Ich wurde angezeigt wegen Nötigung
Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.
Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.
Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.
Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?
Beste Antwort im Thema
Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:
1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)
2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)
3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)
4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)
5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)
6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)
Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
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257 Antworten
Das riecht ziemlich fischig.
Ich bekenne mich schuldig: habe heute Abend Lachs gegessen.
Interessant ist aber, dass man 12 Seiten lang über etwas völlig Imaginäres diskutiert hat, nämlich über eine angebliche Nötigung wegen des Herausfahrens aus der Ausfahrt, obwohl es diesen Fall nie gab, wie ja jetzt selbst der TO zugibt.
Tja, man kann sich eben in alles hineinsteigern.....
Besonders die Aussage, dass den Polizeichef die Anzeige nicht interessieren würde, ist schon interessant. Ich dachte immer, dass für solche Entscheidungen die Staatsanwaltschaft zuständig ist und nicht das Ermittlungsorgan..... Am besten zumachen an dieser Stelle, bevor es noch weiter ausufert.....
...und die StA würde in so einem Fall auch über den weiteren Verfahrensgang entscheiden und nicht über § 374 StPO auf den Privatklageweg verweisen, da die Polizei beteiligt ist und es dem Bürger nicht zugemutet werden kann hiergegen selbst vorzugehen.
Insofern: Zurücklehnen und die Entscheidung der StA abwarten. Sollte eine Beschuldigtenvernehmung eintrudeln, kannst Du ja mal den Schriftsatz (bereinigt um die persönlichen Daten) hier einstellen, damit wir alle hier den konkreten Vorhalt nachvollziehen können.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 30. März 2018 um 22:43:02 Uhr:
Interessant ist aber, dass man 12 Seiten lang über etwas völlig Imaginäres diskutiert hat, nämlich über eine angebliche Nötigung wegen des Herausfahrens aus der Ausfahrt, obwohl es diesen Fall nie gab, wie ja jetzt selbst der TO zugibt.
Wie hätte ich das auch wissen können wenn nicht einmal der Tatort richtig angegeben war.
Deshalb habe ich ja immer gedacht, was könnte es sein. Aber in der von der Polizei angegebenen Gemarkung war ja nix.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. März 2018 um 17:40:57 Uhr:
Irgendwann hat der TE geschrieben, dass ihm das Ordnungsamt eine Vorladung geschickt habe.
Wusste ich bislang auch noch nicht, dass die das auch machen. "Vorladungen" in diesem Sinne kenne ich bisher nur von Staatsanwaltschaft oder Polizei.
Die hat mich jetzt angerufen und wollte es telefonisch machen.
Du weißt aber das " telefonisch machen" richtig teuer werden kann.
Ansonsten verstehe ich nix von dem was du schreibst.
Zitat:
@dolofan schrieb am 30. März 2018 um 22:33:28 Uhr:
Ich bekenne mich schuldig: habe heute Abend Lachs gegessen.
Hä? Er ist doch noch da!
Apropos
Lachs.
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 31. März 2018 um 12:22:11 Uhr:
Die hat mich jetzt angerufen und wollte es telefonisch machen.
Fassen wir nochmal zusammen. Zuerst zeigt dich der Polizeichef an. Dann das Ordnungsamt auch. Von der Stadt bekommst du eine Vorladung. Dann ruft dich der Polizeichef an und sagt, dass ihn das alles nicht interessiere. Und jetzt soll alles mit Polizei bzw. Staatsanwaltschaft telefonisch gemacht werden. Was kommt als nächstes? Telefonat von E.T. mit zuhause?

Falls du als nächstes nach Geld gefragt wirst, ist vielleicht
dieser Linkinteressant für dich.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 31. März 2018 um 16:21:58 Uhr:
Hä? Er ist doch noch da!Zitat:
@dolofan schrieb am 30. März 2018 um 22:33:28 Uhr:
Ich bekenne mich schuldig: habe heute Abend Lachs gegessen.![]()
Apropos Lachs.
Lachse solltest Du nicht essen, die sind vom aussterben bedroht.
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 31. März 2018 um 16:29:59 Uhr:
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 31. März 2018 um 12:22:11 Uhr:
Die hat mich jetzt angerufen und wollte es telefonisch machen.
