Ich wurde angezeigt wegen Nötigung

Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.

Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.

Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.

Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?

Beste Antwort im Thema

Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:

1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)

2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)

3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)

4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)

5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)

6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)

Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

257 weitere Antworten
257 Antworten

Ich schreib was dazu wenn ich die andere Seite gehoert hab 😉

Schweigen ist Gold - Einer Vorladung zur Anhörung musst Du erst einmal nicht Folge leisten.
Zugeben oder etwas ankreuzen von dem Du nicht genau weisst worum es geht ? Niemals.
Anrufen ist auch eine zweischneidige Sache weil der Sachbearbeiter das falsch verstehen kann - besser nicht.
Die Polizei MUSS so eine Anzeige aufnehmen - egal ob es Zeugen gibt oder die Polizei dies für sinnvoll hält.
Die Anhörung ist Teil der Polizeiermittlung.
DANN geht die Sache zur Staatsanwaltschaft und diese bewertet erst einmal die Erfolgsaussichten der Strafanzeige.
Ohne Zeugen wird das Verfahren sowieso eingestellt, da Aussage gegen Aussage steht.
Erst wenn die Staatsanwaltschaft sich meldet brauchst Du einen Anwalt.

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 19. März 2018 um 01:26:13 Uhr:



Zitat:

@otto2111 schrieb am 19. März 2018 um 01:13:09 Uhr:


Wenn du zum Anwalt gehst und er Akteneinsicht fordert bist du ca 400 Euro ärmer. Halt einfach die Füße still und beantwortete auch keinen Fragebogen. Der clevere schweigt, sagt mein Anwalt immer.

Ich habe aber einen Termin bekommen zur Vorladung beim Ordnungsamt. Kann ich da einfach nicht hingehen oder kann ich sagen, dass ich nur komme wenn ich auch Akteneinsicht bekomme?

Ich würde da hingehen und sagen, das ich wie seit 30 Jahren, vorsichtig und ohne die Absicht jemand zu behindern aus der Ausfahrt raus gefahren bin....und plötzlich kam ein Geisteskranker von hinten und hat Stress gemacht........

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 19. März 2018 um 01:24:11 Uhr:



...
Ich habe aber eine Vorladung bekommen aufs Ordnungsamt zu gehen. Was machen, zum Termin einfach nicht hingehen?

Nicht hingehen. Baldriantee trinken. Wenns sein muss auch viel davon.

Ähnliche Themen

@lachs4709

Auch ich kann dich nur warnen, etwas zu dem Vorfall zu sagen, ohne dass du weißt, welches Verhalten dir genau vorgeworfen wird.

In deiner Geschichte ist kein Ansatz der Nötigung zu erkennen, selbst wenn der Anzeigeerstatter hätte scharf bremsen müssen. Daher hat er wohl eine ganz andere Geschichte erzählt. Ohne, dass du die kennst, kannst du dich weiter reinreiten, wenn du etwas zum Vorfall aussagst.

Weiterhin ist das so eine Sache mit Aussage gegen Aussage. Es ist immer die Frage, wem mehr Glauben geschenkt wird. Das Problem ist nur, du als Beschuldigter darfst lügen, der Anzeigeerstatter oder Zeuge hingegen nicht. Wenn der lügt ist das eine Straftat. Wird nun jemand zwei Straftaten (Falschaussage und falsche Beschuldigung) begehen, nur weil er bremsen musste, weil jemand aus einer Ausfahrt gefahren ist? Die Antwort ist wohl kaum. Insofern besteht die Gefahr, dass man ihm mehr glaubt als dir.

Für dich spricht im Moment noch, dass nicht bekannt ist, wer dein Fahrzeug geführt hat und das du das warst, muss man dir nachweisen. Gerade wenn du etwas zu der Sache aussagst, steht fest, dass du gefahren bist und du hast einen Joker verspielt.

Wie du dich verhalten sollst und ob du einen Anwalt einschalten sollst, kann ich dir auch nicht sagen. Wenn du den Termin bei der Polizei wahrnehmen möchtest, dann aber nur um Akteneinsicht zu erlangen. Daher schreibe die Polizei per Mail vorher an (nicht anrufen), dass du an dem Termin keine Aussage zu dem Vorfall treffen wirst, aber gerne Akteneinsicht haben möchtest und nur dann zu dem Termin erscheinen wirst, wenn du Akteneinsicht erhalten wirst.

