Ich könnte wahnsinnig werden!!!
Sorry, ich weiß nicht wohin, deswegen poste ich es hier.
Ich hab mir letzten Montag einen 330d gekauft. Da finanziert, muss der KFZ Brief ja direkt zum Amt geschickt werden. Laut BMW Niederlassung ging der Brief am Montag raus. Gestern haben ich und der Verkäufer angerufen, lt. Amt kein Brief da. Heute morgen haben ich und der Verkäufer da angerufen, lt. Amt kein Brief da.
Da ich das Auto unbedingt brauche am WE, bin ich also hingefahren und habe mir (nach erneuter negativer Auskunft zum Brief) so gegen 11:30 ein 5 Tage Kennzeichen geholt.
JETZT um kurz vor eins (Amt schließt um 13:00 Uhr am Freitag) ruft mich der Verkäufer an, das Amt habe ihn angerufen und mitgeteilt, der Brief sei die ganze Zeit dagewesen, nur ist er wohl jetzt erst im Posteingang zu sehen gewesen oder was weiß ich.
Boar, ich bin soooo sauer! Nicht nur dass ich nun 35€ umsonst bezahlt habe, nein, ich musste auch die Fahrt in den Urlaub nach hinten verschieben, weil ich ja am Montag nochmal zum Amt muss.
Ich könnte so dermaßen wahnsinnig werden!
Meine Frage an die werte Leserschaft, kann man da irgendwie Kostenerstattung geltend machen beim Amt? Oder hat man da gleich Null Chance?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Also bei allem Verständnis: Das Amt hats verbummelt, das Amt sollte auch dafür aufkommen und die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen übernehmen! Die sollen es eben aus der nahezu erwähnten Kaffeekasse entnehmen. Da kann daoch BMW, bzw. das Autohaus nichts dafür.
Beleg, bzw. Rechnung für das Kennzeichen mit ner kurzen Erlärung an das entsprechende Amt /Zulassungsstelle schicken und tschakka! 🙂 Die Konsorten sind auch nicht zimperlich beim Kohle eintreiben von der Bürgerschaft.
Was heißt hier verbummelt? die haben gar nichts verbummelt. Die Posteingänge werden eben so bearbeitet, wie sie kommen. Und der Eingang des KFZ-Briefs wurde dann nun mal erst Freitag verbucht. Da ist denen absolut nichts vorzuwerfen. Oder sind dir irgendwelche Fristen bekannt, in denen so etwas bearbeitet werden muss?
Von daher: Nix zu machen. Alles zu knapp kalkuliert würde ich mal sagen. Unter Lebenserfahrung verbuchen und fertig.
34 Antworten
Wo Menschen arbeiten; machen Menschen auch mal Fehler...
Würde zum Leiter der Zulassungsstelle gehen, das Gespräch suchen und um "Schadensersatz" bitten!
...Bietet der Händler keine Zulassung an? Ich kenn das so, das sich MA von mehreren Händler Treffen, Auftäge sammeln, und dann ausschwärmen um sich zu den Zulassungstellen zu begeben 😕
Bei BMW hätten die dafür 12 Tage veranschlagt. Jetzt weiß ich auch warum, die kennen wahrscheinlich ihre Pappenheimer auf den Ämtern. 😁
Hallo,schon traurig,daß die BMW Niederlassung mit deren geballten Erfahrung, sowas nicht wissen.Wenn das Werk Briefe rausschickt,sind die immer nach 2-3 Tagen auf dem Amt und der Zulassungsstelle,das weiß jeder! Es liegt auch oft an den unflexiblen externen Zulassungsdiensten. Du wirst beim Amt nichts erreichen,halte dich an den Verkäufer und den🙂,gib Alles! Gruß Gerry
Zitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Sorry, ich weiß nicht wohin, deswegen poste ich es hier.Ich hab mir letzten Montag einen 330d gekauft. Da finanziert, muss der KFZ Brief ja direkt zum Amt geschickt werden. Laut BMW Niederlassung ging der Brief am Montag raus. Gestern haben ich und der Verkäufer angerufen, lt. Amt kein Brief da. Heute morgen haben ich und der Verkäufer da angerufen, lt. Amt kein Brief da.
