Ich bedanke mich bei Mercedes-Benz für die große Hilfe
Hallo zusammen,
ich hatte vor kurzem einen Auffahrunfall ohne ABS/BAS/ASR,
da ich aufgefahren bin soll ich der Schuldige sein,
das sehr neue Fahrzeug, ein großer häßlicher SUV, hat an der Autobahnauffahrt
rechts vor mir rübergezogen und sofort scharf gebremst weil ein Stau begonnen hat.
Da ich kein ABS/BAS hatte haben die Räder blockiert und ich bin hinten draufgerutscht,
leider hat das niemand gesehen und jetzt soll ich der Schuldige sein.
Hätte das BAS funktioniert wäre sicher nichts passiert, den es haben nur 1-2 Meter gefehlt.
Ich hatte hierzu schon mehrere Werkstätten (zuletzt eine MB-Werkstatt) besucht und Teile wurden erfolglos gewechselt/diagnostiziert.
Kurz vor dem Unfall hatte ich einen längeren Werkstattaufenthalt bei MB,
hatte hierzu extra Urlaub genommen,
mit der Aussage Sie können den Fehler nicht finden und müssen sich erst mal schlau machen.
Da ich selbst kein Ersatzfahrzeug hatte und ich kein Angebot über einen Leihwagen bekam bin dann mit dem CLK (Freitag) nach Hause.
6Tage (Donnerstag) später hats dann gekracht.
Soviel Resturlaub hab ich auch wieder nicht (21T pro Jahr).
Am Samstag nehmen die MB-Werkstätten sowas gar nicht an.
Wie ich nachträglich von einer anderen Werkstatt erfahren kostet so ein Leihwagen bei MB nur 25 Euro pro Tag,
wusste ich leider nicht,
vor dem CLK hatte ich 5 Tage mal einen Fiat Punto geliehen (mehr gibts nicht ohne Kreditkarte),
das kostete 500 Euro.
Der CLK ist zwar noch fahrfähig,
jedoch sind Kotflügel,Scheinwerfer,Motorhaube,Frontrahmen,Frontspoiler,Airbox,Klimakühler,Lüfter hin.
Ferner haben die Reifen vorne einen Bremsplatten.
Was meint ihr soll ich nach Zeugen suchen oder MB den CLK um die Ohren hauen ?
An gute Satellitenfotos von dem Tag werd ich wohl nicht rankommen.
Gruß MBTester
PS: Wenn ich das schon höre, "Der Elektriker sieht sich jetzt ihren Wagen an",
in meiner Firma darf der Elektriker nur an Installation/Steckdosen und kriegts eins auf die Finger bei Elektronikgeschichten.
Beste Antwort im Thema
Meiner Meinung nach versucht hier jemand für einen selbst verursachten Unfall einen anderen Schuldigen zu finden. Wenn man die ganzen Umstände richtig kennen und durchleuchten würde, dann steht meiner Meinung die Schuldfrage fest.
Der Auffahrende ist in den meisten Fällen immer schuld.
22 Antworten
Entschuldige Herr Doktor, abgesehen von unzähligen Rechtschreibfehlern enthält dieser Beitrag nichts richtiges oder interessantes.
Was willst Du uns sagen?
Dass man mittels bremsen den Abstand erhöht?
Dass ABS den Bremsweg (ein Wort) verlängert?
Dass er ihm (nicht ihn) hätte (keinen nicht kein) Platz machen sollen (auch, wenn das nicht möglich war?)
Dass Du Dir das Recht, die Spur zu wechseln erzwingen willst?
Hallo,
das BAS funktionierte auch nicht,
soll ja angeblich den Bremsweg um bis zu 45% verkürzen,
steht hier irgendwo im Forum.
Meine Rechtsanwältin hat mir gesagt das es richtig
war niemanden was vom defekten ABS zu erzählen.
Obwohl es auch Fahrzeuge ohne ABS gibt.
Schaut euch doch mal die Bremswege von neuen Fahrzeugen (auch nicht MB) an,
sind die länger als früher (auch die ohne ABS) ?
