Ich bekomm die alte Feinstaubplakette nicht runter … darf ich mit 2 Plaketten fahren?
Oder gibt’s da einen Paragraphen, der das verbietet?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Du darfst auch mit zwei Stück fahren. Abmachen geht ganz gut mit Fön und nem Schaber für Ceranfelder 😉
Und nicht von Außen schaben das dauert viel zu lange bis man die Plakette abbekommt😉
57 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von börna
Ich hab auch 2 Plaketten kleben, weil ich keinen Bock hatte, die alte zu entfernen. Bisher (2 Jahre) keinerlei Probleme.
Ich bin auch fast ein Jahr nach nem Kennzeichenwechsel mit der alten Plakette rumgefahren, weil ich keinen Bock hatte die alte abzupuhlen und die neue dranzukleben. Hat niemand gemerkt. Dadurch wurde es aber noch lange nicht legal 😉
Wenn das eine Politesse stört, kann sie dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinilchkeit ein Knöllchen dafür schreiben. Und im Anschluss gibts dann hier wieder einen Thread und womöglich werden dann sogar noch Anwälte und Richter bemüht...
Also in Gottes Namen:
Wenn ihr sicher sein wollt, dann nehmt euch ne halbe Stunde Zeit, puhlt die alte Plakette ab und klebt die neue dran. Oder fahrt damit zur Werkstatt oder zu Carglass oder zur Autowäsche, die machen das auch. Gegen Einwurf kleiner Münzen macht ne Fachwerkstatt fast alles...
Wer dazu keine Lust hat, soll halt mit zwei Plaketten oder einer falschen herumfahren. Aber dann bitte am Ende nicht jammern, wenns Strafe kostet 😉
ichtyos:
Sehr gut, Gummipunkt vergeben. 🙂
Mal sehen wann sich die erste Stadt draufstürzt wenn der Bezug auf den gesamten § geändert wird. Könnte Berlin sein. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Momentan (das liegt im Bundesrat rum) ist sogar der Verweis falsch und es reicht die Farbe der Plakette.
Also theoretisch. Amtsrichter sehen Fehler des Gesetzgebers oftmals nicht so eng. Man sieht doch was gemeint ist. Außerdem hat man schlecht geschlafen und wohnt in dieser Stadt - geht ja mal gar nicht so ein Argument, der arme Staat. 😁
So siehts aus, das ist auch mein Kenntnisstand, daß eine Plakette mit der richtigen Farbe vorhanden sein muß. Die Vorschriften zum Anbringen sind getrennt zu sehen und es gibt durchaus Situationen, die dazu führen daß eben ein anderes Kennzeichen auf der Plakette steht als das Fahrzeug gerade hat.
Das ist aber kein Fehler des Gesetzgebers, sondern er hat dies genau so beabsichtigt - ich denke wenn dies einem Rechtslaien der sich die Texte durchliest, binnen weniger Minuten auffällt, wäre es im Bundestag auch aufgefallen.
Solche "Schlupflöcher" sind oft auch gewollt, um Umsätze in der Justizindustrie generieren zu können. Irgendeiner wirds nämlich immer nicht verstehen und dann dagegen klagen.
Der Amtsrichter hat gar keine andere Möglichkeit als sich an die entsprechenden Gesetze zu halten, alles andere wäre Rechtsbeugung und er würde sich damit strafbar machen - ob er damit durchkommt, und ob ihm ggf. die paar EUR Gewinn für seinen Arbeitgeber das Risiko wert sind - das steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wenn das eine Politesse stört, kann sie dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinilchkeit ein Knöllchen dafür schreiben. Und im Anschluss gibts dann hier wieder einen Thread und womöglich werden dann sogar noch Anwälte und Richter bemüht...
Kann sie nicht, weil kein Tatbestand vorhanden ist gegen den verstoßen wird.
Auch wenn in Zukunft die Paragraphen geändert werden, können nachträglich keine Knöllchen geschrieben werden, dazu gibts im römischen Recht den Grundsatz "ex post facto".
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naja auf den 1. Blick fällts nicht wirklich auf.
