Ich kriege gegen Händler

Ich habe ein gebrauchte TT Bj2006 08,läuft 127000. nur zwei Woche gekauft habe.jetzt sind die vorne Stoßdämpfer defekt.die mit elektronische Stoßdämpfer sind.deshalb es ist teuer,bei Audi kostet ungefähr 1000€.die Händler sagt:Orinigale autoteil ist zu teuer,ich nicht bezahle. Aber ich habe Garantie gekauft.12monat Garantie kostet 250€.wenn ich frage,Die Händler sagt: nur Motor und Getriebe gehört zu Garantie....Was soll ich tun? Ich bin ein Ausländer.

Beste Antwort im Thema

Moin,

Der Stoßdämpfer ist typischerweise nicht von der Gewährleistung abgedeckt, da es sich um ein Verschleißteil handelt. Dafür muss der Händler nicht gradestehen, das hättest du vor dem Kauf bemerken und Verhandeln müssen.

Je nach Art der Garantieversicherung kann er enthalten sein - da musst du in die Bedingungen schauen - allerdings habe ich da wegen der Kosten von nur 250€ meine Bedenken, dass irgendwas anderes als ein Motorschaden abgedeckt ist.

Da es nachdem was du geschrieben hast von deiner Seite aus KEINEN Anspruch gegen den Händler gibt, gibt es auch keinen Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufs. d.h. der Händler kann dir jedes beliebige Angebot machen, da er das Auto nicht zurücknimmt, sondern wieder ankauft d.h. ein neues Geschäft mit dir tätigt, das nix mit deinem Kauf zu tun, das wäre das gleiche als wenn du ihm einen anderen TT anbietennl würdest.

Eine Einschränkung zum oben gesagten gibt es - wenn du beweisen kannst, dass der Händler vom Defekt wusste (nicht so einfach), dann wäre dies ggf. ein arglistig verschwiegener Mangel für den der Händler natürlich gradezustehen hat.

Sonst kannst du nix machen außer auf das Angebot eingehen oder den Schaden reparieren zu lassen. Bedenke - das musst du NICHT bei Audi machen lassen, so kannst du eventuell noch ein wenig sparen und wenn das Auto sonst Fit ist ja mei ... dann ist das halt so.

MfG Kester

MfG Kester

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Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 9. November 2015 um 18:27:18 Uhr:



Der Verkäufer wird wahrscheinlich beim Anzeichen des kleinsten Problems sagen, "Gekauft wie gesehen".
Ohne Kaufvertrag oder Mängelliste vom Verkäufer wird auch der beste Anwalt nichts erreichen.

Hier muss ich widersprechen. Ohne schriftlichen Vertrag ist der Käufer eindeutig im Vorteil. Denn eine Gewährleistungsbegrenzung kann man wirksam nur schriftlich vereinbaren. Ohne Vertragspapier hat der Käufer volle zwei Jahre Gewährleistung. Und gerade in den ersten sechs Monaten ist der Händler in der Pflicht zu beweisen, dass der Käufer den Mangel kannte. Danach greift bekanntlich Beweislastumkehr.

"Gekauft wie gesehen" gibt es nicht mehr, nur bei ausdrücklichen Bastlerfahrzeugen.

..da stimme ich Delomann voll zu..
Viele meinen, ohne Vertrag sind die "Fein" raus, aber genau das Gegenteil ist der Fall.
Daher, vor allem auch beim Verkauf von "Schrottautos" immer einen entsprechenden
Vertrag bestehen, sonst haftet mann auch als Privater 24-Monate 🙂

Also, Keiro, lass den "Krieg" mit dem Händler und gehe zu einem Rechtsanwalt.

Der wird die Sache dann für Dich regeln..

Ach ja, wäre cool, wenn Du uns auf dem laufenden halten würdest..

Grüße

Moin,

Naja - ggf. kann man ohne Vertrag aber auch nicht beweisen, dass man das Auto bei XYZ dem Händler gekauft hat. ;-) Sobald der Verkäufer Privat ist wird es mit der Durchsetzung von Gewährleistung schon schwieriger (nicht unmöglich, aber schwerer).

Ich find es eher interessant wie der Anwalt eine Anspruch bei einem Verschleißteil argumentieren möchte, dass bereits über 100.000 km auf dem Buckel hat. Da fehlt mir die Kreativität zu.

MfG Kester

..vlt. glaubt er einem Anwalt einfach mehr.. 🙂

Grüße

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