Ich brauch unbedingt HIIILFEE
Vor 2 Wochen ist mir meine Nachbarin in mein Auto gerutscht. Der verursachte Schaden: der linke Außenspiegel, und die Fahrertür. Die polizei haben wir nicht gerufen. Den Schaden haben wir sofort gemeldet und am selben Tag wurde mein Auto abgeholt und gegen einen Mietwagen getauscht. In der WS wurde bemerkt dass auch die Stoßstange seitlich zerkratzt ist. Wir dachten das wäre auch von dem Unfall. Alles wurde fotografiert und gerichtet. Seit Freitag habe ich mein Auto schon wieder. Heute habe ich einen Anruf von der Wekstatt bekommen. Die Stoßstange müsste ich selber bezahlen. Die gegnerische Versicherung bzw. deren Sachverständiger hat den Unfall rekonstruiert und bemerkt dass der Schaden nicht von meiner Nachbarin stammen kann. Die WS hat also erstmal alles gerichtet und dann die Rechnung an die Versicherung geschickt. Die zahlen jetzt nicht also muss ich das übernehmen---> 600€ da die Stoßstange komplett neu gemacht wurde. Ich bin echt verzweifelt da ich nicht weiß was ich zun soll.Ich habe schon 10 Jahre meinen Führerschein aber das ist mein 1. Unfall!!.
Beste Antwort im Thema
Was soll man dazu sagen?
Pech gehabt, leider.
Hättest Du von Anfang an den richtigen Weg eingeschlagen, wäre das so nicht passiert.
21 Antworten
Was soll man dazu sagen?
Pech gehabt, leider.
Hättest Du von Anfang an den richtigen Weg eingeschlagen, wäre das so nicht passiert.
Zitat:
Original geschrieben von Unabhaengiger SV
Was soll man dazu sagen?Pech gehabt, leider.
Hättest Du von Anfang an den richtigen Weg eingeschlagen, wäre das so nicht passiert.
Wie soll man diese Antwort interpretieren ?
Wäre ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet worden,
- hätte er alles aufgeschrieben was gerichtet werden muss, auch wenn es nicht zu dem Unfall gehört
- hätte er dazu geraten, eine Nachbesichtigung/Gegenüberstellung der Fahrzeuge durch die Versicherung zu verhindern
- hätte er einen Anwalt empfohlen, der alle Ansprüche durchsetzt, auch wenn diese nicht berechtigt sind
😕
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wäre ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet worden,
- hätte er alles aufgeschrieben was gerichtet werden muss, auch wenn es nicht zu dem Unfall gehört
Wohl eher nur das was zum Unfall passt und nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
- hätte er dazu geraten, eine Nachbesichtigung/Gegenüberstellung der Fahrzeuge durch die Versicherung zu verhindern
Nachbesichtigung zu Recht verhindern.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
- hätte er einen Anwalt empfohlen, der alle Ansprüche durchsetzt, auch wenn diese nicht berechtigt sind
Was für Ansprüche der Anwalt durchsetzt hängt in erster Linie vom Geschädigten ab. Es mag auch Anwälte und Sachverständige geben die halbwegs vernünftig arbeiten...
Man(n) verzweifelt wegen nur 600 Euro? Was machst du wenn mal wirklich was passiert. Zahlen und gut ist, Parkrempler gibt es immer wieder. Man ruft bei sowas immer die Polizei.
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Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wie soll man diese Antwort interpretieren ?
Wäre ein Sachverständiger eingeschaltet worden, dann hätte sich, sofern dieser den Altschaden nicht gesehen haben sollte, die Werkstatt mit ihm in Verbindung setzen können. In dem Fall tippe ich aber auf reine Abzocke der Werkstatt und nicht auf deren Unwissenheit was Plausibilität angeht.
Zitat:
Original geschrieben von Unabhaengiger SV
Nachbesichtigung zu Recht verhindern.Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
- hätte er dazu geraten, eine Nachbesichtigung/Gegenüberstellung der Fahrzeuge durch die Versicherung zu verhindern
Und damit wird jemand, der wegen der 600 EUR schon "verzweifelt" ist, zwangsläufig in einen Prozess getrieben.
Denn eine andere Alternative gibt es dann nicht mehr.
Wenn man sich seiner Sache sicher ist, gibt es keinen vernünftigen Grund, der Gegenüberstellung/Rekonstruktion zu widersprechen oder sie zu verhindern.
Wenn man etwas zu verbergen hat, mag das anders aussehen.
Für den Versicherer ist es egal: wer außergerichtlich nicht kooperieren will, muss das nicht.
