Ich bin auf eure Hilfe angewiesen....

Mahlzeit alle miteinander,

Ich bräuchte dringend mal euren Rat bzw. eure Meinung zum Folgenden Thema: Unfall

Ich hatte am 18.06.2017 Einen auto Unfall.

Zur Situation: Der Unfall ereignete sich an einer Ausfahrt auf der ....Straße / Tempolimit dort ist 30km/h

Ich wollte aus der Ausfahrt raus, Ich bin also bis zur Sichtlinie vorgefahren und habe nach wiederholter Sichtkontrolle
(von beiden Seiten kein Fahrzeug kommend) zügig mit eingeschaltetem Linksblinker mich in meine Fahrspur einordnen wollen,
als das Gegnerische Fahrzeug plötzlich mit wesentlich zu hoher Geschwindigkeit aus der kurve schon auf mich zukam und es krachte.

Das gegnerische Fahrzeug war dank der Bremsblockiermessung die vor Ort von der Polizei durchgeführt wurde (27m Bremsweg)
mit mind. 75km/h Unterwegs. wobei da ein genaues Gutachten klare Verhältnisse schaffen dürfte.

Zur Ergänzung:
Der Bremsspur entstand bei einer Strecken-Steigung von ca. 6-12 Prozent, dazu noch der Relativ starke Aufprall, ohne
diese beiden Faktoren, wäre die Bremsspur noch beträchtlich länger ausgefallen.

die polizei sagte rein vom Gesetz her bin Ich schuld, wegen Vorfahrt missachtung.

Aber Ich konnte bei der Geschwindigkeit des gegnerischen Fahrzeugs nicht unternhemen.

bei tempo 30 wäre es niemals zum Unfall gekommen...

Was denkt Ihr wie Ich vorgehen sollte, da Ich mich absolut Schuldfrei fühle und meiner Meinung auch absolut Schuldfrei bin....

Danke schon mal für euer feedback und die daraus resultierende Hilfe

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Nimm Dir einen Anwalt

110 weitere Antworten
110 Antworten

Zitat:

@lemonshark schrieb am 26. Juni 2017 um 14:53:08 Uhr:


Zunächst ist der Unfall passiert, weil der TE in den fließenden Verkehr eingefahren ist, ohne den Vorrang des Unfallgegners zu beachten. Also, so kurz und knapp. Damit erstmal 100 zu 0 für den Gegner.

Genau da liegt ja der Knackpunkt für mich:
Für den Einfahrenden war kein Verkehr zu sehen, der unter Einhaltung des Tempolimits, meinetwegen noch +10-20% Kulanz, beim Abbiegen seinen Weg direkt gekreuzt hätte.

Mal wirklich überspitzt dargestellt:
Ich fahre aus einer Ausfahrt auf eine gerade Straße, die ich in beiden Richtungen >1km weit einsehen kann. Kein Fahrzeug zu sehen.
In dem Moment, in dem ich ausfahre, kommt von Links ein Fahrzeug mit Lichtgeschwindigkeit an.

Habe ich nun Schuld, weil ich ihm die Vorfahrt genommen habe, oder er, weil er die zHG in einem Maße überschritten hat, in dem weder er noch ich die Strecke weit genug einsehen konnte, um die Geschwindigkeit rechtzeitig so weit zu reduzieren, dass ein Unfall vermieden werden kann?
Und wenn hierbei die Entscheidung auf Ersteres fällt:
Wie soll es mir möglich sein, die Ausfahrt zu verlassen, wenn ich doch dabei immer davon ausgehen muss, dass jemand mit stark überhöhter Geschwindigkeit um die Ecke kommt, ohne dass ich ihn rechtzeitig sehen kann?

Ist in meinen Augen absolut kein Unsinn...

Wie das rechtlich aussieht ist natürlich eine andere Frage, dass ich hier lediglich MEINE sicht der dinge schildere, und keinen Anspruch auf rechtliche Korrektheit erhebe, erwähnte ich allerdings bereits.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 26. Juni 2017 um 13:25:57 Uhr:


Habe mir jetzt die letzten 4 Seiten nicht komplett durchgelesen, aber ich lese hier immer wieder was von "Vorfahrtsmissachtung" seitens des TE.
So wie es der TE geschildert hat,

Zitat:

@Hyrai schrieb am 26. Juni 2017 um 13:25:57 Uhr:



Zitat:

@bison36 schrieb am 25. Juni 2017 um 09:42:32 Uhr:


Ich wollte aus der Ausfahrt raus, Ich bin also bis zur Sichtlinie vorgefahren und habe nach wiederholter Sichtkontrolle
(von beiden Seiten kein Fahrzeug kommend) zügig mit eingeschaltetem Linksblinker mich in meine Fahrspur einordnen wollen,
als das Gegnerische Fahrzeug plötzlich mit wesentlich zu hoher Geschwindigkeit aus der kurve schon auf mich zukam und es krachte.

ist in meinen Augen allerdings fraglich, wie er in dieser Situation die Vorfahrt hätte gewähren sollen/können.
Im Moment als er losfuhr war kein Auto zu sehen.
Wenn der Unfallgegner nun genau im Moment des Anfahrens im Sichtfeld des TE auftaucht, sollte unter Einhaltung des TL von 30km/h dennoch genug Zeit für den TE bleiben, sich auf seine Spur einzuordnen.
Der Unfall entstand einzig und allein aufgrund der um mehr als 100% überschrittenen zHG des Unfallgegners, durch die für beide Beteiligten nicht genügend Reaktionszeit gegeben war, um den Unfall zu vermeiden.

