IKfz und COC-Fahrzeugregister

Hallo zusammen,

ich versuche mein Neufahrzeug über das iKFZ-System online zuzulassen, da vor-Ort-Termine erst in über einem Monat bei uns möglich sind.

Ich habe alle Voraussetzungen erfüllt. Mir liegt alles vor. Brief, COC-Blatt, Wunschkennzeichen mit PIN, ePerso und Elster-Zugang und scheitere bei der Eingabe der FIN. Das System erklärt mir, das CoC-Fahrzeugregister konnte nicht abgefragt werden. Im ersten Moment hatte ich noch gedacht, dass es aktuell ein Problem mit den Servern gibt. Aber ich habe mal die Gegenprobe mit meinem vorherigen Kfz gemacht, dessen FIN ich noch hatte und voila, er hat es gefunden und mir auch gesagt, dass ich als Vorbesitzer die Wiederzulassung jetzt vornehmen könnte 🙂

Jetzt habe ich den Verdacht, dass die COC-Daten meines neuen Fahrzeuges noch nicht gespeichert sind? Fahrzeugbrief und COC-Blatt sind vom 17.4.2025 datiert gedruckt. Braucht das eventuell so lange, bis das dann mal überspielt wird?

Ich bin ein wenig verzweifelt, weil ich naiverweise angenommen habe, bei Kauf Ende Mai bis Ende Juni fertig zu sein, weil wir dann nämlich mit dem Auto auch in Urlaub fahren wollen. Persönliches Vorsprechen bei der Zulassungsbehörde ab 2.7.2025!

KBA habe ich per Kontaktformular angeschrieben. Einen örtlichen Zulassungsdienst habe ich auch kontaktiert. Da steht aufgrund der Feiertage die Antwort aus. Was kann ich noch tun?

Bin für jeden Tipp dankbar.

40 Antworten

Interessant. Du meinst also, es gibt zwei Fzge mit identischen SN, also HSN und TSN 8-stellig, die trotzdem in irgendeinem Feld der ZB1 sich unterscheiden können?

Jo.

Reifengröße zB, mit den sich daraus ergebenen weiteren Abweichungen.

Falls es wichtig ist: Es ist ein Renault Austral. Aber kein Re-Import. HSN und TSN sind gefüllt. Das ist noch ein VFL. Aber nun ja. Die Papiere sind halt vom April 25 gedruckt. Mehr kann ich von hier aus auch nicht sehen.

Zitat:
@nogel schrieb am 8. Juni 2025 um 19:39:20 Uhr:
Interessant. Du meinst also, es gibt zwei Fzge mit identischen SN, also HSN und TSN 8-stellig, die trotzdem in irgendeinem Feld der ZB1 sich unterscheiden können?

Also ich meine, es wäre damals um einen Wert gegangen, der in der ZB überhaupt nicht vorhanden ist, aber für die Zulassung (bzw. Versteuerung) gebraucht wird. Demnach müsste das irgendein CO2-Wert sein, aber eben nicht (zwingend) der aus Feld V.7. Deswegen braucht man bei WLTP-Fahrzeugen (oder nur bei denen mit RDE??) auch immer das CoC zur erstmaligen Zulassung, und eine "Bestätigung der Daten" durch eine Prüforganisation reicht nicht.

Ehrlich gesagt meine ich sogar, dass genau das der Anlass für die Einrichtung des CoC-Registers war...

Weiterhin stehen bei diesen Fahrzeugen im KBA-Datensatz wie er sich aus den Schlüsselnummern ergibt keine Reifengrößen. Die müssen ja auch irgendwo herkommen und können dann wohl bei Fahrzeugen mit gleichen Schlüsselnummern auch unterschiedlich sein.

Ist halt alles nicht mehr so einfach und übersichtlich wie früher 😕

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Ich habe jetzt nochmal nachgeforscht, es soll (bei allen WLTP-Fahrzeugen) um die folgenden Daten gehen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung und damit auch nicht im Schlüsselnummern-bezogenen KBA-Datensatz enthalten sind:

  • Radstand (Abschnitt 4 im COC)
  • Spurweite (Abschnitt 30 im COC)
  • WLTP Prüfmasse (Ziffer 47.1.1 im COC)
  • Abweichungsfaktor (Ziffer 49.1 im COC)
  • Differenzierungsfaktor (Ziffer 49.1 im COC)
  • CO2-Einsparungen durch Ökoinnovationen (Ziffer 49.3.2.1 oder 49.3.2.2 im COC)
  • Code zu Ökoinnovationen (Ziffer 49.3.1 im COC)

0.2.3.1 Interpolationsfamile fehlt noch und sind die Daten fürs monitorring

Für die Zulassung relevant waren 49.1 Nefz kombiniert und 49.4 wltp kombiniert und 35 Reifengröße

In den neuen COC sind Nefz nicht mehr enthalten.

Zitat:
@Silverboom schrieb am 8. Juni 2025 um 17:06:32 Uhr:
Lieferung mit Fahrer auf eigener Achse mit Überführungskennzeichen lt. Händler

Wenn das Auto vom einem achtlosen oder gestressten Überführungsfahrer getreten wird, ist es besonders wichtig klare Verhältnisse zu haben, welche Versicherung für Schäden am Neuwagen eintritt - zumindest für die offensichtlichen.

https://www.motor-talk.de/forum/neuer-firmenwagen-waehrend-der-ueberfuehrung-verunfallt-t7734735.html

Ich hab es jetzt selbst zugelassen und hole es auch selbst ab. Irgendwie hat das Autohaus das nicht zufriedenstellend für mich regeln können. Da will man mal für Dienstleistung zahlen und wird trotzdem enttäuscht. LOL und macht es dann selbst.

Ich habe fertig :-)

Mach‘s selbst…bewährtes Motto.

Hast ja auch bisserl Geld gespart dadurch und war bestimmt nur halb so schlimm, der ganze Akt.

Glückwunsch

Nein ehrlich gesagt verfolgt mich das Drama von Neuzulassung auf dem Fuße. Ob es die Überweisung für den Händler ist, die nicht Möglichkeit einer Onlinezulassung. Herrje. Der Witz ist. In rund 1,5 Jahren fange ich mit der Chose nochmals an, weil dann ist das Leasing bald zu Ende :) Aber aus Erfahrungen lernt man ja und beim nächsten Mal beantrage ich Termine noch bevor ich überhaupt ein Auto habe. Wie geil ist das denn?

Ich persönlich, habe nie diese Probleme gehabt. Schon x-mal geleast, und entweder ich habe es selber beim Zul.-Dienst in Auftrag gegeben, oder halt, wie in letzter Zeit häufiger, werden die Zul.Besch. Teil II nicht mehr versendet, macht es eben ein bundesweiter Zul.-Dienst.

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