Fassen wir nochmal zusammen. Zuerst zeigt dich der Polizeichef an. Dann das Ordnungsamt auch. Von der Stadt bekommst du eine Vorladung. Dann ruft dich der Polizeichef an und sagt, dass ihn das alles nicht interessiere. Und jetzt soll alles mit Polizei bzw. Staatsanwaltschaft telefonisch gemacht werden. Was kommt als nächstes? Telefonat von E.T. mit zuhause?![]()
Falls du als nächstes nach Geld gefragt wirst, ist vielleicht dieser Link interessant für dich.
Du bringst hier einiges durcheinander. Zuerst bin ich vom Ordnungsamt angeschrieben worden. ich wusste aber nicht warum, folglich habe ich gleich einmal den Termin verlegt. Dann hat mich die Polizei angeschrieben wegen der gleichen Sache. Ich wusste wieder nicht warum. Stand nur Nötigung Gemarkung xy drauf also meine Adresse. Dann hat mich wieder die Stadt angeschrieben, dass man das zum Abschluss bringen soll und geschrieben dass man das auch telefonisch machen kann und hat mich um Termine gebeten. Hab ihr gleich 7:30Uhr gesagt, da hat die Stadt(Ordnungsamt) noch nicht angefangen. Folglich habe ich zu einem späteren Zeitpunkt dort angerufen und dann hat die mich aufgeklärt. Die Frau vom Ordnungsamt sagte selbst, dass es komisch ist, dass die Polizei Gemarkung schreibt wenn sie doch überhaupt nicht weiß von welchem Ort ich den Polizeichef angerufen habe.
Kurzerhand habe ich den Bogen mit NICHTWISSEN an das Polizeirevier zurückgeschickt. Ich habe weder angekreuzt dass der Verstoß zugegeben wird noch dass er nicht zugegeben wird.
Ich habe der Frau vom Ordnungsamt gesagt, dass ich mir die Anzeige noch anschauen möchte und dann werde ich eine Anzeige gegen den Polizeichef machen, weil er mir zusicherte, dass mich der Kollege welcher mich angehalten hat, nächste Woche anruft und so bin ich verblieben.
Leider sind inzwischen 3 Wochen vorbei und angerufen wurde ich nicht. Also eine reine Verarschung. Da hat er sich aber den falschen ausgesucht. Ich habe auch schon einen Polizist angezeigt weil er mir mit der flachen Hand ins Gesicht schlagen wollte, nur weil ich auf die Toilette musste. ich wurde von ihm als Memme bezeichnet und andere Beleidigungen. Die Staatsanwaltschaft hat Anzeige gegen ihn gemacht, hat aber über zwei Jahr gedauert bis sie in die Gänge gekommen sind.
Im Dezember letzten Jahres ist er verstorben. Gegen eine Privatperson dauert sowas nur wenige Wochen, gegen die Polizei vergehen Jahre oder man wartet halt bis zum Tod.
APRIL,APRIL!
Manch einer sollte sich als Fantasyschriftsteller versuchen,so dolle Storys,wie da aus demjenigen raussprudeln.
Greetz
Cap
Zitat:
@Florian333 schrieb am 30. März 2018 um 22:43:02 Uhr:
Interessant ist aber, dass man 12 Seiten lang über etwas völlig Imaginäres diskutiert hat, nämlich über eine angebliche Nötigung wegen des Herausfahrens aus der Ausfahrt, obwohl es diesen Fall nie gab, wie ja jetzt selbst der TO zugibt.
Ja, so ist das. Ich konnte ja nur rätseln was das ist. Es stand ja nur Nötigung drin und dann auch noch die falsche Gemarkung.
Zitat:
@pido schrieb am 31. März 2018 um 15:28:18 Uhr:
Du weißt aber das " telefonisch machen" richtig teuer werden kann.
Ansonsten verstehe ich nix von dem was du schreibst.
Sie hat es telefonisch gemacht und das hat sich als Rohrkrepierer herausgestellt, incl. der falschen angabe der Gemarkung der Polizei. Als könnte die Polizei Hellsehen. Jetzt ist sie ins Fettnäpfchen getreten-Bätschi.