Ich wurde angezeigt wegen Nötigung

Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.

Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.

Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.

Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.
Was würdet ihr jetzt machen?
1. garnichts zur Sache sagen?
2. Sagen wie es war?
3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr
und ich den Namen nicht mehr habe?

Beste Antwort im Thema

Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:

1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)

2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)

3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)

4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)

5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)

6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)

Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

257 weitere Antworten
257 Antworten

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 30. April 2018 um 23:58:45 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 28. April 2018 um 23:38:50 Uhr:


Was ich schon weiter oben schrieb.

Weß nicht, warum er meint, dass vor Gericht immer Zeugen nötig seien. Ich habe vor Gericht immer komplett ohne Zeugen gewonnen (oder auch verloren). Einschließlich BGH (dort gewonnen).

Ohne Zeugen sieht es schlecht aus. Das fängt z.B. schon beim Aus/Einzug einer Wohnung an. Waren Schäden schon vorher an der Wohnung etc.? Unfall mit Auto, fährt dir rückwärts einer drauf und du bist alleine, die anderen zu dritt. Habe ich alles schon gehabt und weiß wovon ich spreche.

Ich habe sowas immer mit Übergabeprotokollen erledigt.

Zitat:

@lachs4709 schrieb am 2. Mai 2018 um 12:09:06 Uhr:



Es kommt drauf an um was es geht. Kann man nicht sagen ob man Zeugen braucht oder nicht, kommt auf den Fall drauf an. Wenn du eine ET-Wohnung besitzt un dir baut ein anderer Eigentümer im gleichen Haus ein Balkon vor dein Fenster hin, so brauchst du keine Zeugen und kannst den scheiss abreissen lassen.

Du kannst in dem Fall ueberhaupt nichts abreissen lassen. 😉

So lange der Balkon bei der Nötigung nicht überholt bist du machtlos.

Deine Antwort
Ähnliche Themen