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Ich bitte um Mithilfe bei folgendem Fall

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 7:30

Mitte 2008 ging meine Heckscheibe kaputt und in der Frontscheibe hatte ich einen langen Riß. Damit ging ich dann zu ATU und ließ mir beide Scheiben richten und ließ es über die Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung laufen. Ich holte mein Auto ein paar Tage später ab und bezahlte die 150 EUR. Nun kam nach 2 Jahren eine Rechnung vom ATU das ich nochmals 150 EUR zahlen muß für den 2. Glasschaden. Nun meine Frage:

Ist das rechtens. Darf die Versicherung trotz Doppelschaden 2 mal die Selbstbeteiligung abkassieren?

Ich wäre echt dankbar, wenn mir jemand helfen würde. Denn leider habe ich keine Ahnung, was ich jetzt tun soll.

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2010 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Hast du einen Steinschlag (Riss in der Front) und ne halbe Stunden später platzt dir die Heckscheibe aufgrund eines Spannungsschadens, sind das trotzdem 2 Ereignisse, 2 Schäden und somit 2 SB

1. Es ist kein Geheimnis, dass die Scheiben bei modernen Autos "tragende Elemente" sind und ein Riss in der Frontscheibe deswegen sehr wohl eine Instabilisierung der Karosserie auslösen kann, bei der kurze Zeit später eine andere Scheibe aufgrund der Verspannung platzt!

2. Irgendwann fangen Versicherungen an, z.B. bei einem Schaden an einem Laternenmast, so zu argumentieren:

- zuerst berührte die Laterne den Kennzeichenträger: erste Selbsbeteiligung

- 10 Millisekunden später die Stoßstange: 2 SB

- weitere 20ms später erst den Scheinwerfer: 3 SB

...zahlen sie 3 Mal die Selbstbeteiligung, weil zwischen den Beschädigungen der Teile jeweils ein paar Millisekunden zweichen lagen...

Geht's noch???

Gruß!

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am 8. Juni 2010 um 7:37

es sind doch nunmal 2 schäden gewesen? also nicht zeitgleich entstanden?

fuer jeden einzelschaden, ist die SB fällig.

ob du die schäden dann in einem auftrag zusammen reparieren lässt, ist unerheblich.

genaueres dazu steht auch in deinen versicherungsbedingungen.

PS

zitat aus der HUK24 §13 :

Zitat:

(8) Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes versicherte Fahrzeug und für

jeden Schadenfall besonders.

(9) In der Teil- und Vollversicherung wird der Schaden abzüglich

einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Eine in der Vollversicherung

vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nur in den Fällen des § 12

Abs. 1 II. AKB (Schäden durch Unfall oder durch mut- oder böswillige

Handlungen). Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe

nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe beseitigt,

so werden die Reparaturkosten ohne Abzug einer vereinbarten

Selbstbeteiligung ersetzt.

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

es sind doch nunmal 2 schäden gewesen? also nicht zeitgleich entstanden?

fuer jeden einzelschaden, ist die SB fällig.

ob du die schäden dann in einem auftrag zusammen reparieren lässt, ist unerheblich.

genaueres dazu steht auch in deinen versicherungsbedingungen.

PS

zitat aus der HUK24 §13 :

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

(8) Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes versicherte Fahrzeug und für

jeden Schadenfall besonders.

(9) In der Teil- und Vollversicherung wird der Schaden abzüglich

einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Eine in der Vollversicherung

vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nur in den Fällen des § 12

Abs. 1 II. AKB (Schäden durch Unfall oder durch mut- oder böswillige

Handlungen). Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe

nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe beseitigt,

so werden die Reparaturkosten ohne Abzug einer vereinbarten

Selbstbeteiligung ersetzt.

Hallo!

Danke für die Antwort. Die Schäden sind zeitgleich entstanden. Was passiert dann?

Naja, die zweite SB ist auch aus meiner Sicht gerechtfertigt. Aber auch noch nach 2 Jahren......?

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Naja, die zweite SB ist auch aus meiner Sicht gerechtfertigt. Aber auch noch nach 2 Jahren......?

Das wundert mich ja auch sehr. Wie kommen die nach 2 Jahren dazu, ne Rechnung über diese 150 EUR zu schicken? Ich versteh das nicht.

am 8. Juni 2010 um 11:52

Hallo,

war es denn 1 Schadensereignis?

Wenn ja - wie ist es denn passiert?