Und genau das sehe ich anders. Hier wird einfach die Wahrnehmung des TE ein bisschen Märchenstunde spielen. Beim schauen war nirgends ein Fahrzeug zu sehen, aber beim Losfahren saß ihm schon einer im Kotflügel? Man schaut doch während man losfährt weiterhin erstmal nach links und dann nach rechts.

Nie im Leben, auch bei 70km/h nicht. Und ich wiederhole nochmal, wenn die Straße (bzw. die Kurve) so angelegt war, dass man da (rein physikalisch) 70 fahren konnte ohne aus selbiger zu fliegen, dann war da auch nix mit "plötzlich" aufgetaucht.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 26. Juni 2017 um 13:25:57 Uhr:


ist in meinen Augen allerdings fraglich, wie er in dieser Situation die Vorfahrt hätte gewähren sollen/können.
Im Moment als er losfuhr war kein Auto zu sehen.

Nö!

Die Kurve war ja 50 m entfernt (vermutlich der Kurvenanfang, so dass man noch weiter in die Kurve schauten kann, egal, gehen wir von den 50 m aus). Der Unfallgegner soll laut Bremsspuranalyse mit ca. 75 km/h unterwegs gewesen sein und brauchte für die 50 m

ohne überhaupt zu bremsen

somit 2,4 Sekunden. Er hat aber gebremst, also war die Zeit sogar noch länger.

Der TE ist aber zügig aus der Einfahrt gefahren. Wenn also das Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße noch nicht zu sehen gewesen wäre, hätte der TE in diesen 2,4 oder mehr Sekunden den Abbiegevorgang fast beendet gehabt, so dass der Zusammenstoß hinten am TE-Fahrzeug stattgefunden hätte (oder wäre gar nicht zustande gekommen). Da es aber vorne links am Auto des TEs war, muss also zum Beginn des Abbiegevorgangs das Fahrzeug auf der Vorfahrtsstraße bereits sichtbar gewesen sein.

Damit kommt der TE keinesfalls haftungslos aus der Sache raus. Außerdem muss ein Autofahrer abschätzen können, ob ein Auto sich mit 30 km/h oder mit einer extrem höheren Geschwindigkeit annähert. Er kann nicht einfach davon ausgehen, es ist nur 30 erlaubt und es wird sich jeder daran halten.

Natürlich ist ein Haftungsanteil des Unfallgegners gegeben aber mehr als 50% glaube ich nicht.

@@bison36
Nimm mir die obige Argumentation bitte nicht übel, denn das ist die Argumentation, die du dir wohl auch von der Gegenseite und eventuell vor Gericht anhören musst. Daher kann es nur von Vorteil für dich sein, wenn du sie bereits hier liest.

Zitat:

@bison36 schrieb am 25. Juni 2017 um 10:59:19 Uhr:


Eine Frage hätte Ich jetzt noch an euch.. also der Bremsblockierweg von 27 m... und die daraus resultierende Geschwindigkeits ermittlung (Sprich gefahrbremsungs-Formel) das ist doch ein Statistischer Mittelwert, weil die neueren Autos einen kürzeren Bremsweg als ein alter Opel Omegha haben..kann das sein ?

oder verschlissene Bremsbeläge usw... ich glaube der gegner hat da richtig viel möglichkeiten, seine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zu manipulieren..

seht ihr das auch so ?

Das ist aber eine Argumentation die

für dich

nach hinten losgeht.

Wenn der alte Omega einen längeren Bremsweg hat, bedeutet das im Umkehrschluss doch, dass sich aus den 27 m Bremsspur eine

geringere

als die vermutete Geschwindigkeit ergibt.

Gruß

Uwe

Bei Verwendung der üblichen Formeln ergibt sich für eine Gefahrbremsung aus 50 km/h ein Bremsweg von 27,5 m. Bei Normalbremsung 40 m. Von daher sind m.M.n. 70 km/h übertrieben. Vor allem, wenn der Fahrer unerfahren ist und keine Gefahrenbremsung mit Ansprechen des ABS hinbekommt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Hyrai schrieb am 26. Juni 2017 um 15:50:03 Uhr:


Ist in meinen Augen absolut kein Unsinn...

Wie das rechtlich aussieht ist natürlich eine andere Frage, dass ich hier lediglich MEINE sicht der dinge schildere, und keinen Anspruch auf rechtliche Korrektheit erhebe, erwähnte ich allerdings bereits.

