Ich bin auf eure Hilfe angewiesen....

Mahlzeit alle miteinander,

Ich bräuchte dringend mal euren Rat bzw. eure Meinung zum Folgenden Thema: Unfall

Ich hatte am 18.06.2017 Einen auto Unfall.

Zur Situation: Der Unfall ereignete sich an einer Ausfahrt auf der ....Straße / Tempolimit dort ist 30km/h

Ich wollte aus der Ausfahrt raus, Ich bin also bis zur Sichtlinie vorgefahren und habe nach wiederholter Sichtkontrolle
(von beiden Seiten kein Fahrzeug kommend) zügig mit eingeschaltetem Linksblinker mich in meine Fahrspur einordnen wollen,
als das Gegnerische Fahrzeug plötzlich mit wesentlich zu hoher Geschwindigkeit aus der kurve schon auf mich zukam und es krachte.

Das gegnerische Fahrzeug war dank der Bremsblockiermessung die vor Ort von der Polizei durchgeführt wurde (27m Bremsweg)
mit mind. 75km/h Unterwegs. wobei da ein genaues Gutachten klare Verhältnisse schaffen dürfte.

Zur Ergänzung:
Der Bremsspur entstand bei einer Strecken-Steigung von ca. 6-12 Prozent, dazu noch der Relativ starke Aufprall, ohne
diese beiden Faktoren, wäre die Bremsspur noch beträchtlich länger ausgefallen.

die polizei sagte rein vom Gesetz her bin Ich schuld, wegen Vorfahrt missachtung.

Aber Ich konnte bei der Geschwindigkeit des gegnerischen Fahrzeugs nicht unternhemen.

bei tempo 30 wäre es niemals zum Unfall gekommen...

Was denkt Ihr wie Ich vorgehen sollte, da Ich mich absolut Schuldfrei fühle und meiner Meinung auch absolut Schuldfrei bin....

Danke schon mal für euer feedback und die daraus resultierende Hilfe

Gruß Martin

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Ich selbst habe auch einen Prozess bis zum Landgericht geführt.

Mir ist auf der Autobahn in einem 100er Bereich jemand hinten aufgefahren. Nach Unfallrekonstruktionsgutachten, welches knapp 2000€ gekostet hat, war klar das der Gegner deutlich zu schnell unterwegs war und mir mit über 30km/h Differenz aufgefahren ist. Die Geschwindigkeit muss vor dem Aufprall mindestens 60km/h zu hoch gewesen sein, dies lies sich anhand der Beschädigungen rekonstruieren. (Hintermann ist mit der Front unter mein Fahrzeug getaucht, wegen Vollbremsung) Jedenfalls hatte der Gegner das ganze so gedreht, das ich so knapp vor Ihm ausgeschert wäre, das er nichts mehr machen konnte. Schuld daher zu erst zu 100% bei mir. Der Richter am Landgericht teilte dann den Schaden 50:50 auf hat aber meiner Meinung nach und auch der meines Anwalts, den Umstand der stark überhöhten Geschwindigkeit zu wenig gewürdigt. Den weiteren Rechtsweg hat die RSV nicht mehr gedeckt.

Also ohne RSV wird das eine sehr teure Angelegenheit. In der Abschlussrechnung, welche ich als Kopie bekam, waren letztlich Prozesskosten von über 9000€ aufgelaufen. Prozessdauer war insg. 1,5 Jahre. Nochmal brauche ich sowas nicht.

Wie gesagt, es gibt tatsächlich die Möglichkeit der sogenannten Rückwärtsversicherung in der Rechtsschutzversicherung. 😉

Ich danke euch allen für die tolle hilfe. Ich war bis eben Arbeiten und konnte nicht antworten.

Ich werde schnellstmöglich versuchen euch allen zu antworten..

Fotos werden dann auch folgen...falls es überhaupt erlaubt ist... von einem aktuellen Verfahren bzw.
zukünftigen Verfahren (Vorausgesetzt der Anwalt spricht mir gute chancen zu) Fotos ins Netz zu stellen ....?

Herzlichen Dank !

Ihr seid klasse

Es fehlt hier immer noch die Angabe, ob eine Vollkaskoversicherung besteht.

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Zitat:

@azrazr schrieb am 25. Juni 2017 um 14:29:52 Uhr:


Wenn es ein Frontalcrash war, war der Abbiegevorgang quasi schon abgeschlossen...?

