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Zweifelhafter Unfall und die Folgen bzw fragen dazu

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 13:04

Zuersteinmal ein herzliches Hallo,

Ich bin neu im Forum und habe gleich eine Frage...

Ich hatte im Februar an einem Sonntag Morgen Polizei Besuch...angeblich hätte ich einen Unfall verursacht..soweit so gut..habe den Beamten meine daten gegeben und das Fahrzeug besichtigen.lassen...ich habe nichts von einem.Unfall bemerkt ..ich soll ein Auto beim uberholvorgang gestreift haben...das kann gar nicht sein da es extrem geschneit hat und überholen.an sich gar nicht möglich war...hatte später einen Termin zurneuten spurensicherung denn ich auch wahrgenommen habe...nun habe ich zwischenzeitlich den rechten kotflugel aufgrund rost Schäden gewechselt..nun hatte ich weiteren rost auf beiden Seiten des. Fahrzeugs beseitigt da ich dachte die Polizei hat alles aufgenommen ..nun ein Viertel Jahr später will die Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellen von meinem Wagen der keine Schäden mehr aufweist und ich solle doch bitte ein Viertel Jahr später den kotflugel mitbringen...nun meine Frage gibt es fristen oder Gesetze wann man on solchen Fällen reparieren darf??? Auch war ausreichend Zeit nachdem ominösen Unfall das Auto zu begutachten..wie gesagt einen Unfall habe weder ich noch 3weitere Insassen bemerkt auf den schaden bin ich erst durch die Polizei aufmerksam geworden .es ist ein 5cm und Ca. 3mm breite.. ich hoffe ihr könnt helfen...falls es sich schlecht lesen lässt...per Handy ist es bissl kompliziert gemacht ;)

Beste Antwort im Thema

Nein, Du musst nix aufheben. Und ich muss mir solche Räuberpistolen auch nicht antun. Hier sieht man den Wald vor lauter Trollen nicht mehr...

 

Wenn Du meinst, Du kannst Gutachter, Staatsanwaltschaft  und auch sonst alle um dich herum verarschen, musst du vermutlich früher aufstehen.

 

 

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Themenstarteram 15. Juli 2013 um 13:06

5cm Kratzer ***

Hallo,

in so einem Fall, würde ich einen Rechtsanwalt mit meiner Interessenvertretung beauftragen; da es hier um den Vorwurf der Unfallflucht gehen dürfte, hielte ich das für angemessen.

Wo ist der ausgetauschte Kotflügel verblieben, bzw. ließe der sich evtl. noch wiederbeschaffen.

Wurdest Du evtl. angewiesen, keine Veränderungen am betroffenen Fahrzeug oder an bestimmten Bauteilen vorzunehmen?

Ansonsten hätte ich keine Befürchtungen, sofern die drei Zeugen deine Aussage in vollem Umfang auch vor Gericht bestätigen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 19:11

Den kotflügel hatte ein Kollege bis vor ein paar Wochen noch im Container liegen aber dieser wurde abgeholt mir wurde weder aufgetragen diesen zu behalten, noch das Fahrzeug das nicht zu verändern....ich wurde dazu angehalten nach dem kotflügel zu gucken aber ich bin Berufskraftfahrer und daher selten Zuhause...sollte ich auf den Termin reagieren denn der weg zum Gutachten wäre um die 250km hin und zurück dafür das Sie dann doch nichts mehr sehen...für mich wäre es kein Drama gewesen wenn die Dame deren Auto ich gestreift haben soll eventuell sogar selbst die verursacherin war das Auto stand zur Tat Zeit schon eine Stunde vor dem Bad und dafür habe ich einen Beleg und Zeugen...wie gesagt kurios diese Geschichte ...bei mir hängt eben der Beruf dran...danke für die Antwort erst einmal...Anwalt ist so eine Sache....den muss man sich.leisten können ;)

Zitat:

Original geschrieben von trabantrs801

wie gesagt kurios diese Geschichte ...bei mir hängt eben der Beruf dran...

Ja, das stimmt. Alles sehr kurios... Aber letztlich kommt es nicht darauf an, ob wir Dir Recht geben oder nicht. Der Staatsanwalt wird seinen Job machen und zu einem Ergebnis kommen. Der kennt ziemlich viele kuriose Geschichten und ist daher schmerzfrei an der Stelle. Entweder Dir kann die Beteiligung nachgewiesen werden oder eben nicht.

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 20:03

Ist richtig...die Spuren werden schon passen ...weil die waren vorher definitiv nicht...aber wer läuft im dunkeln nach jedem ein und austeigen ums Auto und guckt nach kratzern ...mir ging es jetzt eigentlich nur darum ob ich hätte warten müssen mit lackieren oder nicht zumal ich die rostpickel weg haben wollte die NICHT vom Unfall stammen...es war nichtmal eine beule zusehen nur etwas lack abgeschruppt...indem Sinne hab ich ja keine Spuren vernichtet ,da diese ja bereits aufgenommen waren oder sehe ich das falsch...ob ich schuldig bin oder nicht wird das Verfahren zeigen falls es eines geben wird...ich hab nur keine Lust auf Punkte und Führerschein Entzug für eine Fahrerflucht die ich nicht begangen habe

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 20:04

Oder hätte ich drum herum lackieren sollen???

