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Unfallflucht ? Besonderer Fall

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 20:05

Hallo zusammen,

ich bin 18 Jahre alt und mir ist heute ein kleines Missgeschick.

An einer Engstelle vor meiner Tür kam mir ein Auto entgegen und fuhr so ungünstig neben mich, dass wir beide uns kaum bewegen konnten. Ich fuhr ein paar Zentimeter nach hinten, als ich plötzlich an der rechten Seite ein Geräusch hörte.

Ich hatte ein rechts von mir parkendes Auto touchiert. Bei mir ist eine kleine Delle zurückgeblieben, bei dem parkenden Auto ein kleiner Lackschaden über dem Radkasten.

Ich habe ihr ein Zettel hinterlassen mit Name, Anschrift und Telefonnummer und bin dann hoch in meine Wohnung gegangen.

Nun zu meiner Frage:

Das Wohnzimmer, in dem ich mich anschließend aufhielt, ist von Fenster zu Auto ungefähr eine Luftlinie von 10 Metern entfernt.

Kann dies als Fahrerflucht gewertet werden?

Ich habe die ganze Zeit auf der Couch mit einem Auge auf das Auto gesessen. Mein Ziel war es, direkt runter zu laufen, wenn ich die Fahrerrinn sehe.

Aufgrund eines schlecht gewählten Toilettenganges blieb mir dies allerdings verwehrt und ich konnte nur sehen, wie sie davon fährt.

Nun also nochmal zu meiner Frage. Kann sowas Fahrerflucht sein ?

Und wenn ja, wie wird die Polizei darauf aufmerksam, wenn kein Nachbar die Polizei verständigt?

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2014 um 22:03

Um deine Frage zu beantworten:

Ja. Es ist Fahrerflucht, was du gemacht hast.

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28 Antworten

Die Polizei kann aufmerksam gemacht werden durch den Besitzer des Autos. Entweder du versuchst den Besitzer ausfindig zu machen oder gehst selbst zur Polizei und meldest dies (hört sich so an als möchtest du dafür gerade stehen). Deine Versicherung könntest du ( ich glaub sogar das du verpflichtet bist) vorsorglich darüber in Kenntnis setzen das da was war und ggf kommen kann

am 28. Juli 2014 um 20:44

Mein Hinweis grenzte an eine Rechtsberatung - dafür bin ich nicht ausgebildet.

Wenn du mit dem Geschädigten in Kontakt treten möchtest (falls er sich nicht selbst meldet), kannst du die Modalitäten der Halterauskunft bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt erfragen (dessen Homepage). Das wird unterschiedlich gehandhabt.

am 28. Juli 2014 um 22:03

Um deine Frage zu beantworten:

Ja. Es ist Fahrerflucht, was du gemacht hast.

Exakt - du hättest direkt die Polizei anrufen MÜSSEN - Zettel etc. ist alles belanglos. Es gilt: sobald du mit deinem Auto IRGENDWAS beschädigst sofort anhalten - Polizei anrufen - warten bis kommt. Alles andre ist Unfallflucht

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 6:38

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Bisher habe ich von Polizei und Nachbarinn noch nichts gehört.

Ich frage mich auch, welchen Grund sie haben könnte, zur Polizei zu gehen, schließlich wäre es ein leichtes einfach bei mir zu klingeln oder anzurufen.

am 29. Juli 2014 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von LastJam

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Bisher habe ich von Polizei und Nachbarinn noch nichts gehört.

Ich frage mich auch, welchen Grund sie haben könnte, zur Polizei zu gehen, schließlich wäre es ein leichtes einfach bei mir zu klingeln oder anzurufen.

Demnach hat sie es bislang nicht getan?

Zitat:

Original geschrieben von LastJam

Ich frage mich auch, welchen Grund sie haben könnte, zur Polizei zu gehen, schließlich wäre es ein leichtes einfach bei mir zu klingeln oder anzurufen.

kannst du denn ausschließen das der zettel nicht verloren gegangen ist ??? daher bei solchen fällen immer bei der polizei anrufen. da reicht es das kennzeichen anzugeben und einen kurzen abriss was passiert ist und dann gibt eine vorgangsnummer mit der allen beteiligten was anfangen können

am 29. Juli 2014 um 7:24

Zitat:

Original geschrieben von situ

Wenn du mit dem Geschädigten in Kontakt treten möchtest (falls er sich nicht selbst meldet), kannst du die Modalitäten der Halterauskunft bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt erfragen (dessen Homepage). Das wird unterschiedlich gehandhabt.

Ich hätte das spätestens ab Öffnungszeit des Straßenverkehrsamtes hinter mich gebracht.

Du solltest Ratschläge hier im Forum in so einer heiklen Angelegenheit sorgfältig abwägen und z. B. überlegen, ob ein Gang zur Polizei nach Verstreichen der 24 Std.-Frist nicht einer Selbstanzeige gleichkommt. Bist du Mitglied in einem Autoklub, kannst du die kostenlose Erstberatung durch einen Verkehrsanwalt in deiner Nähe in Anspruch nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von LastJam

Bisher habe ich von ....Nachbarinn noch nichts gehört.

Wenn es sich bei der Geschädigten um deine Nachbarin handelt und du also weißt, wer es ist (du hast bisher nicht geschrieben, das das so ist) - hat sie denn weder Klingel noch Briefkasten?

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 7:44

Sie wohnt in einem der nebenstehenden Mehrfamilienhäuser bei mir, es ist also nicht klar, wo sie wohnt. Das Auto habe ich allerdings sehr sehr oft gesehen, was es eigentlich klar stellt, dass sie bei mir wohnt. Den Zettel hat sie abgemacht, da er auf dem Beifahrersitz liegt, wie ich gesehen habe.