Äh nein? Nochmal lesen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. Juni 2017 um 14:11:20 Uhr:


Wenn der dich vorne links erwischt hat, kannst du ja beim Abbiegen noch nicht weit gekommen sein.
Entweder war der dann wirklich extrem schnell oder du hast nicht richtig geschaut bzw. bist verzögert losgefahren.

Das hatte ich weiter oben ja auch schon geschrieben, und wenn er vorne links getroffen wurde, dann sehe ich das sogar noch verstärkt so. Der Erwachsene hat es geschrieben, die Vorfahrtsregel greift hier in erster Linie. Die Geschwindigkeit würde im Falles eines Verfahrens jedoch auch immer eine Rolle spielen, nur ganz raus aus der Sache kommt man als Einbiegender nicht.

Also ohne dabei gewesen zu sein, nach den vom TE beschriebenen Umständen sehe ich hier die Hauptschuld beim TE. Auch wenn die zu hohe Geschwindigkeit absolut nicht ok war.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 26. Juni 2017 um 09:53:00 Uhr:


(....)
Also ohne dabei gewesen zu sein, nach den vom TE beschriebenen Umständen sehe ich hier die Hauptschuld beim TE. Auch wenn die zu hohe Geschwindigkeit absolut nicht ok war.

...wobei ich ergänzen möchte, dass uns hier (hoffentlich) nicht um "Beschuldigung" geht, sondern um eine völlig unverbindliche Chancenabschätzung für die Schuldverteilung, aus persönlichen Erfahrungen und aus "Literaturrecherche", um dem TE zu helfen, einen möglichen, gerichtlich geltend gemachten Anspruch abzuschätzen.

Den Einzelfall entscheidet aber immer noch die Einigung der Unfallgegner, deren Versicherung oder ein Gericht über "Schuld" und "Teilschuld".

Vielleicht ist es dennoch etwas "wert", verschiedene Einschätzungen zu "hören" - von Leuten, die bereits mit solchen Themen zu tun hatten, um sich nicht in hoffnungslose Kostenrisiken zu verzetteln.

Eine (relativ preiswerte) Erstberatung durch einen gewissenhaften Fachanwalt für Verkehrsrecht dürfte allerdings deutlich mehr Erkenntnisse bringen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 26. Juni 2017 um 10:52:34 Uhr:


...wobei ich ergänzen möchte, dass uns hier (hoffentlich) nicht um "Beschuldigung" geht, sondern um eine völlig unverbindliche Chancenabschätzung für die Schuldverteilung, aus persönlichen Erfahrungen und aus "Literaturrecherche", um dem TE zu helfen, einen möglichen, gerichtlich geltend gemachten Anspruch abzuschätzen.

Dem möchte ich mich anschließen, genau das wäre auch meine Intention.

Habe mir jetzt die letzten 4 Seiten nicht komplett durchgelesen, aber ich lese hier immer wieder was von "Vorfahrtsmissachtung" seitens des TE.
So wie es der TE geschildert hat,

Zitat:

@bison36 schrieb am 25. Juni 2017 um 09:42:32 Uhr:


Ich wollte aus der Ausfahrt raus, Ich bin also bis zur Sichtlinie vorgefahren und habe nach wiederholter Sichtkontrolle
(von beiden Seiten kein Fahrzeug kommend) zügig mit eingeschaltetem Linksblinker mich in meine Fahrspur einordnen wollen,
als das Gegnerische Fahrzeug plötzlich mit wesentlich zu hoher Geschwindigkeit aus der kurve schon auf mich zukam und es krachte.

ist in meinen Augen allerdings fraglich, wie er in dieser Situation die Vorfahrt hätte gewähren sollen/können.
Im Moment als er losfuhr war kein Auto zu sehen.
Wenn der Unfallgegner nun genau im Moment des Anfahrens im Sichtfeld des TE auftaucht, sollte unter Einhaltung des TL von 30km/h dennoch genug Zeit für den TE bleiben, sich auf seine Spur einzuordnen.
Der Unfall entstand einzig und allein aufgrund der um mehr als 100% überschrittenen zHG des Unfallgegners, durch die für beide Beteiligten nicht genügend Reaktionszeit gegeben war, um den Unfall zu vermeiden.

kurz und knapp:
einem Fahrzeug, das im Moment des Anfahrens auch bei mehrmaliger aufmerksamer Kontrolle nicht zu sehen ist, kann man auch keine Vorfahrt gewähren.
m.M.n. liegt somit die Schuld zu 100% beim Unfallgegner.

