ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Ich kriege gegen Händler

Ich kriege gegen Händler

Ich habe ein gebrauchte TT Bj2006 08,läuft 127000. nur zwei Woche gekauft habe.jetzt sind die vorne Stoßdämpfer defekt.die mit elektronische Stoßdämpfer sind.deshalb es ist teuer,bei Audi kostet ungefähr 1000€.die Händler sagt:Orinigale autoteil ist zu teuer,ich nicht bezahle. Aber ich habe Garantie gekauft.12monat Garantie kostet 250€.wenn ich frage,Die Händler sagt: nur Motor und Getriebe gehört zu Garantie....Was soll ich tun? Ich bin ein Ausländer.

Beste Antwort im Thema

Moin,

Der Stoßdämpfer ist typischerweise nicht von der Gewährleistung abgedeckt, da es sich um ein Verschleißteil handelt. Dafür muss der Händler nicht gradestehen, das hättest du vor dem Kauf bemerken und Verhandeln müssen.

Je nach Art der Garantieversicherung kann er enthalten sein - da musst du in die Bedingungen schauen - allerdings habe ich da wegen der Kosten von nur 250€ meine Bedenken, dass irgendwas anderes als ein Motorschaden abgedeckt ist.

Da es nachdem was du geschrieben hast von deiner Seite aus KEINEN Anspruch gegen den Händler gibt, gibt es auch keinen Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufs. d.h. der Händler kann dir jedes beliebige Angebot machen, da er das Auto nicht zurücknimmt, sondern wieder ankauft d.h. ein neues Geschäft mit dir tätigt, das nix mit deinem Kauf zu tun, das wäre das gleiche als wenn du ihm einen anderen TT anbietennl würdest.

Eine Einschränkung zum oben gesagten gibt es - wenn du beweisen kannst, dass der Händler vom Defekt wusste (nicht so einfach), dann wäre dies ggf. ein arglistig verschwiegener Mangel für den der Händler natürlich gradezustehen hat.

Sonst kannst du nix machen außer auf das Angebot eingehen oder den Schaden reparieren zu lassen. Bedenke - das musst du NICHT bei Audi machen lassen, so kannst du eventuell noch ein wenig sparen und wenn das Auto sonst Fit ist ja mei ... dann ist das halt so.

MfG Kester

MfG Kester

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Als ich das Fahrzeug zurückgeben will,die Händler will abzüglich 20% vom Kaufpreis

Dann sage ich:ich habe einen Anwalt gesucht.Sie müssen die ganze Preis bekommen. Die Händler sagt:keine chance geh zu deine anwalt mir egal.was soll ich zu tun? Bitte helfen mir

Aus der Ferne kann hier im Forum keiner mit Gewissheit sagen, ob du oder der Händler im Recht ist.

Ich denke aber der Händler wird im Recht sein. Stoßdämpfer sind Verschleißteile. Verschleißteile sind in den meisten Garantien ausgeschlossen.

20 % Abzug nach 2 Wochen ist natürlich viel zu viel. Ab zum Anwalt und den alles regeln lassen. Was anderes bleibt einem nicht übrig, wenn der Verkäufer nicht mitspielt.

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 7. November 2015 um 20:44:16 Uhr:

Aus der Ferne kann hier im Forum keiner mit Gewissheit sagen, ob du oder der Händler im Recht ist.

Ich denke aber der Händler wird im Recht sein. Stoßdämpfer sind Verschleißteile. Verschleißteile sind in den meisten Garantien ausgeschlossen.

danke für Ihre Antwort. Bevor ich das Fahrzeug gekauft habe, waren die vorne Stoßdämpfer defekt. Ich weißte nicht. Und ich habe keinen Vertrag,nur Quittung dabei,das ist normal?

Moin,

Der Stoßdämpfer ist typischerweise nicht von der Gewährleistung abgedeckt, da es sich um ein Verschleißteil handelt. Dafür muss der Händler nicht gradestehen, das hättest du vor dem Kauf bemerken und Verhandeln müssen.

Je nach Art der Garantieversicherung kann er enthalten sein - da musst du in die Bedingungen schauen - allerdings habe ich da wegen der Kosten von nur 250€ meine Bedenken, dass irgendwas anderes als ein Motorschaden abgedeckt ist.

Da es nachdem was du geschrieben hast von deiner Seite aus KEINEN Anspruch gegen den Händler gibt, gibt es auch keinen Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufs. d.h. der Händler kann dir jedes beliebige Angebot machen, da er das Auto nicht zurücknimmt, sondern wieder ankauft d.h. ein neues Geschäft mit dir tätigt, das nix mit deinem Kauf zu tun, das wäre das gleiche als wenn du ihm einen anderen TT anbietennl würdest.