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Boehse_Mama

Hallo!

Danke für die Antwort. Die Schäden sind zeitgleich entstanden. Was passiert dann?

Na das erklär mal, wie ist das denn bitte zeitgleich passiert? Hat jemand auf dein Auto geschossen? Oder hat jemand von Hinten nach vorne durch ein Brett geschoben damit der Schaden tatsächlich ein einziges Ereigniss währe?

Hast du einen Steinschlag (Riss in der Front) und ne halbe Stunden später platzt dir die Heckscheibe aufgrund eines Spannungsschadens, sind das trotzdem 2 Ereignisse, 2 Schäden und somit 2 SB

am 8. Juni 2010 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Hast du einen Steinschlag (Riss in der Front) und ne halbe Stunden später platzt dir die Heckscheibe aufgrund eines Spannungsschadens, sind das trotzdem 2 Ereignisse, 2 Schäden und somit 2 SB

1. Es ist kein Geheimnis, dass die Scheiben bei modernen Autos "tragende Elemente" sind und ein Riss in der Frontscheibe deswegen sehr wohl eine Instabilisierung der Karosserie auslösen kann, bei der kurze Zeit später eine andere Scheibe aufgrund der Verspannung platzt!

2. Irgendwann fangen Versicherungen an, z.B. bei einem Schaden an einem Laternenmast, so zu argumentieren:

- zuerst berührte die Laterne den Kennzeichenträger: erste Selbsbeteiligung

- 10 Millisekunden später die Stoßstange: 2 SB

- weitere 20ms später erst den Scheinwerfer: 3 SB

...zahlen sie 3 Mal die Selbstbeteiligung, weil zwischen den Beschädigungen der Teile jeweils ein paar Millisekunden zweichen lagen...

Geht's noch???

Gruß!

Wie ATU denn damals abgerechnet? Direkt mit der Versicherung? Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass der Versicherer nach zwei Jahren weitere 150 Euros zurück fordert, da die den Schaden nach der Regulierung in 2008 geschlossen haben und bei Glasschäden sicherlich auch keine Revision drüber stolpert....

Was hat ATU damals eingereicht und wer haftet für Falschabrechnungen zwischen ATU und Versicherer bzw. wurde eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben?

Zitat:

Original geschrieben von understatement

 

1. Es ist kein Geheimnis, dass die Scheiben bei modernen Autos "tragende Elemente" sind und ein Riss in der Frontscheibe deswegen sehr wohl eine Instabilisierung der Karosserie auslösen kann, bei der kurze Zeit später eine andere Scheibe aufgrund der Verspannung platzt!

Und es ist kein Geheimnis, dass das dann zwei Schadensereignisse sind, für die zwei Selbstbeteiligungen anfallen.

Ganz abgesehen davon, dass diese ganze "Oh-mein-Gott-ein-Steinschlag"-Panikmache schlicht und ergreifend das Ergebnis geschickter Marketingleute ist, die uns seit Jahren gebetsmühlenartig einreden, dass einem sofort alle Scheiben platzen, wenn man nicht jeden Steinschlag sofort reparieren lässt. Und alles ganz umsonst! Bullshit.

Zitat:

2. Irgendwann fangen Versicherungen an, z.B. bei einem Schaden an einem Laternenmast, so zu argumentieren:

- zuerst berührte die Laterne den Kennzeichenträger: erste Selbsbeteiligung

- 10 Millisekunden später die Stoßstange: 2 SB

- weitere 20ms später erst den Scheinwerfer: 3 SB

...zahlen sie 3 Mal die Selbstbeteiligung, weil zwischen den Beschädigungen der Teile jeweils ein paar Millisekunden zweichen lagen...

So ein Unsinn!

Das ist doch nichts als eine halbgare Stammtischparole, die keinem, schon gar nicht dem TE weiterhilft.

Zitat:

Geht's noch???

Gute Frage...

:rolleyes:

@TE: Wie bereits mehrfach angesprochen, kann Deine Frage nur vernünftig beantwortet werden, wenn Du uns mehr Hintergrundinfos gibst.

Wie ist es passiert? Was hast Du gemeldet? Wer hat mit wem abgerechnet?

Hafi

am 8. Juni 2010 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ganz abgesehen davon, dass diese ganze "Oh-mein-Gott-ein-Steinschlag"-Panikmache schlicht und ergreifend das Ergebnis geschickter Marketingleute ist, die uns seit Jahren gebetsmühlenartig einreden, dass einem sofort alle Scheiben platzen, wenn man nicht jeden Steinschlag sofort reparieren lässt. Und alles ganz umsonst! Bullshit.