Da ich das Auto unbedingt brauche am WE, bin ich also hingefahren und habe mir (nach erneuter negativer Auskunft zum Brief) so gegen 11:30 ein 5 Tage Kennzeichen geholt.
JETZT um kurz vor eins (Amt schließt um 13:00 Uhr am Freitag) ruft mich der Verkäufer an, das Amt habe ihn angerufen und mitgeteilt, der Brief sei die ganze Zeit dagewesen, nur ist er wohl jetzt erst im Posteingang zu sehen gewesen oder was weiß ich.
Boar, ich bin soooo sauer! Nicht nur dass ich nun 35€ umsonst bezahlt habe, nein, ich musste auch die Fahrt in den Urlaub nach hinten verschieben, weil ich ja am Montag nochmal zum Amt muss.
Ich könnte so dermaßen wahnsinnig werden!
Meine Frage an die werte Leserschaft, kann man da irgendwie Kostenerstattung geltend machen beim Amt? Oder hat man da gleich Null Chance?
ihr habt aber auch gar kein Verständnis für die geplagten Beamten 😠
Hauptsache die Kaffeemaschine läuft reibungslos 😁😁
Gruß
odi
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Zitat:
Original geschrieben von odi222
ihr habt aber auch gar kein Verständnis für die geplagten Beamten 😠
Hauptsache die Kaffeemaschine läuft reibungslos 😁😁Gruß
odi
Bei der nächsten KFZ-Zulassung einfach mal nachfragen wer der Damen und Herren überhaupt noch Beamter ist; wirst zur Überraschung nämlich nicht mehr sonderlich viele finden - dem gefährlichen Halbwissen sei dank 😉
Also bei allem Verständnis: Das Amt hats verbummelt, das Amt sollte auch dafür aufkommen und die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen übernehmen! Die sollen es eben aus der nahezu erwähnten Kaffeekasse entnehmen. Da kann daoch BMW, bzw. das Autohaus nichts dafür.
Beleg, bzw. Rechnung für das Kennzeichen mit ner kurzen Erlärung an das entsprechende Amt /Zulassungsstelle schicken und tschakka! 🙂 Die Konsorten sind auch nicht zimperlich beim Kohle eintreiben von der Bürgerschaft.
Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Also bei allem Verständnis: Das Amt hats verbummelt, das Amt sollte auch dafür aufkommen und die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen übernehmen! Die sollen es eben aus der nahezu erwähnten Kaffeekasse entnehmen. Da kann daoch BMW, bzw. das Autohaus nichts dafür.
Beleg, bzw. Rechnung für das Kennzeichen mit ner kurzen Erlärung an das entsprechende Amt /Zulassungsstelle schicken und tschakka! 🙂 Die Konsorten sind auch nicht zimperlich beim Kohle eintreiben von der Bürgerschaft.
Was heißt hier verbummelt? die haben gar nichts verbummelt. Die Posteingänge werden eben so bearbeitet, wie sie kommen. Und der Eingang des KFZ-Briefs wurde dann nun mal erst Freitag verbucht. Da ist denen absolut nichts vorzuwerfen. Oder sind dir irgendwelche Fristen bekannt, in denen so etwas bearbeitet werden muss?
Von daher: Nix zu machen. Alles zu knapp kalkuliert würde ich mal sagen. Unter Lebenserfahrung verbuchen und fertig.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Was heißt hier verbummelt? die haben gar nichts verbummelt. Die Posteingänge werden eben so bearbeitet, wie sie kommen. Und der Eingang des KFZ-Briefs wurde dann nun mal erst Freitag verbucht. Da ist denen absolut nichts vorzuwerfen. Oder sind dir irgendwelche Fristen bekannt, in denen so etwas bearbeitet werden muss?Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Also bei allem Verständnis: Das Amt hats verbummelt, das Amt sollte auch dafür aufkommen und die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen übernehmen! Die sollen es eben aus der nahezu erwähnten Kaffeekasse entnehmen. Da kann daoch BMW, bzw. das Autohaus nichts dafür.