Zitat:

Original geschrieben von trabantrs801

Oder hätte ich drum herum lackieren sollen???

besser wäre es gewesen, Du hättest gar nicht lackiert.

Dir wird eine Unfallflucht vorgeworfen und Du reparierst mal eben die rostigen Stellen.

Ein sehr ungünstiger Zeitpunkt......

Detaillierte Fotos vom Zustand vor der Reparatur wären hilfreich.

So wird man Dir evtl. ein Vertuschen von Unfallspuren ankreiden.

Interessanter Fall, halte uns bitte auf dem Laufenden.

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 0:13

Das geht erst am we bin unterwegs....ja aber soll ich das Auto zerfallen lassen wenn ich nix mache hab ich beim nächsten Tüv wieder rennereien weil alles durch ist..ist halt in Alter swift...denn Versuch es zu vertuschen habe ich ja nicht unternommen ...ich habe erst nach zweimaliger Aufnahme durch die Polizei lackiert..oder muss ich mir vorwerfen lassen das ich.mein Auto instandhalte...es ist ja nicht so das ich nicht die Gelegenheit dazu gegeben habe das Auto zu besichtigen...gibt es dazu vielleicht einen passenden Paragrafen??

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 0:17

Und drei Monate nach der letzten Aufnahme habe ich lackiert ....gemeldet hat sich auch niemand ...

Zitat:

Original geschrieben von trabantrs801

..oder muss ich mir vorwerfen lassen das ich.mein Auto instandhalte...

In diesem Fall wirst Du das wohl tatsächlich müssen.

Eine angebliche Fahrerflucht, und kurz danach frisch lackierte Reparaturstellen am Verursacherfahrzeug?

Da ist die Phantasie (nicht nur) eines Richters begrenzt.

am 16. Juli 2013 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von trabantrs801

..oder muss ich mir vorwerfen lassen das ich.mein Auto instandhalte...

In diesem Fall wirst Du das wohl tatsächlich müssen.

Und was genau?

Zitat:

Eine angebliche Fahrerflucht, und kurz danach frisch lackierte Reparaturstellen am Verursacherfahrzeug?

Da ist die Phantasie (nicht nur) eines Richters begrenzt.

Kurz danach ist ja wohl bei DREI Monaten relativ!

Hinzu kommt noch die Tatsache, dass der TE zweimal eine Spurensicherung durch die Polizei ermöglicht hat.

Da kann die Phantasie des Richters nicht sehr weit von der allg. Lebenserfahrung weggehen.

@ TE:

Wende dich umgehend an die Staatsanwaltschaft und schilder die Vorgänge so wie hier beschrieben (kleiner Kratzer -> Polizei hat gesichert -> erneute Sicherung der Spuren durch Polizei -> mehrere Monate später Rep. von Rostspuren -> Altteil nicht mehr vorhanden -> sollen sich an die Spurensicherung der Polizei halten + ganz wichtig die Zeugen für deine Variante des Geschehens am Unfalltag benennen!).

Und du brauchst dir hier erstmal kein schlechtes Gewissen einreden lassen + auch noch keinen Anwalt!

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 11:21

Das ist es ja ich habe ja erst nach mehreren Monaten etwas verändert und nicht nach dem Unfall...die Zeugen habe ich die haben schon alle eine Aussage gemacht ...zur Tatzeit war ich längst im Schwimmbad....die Polizei wollte mir noch nicht mal glauben das die qiuttung von mir ist...wozu sollte ich sonst da hin fahren???um willkürlich Unfälle zu verursachen wahrscheinlich ;) ....nun ja...auf den Menschenverstand eines Richters verlasse ich mich lieber nicht....muss ich denn jetzt noch dem Gutachten nachkommen???

Themenstarteram 17. Juli 2013 um 8:55

Also...der Termin ist abgesagt...es ging um ein objektives besichtigen des Fahrzeugs...die gute Frau sagte auch das nach drei Monaten nach der letzten untersuchung eine reperatur nicht unüblich sei und das häufiger vorkommt...Sie sagte das ich mir keine Sorgen machen muss wegen vertuschungsvorwürfe da das Auto ja schon untersucht wurde...jetzt werde ich erstmal abwarten was die Staatsanwaltschaft sagt

Hallo,

der Sachverhalt ist mir nicht ganz klar, oder habe ich was überlesen?

Der Unfall soll bei einem Überholvorgang auf verschneiter Straße stattgefunden haben.

Zugleich soll das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt auf einem Parkplatz gestanden haben, wofür es Zeugen gibt.

Trotzdem hat das Fahrzeug Lackspuren von einem Unfall.

Wie reimt sich das zusammen?

Könnte es sein, daß die Zeitangabe der Unfallgegenerin etwas unpräzise ist und nur daher dein Alibi greift, oder hast Du auch für die Fahrt zum / vom Parkplatz noch Fahrzeuginsassen als Zeugen.

Wie erklärst Du die unfallbedingten Lackspuren.

Liebe Grüße

Herbert

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