Ganz meine Meinung! Ich fahre seit Jahren mit mehreren kleinen Steinschlägen in der Scheibe rum (auch im "Sichtbereich") und werde erst austauschen, wenn der TÜV "nein" sagt (der letzte TÜV war probelmlos) Meine Versicherung hätte sonst schon zwei unnötige Scheiben bezahlen können.

Hafi, falls Du was mit der Versicherungs- oder Gutachter-Branche zu tun hast, dann solltest Du ab heute ...also ab dem Zeitpunkt, an dem Du so markige Sprüche gebracht hast ...Deine ganze Energie darauf richten, mit den Firmen, die in Radio und Fernsehen so aggressiv werben, nicht mehr zusammmenzuarbeiten

Schaffst Du das?

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Hafi, falls Du was mit der Versicherungs- oder Gutachter-Branche zu tun hast, dann solltest Du ab heute ...also ab dem Zeitpunkt, an dem Du so markige Sprüche gebracht hast ...Deine ganze Energie darauf richten, mit den Firmen, die in Radio und Fernsehen so aggressiv werben, nicht mehr zusammmenzuarbeiten

 

Schaffst Du das?

 

Gruß!

dein Kommentar mit den Millisekunden fand ich geil, muss der Neid dir lassen...:D

 

Aber jetzt mal zu deinen "markigen Sprüchen" hier. 

 

Hier im Versicherungsforum gibt es den einen oder anderen Fachmann (jeder auf seinem Gebiet, kann man erkennen, wenn man genau hinschaut....;)). Und alle diese Fachleuchte haben täglich mit der Schadenregulierung in verschiedenen Facetten zu tun.

 

 

Es ist Ihr Job.

 

Und alle diese User haben haben den einem oder anderen hier  ganz sicher schon mit qualifizierten Beiträgen geholfen.

 

Kann man auch nachlesen, wenn man sich die Mühe macht.

 

Und der Hafi ist einer von den Fachleuten, die meinen allergrößten Respekt verdienen. Und er hat es ganz bestimmt nicht nötig hier im Versicherungsforum mit Sprüchen Eindruck zu schinden.

 

Ganz bestimmt nicht.

 

Auch musst du dich ganz bestimmt nicht dazu aufschwingen Ihm zu erklären, auf was er seine Energie verschwenden soll.

 

Also, wenn du hier Punkten möchtest, dann doch bitte mit fachlich fundierten Beiträgen und nicht mit Polemik.

 

Schaffst du das?

 

Gruß !      

am 8. Juni 2010 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Und der Hafi ist einer von den Fachleuten, die meinen allergrößten Respekt verdienen. Und er hat es ganz bestimmt nicht nötig hier im Versicherungsforum mit Sprüchen Eindruck zu schinden.

Ok, dann erklär es mir nochmal für einen Laien ...wie kann man

- sich auf der einen Seite über die aggressive Werbung, z.B. der Firma Ca...as beschweren und

- auf der anderen Seite Besandteil einer Branche sein, die es zulässt, dass sich o.g. Firma von so ziemlich jeder Versicherung authorisiert das Logo antacker darf?

Wenn Hafi sagen würde: ich mache nichts mit oder für Versicherungen die mit Leuten zusammenarbeiten, die gegen meine Überzeugungen verstoßen ...dann könnte ich ihn respektieren!

Gruß!

am 8. Juni 2010 um 20:03

schomal ueberlegt, dass dieses nicht im ermessensspielraum eines jeden liegt?

ok, man koennte den job wechseln ^^

ich glaube allerdings, dass Hafi auch ohne deinen respekt weiterleben kann.

Hafi kann sicherlich nichts für die Firmenpolitik von Versicherungen.

 

Und wenn er bei einer arbeitet, dann hat er den Anweisungen seines Arbeitgebers Folge zu leisten.

 

Ob ihm das nun gefällt oder nicht.

 

Oder kanst du auf deiner Arbeitstelle machen, was du möchtest und für richtig hälst?

 

Wohl eher nicht.

 

Respekt, mein Lieber, ist eine Frage der Höflichkeit. Das hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was du hier anführst.

 

Darüber denke bitte mal ernsthaft nach....:(

 

Gute Nacht

 

Gruß

 

Delle

 

 

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