Das Auto stand heute Morgen wieder vor der Tür.

Wie soll ich jetzt weiter fortfahren? Der ,,Unfal" war gestern gegen 18 Uhr, ich hätte also noch Zeit in der 24 Stunden Frist?

Zur Polizei gehen (führt das nicht zu einer Selbstanzeige?)

Zur zulassungsstelle gehen und die halterin erfragen oder darauf vertrauen, dass sie sich meldet?

Da würde ich mal in § 142 StGB schauen, da stehen die Voraussetzungen drin.

Du kannst Dir jetzt aussuchen, ob Abs. 1 die erste oder zweite Alternative auf Dich zutrifft.

Wäre die 2. Alternative zutreffend, das berechtigte Entfernen nach der Wartezeit, hättest Du die Feststellungen zu Deiner Beteiligung z.B. in der nächsten Polizeidienststelle ermöglichen müssen.

Ist der Unfall noch keine 24 Stunden her,kannst Du Dich noch bei der Polizeidienststelle melden, gilt dann als tätige Reue und das Gericht kann die Strafe mildern oder von Strafe absehen. Problem ist, der Schaden darf nicht gravierend sein (können so rund 1.200,- € sein).

Hast Du Dir das Autokennzeichen aufgeschrieben?

Dann würde ich sofort versuchen, den Halter zu ermitteln (Straßenverkehrsamt, Zentralruf der Autoversicherer, befreundeter Polizist) und mich bei dem melden.

Hast Du das vergessen, melde Dich lieber sofort bei der Polizei, schildere den Sachverhalt dort richtig und vergesse nicht zu erwähnen, dass Du den Zettel mit Deinen Daten hinterlassen und auch gewartet (?) hast. Es wäre nur eine kleine Schramme gewesen, die man vermutlich auch wegpolieren kann.

am 29. Juli 2014 um 7:56

Zitat:

Wie soll ich jetzt weiter fortfahren?

Ich schrieb schon mal: Keine Rechtsberatung von mir als Laie in so einer heiklen Angelegenheit.

Mach dich selbst schlau: Stichwörter "Unfallflucht 24 Stunden" oder Wikipedia "Unfallflucht", hier die Abschnitte "Wartefrist" und "Nachträgliche Feststellungen".

Auch wenn es in diesem Fall keine Rolle mehr spielt:

Es gibt KEINE 24 Stundenfrist beim Unerlaubten Entfernen vom Unfallort, die Straffreiheit garantiert.

Weg ist weg. Damit ist der Tatbestand verwirklicht, ohne jede Ausnahme.

Nur derjenige, der einen Parkunfall im Bagatellbereich verursacht hat (jeder, der hier aufmerksam mitliest, weiß, wie selten Bagatellunfälle sind...), KANN straffrei ausgehen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. 142 Abs. 4 StGB

Im vorliegenden Fall hat der TE nicht wie vorgeschrieben am Fahrzeug gewartet. Der Zettel genügt für die Feststellung der persönlichen Daten nicht. Wer weiß, ob er nicht beim Losfahren schon wegeweht wurde, weil die Geschädigte ihn vorher gar nicht gesehen hat?

Halterauskunft bei der Zulassungsstelle: Ich will es nicht ausschließen, aber es würde mich nicht wundern, wenn das nicht klappt. Viele Ämter machen das nur über die Polizei. Und macht einen Vorgang dafür auf...

EDIT: Peter war schneller.

Zitat:

Original geschrieben von LastJam

Sie wohnt in einem der nebenstehenden Mehrfamilienhäuser bei mir, es ist also nicht klar, wo sie wohnt. Das Auto habe ich allerdings sehr sehr oft gesehen, was es eigentlich klar stellt, dass sie bei mir wohnt. Den Zettel hat sie abgemacht, da er auf dem Beifahrersitz liegt, wie ich gesehen habe.

Das Auto stand heute Morgen wieder vor der Tür.

Wie soll ich jetzt weiter fortfahren? Der ,,Unfal" war gestern gegen 18 Uhr, ich hätte also noch Zeit in der 24 Stunden Frist?

Zur Polizei gehen (führt das nicht zu einer Selbstanzeige?)

Zur zulassungsstelle gehen und die halterin erfragen oder darauf vertrauen, dass sie sich meldet?

Da war ich schon bei meinem Beitrag.

Also: Versuche doch mal, von Haus zu Haus zu gehen und zu fragen, wem das Auto gehört. Du kennst die Parkplatzsituation doch, und da Menschen faul sind, parken sie möglichst nahe an ihrer Haustür. Du musst selbst aktiv werden.

Zur Polizei gehen ist nicht gleichbedeutend mit einer Selbstanzeige, sondern wäre die tätige Reue im Sinne des § 142 IV StGB. Natürlich mit dem Risiko, dass der Schaden halt bedeutend ist und Du dann ein Verfahren am Halse hast.

am 29. Juli 2014 um 8:02

Nun - der Zettel liegt ja auf dem Beifahrersitz, wie der TE schreibt. Und wie die Halterauskunft gehandhabt wird, steht auf der Homepage des zuständigen Straßenverkehrsamtes. In Düsseldorf z. B. kostet das 5,10 EUR per Brief/Fax oder persönlich. Andere Straßenverkehrsämter auch per Internet und Paypal.

Wie ich woanders lesen (ob das wirklich so ist, weiß ich als Laie nicht), geht es auch bei Mitteilung an die Polizei innerhalb 24 h auf jeden Fall zunächst an die Staatsanwaltschaft. Diese oder der Richter hat bei Bagatellen und tätlger Reue lediglich die Möglichkeit, dieses - z. B. gegen eine Geldbuße - einzustellen (keine Eintragungen). Wie geschrieben - Laien-Googelei.

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