollegen von Rennleitung hatt jeder von den möglichleit, wenn es sich nicht sicher ist ob der Auspuff zu laut ist, dich zum TÜV schicken inkl. Stilllegung. Auch wenn es eingetragen ist.
Also wenn es so weit ist, nett sein und hoffen dass es nicht so schlimm wird. Wenn die dir sagen "du schiebst die Maschine jetzt nach hause und bringst du die morgen umgebaut zu Wache", nicht diskutieren. Es kann nach hinten los gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Brus



Zitat:

Original geschrieben von butch133


hi hotwrap, na das ist doch ne message mit der ich was anfangen kann......
Und man muss wissen, dass es so laufen kann, ABER nicht muss!!!

Hotwrap beschreibt eine von mehreren Möglichkeiten, aber auch manuelle verstellbare Anlagen, bzw. das ganze Bike kann nach einen "offen" Betrieb sichergestellt werden.
Tatsächlich davon gelesen, habe ich letztes Jahr in Hannover Harley days. Dort wurde mindestens eine manuell verstellbare Super Trapp Auspuffanlage sichergestellt.

Wenn man sich so viele Gedanken darum macht und solche Bedenken hat, sollte man sich selbst einen Gefallen tun und eine Anlage anbauen, die ABE hat und im Betrieb auch nicht zu laut ist. Man verzichtet dann zwar auf den Sound, aber daran soll man sich schnell gewöhnen.....

Gruß Brus

Hallo Brus,

war die o.g. verstellbare Supertrappanlage mit EG-ABE???
Ich denke ich habe in meinem Artikel alles notwendige geschrieben. Mein fett gedruckter "Antwortsatz" war nur ein Beispiel. Es gibt natürlich "1000" andere. Im Weiteren bleibe ich dabei, dass eine verstellbare, typgenehmigte Auspuffanlage wie bspw. die KessTec nicht (inkl. Bike) sichergestellt/ bzw. beschlagnahmt werden darf. Weil kein Grund dazu besteht. Und zwar weder in gefahrenabwehrender noch in strafverfolgender Mission. Weil nichts von dem erfüllt ist und die Anlage sofort wieder gesetzeskonform gestellt werden kann und damit der Grund der Maßnahme entfallen würde. Alles andere ist Angstmacherei und ich bin erstaunt, dass Du das hier so propagierst.
Sollte ein Polizeibeamter hier seine Kompetenzen überschreiten würde ich natürlich auf der Straße keine Schießerei anfangen. Dann habe ich natürlich in der Tat zunächst kein Moped und schalte meinen Anwalt ein. Dies Kompetenzüberschreitung könnte mir aber auch wegen eines zu kleinen Spiegels passieren und liegt an einer Fehleinschätzung des tätigen Beamten hinsichtlich Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit seiner Maßnahme. Ich bezweifel, dass wir solche schlecht ausgebildeten Beamten in den Bundesländern haben. Eine kleine Ausnahme würde ich hier mit einem Augenzwinkern zugestehen. Es ist die bewusste Inkaufnahme dieser Fehleinschätzung seitens der Polizei bei MC- Kontrollen, um hier bewusst für Frust zu sorgen. Diese Handlungsweise sollte dann aber von der Politik / Polizeiführung gedeckt sein.

Zitat:

Original geschrieben von Bikermaxx



Zitat:

Original geschrieben von Hotwrap


Mit einer verstellbaren KesTec o. Penzl,o. Heinz u. Schweinz o. ..... bist Du ein 25€ Kandidat weil die Anlage eine Verstellung ausdrücklich vorsieht und auch so genehmigt wurde. Du hast sie also nicht manipuliert, was einen andere, strafrechtliche Qualität nach sich ziehen würde. Du darfst sie nur nicht offen im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
_____________________

Hi Hotwrap,

wo ist denn hier der Unterschied zu illegalen, nicht Verstellbaren?

Die I,NV`s sind doch auch nicht manipuliert, weil sie halt so verkauft werden.

Okay, ich kann sie vor Ort nicht wieder auf Legal verstellen, aber letztlich geht von meiner Illegalen, Nicht Verstellbaren auch keine Gefahr für die öffentlicher Sicherheit und Ordnung aus, also kein Grund für ne Sicherstellung von Möppi oder Auspuff.

Insofern kostet es doch bei beiden (zunächst) gleichviel, nämlich 25 Euro (und Null Flens-Punkte).