Eine Einschränkung zum oben gesagten gibt es - wenn du beweisen kannst, dass der Händler vom Defekt wusste (nicht so einfach), dann wäre dies ggf. ein arglistig verschwiegener Mangel für den der Händler natürlich gradezustehen hat.

Sonst kannst du nix machen außer auf das Angebot eingehen oder den Schaden reparieren zu lassen. Bedenke - das musst du NICHT bei Audi machen lassen, so kannst du eventuell noch ein wenig sparen und wenn das Auto sonst Fit ist ja mei ... dann ist das halt so.

MfG Kester

MfG Kester

danke für Ihre Antwort. Bevor ich das Fahrzeug gekauft habe, waren die vorne Stoßdämpfer defekt. Ich weißte nicht. Und ich habe keinen Vertrag,nur Quittung dabei,das ist normal?

Die Stoßdämpfer waren doch schon vor dem Kauf defekt. Da hat der Händler den Mangel doch nicht verschwiegen

Letztlich wissen wir zu wenig um dich zu beraten. Da solltest du zu einem Anwalt gehen.

Was hat der Wagen gekostet, und wie kam der Kauf zustande? Per Internet (ggfs. Auktion) oder ganz normal mit Besichtigung und Preisverhandlung? Und hast du den Preis wegen (evtl. anderer) Mängel herunter gehandelt?

Dann ist möglicherweise wirklich nichts zu machen, denn der Händler wird sagen er hat dir wegen der Stoßdämpfer einen Nachlass gegeben.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 8. November 2015 um 09:07:07 Uhr:

danke für Ihre Antwort. Bevor ich das Fahrzeug gekauft habe, waren die vorne Stoßdämpfer defekt. Ich weißte nicht. Und ich habe keinen Vertrag,nur Quittung dabei,das ist normal?

Die Stoßdämpfer waren doch schon vor dem Kauf defekt. Da hat der Händler den Mangel doch nicht verschwiegen

Nur mal der Neugier halber!

Ist new-rio-ub der Themenersteller der eigentlich Keiro heißt?

Will nicht immer schwarz malen, ist aber schon komisch wenn der Themenersteller 2 Accounts hat!

Und wußtest Du vor dem Kauf, dass die Stoßdämpfer defekt sind? Ließt sich so!

Und beim Händler nur ne Quittung und kein Kaufvertrag! Könnte schwören, daß mit dem Wagen noch mehr ist!

Gruß,

der_Nordman

ich habe nur auf den TE geantwortet

Zitat TE:

danke für Ihre Antwort. Bevor ich das Fahrzeug gekauft habe, waren die vorne Stoßdämpfer defekt. Ich weißte nicht. Und ich habe keinen Vertrag,nur Quittung dabei,das ist normal?

meine Antwort

Die Stoßdämpfer waren doch schon vor dem Kauf defekt. Da hat der Händler den Mangel doch nicht verschwiegen

Okay, war nicht als Zitat markiert!

ja war mein Fehler

Ist vielleicht Off Topic!

Aber warum kauft man beim Händler ohne Kaufvertrag? Find ich unseriös.

Kann ich nicht nachvollziehen.

Bei Problemen steht man dann da, ohne irgendeinen Nachweis über den Zustand des Fahrzeuges!

Der Verkäufer wird wahrscheinlich beim Anzeichen des kleinsten Problems sagen, "Gekauft wie gesehen".

Ohne Kaufvertrag oder Mängelliste vom Verkäufer wird auch der beste Anwalt nichts erreichen.

Der Wagen hat ja erst knappe 130tkm runter, also ab in die Werkstatt und reparieren lassen.

 

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 9. November 2015 um 18:27:18 Uhr:

Ist vielleicht Off Topic!

Aber warum kauft man beim Händler ohne Kaufvertrag? Find ich unseriös.

Kann ich nicht nachvollziehen.

Bei Problemen steht man dann da, ohne irgendeinen Nachweis über den Zustand des Fahrzeuges!

Der Verkäufer wird wahrscheinlich beim Anzeichen des kleinsten Problems sagen, "Gekauft wie gesehen".

Ohne Kaufvertrag oder Mängelliste vom Verkäufer wird auch der beste Anwalt nichts erreichen.

Der Wagen hat ja erst knappe 130tkm runter, also ab in die Werkstatt und reparieren lassen.

 

Gruß,

der_Nordmann

Danke Ihre Antwort,

Eigentlich wusste ich nicht,dass ich einen Vertrag bekommen.ich bin Erstermal über Gebrauchteswagen.und vertraue ich die Händler. Habe mit Anwalt gesprochen,ich bin im Recht,sagt er...ich lasse das Auto in der Werkstatt schon 3tage,hat gar nicht repariert.weil niemand dafür bezahlen will.trozdem alle Autoteil schon da sind..ich bin sehr ärgerlich.heute habe ich schon das Auto abgeholt! Ich warte auf nächste Termin zum Anwalt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Ich kriege gegen Händler