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Ich wurde angezeigt wegen Nötigung

Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.

Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.

Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.

Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?

Beste Antwort im Thema

Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:

1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)

2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)

3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)

4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)

5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)

6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)

Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

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Entschuldige bitte. Es scheint dann doch eher ein Problem mangelnden Verstehenkönnens zu sein.

Ja, sehe ich auch so. Wer nichts angestellt hat, hat nichts zu befürchten

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 20. März 2018 um 19:42:57 Uhr:


Ja, sehe ich auch so. Wer nichts angestellt hat, hat nichts zu befürchten

......sagte der zu Unrecht verurteilte auf dem elektrischen Stuhl.......

Ach, es ging hier um die Todesstrafe?

Auf meiner Ignorierliste sind insgesamt (nur?) vier User. Deutlich besser nun. 🙂

Warum sollte man solche Komfortextras nicht nutzen?

(ich hoffe ich bin selbst auch beim einen oder anderen User auf der Ignorierliste - immer noch besser, als dass sich der andere über meine Beiträge aufregen oder gar langweilen muss)

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 20. März 2018 um 18:53:01 Uhr:


da wir hier von der Wahrheit ausgehen, kann und wird da nichts passieren.

Zu 90% hast Du ja recht. Aber warum das Risiko eingehen? Nix tun ist zu 98% folgenlos und die Reaktionsmöglichkeit hat man ja immer noch, wenn man doch als Fahrer feststeht.

Mal was anderes. Woher weißt du, dass es sich genau um den Vorfall handelt? Es steht ja anscheinend nichts genaues in dem Vorwurf drin und ob es wirklich an dem Datum war und es der BMW-Fahrer war, bist du dir da ganz sicher?

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 20. März 2018 um 19:57:06 Uhr:


Auf meiner Ignorierliste sind insgesamt (nur?) vier User. Deutlich besser nun. 🙂

Warum sollte man solche Komfortextras nicht nutzen?

(ich hoffe ich bin selbst auch beim einen oder anderen User auf der Ignorierliste - immer noch besser, als dass sich der andere über meine Beiträge aufregen oder gar langweilen muss)

Also, ich zum Beispiel kann diesen Beitrag gar nicht lesen! 😎

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(Gib's zu. Eben biste erschrocken.)

Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:

1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)

2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)

3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)

4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)

5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)

6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)

Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. März 2018 um 18:41:00 Uhr:



Zitat:

@lachs4709 schrieb am 20. März 2018 um 16:26:26 Uhr:


Habe aber anonym bei der Polizei angerufen und die sagen, dass das keine Nötigung sei, da ich den auch übersehen haben könnte.

Wie hast das gemacht das anonym anrufen? Hast du die Rufnummer unterdrückt oder besser aus einer Telefonzelle angerufen? Wenn nicht, dann war das nicht anonym, weil die Rufnummer bei der Polizei angezeigt wird.

Gruß

Uwe

Ich habe Rufnummer unterdrückt, vielleicht können die das trotzdem sehen, habe aber bei einer anderen Polizeidienststelle angerufen und auch keinen Namen genannt.

[/quote

Da schreibt einer mit Lebenserfahrung. Darf ich aber zu Punkt 5. ergänzen? Es gibt leider oft genug den Vorwurf "warum sollte der sich so was ausdenken?" Denn die von dir geschilderten "Motive" sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 20. März 2018 um 19:42:57 Uhr:


Ja, sehe ich auch so. Wer nichts angestellt hat, hat nichts zu befürchten

Das ist nicht richtig. Ich wurde sogar schon für einen Unfall 5 Tage eingesperrt, den ich nicht begangen habe und der nie so passierte. Die Polizei hatte die Fahrzeuge verwechselt und die Stadt wurde später verwechselt und dann wurde das datum verwechselt.
Ich habe jetzt irgendwann Verhandlung. Mein Anwalt schätzt Minimum 1500 Euro was ich bekomme. Ich habe mich auch beim Amtsgericht beschwert. Der Amtsgerichtsdirektor und Richter schrieb, dass die mich nie hätten einsperren dürfen.

