i20 Euroimport - Hereingefallen? Beschissen worden? Herkunft und Aussattung meines i20

Hyundai i20 1 (PB)

Hi,

bin ganz frischer Hyundaist, mit einem i20 als 1.2L 78PS 5-Türer.
Ein Händler in meiner Gegend -Dreiländereck bei Basel- offeriert sehr günstige Finanzierungen, wenn man für 24Monate für ihn Werbung fährt.
Ich bin nun aber etwas verunsichert, ob die Finanzierung tatsächlich so günstig ist.
Die Beschreibung las sich so:
Hyundai i20 classic 1.2 5-Türer 57kW/78PS
Klima, Radio CD/MP3 Kombi, el. FH, Stoßfänger in Wagenfarbe, ABS m. EBD, Airbags, Euro5, getönte Scheiben, Fahrersitz höhenverstellbar, Lenkrad höhenverstellbar, Servolenkung, 5-Gang Schaltgetriebe, Wegfahrsperre, Zentralverriegelung, Metallic-Lackierung, versch. verfügbare Farben: verschiedene aufgeführt.
Eine weitere 660€ teurere Variante ist als i20 classic ESP beschrieben. Ein ESP-System ist der einzige Unterschied zur ersten Version.
Ich habe mich im Vorfeld kurzfristig über die Hyundai.de Webseite informiert und war der Ansicht, daß ESP bei den Neuwagen standardmäßig eingebaut ist.
Weiter sind Fahrer- und Beifahrer-Airbags drin. Ich weiss aber nicht ob die Seiten- und Kopfairbags ebenfalls in meinem drin sind. Es sind jedenfalls weder Beschriftungen, noch Sollbruchstellen zu sehen. Aktive Kopfstützen scheinen ebenfalls nicht dabei zu sein.
Die vorhandenen sehen nach klassischen Einsteck/Ziehraus-Teilen aus. Das ist mein erstes Auto mit ABS/Airbag und elektronischen Spielereien. Daher bin ich gar nicht sicher, wie das ausschaut. Das Handbuch lässt sich leider auch nicht eindeutig darüber aus, weil jede zweite Anmerkung *Ausstattungsabhängig* lautet.
Die Herstellerplakette an der B-Säule Fahrerseite weist Hyundai Motors India aus. Im Hyundai-Forum stand jedoch, daß ab August 1010 die 5-Türer aus der Türkei kämen. Stimmt das, wäre meiner dann ein schon 2 Jahre alter von der Lagerhalde??
Der Händler hat als Barpreis 13.990€ angesetzt und kräftig Überführungskosten verlangt ( fast 800€, anscheinend nur für das Beseitigen der Schutzpapierblätter, evtl. noch Prüfung des Reifendruckes..es fehlte nämlich 1 Ventilkappe).
Ein i20 classic mit Klima und Metalliclackierung schlägt nach Hyundai-Webseiten-Prospekt mit 13840€ zu Buche und wäre mit 6 Airbags und ESP ausgestattet, also mnoch besser als meiner. Meiner hat hinten auch Trommelbremsen, während das deutsche Modell scheiben ausweist.

Zusammengefasst bin ich jetzt stark verunsichert, ob ich in Punkti Sicherheitsaustattung und Hersteller nur annähernd das bekommen habe, was der Standard für ein DE-Auto wäre und daß es gar kein aktuell neuer Wagen (2te Hälfte 2011), sondern ein schon fast 2 Jahre altes Auto ist? Weiter, frage ich mich, ob dann dieser Wagen überhaupt nach Ablauf der 24Monate als Restwert die Restrate des Kredites erzielen kann und ich dann zwangsläufig der Bank nochmal etwas zahlen müsste.
Leider bin ich im Kredit-/Leasinggeschäft völlig unbeleckt, der Autobeschaffungsvorgung musste schnell vonstatten gehen und ich fürchte, daß ich eventuell auf clevere Geschäftemacher heriengefallen bin.