Da muß man schon einiges zerlegen und nachverfolgen.
Und wenns nicht beabsichtigt war, warum wirds jetzt geändert werden?
(relativ still und heimlich)
OT:
Möchtest du mit mir darüber sprechen was "Fahrzeuge mit denen Sonderrechte in Anspruch genommen werden können" sind?
Da fangen wir damit an "was sind Sonderrechte bzw. wer hat diese", auch nicht zu verwechseln mit Wegerechten...
Dann betrachten wir uns die anderen Ausnahmen, vergleichen das mit den Sonderrechten und fragen uns was zur Hölle den Gesetzgeber geritten hat so einen Mist zu formulieren.
Und die logische Konsequenz wenn wir wieder dazu übergehen "wer" Sonderrechte "am Mann" hat und mit welchen Fahrzeugen er sie in Anspruch nehmen kann...
Mal durchdenken. 😉
Edit:
incoming:
PN zum Thema ein Richter dürfte sowas nicht verurteilen...
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Auch wenn in Zukunft die Paragraphen geändert werden, können nachträglich keine Knöllchen geschrieben werden, dazu gibts im römischen Recht den Grundsatz "ex post facto".
Das alte Rom liegt weit zurück und seit dem deutschen Herbst bzw. den Stammheimer Prozesses hat "ex post facto" in der deutschen Rechtsphilosophie keinerlei Bedeutung mehr 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
naja auf den 1. Blick fällts nicht wirklich auf.
Da muß man schon einiges zerlegen und nachverfolgen.Und wenns nicht beabsichtigt war, warum wirds jetzt geändert werden?
(relativ still und heimlich)
Also mir ists recht schnell aufgefallen.
Genauso wie z.B. daß ich meinen Computer nicht bei der GEZ anmelden mußte nach dem alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag, wenn mein Nachbar auf dem gleichen Grundstück (z.B. die Wohnung nebenan in einem Mehrfamilienhaus) ein Radio angemeldet hat.
Als Deutscher bekommt man darin Übung.
Denke es wird jetzt geändert, damit man mehr Geld scheffeln kann mit neuen Plaketten. Wenn man sich das Prinzip anschaut, ist das nichts anderes als eine Vignette. Man bezahlt für einen Aufkleber, damit man einen bestimmten Bereich befahren kann.
Weil Vignette so doof klingt, nennt man es Umweltplakette. Mit 5 EUR fängt man an und vergibt sie scheinbar "lebenslänglich", dann fällts nicht so auf. Nun wirds dahingehend geändert, daß man bei jedem Umzug eine neue braucht..tja und der Preis..der wird ja nicht für alle Ewigkeit 5 EUR betragen, oder?
Wenns ums Einfahrverbot gehen würde, anhand des Kennzeichens wäre dies ohne Umweltbelastung durch neue Plaketten und aus obigen Gründen zuverlässiger zu ermitteln. Aber darum ging es nie.
Zitat:
Möchtest du mit mir darüber sprechen was "Fahrzeuge mit denen Sonderrechte in Anspruch genommen werden können" sind?
Das ist ein schwieriges Thema, weil "jeder" in entsprechenden Situationen Sonderrechte in Anspruch nehmen kann. Über die Folgen und die Verhältnismäßigkeit muß letztendlich dann im Einzelfall notfalls ein Gericht entscheiden. Hier ist alles aber nicht so eindeutig geregelt wie bei der Umweltplakette.
Ich meine nicht "jedermann" Sonderrechte.
Ich meine explizit die Sonderrechte in der StVO.
Und dann die Ausnahmen der Umweltzone.
Da muß man mal vergleichen was bereits alles so abgedeckt ist (und wozu es den extra Satz noch braucht?)
Es gibt auch 2 verschiedene StVO Sonderrechte. Die einen "am Mann" und andere haben Sonderrechte "am Fahrzeug". Und wir sprechen nicht über Wegerechte.
Dann nehmen wir mal an ein befreundeter Feuerwehrmann nimmt dein Auto um zum Einsatz zu fahren.
Möglich? Klar.
Und mit jedem anderen Fahrzeug von jedem hier?