Ist allerdings nur meine persönliche bescheidene Meinung.
Letztendlich wird wirklich nur ein Anwalt Licht ins Dunkle bringen können.

Zitat:

Habe mir jetzt die letzten 4 Seiten nicht komplett durchgelesen, aber...

Mit so einer Einleitung hat der gesamte, nachfolgende Text für einen Diskussion den Wert von 0.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 26. Juni 2017 um 13:25:57 Uhr:


Der Unfall entstand einzig und allein aufgrund der um mehr als 100% überschrittenen zHG des Unfallgegners

Ja, das dachte ich damals auch. Wie weiter oben geschrieben, war ich vor Jahren einmal in einer ähnlichen Lage wie der TE.

Ich bin vor Gericht eines besseren belehrt worden.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Juni 2017 um 13:29:51 Uhr:



Zitat:

Habe mir jetzt die letzten 4 Seiten nicht komplett durchgelesen, aber...

Mit so einer Einleitung hat der gesamte, nachfolgende Text für einen Diskussion den Wert von 0.

Und inwiefern trägt dein Kommentar zu meinem Beitrag nun zur Diskussion bei?... 🙄

Und deiner?

(Und jetzt meiner ...? 😎)

Hier einmal zu den ganzen Quotenvermutungen eine Seite wo Ihr nachschlagen könnt was die Grundlagen für die
Quotenurteile sind.
https://www.rechtsportal.de/.../Muenchner-Quotentabelle

Schau mal bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Du musst Dich nicht registrieren, sondern kannst über Google an Hand der Aktenzeichen die passenden Gerichtsurteile heraussuchen.

Und hier das ganze noch mal als PDF etwas vereinfacht und ohne Vielfalt an Urteilen dazu.

http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_12_02.pdf

Je nach Unfallhergang gibt's noch einen Zuschlag oder Abschlag, aber die Zahlen haben sich im Laufe der Rechtsprechung aus den Urteilen entwickelt.
Als Tip .... Anwalt ist notwendig und wenn Deine Versicherung mitspielt und dem Gegner nichts oder sehr wenig bezahlt, wird der Gegner klagen müssen und das ist von der Beweislage dann für Dich wesentlich besser.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 26. Juni 2017 um 13:25:57 Uhr:


kurz und knapp:

So kurz und knapp kann also Unsinn sein.....

Zunächst ist der Unfall passiert, weil der TE in den fließenden Verkehr eingefahren ist, ohne den Vorrang des Unfallgegners zu beachten. Also, so kurz und knapp. Damit erstmal 100 zu 0 für den Gegner.

Eine nachgewiesene stark überhöhte Geschwindigkeit kann zur Mithaftung führen, erstmal nicht zur alleinigen Haftung des Gegners.

Interessant wird es erst dann, wenn
a) die Sichtstrecke in Richtung des Gegners ausreichend ist, um bei angepasster Geschwindigkeit des Verkehrs auf der Straße gefahrlos auszufahren (sonst müsste man sich einweisen lassen!) und
b) zu kurz, um auf ein Fahrzeug mit Geschwindigkeit 30+x noch reagieren zu können.

Knackpunkt dabei ist der Nachweis all dieser Faktoren. Ein Unfallanalytisches Gutachten ist richtig teuer und die Wahrscheinlichkeit, dass der TE ganz oder überwiegend auf den Kosten sitzenbleibt, ist m.E. groß. Nebenbei wird aus den selbst geschätzten 75 km/h im Gutachten ganz schnell deutlich weniger.

Nur mal als Anhaltspunkt: Bei einem Fahrzeugschaden von ca. 6.600 Euro hat die Gegnerische Versicherung in meinem Fall für ein Verfahren in der ersten Instanz mit Unfallgutachten Verfahrenskosten (ohne die eigenen Anwaltskosten der Versicherung) ungefähr in der gleichen Höhe gezahlt. Ist also wirklich kein billiger Spaß.

Deshalb meine Frage weiter oben nach Vollkasko. Mit einer Abrechnung nach Quotenvorrecht ließe sich nämlich zumindest eine ordentliche Regulierung des Eigenschadens erreichen, wenn man zumindest eine Mithaftung im Rahmen der Betriebsgefahr erreicht (was schon mit den gesicherten Daten im Polizeiprotokoll denkbar wäre).

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