Danke im voraus für Eure Tips und Hilfen.

jauu
Calvin

Beste Antwort im Thema

Also mal ganz ehrlich (ohne den ganzen Schmu hier komplett gelesen zu haben): Wäre es nicht sinnvoller gewesen, sich einen schicken kleinen Gebrauchtwagen für max. 2000,- Euro zu kaufen? Manchmal fehlen selbst mir die Worte...

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Hi,

was lässt sich aus den Daten des Hersteller-Beppels an der Fahrertür herauslesen?
Die Daten sind:
Hyundai Motors India
e11*2001/116*0333*04
MALBA51BACMxxxxxx (Fahrzeug-Identnummer)
Model i20 Type: P/C
Transaxle Paint Trim
J 2E 9P
ENGNO
G42ABM736153

Aus Fahrzeugschein:
Datum Erstzulassung (B): 24.02.2012
Herst.-Kurzbez (2.1): 8357 (2.2) AAH00147
Fahrzeugklasse (J): M1 Art des Aufbaus (4): AF
Marke (D.1): Hyundai
Typ/Variante/Version (D2): PB F5P41 M51AZ1
Handelsbezeichnung (D3): i20
Hersteller (2): Hyundai Motors (Ind)
Für EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse (V.9): 715/2007*692/2008F
Bez. nat. Emmissionsklasse (14): Euro5
Kraftstoffart (P.3): Benzin
Code zu (P.3): 001
Code zu (V.9) oder (14): 35FO
Bereifung (15.1) und (15.2): 175/70R14 84T
Nummer der Typgenehmigung (K): e11*2001/116*033*04
Datum zu K (6): 29.10.10
Merkmal zur Betriebserlaubnis (17): K
Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II: VS643277

Danke sehr
Calvin

Welches Datum steht vorne in Deinem Serviceheft?

Ich versuchs mal:

EDT: Ein Teil meiner Anmerkungen wurde während ich schrieb schon beantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von BikerCalvin



Barzahlungspreis: 13.990€
abzgl. Anzahlung: 4.000€
Restkaufpreis: 9.990€
opt. Restschuldvers: 62€
Nettodarlehensbetrag: 10.052€
plus Sollzinsen 3,20% p.a: 612,18€ eff. 4,99%
plus Abschlussgebühr 3,00%: 301,57€
Geamtbetrag: 10.965,95€

Zahlungsplan: 24 Monatsraten
1.Rate 99€
22 Folgeraten: 99€
1 Folgerate: 8.688,95€

Die letzte Raten von 8688.95 € bleibt auf dir hängen, meine Meinung zum Zeitwert habe ich schon mal mitgeteilt...

Ohne Anzahlung, niedrige Rate , kurze Laufzeit, ist gleich hoher Restwert, das kann nicht aufgehen

Wäre beim Leasing übrigens nicht wirklich anders.

Zitat:

Original geschrieben von BikerCalvin


Das einzige Dokument des Händlers ist die Rechnung
Ausgewiesen als:
Hyundai i20 Neufahrzeug 1.2 Classic
Erstzulassung 24.02.2012
Frachtkostenpauschale 790€ bei Auslieferung.
EP: 11.756,30€
Netto: 9059,40€
MWST: 1.721,29€
Liefertermin: 24.02.2012
Gutschrift Fahrzeigbeschriftung/EU-Aktionsfahrzeug bei Kalkulation berücksichtigt.
Rechnungsstellung gleich Auftragsbestätigung.
Dioe Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!

Die Zahlen der Rechnung sind also andere als im Kreditvertrag.
Ich bin bisher nur vom Händler bis vor meine Haustür gefahren, km-Stand 40.
Mein alter Wagen wurde zur kostenfreien Entsorgung beim Händler gelassen und endgültig stillgelegt.

die Erstzulassung steht im Fahrzeugschein Ziffer B gleich als Erstes, ist da auch der 24.2. 2012 eingetragen:

Und was steht unter Punkt 14 zur Schadstoffklasse?

Diese beiden Punkte sind die einzigen aus meiner Sicht angreifbaren.