Ja.
Jetzt könnte man nach dem Buchstaben des Gesetzes... 😁😁😁
Dieser Satz müßte geändert werden er ist fehlerhaft bzw. man weiß was der Gesetzgeber gemeint hat, aber...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Jetzt könnte man nach dem Buchstaben des Gesetzes... 😁😁😁
Am Besten dann im Einzugsbereiches des AG Tiergarten... 😎
Klar...
"Hiermit teile ich Ihnen mit, daß ich der verantwortliche Fahrzeugführer/Absteller des Fahrzeuges bin. Es gibt damit keinen Grund die Kosten des Verfahrens per §25a StVG dem Halter aufzuerlegen.
Weiterhin teile ich Ihnen mit, daß mit diesem Fahrzeug jederzeit von einem Mitglied der freiwilligen Feuerwehr, einer Berufsfeuerwehr oder einem Polizeibeamten Sonderrechte in Anspruch genommen werden können.
Gemäß Anhang 3, Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3), der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fallen diese Fahrzeuge
Zitat Anfang:
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
Zitat Ende
nicht unter die Plakettenpflicht.
Nach StVO §35 Absatz 1 können Feuerwehr und Polizei Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Dies ist nicht zu vergleichen mit StVO §35 Absatz 5a in dem Fahrzeuge des Rettungsdienstes genannt sind. Sondern Feuerwehr und Polizei haben dagegen nach Absatz 1 diese Sonderrechte "am Mann".
Daher ist mein Fahrzeug jederzeit ein Fahrzeug mit dem von diesen Personengruppen Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch genommen werden können.
Weiterhin sind die Fahrzeuge des Rettungsdienstes bereits in Punkt 5 des Anhang 3, Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3), der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschrieben.
Daher sind diese Fahrzeuge nicht von Punkt 7 betroffen sondern es muß sich bei Punkt 7 allgemein um Fahrzeuge mit denen Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen werden können - wie z. B. mein Fahrzeug - handeln. Dieses Fahrzeug ist daher von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn es nicht gemäß Absatz 1 mit einer Plakette gekennzeichnet ist.
Ich bitte um Einstellung des Verfahrens."
Mal schnell hingeschmiert. 😉
So meinte ich das - wobei ich die §§ jetzt nicht geprüft habe. Aber ob das vor Ort was hilft? Und der große Rest der User dürfte jetzt so aussehen: 😕
😉
Vor Ort... Hm ich bin jetzt davon ausgegangen, daß es parkend erwischt wurde. Daher auch der Hinweis, daß §25a StVG nicht gezogen werden darf.
Wobei ich die Nummer hier nicht abziehen würde solange es noch nen Punkt gibt für so einen Parkverstoß.
Und selbst dann... Wir trauen doch keinem Richter... 🙂 bzw. ich trau dem alles zu. 😁
Vor allem, daß es heißt "was solln das - keine Plakette fertig".
Und 😕 nunja ich glaube immer noch an das Gute und die Weiterbildung in diesem Unterforum. 😁
Auch wenn meine Schilderkunde und meine Park/Haltverbotfragen nicht so gut ankamen als Thema.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Dazu noch ein paar Mautvignetten, ADAC-Lichttestaufkleber 2008-2013, Aufkleber mit ADAC-Tel-Nr, Aufkleber mit Herstellerpannenservice-Nr.Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Macht er ja. Inzwischen fahren zig Fahrzeuge mit 2 Plaketten, ich habe sogar schon 3 gesehen 😁. So macht man aus der Not eine Tugend - Sammelleidenschaft !
Wen schon, dann Richtig 😁
Nicht zu vergessen die Jährlich neue Plakette des Campingplatzes wo der Wohnwagen steht😎 so kann man mit den jahren schon eine richtig bunte scheibe bekommen....
Mal ne ernst gemeinte Frage.
Warum braucht man eine neue Plakette ?
Sind die Dinger nicht gültig bis das Auto auseinander fällt ?
Ich glaube der Groschen ist gerade gefallen. Neues Kennzeichen ? Oder steckt da mehr hinter ?