Das man mir vorwirft das ich mir was zurechtbasteln
möchte damit ich nicht schuld bin, finde ich eine Frechheit.
Gruß
MBTester
Zitat:
Original geschrieben von MBTester
Das man mir vorwirft das ich mir was zurechtbasteln
möchte damit ich nicht schuld bin, finde ich eine Frechheit.Gruß
MBTester
Lieber MBTester,
das geschilderte Schicksal ist sehr ärgerlich. Allerdings mußt Du zugeben, dass Deine Schilderung einige "Missverständlichkeiten" enthält.
Du schreibst, dass sich das SUV zwischen Dich und ein Stauende gesetzt hat. Beim anschließenden Bremsvorgang sind an Deinen Reifen Bremsplatten entstanden. Wie schnell warst Du? Bist Du tatsächlich vorausschauend, wie es die StVO (sehr oft in übertriebenem Maße!) fordert, gefahren? (Relevant für die Schuldfrage!)
Deine Erzählungen zu den Werkstätten belegen doch offenbar, dass es sich um einen schwerwiegenden, unüblichen Fehler handelt. Das wird durch die Auskunft von MB, dass sie sich "schlau machen müßten" untermauert. Was wirfst Du der Werkstatt vor? Erwartest Du Allwissenheit? Bist Du allwissend in Deinem Beruf? Kannst Du jedes Problem auf Anhieb lösen?
Dass sie Dir nicht gesagt haben, dass Du nicht mehr mit dem Wagen hättest fahren dürfen? Grundsätzlich sind Inhaber einer Fahrerlaubnis volljährig und somit für ihr Handeln und Unterlassen selbst verantwortlich.
Gleiches gilt für die Leihwagenproblematik. Hättest Du gefragt, dann hättest Du die ensprechende Auskunft bekommen.
Weiterhin frage ich mich, was Du für Satellitenfotos meinst? Glaubst Du, dass Du zum Zeitpunkt des Unfalls von einer AWACS gefilmt wurdest und diese Bilder nun gerichtsverwertbar beigezogen werden können? (Ironie!)
Schließlich willst Du MB Deinen CLK "um die Ohren hauen". Dann ist er ganz kaputt, na und? Ist Mercedes für eine lebenslange Funktionstüchtigkeit Deines Autos verantwortlich oder gilt die gesetzliche Garantiezeit/Gewährleistung? Diese Reaktion klingt auf mich etwas kindisch, entschuldige den Ausdruck!
Alles in allem finde ich, dass Du mit Deiner Sachverhaltsdarstellung gewisse Zweifel provoziert hast und Dein Denken und Rechtsempfinden deckt sich offensichtlich so gar nicht mit dem meinen. Zum Glück darf jeder seine eigene Meinung haben.
Doch ich sehe in Deinem Fall wenig Erfolgsaussichten, es sei denn, der Bremsvorgang des SUV geht in den Randbereich einer Nötigung. Doch das scheint (aufgrund der zu vermutenden Länge des sich anschließenden Bremsweg) ausgeschlossen.
Trotzdem wünsche ich Dir viel Glück und einen kühlen Kopf bei der Durchsetzung evtl. Ansprüche gegen Dritte!
Zitat:
Original geschrieben von MBTester
Hallo,das BAS funktionierte auch nicht,
soll ja angeblich den Bremsweg um bis zu 45% verkürzen,
steht hier irgendwo im Forum.
................................
Schaut euch doch mal die Bremswege von neuen Fahrzeugen (auch nicht MB) an,
sind die länger als früher (auch die ohne ABS) ?
................
Gruß
MBTester
Zum einen: Der BAS verkürzt den Bremsweg nicht um 45%, das ist Blödsinn. Der BAS vekürzt die Ansprechzeit der Bremse, da er eine Notbremsung erkennt und den vollen Bremsdruck umgehend aufbaut, schneller als das mit dem Fuß geht.
