Ich könnt ko***n! :( Parkschaden

Audi A4 B7/8E

Hallo Zusammen,

ich komme gerade zu meinem Auto und dachte mich trifft der Schlag. Ich habe hinten auf der Stossstange einen ca. 20cm langen tiefen Kratzer! 🙁 😠 Irgend jemand muss scheinbar an meinem Auto vorbei gefahren sein. Leider kann ich nicht ganz genau sagen wo es passiert ist, da ich gestern nur mein Auto im dunkeln gesehen habe. Laut Polizei lohnt deshalb auch keine Anzeige gegen Unbekannt! 🙁 Das kann doch wohl wirklich nicht sein, wie sche*** muss man im Kopf eigentlich sein? Wenn ich einen Schaden verursache lasse ich doch wenigstens meine Adresse da, so etwas ist doch wohl Anstand oder nicht?

Laut Audi Werkstatt soll die Reparatur ca. 600€ kosten obwohl nur neu lackiert werden muss! 😠 Hallo?? Geht´s noch? Was kostet daran 600 Mücken?

Weiß jemand zufällig wo es soetwas günstiger gibt, und ob ggfs. ein Lackdoktor hier helfen kann? Der wird doch dafür keine 600€ verlangen, oder? Mensch bin ich sauer! Sorry!

Gruß Scoty81

85 Antworten

also, kommt eh drauf an wenn man das auto verkauft wo man es verkauft

bei rückgabe an den AUDI Händler? der sieht es doch im System, was an dem Auto gemacht wurde....

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980


also, kommt eh drauf an wenn man das auto verkauft wo man es verkauft

bei rückgabe an den AUDI Händler? der sieht es doch im System, was an dem Auto gemacht wurde....

Genau so ist es und die reden dann ganz schnell von einem Unfallschaden..

Nun habe ich mal ein bisschen recherchiert zum Thema und hier auch ein halbwegs aktuelles Urteil gefunden.

Der Fall:

Ein Mann hatte einen als fabrikneu angebotenen Opel Corsa zum Preis von 15.000 Euro gekauft. Später stellte der Kunde fest, dass an der linken hinteren Tür des Fahrzeugs eine Delle mit einem Aufwand von 390 Euro ausgespachtelt und überlackiert worden war. Er forderte daraufhin sein Geld zurück. Der Autohändler weigerte sich und meinte, der Fehler sei geringfügig gewesen, und er habe den Kunden nicht darüber informieren müssen. Außerdem habe sein Verkaufspersonal auch nichts von der Delle gewusst.

Das Urteil (Landgericht Gießen, 4 O 269/04):

Dieser Argumentation folgte die Richter freilich nicht. Der Händler habe seine Aufklärungspflicht verletzt und den Käufer arglistig getäuscht, heißt es in dem Urteil. Autohändler dürften allenfalls Bagatellschäden, die den Kaufentschluss des Kunden nicht beeinflussen könnten, verschweigen, zum Beispiel Kleinstschäden an Gebrauchtwagen. Wer einen Neuwagen kaufe, so das Gericht, der erwarte aber zu Recht, ein unbeschädigtes Fahrzeug zu erhalten. Deshalb müssten nur wirklich ganz unerhebliche Beschädigungen nicht offenbart werden. Über wesentliche Mängel des Fahrzeugs, das heißt über Fehler, für deren Ausbesserung mehr als 330 Euro aufgewendet werden müssten, habe der Händler den Kunden aber in jedem Fall aufzuklären.

Die Tatsache, dass das Verkaufspersonal des Autohändlers nichts von den Mängeln wusste, ändere nichts. Ein Händler hätte seine Mitarbeiter über alle relevanten Punkte eines Kaufvertrags informieren müssen, so das Gericht. Der Käufer konnte den Kauf rückgängig machen.

Was soll ich sagen: kw76 und A4-Stevens haben recht. Ich hatte unrecht. Ehre wem Ehre gebührt... 😉

Greeetz, Thomas

Hier ging es aber um einen Neuwagen, bei Scoty ginge es ja um den Verkauf eines Gebrauchtwagens, davon mal abgesehen, daß in Deinem Fall offenbar Teile repariert (gespachtelt) und nicht getauscht wurden.

Die Fälle sind nicht wirklich vergleichbar.

Ich denke, mit der Methode, die Scoty vorschwebt, nämlich den Wagen als unfallfrei unter Angabe des ausgetauschten Stoßfängers, kann er nichts falsch machen.

Grüße

Jan

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Also mir ist auch mal jemand hinten auf meinen A6 gefahren (beim Ausparken).
Der Schaden war ähnlich dem Schaden den Scoty hatte.

Der hintere Stoßfänger wurde komplett getauscht inkl. Diffusor,...usw. (wie bei Scoty).

Eine Woche später habe ich dann den Wagen an den Händler verkauft, der auch die Reparatur durchgeführt hat. Und das selbstverständlich ohne Preisminderung.

Ich habe natürlich nachgefragt beim Händler, wie seine Definition von Unfallwagen sei.
Er sagte, so lange austauschbare Teile wie z.B. Kotflügel, Stoßfänger,... usw. getauscht werden, wird das Fahrzeug nicht als Unfallwagen deklariert. So wird er dann auch weiter verkauft.
Sind Schäden unter den austauschbaren Teilen vorhanden, z.B. wenn der Wagen auf eine Richtbank o.ä. muss, so wird der Wagen als Unfallwagen eingestuft und somit beim Wiederverkauf auch so angegeben.

Außerdem wird bei fast jedem Unfall zusätzlich eine Achsvermessung durchgeführt.
Sollte da etwas nicht stimmen, wird der Wagen ebenfalls als Unfallwagen angesehen.