Den TE interessiert aber genau der rechtliche Aspekt. Geht ja schließlich um eine Menge Geld (Schaden + Verfahrenskosten).

Zitat:

Mal wirklich überspitzt dargestellt:

Ich fahre aus einer Ausfahrt auf eine gerade Straße, die ich in beiden Richtungen >1km weit einsehen kann. Kein Fahrzeug zu sehen.

In dem Moment, in dem ich ausfahre, kommt von Links ein Fahrzeug mit Lichtgeschwindigkeit an.

Habe ich nun Schuld, weil ich ihm die Vorfahrt genommen habe, oder er, weil er die zHG in einem Maße überschritten hat, in dem weder er noch ich die Strecke weit genug einsehen konnte, um die Geschwindigkeit rechtzeitig so weit zu reduzieren, dass ein Unfall vermieden werden kann?

Das habe ich doch haarklein beantwortet. Du solltest Beiträge bis zum Ende lesen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Juni 2017 um 16:16:57 Uhr:


Bei Verwendung der üblichen Formeln ergibt sich für eine Gefahrbremsung aus 50 km/h ein Bremsweg von 27,5 m. Bei Normalbremsung 40 m. Von daher sind m.M.n. 70 km/h übertrieben. Vor allem, wenn der Fahrer unerfahren ist und keine Gefahrenbremsung mit Ansprechen des ABS hinbekommt.

In dem von Dir so bezeichneten Bremsweg ist aber der Reaktionsweg mit eingerechnet.
Hier war die Rede von 27 m Bremsspur was natürlich eher auf über 70 km/h hindeutet.
Das ganze noch in einer Tempo 30 Zone ( also mehr als das doppelte ) ergibt nach der Münchener Quotentabelle bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Falle eines Unfalls. ...
Hab das vorhin hier gepostet und könnt Ihr nachlesen 50 zu 50 bis 100 % für den schnellen Fahrer.
Damit der eigenen Versicherung klarmachen das nicht oder nur ein geringer Teil gezahlt werden soll und der schnelle Fahrer wird klagen und MUSS die Beweise liefern das er den Unfall nicht hätte vermeiden können wenn er normal schnell gefahren wäre.
Der Anscheinsbeweis der Alleinschuld des aus der Einfahrt herausfahrenden ist jedenfalls schon einmal durch die Bremsspur entkräftet. Es geht eigentlich nur noch um die Quote.

wow . Vielen dank euch allen für die Konstruktive Hilfe.

Hier ist eine erste Grafik vom Unfallort, um es für alle verständlicher zu machen.

und nun auch Der Schaden am Auto

und Ein weiteres Foto vom Unfallort

Der hat dich ja noch vor der Vorderachse erwischt.

Sorry, aber den hast du einfach übersehen.

könnt ihr evtl abschätzen wozu der Schlauch und das passende gegenstück gehören könnten ?

In der Skizze ist der Kollisionspunkt so gewählt, dass Du eigentlich schon voll auf "deiner" Fahrbahnseite gewesen sein müsstest. Dann müsste der Gegner so schnell gefahren sein, dass es ihn sozusagen aus der Kurve getragen hat? Könntest Du diesen Punkt bitte noch etwas präzisieren. Sonst fallen hier gleich einige in Schnappatmung. 🙂

Das sieht ja wirklich sehr mysteriös aus. Auch die Streckenführung ist mMn sehr weit einsehbar.
Bist du sicher dass du gefahren bist als er dich erwischt hat und nicht vor Schreck gebremst hast und mitten in seiner Spur zum stehen gekommen bist?

wenn so wie auf dem satellitenbild noch fahrzeuge am Straßenrand standen kann ich mir gut vorstellen, dass man jemanden der mit 70 angerauscht kommt erst sehr spät sieht. vor allem im zusammenhang mit 7% steigung und dem knick den die straße kurz vor der Einmündung macht.

@berlin paul hab ein weiteres foto oben in meinem Post angehängt, da siehst du meine genaue Position und den Aufprall punkt.

Was die Sache nicht besser macht. Das sieht mir so aus, als hättest du beim rausfahren die Idealliene des Abbiegeborgangs meilenweit verlassen.

Zum Thema Anhalteweg und Bremsweg gibt es hier auf Seite 3 und folgende der PDF Datei eine schöne Tabelle.
Wenn noch an Hand des Unfallschadens die Aufprallgeschwindigkeit festzustellen ist kann man die
Geschwindigkeit vor der Bremsung schön hochrechnen.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Verkehr_und_Mathe_Anhalteweg_45164.pdf

Wenn die bisherigen Angaben zu 27 m Bremsspur richtig sind und da man auf den Bildern trockene Strasse erkennt und der Unfallschaden auf mindestens 10 bis 15 Km/h Aufprallgeschwindigkeit deuten lässt komme ich mal so eben auf weit über 70 km/h .
Da es sich bergauf sogar noch besser bremst würde ich sagen 70 bis 90 km/h.
Hatte ich da nicht sogar Tempo 30 Zone gelesen ?

Deine Antwort
Ähnliche Themen