Und was die kürzeren Bremswege angeht:
Ist dir schonmal aufgefallen, das heute in einem Fiesta eine Bremsanlage drinn ist, die gerade mal noch so in eine 14-Zoll-Felge reinpaßt?
Das Mercedes ab ca C-Klasse Bremsen drinn hat, die gerade notfalls noch in eine 15-Zoll-Felge passen, bei grösseren Modellen wäre sogar eine 16er Felge zu klein.
Nur zur Info:
Früher war 14-Zoll die Bereifung für Dickschiffe wie S-Klasse und Opel Senator. Ein Corsa hatte ne Bremse, die hätte auch in eine 12-Zoll-Felge gepaßt.
Und laut Physik können Bremsen mit steigendem Durchmesser mehr Verzögerung aufbauen.
Und so ganz nebenbei haben sich Reifen und Gummimischungen verändert.
Fakt ist, das ein ABS unter bestimmten Umständen einen längeren Bremsweg hat als das gleiche Fahrzeug ohne ABS.
Und wie es ein Vorschreiber so treffend formulierte:
Wie schnell warst du, so das du dir Bremsplatten eingefangen hast? Bei den von dir geschilderten 80 - 90 wäre der Bremsweg so maximal 30 Meter, also wesentlich kürzer, als der einsehbare Bereich. Und bei dem Tempo... Bremsplatten.. nicht dein absoluter Ernst, oder?
Leichti
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Er gehört wahrscheinlich zu der Klientel von Autofahrern die nach dem Unfall der Polizei ungläubig erklären, das in Ihrem Wagen doch ABS, ASR, DSC, ESP unsw. eingebaut sind, der Wagen in der 90° Linkskurve aber trotzdem bei 185km/h abgeschmiert ist 😁
Spass beiseite, wenn er davon Kenntnis hatte, das an seinem Wagen ein Defekt vorhanden ist, den er offensichtlich im Fahrbetrieb nicht händeln kann, dann hätte er den Wagen stehen lassen müssen.
Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da war die Servolenkung ein hochpreisiges Ausstattungsmerkmal 🙁
War allerdings im letzten Jahrhundert 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Benno
also ABS alleine verkürzt nicht dem Brems weg, sondern er wird sogar verlängert.ABS dient dazu beim Bremsen das Fahrzeug unter Kontrolle halten zu können, um plötzlich auftretene Hindernisse auszuweichen!!!!
Mit ABS sieht das schema so aus BREMS, NICHTBREMS, BREMS, NICHTBREMS
ohne ABS wird nur gebremst und das Fahrzeug ist nicht mehr lenkfähig!!!Dein Abstand war einfach zu kurz und in dem Moment wo errüber zieht mußt du Bremsen und den Abstand wieder einzuhalten.
Du hast Ihn wahrscheinlich kein Platz gemacht, sowas sollte man tun, wenn man sieht das jemand rüber möchte.
Ich könnte mich ärgern wenn ich auf eine andere Bahn möchte Blinker setzte und die Leute meinen "Nö den lass ich nicht rein"
Meiner Meinung nach wird der Bremsweg doch meist verkürzt?
Durch das ABS kommt der Wagen nicht ins Rutschen...!
Mir ist vor vielen Jahren bei einer Geschwindigkeit von 180 km/h im Regen ein OPI in einer E-Klasse mit 120 km/h direkt vor das Auto gezogen. Durch das Blockieren der Räder war der Wagen perfekt Lenkfähig geblieben und bei dieser Vollbremsung keineswegs in Rutschen gekommen. Ohne ABS hätte es gerumst ohne Ende....!
Damals war es ein Renault RSI gewesen, den ich dort gefahren bin.
Liebe Grüße an euch und eine gute Fahrt .
PS. Schade das der Themenstarter keine Vollkasko hat ;(
Ohne Vollkasko kommt mir der CLK nicht auf die Straße...
Nur kurz zur Info:
Die Zeiten, in denen immer derjenige die Alleinschuld trägt, der
aufgefahren ist, sind lange vorbei !