Zitat:

Selbstverständlich bekäme er das Auto umgehend zurück. Wäre die Frage ob und in welcher Höhe er die genutzten km ersetzt bekommen kann und Ersatz dafür, das das Auto dann evtl. kein Neufahrzeug mehr wäre.
Insofern wäre die Information für mich wichtig, ob es sich bei dem Wagen überhaupt um ein Neufahrzeug handelte, oder ob es ein mehr als 12 Monate altes Fahrzeug von der Halde ist. In dem Fall könnte ich sicher den Kauf sicher ohne große Kosten auflösen, da das Fahrzeug dann einen schwerwiegenden Mangel aufwiese (BGH-Urteile 2003 VIII ZR243-02 und 227-2).
Was passiert mit den 790€ Frachtkostenpauschale, die ich bereits bezahlt habe?

Die Herstellerplakette weist Hyundai Motor India als Hersteller aus. Stimmt es, daß seit August 2010 alle 5-Türer nur noch aus der Türkei kommen? Dann wäre mein Inder älter als 12 Monate. Wie kann ich sonst das herstellungsdatum herausbekommen?

Welche Farbe hat denn die Tachobeleuchtung, ich meine die wurde auf blau umgestellt mit Euro5. Weiß aber nicht, wie die vorher war.

Und dass die Fünftürer aus der Türkei kommen stimmt zwar prinzipiell, ist aber keine zugesicherte Eigenschaft. Wenn also eine Importeurorganisation das anders macht ist das auch o.k. Selbst wenn man aus Kosten- oder irgendwelchen anderen Gründen die Entscheidung von vor zwei Jahren rückgängig gemacht hat wäre das o.k. Also nicht daran festmachen.

Zitat:

Original geschrieben von BikerCalvin


ps. aufgrund meines kleinen Einkommens hat der Verkäufer im Kreditantrag mein Einkommen eigenhändig um einen fiktiven 400€ Job erhöht. Geld für einen Anwalt wäre also äusserst knapp.

Ein Grund mehr vorsichtiger zu sein und zwar vorher. Du selbst schreibst, dass es sich um BGH Urteile handelt. Die setzt man im Streitfalle aber nur vor Gericht durch. Dem Händler damit drohen wird wenig bringen, der ist clever genug, Dich abblitzen zu lassen. Also Anwalt, auch wenn es weh tut.

Was die gefälschte Bonität betrifft: Du hast sicherlich grinsend daneben gesessen, als er den zusätzlichen 400 Euro Job erfunden hat und Du hast den Kreditantrag unterschrieben. Wenn alles gut gegangen wäre, würdest Du das jetzt auch nicht zurückdrehen, also nicht ganz so sehr das betrogene Unschuldslamm herauskehren.

Viel Glück

P.S. Noch was: wenn alle Zahlen stimmen und der am 24.2. zugelassen ist, wie ist dann die Garantie aktiviert worden, bitte darauf achten dass das der im Ausland ausliefernde Händler getan hat, das müsste im Serviceheft ersichtlich sein.

Es ist KEIN uraltes Haldenfahrzeug. Anhand der Fahrgestellnummer ist es ein Modelljahr 2012, d.h., frühestens Mitte 2011 wurde der Wagen produziert!

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Hi,

alle Datumsangaben sind 24.02.2012, also (B) im Fahrzeugschein, Liefertermin auf Rechnung und Beginn der Gewährleistung im Serviceheft (nicht Garantie!).
Die Anziegen sind blau umrandet.
Welcher Code benennt das Herstellungsdatum in der Fahrgestellnummer?
Ich habe bestimmt nicht grinsend daneben gesessen, als der Antrag ergänzt wurde. Ganz das Gegenteil.
Ich habe es letztlich akzeptiert, weil mein Cheffe die laufenden Raten übernimmt, dies aber nicht auf dem Antrag der Bank gegenüber als relevant vermerkt werden konnte, oder akzeptiert worden wäre.

Danke
Calvin

Hi,

ich habe einen Schrieb von der MKG-Bank ausgehändigt bekommen mit dem Titel "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite"
In den Bedingungen steht u.A.:

"Der Nettodarlehensbetrag wird an den liefernden Händler zur Begleichung der Rechnung ausgezahlt oder gemäß Absprache zur verfügung gestellt"
und
"Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für eine Ware oder eine Dienstleistung gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung verbunden.
Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung: Hyundai i20 1.2 klima, 5-türig.
Barzahlungspreis: 13.990€

Handelt es sich damit um einen Verbundvertrag, sodaß der Widerruf des Kredites auch den Kauf rückgängig machen kann?