Sei aber gewarnt, auch wenn du nur zur Akteneinsicht dort hingehst, kann es sein, dass man eindringlich versucht, Informationen zu dem Vorfall von dir zu bekommen. Nur, wenn du sicher bist, dass dies auch durch die Befragung eines geschulten Polizisten nicht gelingen wird, kannst du mit dem Gedanken spielen, dort hinzugehen.

Gruß

Uwe

die erste Hürde ist immer die Fahrerermittlung. Es ist kaum denkbar, dass der Auffahrende eine präzise Fahrerbeschreibung hat liefern können. Wenn man also einfach nichts sagt, Vorladungen per Mail freundlich absagt, nicht reagiert und keinerlei Aussagen macht, dann ist die Einstellung die unvermeidbare Folge.

Käs gess, Ende aus Mickymaus. Aufwand: keiner.

Wenn man es schafft, einfach nur die Klappe zu halten, außer Angaben zur Person (ich heiße, bin geboren und wohne, sonst nichts) auch nichts schriftlich von sich zu geben, braucht man nicht zwingend einen Anwalt. Außer Akteneinsicht würde der hier vielleicht auch nur auf das Aussageverweigerungsrecht hinweisen.

Ist man aber versucht, nicht nur jede "Schuld" von sich zu weisen und sich dann noch seitenlang zu rechtfertigen, weil man schließlich irgendwie aus seiner Ausfahrt kommen müsse (koste es was es wolle?), dann hat man einen Teil schon verloren. Ebenso, wenn man den Vorladungen aus Beschuldigter meint Folge leisten zu wollen. Auf der anderen Seite des Tisches sitzen Menschen, die jeden Tag andere vernehmen und meistens wissen, was sie tun.

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 19. März 2018 um 00:46:43 Uhr:


Soll ich dann ankreuzen: Der Verstoß wird nicht zugegeben oder garnichts machen?

Zugeben (so war es doch auch 🙄) und beschreiben wie es war. Diese ganze Rausrederei nervt einfach nur noch.

ob es Dich nervt ist sicher am wenigsten relevant. "Steh zu Deinen Taten" ist der schlechteste Rat in der jetzigen Situation.

Nö, man kann auch mal dazu stehen. Punkt.

Entweder es war knapp, dann ist eine Betrafung richtig oder es war völlig normal und der andere Fahrer der Depp.

Diese Jammerei ewig. Wenn man auf Ewigkeiten andere genötigt hat, dann ist es mal eine gerechte Strafe und wenn nicht, dann wird der Richter das schon klären.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 09:55:23 Uhr:


Entweder es war knapp, dann ist eine Betrafung richtig oder es war völlig normal und der andere Fahrer der Depp.

Unfug. Selbst wenn es knapp war, war es noch lange keine Nötigung.

Noch mal: ob es Dich nervt ist hier völlig ohne Belang. Ein bisschen kundig im Umgang mit rechtlichen Themen sollte man schon sein. Der TE fragt, was er tun soll. Der richtige Rat wurde ihm gegeben. Bedingungslose Offenheit ist risikobehaftet.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. März 2018 um 09:58:55 Uhr:



Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 09:55:23 Uhr:


Entweder es war knapp, dann ist eine Betrafung richtig oder es war völlig normal und der andere Fahrer der Depp.

Unfug. Selbst wenn es knapp war, war es noch lange keine Nötigung.

Dann gibt es doch nichts zu befürchten 🙄

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 10:00:29 Uhr:


Dann gibt es doch nichts zu befürchten 🙄

kennst Du die Darstellung der Gegenseite?

Was ist so schwierig daran, einfach nichts zu tun und die Füße still zu halten. Wer beichten möchte, kann das in der Kirche tun.

Um jeden Preis rausreden/totschweigen ist natürlich total männlich 🙄

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 19. März 2018 um 10:08:05 Uhr:


Um jeden Preis rausreden/totschweigen ist natürlich total männlich 🙄

Nö. Seit 2015 und weiteren Ereignissen in der Politik ist die Taktik die Klappe zu halten genau richtig. Ich war es in Zukunft auch nicht und wenn doch, streite ich alles ab. Der Fisch beginnt immer am Kopf zu müffeln...Denn: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Deine Antwort
Ähnliche Themen