Absolut unverständlich, schließlich passieren bei Gericht, bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft keine Fehler. Das weiß ich ganz sicher, hat man mir dort mehrfach bestätigt.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 20. März 2018 um 22:48:06 Uhr:


Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:

1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)

Dem muss ich leider widersprechen. Ich wurde schon für einen Unfall den ich nicht begangen habe, eingesperrt für 5 Tage. Schönen Guten Morgen. Ich habe mich beschwert, der Amtsgerichtsdirektor gab mir recht und schrieb, dass das nie hätte passieren dürfen. Man hatte die Fahrzeuge verwechselt, später wurde die Stadt verwechselt und dann wurde nicht mehr aufs Datum geschaut. Mit Handschellen wurde ich abgeführt. bevor ich in der Zelle war und geäußert habe, dass ich auf die Toilette muss, wurde ich von einem Polizeibeamten angeschrien. Wenn ich das nicht aushalten würder, wird er mir mit der flachen Hand ins Gesicht schlagen, scheissegal wenn du mich anzeigst. Ich habe ihn angezeigt. Staatsanwaltschaft hat ermittelt, sich aber über 2 Jahre zeit gelassen. Im Dezember letzten Jahres ist der Polizist gestorben. Staatsanwaltschaft hat die Sache eingestellt.
Auch hat die Polizei meine schulter verletzt. Ich konnte meinen linken Arm 2 Jahre nur noch bis zur Mitte bewegen, selbst Kleider in Schrank in obere Fächer fiel mir schwer. Ich habe heute noch Schmerzen in meinem Arm. Es hört sich auch komisch an. Mehrere Sehnen gerissen.

Ich habe die Stadt und das Land angezeigt. Die Verhandlung kommt noch. Mein Anwalt rechnet mit mindestens 1500 Euro für das einsperren. Ich hoffe, der Prozess kommt bald. Man hat sich jetzt lange genung zeit gelassen. Leider hat die Polizei die ganze Sache verschleppt. Es wurde eine Ermittlungsgruppe gegründet, dann wurde verschleppt. Der wo das geleitet hat ging in Pension und der neue weiß von nichts.

2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)

Ich war schon oft als Kläger auf dem Gericht, wegen anderen Sachen. Wegen Eigentümerversammlungen. Falsche Protokollierungen vom Hausverwalter. Und jetzt willst du mir ernsthaft hier erzählen, dass das Gericht die Wahrheit herausfinden will. vielleicht möchte das Gericht das aber versuch das mal ohne Zeugen. Du hast offensichtlich null Ahnung vom Gericht. Ich habe auch schon bei einem Auszug aus einer Wohnung über 2000 DM Kaution nicht erhalten. Ich wohnte bei einem Staatsanwalt und der Richter kannte den staatsanwalt. Dies habe ich auf dem Gericht gehört. Er fragte ihn zuerst was er macht und was das ist und dann hat der Richter gesagt. "Das kriegen wir schon." Dann hat er ein Schauspiel abgezogen und ich habe verloren, obwohl ich nur 1 Jahr wohnte und es ein Mietvertrag war mit starren Klauseln. Ein Anwalt sagte, bei starren Klauseln, z.B. Renovierung Bad, Küche in 3 Jahren, Wohnung in 5 Jahren renovieren, das heisst dass man renovieren muss dann wird die Renovierungsklausel unwirksam.

3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)

4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)

Ich habe schon oft auf dem Gericht ohne Anwalt gewonnen und mit Anwalt nur einen Vergleich bekommen.

5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)

Ja, wenn dem so ist, dann wäre es besser ich sage dass ich mein Auto zu Probefahrt verliehen habe. Dann hat der Anzeigende recht und man kann den Fahrer bestrafen, wenn man ihn denn findet. Aber das Gericht wird ihn ja schon suchen. Das Gericht wird ja die Wahrheit herausfinden.

6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)

Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

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