Danke
Calvin

Zitat:

Original geschrieben von BikerCalvin


Welcher Code benennt das Herstellungsdatum in der Fahrgestellnummer?

10. Stelle = C = Modelljahr 2012

Hi,

aja, danke sehr.

Die MKG-Bank schreibt übrigens auf ihrer Webseite im Lexikon:
"Widerrufsrecht
Der private Verbraucher und gewerbliche Existenzgründer kann seine auf den Abschluss des Kredit- oder Leasingvertrages gerichtete Willenserklärung auch ohne Begründung innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform oder durch Rücksendung des finanzierten/geleasten Fahrzeuges widerrufen (siehe Kredit- oder Leasingvertrag)."

Im Kleingedruckten des Privat-Kredit-Vertrages habe ich gefunden:
"Hinweis:
Macht der Kreditnehmer von seinem Widerrufs- und Rücksenderecht Gebrauch, hat er auch für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme des Finanzierungsgegenstandes entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten. Er kann dies vermeiden, wenn er den Finanzierungsgegenstand außer dem Zwecke der Erprobung nicht nutzt und bei einem Fahrzeug erst dann eine Zulassung vornimmt, wenn er einen Widerruf des Vertrages oder eine Rücksendung des Fahrzeuuges nicht mehr vornehmen will."

Ich lese daraus, daß der Widerruf des Kredites auch die Rückgabe des Fahrzeugs, bzw. Rückgängigmachung des Fahrzeugkaufs beinhaltet. Aufgrund der schon erfolgten Zulassung kann das Autohaus quasi einen Schadensersatz verlangen.
Was dürfte das Autohaus anständigerweise verlangen?

jauu
Calvin

Zitat:

Original geschrieben von BikerCalvin


Aufgrund der schon erfolgten Zulassung kann das Autohaus quasi einen Schadensersatz verlangen.
Was dürfte das Autohaus anständigerweise verlangen?

15 % sind hier das Maß der Dinge, es sei denn der Händler weißt Dir nach, dass sein entstandener Schaden größer ist. Im Umkehrschluss kannst Du ihm nachweisen, dass sein entstandener Schaden kleiner ist. Auch das klingt nach Gericht, denn er dürfte leicht nachweisen dass sein Schaden (soweit entgangener Gewinn überhaupt ein Schaden ist) größer ist 2098,50 Euro.

Bei allem nunmehr gechecktem scheint eines klar: er hat vertragsgemäß geliefert...

Und wenn du schon kein Geld für die Anzahlung hattest, wie willst Du den entstandenen "Schaden" begleichen. und womit willst Du dann fahren? Das alles solltest Du dir durch den Kopf gehen lassen, bevor Du die Lawine los trittst.

Sorry, vielleicht nicht unbedingt das, was Du lesen willst...

Grüße und viel Glück

Hi,

vielen Dank für die Hilfe. Ich denke, daß ich wohl zähneknirschend in den sauren Apfel beissen muss.
Ich werde allerdings versuchen vorher eine Rechtsberatung zu finden und auch mit der Verbraucherzentrale zu sprechen.
Werde auch mit der Bank und dem Händler sprechen.
Beworben wurden u.A getönte Scheiben, die mein Wagen definitiv nicht hat. Kann man hier noch von vertragsgemäßem Zustand sprechen? Eine genaue Auflistung der Wagenausstattung hat es ausser in den Werbeprospekten nie gegeben.
Vielleicht kann ich über diesen "Mangel" etwas bewegen, bzw. kann und sollte ich auf Mängelbeseitigung pochen, alternativ günstigste Rücknahme und Auflösung des Kaufvertrages anbieten??