Wohlgemerkt, wenn man mit den Leuten von der Rennleitung angemessen höflich und sachlich umgeht.

Wer auf die Kacke haut, kriegt das volle Paket, mit Wiedervorstellung und allem Shice - die sitzen am längeren Hebel, das sollte jedem klar sein.....

Meistens kann man aber mit der Rennleitung reden - wenn man will..... 

Du hast natürlich recht Bikermaxx. Eine nichtzugelassene Anlage ist nicht so "schlimm" wie eine manipulierte Originalanlage. Aber der Knackpunkt ist hier darin begründet, dass Du die Anlage ja vor Ort nicht auf "leise" stellen kannst. Somit wäre durchaus eine Untersagung der Weiterfahrt oder sogar eine Sicherstellung zwecks Gutachtenerstellung durch einen Prüfingenieur angezeigt. Das kommt dann in der Tat auf die Laune des Polizeibeamten vor Ort an. Du solltest dann in Demut erstarren🙄.

Genau diesen Punkt machen sich ja auch die Herren Kess u. Penzl u. Schmidt, u.s.w.. zunutze. Das ist die Grundlage ihres Geschäftsmodells. Guter illegaler Sound, welcher vor Ort wieder zu schlechtem legalen Sound gewandelt werden kann. Nur sind anscheinend noch nicht alle dahintergestiegen. Was wiederum davon zeugt, dass sie ihr Produkt nicht ausreichend bewerben😁.
Bei den neuen elektronischen Anlagen treiben sie es auf die technische Spitze, indem sie das lückenhafte EG Emissionsschutzgesetz ausnutzen und den Messzyklus aushebeln.

Morgen Hotwrap,

manchen, so wie Dir, ist halt nicht zu helfen.....

Du kannst natürlich bei Deiner Meinung bleiben, aber zutreffend ist sie "leider" nicht (siehe auch das Posting von zesar 23) und Deine Schlussfolgerungen und Ausführungen sind einfach nur falsch.

Ich drücke Dir allerdings die Daumen, dass Du nie in der Praxis davon überzeugt wirst!!!

Die Supertrapp Auspuffanlage soll eingetragen und zugelassen gewesen sein.

Gruß Brus

Hi Folks. Dauerbrenner das Thema, oder?
Mir fällt in letzter Zeit auf, dass unsere Fraktion immer lauter auf der Strasse auftritt. Originalanlagen, die nur da leise sind, wo sie es sein müssen, verstellbare Anlagen, Anlagen mit entfernbaren DB-Killern sind legal oder semi-legal laut unterwegs. Scheinbar durch den allgemein gestiegenen Lärmpegel bei Harleys ermutigt, fahren offenbar auch immer mehr Leute mit ganz schamlos illegal-lauten Tröten durch die Gegend. Habe am WE wieder den Eindruck gehabt dass bei den Harleys ungefähr die Hälfte einfach zu illegalem greift und der Rest mit den entsprechenden "Tricksereien" (Kess, Penzl, OEM) fährt. Original? Fehlanzeige. Legal wohlklingend aber relativ leise (so wie meine AMC)? Hat Seltenheitswert. Ich fand meine AMC immer ganz passabel, aber seit fast alle mit deutlich präsenterem "echten" Harley-Sound unterwegs sind krieg ich Minderwertigkeitskomplexe 🙁

Es würde mich also nicht im Geringsten überraschen, wenn in nächster Zeit so einiges passiert:
-Die Beschwerden der Normalbürger werden sich häufen
-Die Führung unserer Exekutive wird sich deswegen das Verfolgen der mit dem Lärm in Verbindung stehenden OWis auf die Fahnen schreiben und ihre Bemühungen verstärken
-Die Ordnungshüter werden eher noch mehr Anlagen sicherstellen, weil sie aufgrund der vielen technischen Möglichkeiten zu "tricksen" vor Ort eine Manipulation gar nicht mehr feststellen können. (Der Zollstock im Endtopf dürfte angesichts der ganzen Verstellerei wohl ausgedient haben...)
-Der Gesetzgeber wird darauf reagieren und bestehende Schlupflöcher schliessen

Vielleicht male ich da den Teufel an die Wand. Ist mir auch klar, dass wir noch lange nicht da angekommen sind, aber ich denke die Marschrichtung ist klar...

Naja, bis dahin: Geniesst die Zeit!
Kwik

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