Zum Thema:
Mit der heutigen, fein regelnden ABS Technik gibt es nur noch
ganz wenige Zustände, unter denen man ohne ABS schneller
steht als mit.
Ich schätze mal, in 95% aller Fälle ist es besser, ABS zu haben.
Den optimalen Grip hat man (auch auf trockener Fahrbahn)
nämlich dann, wenn der Reifen kurz vor dem Blockieren steht.
Genauso ist es umgekehrt. Mit durchdrehenden Reifen kommt
man schlechter vom Fleck als mit gerade noch so haftenden
Reifen.
Das ganze nur mal so am Rande als Einwurf, dass mit ABS der
Unfall vielleicht schon hätte vermieden werden können.
Zum Thema BAS:
In einem Versuch (weiss nicht mehr, ob vom ADAC oder AMS)
wurde festgestellt, dass bei Autofahrern mit wenig Erfahrung
bei Vollbremsungen (also mind. 98%), der Bremsweg sich
um bis zu 10% verkürzt.
Selbst Rennfahrer, die sich voll darauf konzentriert haben,
so schnell wie möglich das Bremspedal zu treten, hatten im
Schnitt noch einen 3-5% längeren Bremsweg.
Somit trägt auch BAS enorm zur heutigen Sicherheit bei und
sorgt dafür, dass viele Situationen, in denen es früher
gekracht hat, heute zum Glück nicht mehr gibt.
Zum Unfall kann ich nicht viel sagen.
Nur so viel. Es liegt natürlich in der Natur des Menschen, Schuld von
sich zu weisen.
Aber, es war auch keiner von uns dabei. Somit kann keiner beurteilen,
wer Schuld war.
Jeder kennt die Situation, wenn einer rauszieht.
Andersrum war ich schon mal in der Lage, dass ich rausgezogen
bin und dann scharf bremsen musste. Hab dann auch in den
Rückspiegel geschaut, obs dem anderen noch reicht.
Ich gehe jede Wette ein, dass jeder Autofahrer schon mal
einen Beinaheunfall hatte und es nur aufgrund der
Aufmerksankeit des anderen oder mit viel Glück nicht gekracht hat.
Deshalb finde ich es echt unhöflich von einigen hier im Forum,
immer so zu tun, als würden sie immer nach der STVO fahren,
nur weil sie das Glück hatten, noch nie in einen Unfall
verwickelt gewesen zu sein.
Aber irgendwann kommt der Tag, an dem auch so einer
dann dem anderen drauf hängt und dann ist das Geheule gross.
Trotzdem allen eine gute Fahrt !
Micha
Zitat:
Original geschrieben von Micha1976
Nur kurz zur Info:
Die Zeiten, in denen immer derjenige die Alleinschuld trägt, der
aufgefahren ist, sind lange vorbei !Deshalb finde ich es echt unhöflich von einigen hier im Forum,
immer so zu tun, als würden sie immer nach der STVO fahren,
nur weil sie das Glück hatten, noch nie in einen Unfall
verwickelt gewesen zu sein.
Aber irgendwann kommt der Tag, an dem auch so einer
dann dem anderen drauf hängt und dann ist das Geheule gross.
Hallo Micha,
1. Es gab m.W. noch nie eine Regelung, die besagte, dass derjenige, der auffährt die Schuld trägt, sondern es wurde schon immer eine Würdigung der Gesamtumstände vorgenommen. Als "Grundsatz" (d.h. mit Ausnahmen!!!) schwebte dies aber immer im (ungültig) im Raum der Allgemeinheit.
2. Ich glaube niemand (hier) behauptet, dass er immer entsprechend den Vorschriften der StVO fährt. Weil das oft unmöglich oder sachverhaltsfremd wäre, läßt diese auch sehr viel Ermessensspielräume bei der Bewertung eventueller Verstöße (insbesondere bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten: z.B. pflichtgemäßes Ermessen des Vollzugsbeamten mit der Folge, Nichtahndung, Ahndung als Verwarnung ohne Verwarnungsgeld, Verwarnung mit Verwarnungsgeld).
Ein schönes Wochenende allen hier!