Vielen Dank bis hierher für Eure Unterstützung.
jauu
Calvin

Zitat:

Original geschrieben von BikerCalvin


Hi,

vielen Dank für die Hilfe. Ich denke, daß ich wohl zähneknirschend in den sauren Apfel beissen muss.
Ich werde allerdings versuchen vorher eine Rechtsberatung zu finden und auch mit der Verbraucherzentrale zu sprechen.
Werde auch mit der Bank und dem Händler sprechen.
Beworben wurden u.A getönte Scheiben, die mein Wagen definitiv nicht hat. Kann man hier noch von vertragsgemäßem Zustand sprechen? Eine genaue Auflistung der Wagenausstattung hat es ausser in den Werbeprospekten nie gegeben.
Vielleicht kann ich über diesen "Mangel" etwas bewegen, bzw. kann und sollte ich auf Mängelbeseitigung pochen, alternativ günstigste Rücknahme und Auflösung des Kaufvertrages anbieten??

Vielen Dank bis hierher für Eure Unterstützung.
jauu
Calvin

Nachbesserung: ja

Wandlung eher nein, auch dazu gibt es schon Gerichtsurteile, die Revision beim BGH war nicht mal zugelassen

Grüße

Hi,

die Idee war auch eher den Händler dazu zu bewegen , daß er freiwillig und zu annehmbaren Konditionen, quasi im gemeinsamen Einvernehmen den Kauf rückgängig macht.
Apropos erster Ölwechsel. Er besteht auf einem Wechsel bei 1000-1500km. Das ist im Wartungsheft nicht vorgesehen.
a) Muss ich das machen lassen und b) kann ich nicht eigenes Öl und Filter dafür mitbringen?

jauu
Calvin

Zitat:

die Idee war auch eher den Händler dazu zu bewegen , daß er freiwillig und zu annehmbaren Konditionen, quasi im gemeinsamen Einvernehmen den Kauf rückgängig macht.

Wurde das schriftlich festgelegt?

Wenn nein, kannst das auch sein lassen.🙂

Zitat:

Apropos erster Ölwechsel. Er besteht auf einem Wechsel bei 1000-1500km. Das ist im Wartungsheft nicht vorgesehen.

Was nicht drin steht muss auch nicht gemacht werden.😎

Zitat:

b) kann ich nicht eigenes Öl und Filter dafür mitbringen?

Bei nen guten Händler immer.😁

Darauf eingehen muss er nämlich nicht.😎

Darum sollte man nicht schon von Anfang an auf

Chrashkurs gehen.😉

Vielleicht ist es wirklich besser, nicht auf Rückgabe zu bestehen, sondern einen auf "dicke Hose" zu machen, einen "Betrug" aufgrund zugesicherter Versprechungen (Ausstattungsmerkmale) anzulasten, aber großzügig mit einer Nachbesserung einverstanden zu sein. Sollte dies in einer gesetzten Frist nicht stattfinden, würde ich lauter klappern und mit der Rückgabe drohen. Zumindest machst Du damit einen besseren Eindruck, falls sich ein handfester Rechtsstreit entwickelt. Ein guter Anwalt verfasst Dir entsprechendes Schreiben, was wohl unter 100,-Euro kosten dürfte und gegebenfalls in Rechnung gestellt werden kann. Damit bist Du "guten Willens" und wenn die Nachbesserung abgelehnt wird, hast Du gute Chancen die Rückgabe einzuleiten und jeder Richter wird Dir helfen relativ schadlos aus den Vertrag zu kommen😉

Warum behälst du das Auto nebst Finanzierung, nicht einfach? Du hast recht teuer ein Auto gekauft, dazu eine mittelmässige Finanzierung. Kann durchaus passieren, passiert täglich. Es ist kein Betrug ein Auto zum Listenpreis zu kaufen. Clever ist es allerdings nicht, für den Käufer zumindestens.

Ich würde mal die Taktik überdenken. Falls dein Auto irgendwelche Mängel hat, hast du gute Gründe. Die sehe ich bisher eher nicht, ausser viel Spekulation bzgl. Baujahr & Co. Eine komplette Rückabwicklung, würde ich nochmal übedenken. Du zahlst dann vermutlich, 2 TEURO drauf, für nix um dann ins nächste Abenteuer zu starten. Kostet vermutlich auch etwas Nerven, beides.

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