Also, nicht alle Audi-Händler/Werkstätten sind gleich 😉

Gruß Olli

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Hier ging es aber um einen Neuwagen, bei Scoty ginge es ja um den Verkauf eines Gebrauchtwagens, davon mal abgesehen, daß in Deinem Fall offenbar Teile repariert (gespachtelt) und nicht getauscht wurden.

Die Fälle sind nicht wirklich vergleichbar.

Ich denke, mit der Methode, die Scoty vorschwebt, nämlich den Wagen als unfallfrei unter Angabe des ausgetauschten Stoßfängers, kann er nichts falsch machen.

Grüße

Jan

Falsch, für ein Gebrauchtwagen gilt dasselbe. Da sind Mängel genauso anzugeben, wie bei einem Neuwagen!

Und bei Scoty ging es ja nicht um eine 200 € Sache, hat schon ein bisschen mehr gekostet.

Ich betone noch einmal: Jemand ist Scoty hinten ins Heck G E K N A L L T !

Hier reden wir nicht von einer Peanuts Sache. Da hat es einen richtigen Schlag getan, teile waren kaputt, dass sie getauscht werden musste, die Karosserie hat einen starke physikalische Kraft spüren müssen.

So etwas zu verschweigen wäre Betrug.

tho_schmitz, schön das du dich mal erkundigt hast und sogar mit Gerichtsurteil.

Ich sage euch jetzt mal meine private Meinung: Es ist lächerlich so peanuts kram beim Verkauf anzugeben.... und ob ichs machen würde ist ne andere Geschichte.

Aber man ist juristisch dazu ausdrücklich verpflichtet!

@A4-Stevens

So eindeutig, wie Du es darstellst, ist es eben nicht. Es gibt zahlreiche Urteile, bei denen entschieden wurde, daß nach einem Tausch beschädigter Teile eben kein Unfallwagen vorliegt.

Es gibt auch Urteile, die das Gegenteil beinhalten. Weiterhin gibt es Urteile, die es an der Höhe des Schadens ausrichten, ob es sich um einen Unfallwagen handelt oder nicht.

Ich kann Dir versichern, wäre die Tür getauscht worden wäre, anstatt sie zu spachteln und zu lackieren, wäre die Sache möglicherweise ganz anders ausgegangen. Ich kann hier den Käufer auch verstehen. Bei einem Neuwagen wöllte ich auch keine gespachtelte Tür haben.

Und auf das, was Dir die Autoverkäufer (bzw. in dem Fall ja die Gebrauchtwagenkäufer) sagen, kannst Du gerade gar nichts geben. Die suchen nur nach Mitteln und Wegen, den Preis zu drücken.

Und das Scoty den Schaden angeben soll, habe ich von Anfang an gesagt. Das wird auch von der Rechtsprechung so gesehen.

Übrigens kann man hier wohl nicht von GEKNALLT sprechen, wenn noch nicht einmal die Prallboxen vollständig beansprucht wruden. Die sind genau dazu da, um Folgen an der Karroserie zu vermeiden.

Hätte er den Schaden z.B. bei einem Lackdoktor reparieren lassen, wäre der Preis erheblich niedriger ausgefallen. Dazu ist er aber nicht verpflichtet. Nur kann man daraus keine Schlüsse ziehen.

Grüße

Jan

Unabhängig von der Frage, ob Neu- oder Gebrauchtwagen, ob Händlerverkauf oder Privatverkauf, ob es "geknallt" hat oder nur eine Bagatelle vorliegt:

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi


Ich denke, mit der Methode, die Scoty vorschwebt, nämlich den Wagen als unfallfrei unter Angabe des ausgetauschten Stoßfängers, kann er nichts falsch machen.

Dem stimme ich absolut zu.

Greeetz, Thomas

Also um diese Diskussion hier mal zu beenden, wenn es mal so weit ist, werden ich den Wagen als Unfallfrei verkaufen. Jedoch werde ich sicherlich nicht verschweigen, dass der Wagen (anstatt Lackdoktor) eine neue Heckstossstange bekommen hat, wegen Kratzern und einem zusammen rollen! Ja, richtig, rollen, hier war nie die Rede davon, das mir jemand hinten drauf geknallt ist! Es ist lediglich ein stehendes Auto mit 1 Meter Sicherheitsabstand auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren, bzw. besser gesagt aufgerollt!!! Hätte es geknallt, so wäre meine Kofferraumklappe kaputt gewesen, da es ein Ford Transit war. Wer sich dieses Auto mal anschaut, wird schnell sehen, dass das Kennzeichen des Fahrzeuges viel höher sitzt. Hätte es "Geknallt" so wäre die Klappe kaputt gewesen. 😉 Ebenfalls werden ich dem späteren Käufer die Fotos des Schades zeigen, damit er sich selbst ein Bild machen kann. Aber ich verkaufe den Wagen defenitiv als Unfallfrei!

@tho_schmitz

In meinen Augen zwei komplett Unterschiedliche Dinge, denn a) war es ein Neuwagen und b) wurde gespachtelt und nicht original ausgetauscht. Das heißt es ist ein Schaden geblieben. Sabald gespachtelt oder geschweißt wird, handelt es sich automatisch um ein Unfallwagen.

*Diskussion beendet* 🙂

Gruß Scoty81

Zitat:

Original geschrieben von scoty81


*Diskussion beendet* 🙂

Gruß Scoty81

Gutes Schlusswort 😉

Gruß Olli

Zitat:

Original geschrieben von scoty81


Ebenfalls werden ich dem späteren Käufer die Fotos des Schades zeigen, damit er sich selbst ein Bild machen kann.

Eine sehr gute Idee - den Tipp werde ich mir merken.

So ist man immer auf der sicheren Seite.

Greeetz, Thomas

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