Ich wurde angezeigt wegen Nötigung
Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.
Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.
Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.
Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?
Beste Antwort im Thema
Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:
1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)
2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)
3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)
4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)
5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)
6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)
Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
257 Antworten
Zitat:
@mattalf schrieb am 19. März 2018 um 06:22:18 Uhr:
Ich schreib was dazu wenn ich die andere Seite gehoert hab 😉
Das hier etwas nicht stimmt, ist einigen auf seite 3 schon aufgefallen.
@Beethoven: Sarkasmus/Ironie am besten deutlich als solche kennzeichnen. Es gibt merkwürdigerweise Menschen, denen der Ironiedetektor fehlt.
Ich habe doch eindeutig von Irrtümern gesprochen, da war keine Ironie... 🙁
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Stimmt, nur ein ganz klein wenig Sarkasmus klang aus deinem Beitrag heraus. Allerdings vollkommen berechtigter Sarkasmus, wie ich finde.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 21. März 2018 um 19:18:06 Uhr:
Ich habe doch eindeutig von Irrtümern gesprochen, da war keine Ironie... 🙁
...und die bis jetzt 12 DANKE bestätigen doch das das gut und richtig angekommen ist😉 😁 😁 😛
Beim Lachs wird das aber eher nur ein Schulterzucken bewirken..sofern die nach der Polizeiaktion überhaupt noch zucken kann.... 😉 😁
Zitat:
@Beethoven schrieb am 21. März 2018 um 19:18:06 Uhr:
Ich habe doch eindeutig von Irrtümern gesprochen, da war keine Ironie... 🙁
Du gefällst mir. Der größte Ironiker seit gefühlt 200 Beiträgen (dein Beitrag ist superklasse!) und sagt bescheiden "och nö". 😁 😁 😁
Irgendwann hat der TE geschrieben, dass ihm das Ordnungsamt eine Vorladung geschickt habe.
Wusste ich bislang auch noch nicht, dass die das auch machen. "Vorladungen" in diesem Sinne kenne ich bisher nur von Staatsanwaltschaft oder Polizei.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. März 2018 um 17:40:57 Uhr:
Irgendwann hat der TE geschrieben, dass ihm das Ordnungsamt eine Vorladung geschickt habe.Wusste ich bislang auch noch nicht, dass die das auch machen. "Vorladungen" in diesem Sinne kenne ich bisher nur von Staatsanwaltschaft oder Polizei.
Machen "sie" nicht. Ich schwör. 😁
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. März 2018 um 17:40:57 Uhr:
Polizei.
Die schreiben zwar Vorladung drüber, meinen aber Einladung. Zu polizeilichen Vernehmungen muss niemand gehen.
Ansonsten ist die Nötigung nach § 240 StGB ja seit August 2017 ein Privatklagedelikt nach § 374 StPO. Mit viel Glück hat die Staatsanwaltschaft auf so was keine Lust 😉. Hier aber ohne Akteneinsicht UND Kenntnis der Arbeitsbelastung und -weise der konkreten Staatsanwaltschft zu treffen, halte ich für unseriös.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. März 2018 um 07:58:48 Uhr:
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 21. März 2018 um 00:08:04 Uhr:
Sehr gut, wenn ich das gewusst hätte, hätte ich es auch so gemacht.
Man weiß nie was jemand im Schilde führt
Geht’s noch, mit dem Gedanken zu spielen, so zu bremsen, dass die Gefahr besteht, dass der Hintermann draufrauscht? Es ist egal, wie dicht der hinten am Popo klebt und ob er das HB-Männchen spielt, zu bremsen und das Risiko einen Auffahrunfalls geht man nicht ein.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. März 2018 um 07:58:48 Uhr:
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 21. März 2018 um 00:28:53 Uhr:
Wenn ich tatsächlich so knapp rausgefahren wäre, wäre er mir auch hinten reingefahren.
Du darfst nicht nur „so“ knapp rausfahren, du darfst überhaupt nicht knapp rausfahren, dass er bremsen muss.Da du ja jetzt sogar mit dem Gedanken eines Auffahrunfalls spielst, dass die Konsequenzen dann für dich geringer wären, lässt mich inzwischen vermuten, dass du dich gar nicht so unschuldig verhalten hast, wie du es hier die ganze Zeit tust. Ich glaube fast, da war noch mehr, wie nachträgliches Ausbremsen oder absichtliches Langsamfahren. Warum sonst auch sollte dich jemand wegen Nötigung anzeigen, nur weil er bremsen musste, weil du ihm unachtsam vor die Nase gefahren bist? Sehr unwahrscheinlich.
Gruß
Uwe
Bei mir hat sich das ganze jetzt aufgeklärt. Es war überhaupt keine Nötigung im Strassenverkehr. Ich bekam ein Schreiben von der Polizei und da stand nur drin, Nötigung und Gemarkung xy also dort wo ich wohnte und dann habe ich mir gedacht was das wohl sein könnte.
Ich bin zwar einmal aus der Hofeinfahrt rausgefahren und da hat dann einer gehupt aber es war nicht knapp und der war noch 20 Meter weg. Deshalb habe ich mich gewundert und gedacht dass man wegen so einem leichten bremsen eigentlich keine anzeige macht und er hat auch nix gemacht.
Angezeigt hat mich der Polizeichef weil ich mich über den Polizisten beschwert habe wo mich anzeigte, obwohl ich über Bluetooth telefonierte und ich ihm im Navi mein Handy zeigt dass ich mit Bluetooth telefonierte und als ich gefragt wurde Aussage zur Sache zu machen sagte ich, dass ich im Internet von einem Anwalt gelesen habe, dass das was ich gemacht habe nicht strafbar ist. Leider hat er das nicht geschrieben, sondern dass ich vorher meinen Anwalt fragen muss. Ich sagte ihm, dass ich keinen Anwalt benötige und er das schreiben soll was ich ihm sage und bevor er das nicht tut es wieder durchstreichen soll. Ich habe mich dann beim Polizeichef beschwert und er hat jetzt eine Anzeige wegen Nötigung gegen mich gemacht und behauptet, dass ich mich umbringen würde wenn ich eine Anzeige bekomme.
Jetzt ist es aber so, dass ich die Anzeige trotzdem bekommen habe und umgebracht habe ich mich nicht. Ich habe das überhaupt nicht geäußert, aber selbst wenn ich das geäußert hätte, so würde der Polizeichef die Nötigung doch überhaupt nicht ernst nehmen, denn sonst hätte ja sein Kollege ja keine Anzeige wegen eines angeblichen Handyverstoßes machen dürfen.
Was hat man Angestellt damit sich angeblich ein Polizeichef die Muehe mach einen richtig zu denunzieren? Hier gehts doch garantiert nicht nur um Pille Palle mit dem telefonieren.
Ansonsten Gegenanzeige wegen Amtsmissbrauch ;-)
Wer oder was ist bei dir ein Polizeichef? Die haben sicherlich besseres zu tun.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 20. März 2018 um 21:36:57 Uhr:
Mal was anderes. Woher weißt du, dass es sich genau um den Vorfall handelt? Es steht ja anscheinend nichts genaues in dem Vorwurf drin und ob es wirklich an dem Datum war und es der BMW-Fahrer war, bist du dir da ganz sicher?
Scheint ihm ja auch unter den Nägeln zu brennen, sonst hätte er ja nicht mal nachgefragt.