Die Regulierung ist dann halt an dieser Stelle zu ende und das Warten auf den Ausgang eines Prozesses beginnt.
Denn die Plausibilität zu beweisen, ist Aufgabe des Anspruchstellers und das Parteigutachten ist nunmal kein Beweis.
Ist das aus Deiner Sicht sinnvoll?
Wenn Du mir als Deinem Kunden einen solchen Rat erteilen würdest, würde ich Dir kopfschüttelnd für Deine Meinung danken und vom Hof fahren.
Aber es steht ja auch jeden Tag einer auf, der...
Hafi
Immer einen Rechtsanwalt und unab. Sv einschalten und schon hat man solch ein Problem nicht.
Die Versicherungen wollen es nicht anders.
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Parkrempler gibt es immer wieder. Man ruft bei sowas immer die Polizei.
Das sehe ich genauso.
Bei Nichtverschulden eines Unfalls würde ich IMMER die Polizei rufen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wenn man etwas zu verbergen hat, mag das anders aussehen.Für den Versicherer ist es egal: wer außergerichtlich nicht kooperieren will, muss das nicht.
Die Regulierung ist dann halt an dieser Stelle zu ende und das Warten auf den Ausgang eines Prozesses beginnt.
Denn die Plausibilität zu beweisen, ist Aufgabe des Anspruchstellers und das Parteigutachten ist nunmal kein Beweis.Ist das aus Deiner Sicht sinnvoll?
Wenn Du mir als Deinem Kunden einen solchen Rat erteilen würdest, würde ich Dir kopfschüttelnd für Deine Meinung danken und vom Hof fahren.
Vorsicht Herr Sachbearbeiter!
Ich habe nur etwas von Nachbesichtigung geschrieben. Wofür eine Nachbesichtigung dienen soll wirst Du wohl nur allzu gut wissen.
Eine Gegenüberstellung ist etwas ganz anderes! Und auch die sollte nicht ohne den eigenen Gutachter geschehen.
Vorsicht Herr Sachverständiger!
Hier geht es nur um eine Rekonstruktion.
Wenn Du bitte nochmal auf den Augangspost schauen möchtest .
Darum habe ich auch nur von einer Gegenüberstellung/Rekonstruktion geschrieben.
Hallo,
eine gute Werkstatt sollte eigentlich schon wissen bzw. erkennen ob die Beschädigungen am vorderen Stossfänger zum Fahrzeugschaden passen oder nicht.
Es kann zum Beispiel nicht sein, dass die Fahrertüre inkl. Spiegel beschädigt wurde, am Kotflügel nichts zu sehen ist aber dann dafür die vordere Stossfängerverkleidung beschädigt ist.
Natürlich gibt es ausnahmen, wir gehen hier aber von den Normalfall aus.
Ich gehe mal davon aus dass dies ein Altschaden gewesen ist.
Wenn (solche) Unfälle passieren ist es immer empfehlenswert Fotos anzufertigen, und zwar wie die Fahrzeuge zueinander stehen, selbst wenn diese nur mit dem Handy gemacht wurden.
Die Polizei wird bei solchen banalen Unfällen sich jedenfalls nicht auf dem Weg machen.
Sofern der alte Stossfänger noch vorhanden ist sollte sich diesen eventuell nochmal ein Fachmann genauer anschauen.
Wie alt ist denn dein Auto?
Wie viele Kilometer hat der Wagen?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Vorsicht Herr Sachverständiger!
Hier geht es nur um eine Rekonstruktion.
Wenn Du bitte nochmal auf den Augangspost schauen möchtest .
Darum habe ich auch nur von einer Gegenüberstellung/Rekonstruktion geschrieben.
Dass Du Dir alles so hindrehst wie es Dir gerade passt verwundert mich nicht. Wenn Du über Rekonstruktion reden willst zitier nicht meine Antwort bezüglich Nachbesichtigung und schwafel nicht irgendwas von falscher Kundenberatung.
Lies die Beiträge, bevor Du mich blöd anmachst.
Die TE spricht von Rekonstruktion. Ich spreche von Rekonstruktion.
Nur du faselst etwas von "Nachtbesichtigung zu recht verhindern"
War das so oder hab ich Halluzinationen?
Ich brauch hier nichts hinzudrehen. Ich denke vor dem Tippen.
Zitat:
Original geschrieben von Roland745
Bei Nichtverschulden eines Unfalls würde ich IMMER die Polizei rufen.
Was hätte das in diesem Fall geändert? Glaubst du, die Polizei hätte den Schaden begutachtet? Vielleicht hätte sie sogar abgelehnt zu kommen, gab ja keinen Streit vor Ort.