Beleg, bzw. Rechnung für das Kennzeichen mit ner kurzen Erlärung an das entsprechende Amt /Zulassungsstelle schicken und tschakka! 🙂 Die Konsorten sind auch nicht zimperlich beim Kohle eintreiben von der Bürgerschaft.Von daher: Nix zu machen. Alles zu knapp kalkuliert würde ich mal sagen. Unter Lebenserfahrung verbuchen und fertig.
Naja, Fristen sind mir natürlich keine bekannt, die gibts glaube ich auf so nem Amt auch nicht.
Aber wenn ich MO was hinschicke und am FR taucht das betreffende Dokument erst auf, finde ich persönlich, dass dies ne recht lange "Rumliege,bzw. interne Transportdauer" ist.
Unsere Kunden würden so etwas nicht akzeptieren und uns früher, oder später aufs Dach steigen! Aber ich gebe Dir recht: Wir sprechen auch von Ämtern, da gehn die Uhren bekanntermaßen etwas anders..
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Von daher: Nix zu machen. Alles zu knapp kalkuliert würde ich mal sagen. Unter Lebenserfahrung verbuchen und fertig.
Seh ich 100% genau so
Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Naja, Fristen sind mir natürlich keine bekannt, die gibts glaube ich auf so nem Amt auch nicht.
Aber wenn ich MO was hinschicke und am FR taucht das betreffende Dokument erst auf, finde ich persönlich, dass dies ne recht lange "Rumliege,bzw. interne Transportdauer" ist.
Unsere Kunden würden so etwas nicht akzeptieren und uns früher, oder später aufs Dach steigen! Aber ich gebe Dir recht: Wir sprechen auch von Ämtern, da gehn die Uhren bekanntermaßen etwas anders..
Gebe ich dir völlig Recht, das hat schon ganz schön lange gedauert. Aber Schadenersatz kann man da sicherlich nicht fordern. Schließlich wurde ja von Amt nie zugesichert, dass der Wagen bis Freitag zugelassen ist.
Also, ich würde vorschlagen:
1. Nicht weiter aufregen, shit happens......
2. Auf den 330d freuen....
3. Auf den Urlaub freuen... (wenn auch verspätet)
Sache abhaken und gut is.....😎
Ja, wird mir nix anderes übrig bleiben. Aber der Ärger musste mal raus, vielen Dank für die Antworten. 😎
Auf den Wagen freu ich mich wahnsinnig! Morgen ist es soweit. 😁
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Gebe ich dir völlig Recht, das hat schon ganz schön lange gedauert. Aber Schadenersatz kann man da sicherlich nicht fordern. Schließlich wurde ja von Amt nie zugesichert, dass der Wagen bis Freitag zugelassen ist.Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Naja, Fristen sind mir natürlich keine bekannt, die gibts glaube ich auf so nem Amt auch nicht.
Aber wenn ich MO was hinschicke und am FR taucht das betreffende Dokument erst auf, finde ich persönlich, dass dies ne recht lange "Rumliege,bzw. interne Transportdauer" ist.
Unsere Kunden würden so etwas nicht akzeptieren und uns früher, oder später aufs Dach steigen! Aber ich gebe Dir recht: Wir sprechen auch von Ämtern, da gehn die Uhren bekanntermaßen etwas anders..
Ja, da hast Du wohl recht..Schadensersatz klinkt auch bisschen "hart". Aber dumm nachfragen würde ich schon mal..😁 Egal jetzt, der TE scheint ja wieder versöhnt zu sein, von daher ist das Ding durch.
Vorfreude ist die schönste- geniess es also bis Du Dein Auto abholst! Viel Spass damit!
P.S: Nagle Dir die Kurzzeitkennzeichen in die Garage, dann hast nen Merker fürs nächste Mal..🙂