i20 Euroimport - Hereingefallen? Beschissen worden? Herkunft und Aussattung meines i20
Hi,
bin ganz frischer Hyundaist, mit einem i20 als 1.2L 78PS 5-Türer.
Ein Händler in meiner Gegend -Dreiländereck bei Basel- offeriert sehr günstige Finanzierungen, wenn man für 24Monate für ihn Werbung fährt.
Ich bin nun aber etwas verunsichert, ob die Finanzierung tatsächlich so günstig ist.
Die Beschreibung las sich so:
Hyundai i20 classic 1.2 5-Türer 57kW/78PS
Klima, Radio CD/MP3 Kombi, el. FH, Stoßfänger in Wagenfarbe, ABS m. EBD, Airbags, Euro5, getönte Scheiben, Fahrersitz höhenverstellbar, Lenkrad höhenverstellbar, Servolenkung, 5-Gang Schaltgetriebe, Wegfahrsperre, Zentralverriegelung, Metallic-Lackierung, versch. verfügbare Farben: verschiedene aufgeführt.
Eine weitere 660€ teurere Variante ist als i20 classic ESP beschrieben. Ein ESP-System ist der einzige Unterschied zur ersten Version.
Ich habe mich im Vorfeld kurzfristig über die Hyundai.de Webseite informiert und war der Ansicht, daß ESP bei den Neuwagen standardmäßig eingebaut ist.
Weiter sind Fahrer- und Beifahrer-Airbags drin. Ich weiss aber nicht ob die Seiten- und Kopfairbags ebenfalls in meinem drin sind. Es sind jedenfalls weder Beschriftungen, noch Sollbruchstellen zu sehen. Aktive Kopfstützen scheinen ebenfalls nicht dabei zu sein.
Die vorhandenen sehen nach klassischen Einsteck/Ziehraus-Teilen aus. Das ist mein erstes Auto mit ABS/Airbag und elektronischen Spielereien. Daher bin ich gar nicht sicher, wie das ausschaut. Das Handbuch lässt sich leider auch nicht eindeutig darüber aus, weil jede zweite Anmerkung *Ausstattungsabhängig* lautet.
Die Herstellerplakette an der B-Säule Fahrerseite weist Hyundai Motors India aus. Im Hyundai-Forum stand jedoch, daß ab August 1010 die 5-Türer aus der Türkei kämen. Stimmt das, wäre meiner dann ein schon 2 Jahre alter von der Lagerhalde??
Der Händler hat als Barpreis 13.990€ angesetzt und kräftig Überführungskosten verlangt ( fast 800€, anscheinend nur für das Beseitigen der Schutzpapierblätter, evtl. noch Prüfung des Reifendruckes..es fehlte nämlich 1 Ventilkappe).
Ein i20 classic mit Klima und Metalliclackierung schlägt nach Hyundai-Webseiten-Prospekt mit 13840€ zu Buche und wäre mit 6 Airbags und ESP ausgestattet, also mnoch besser als meiner. Meiner hat hinten auch Trommelbremsen, während das deutsche Modell scheiben ausweist.
Zusammengefasst bin ich jetzt stark verunsichert, ob ich in Punkti Sicherheitsaustattung und Hersteller nur annähernd das bekommen habe, was der Standard für ein DE-Auto wäre und daß es gar kein aktuell neuer Wagen (2te Hälfte 2011), sondern ein schon fast 2 Jahre altes Auto ist? Weiter, frage ich mich, ob dann dieser Wagen überhaupt nach Ablauf der 24Monate als Restwert die Restrate des Kredites erzielen kann und ich dann zwangsläufig der Bank nochmal etwas zahlen müsste.
Leider bin ich im Kredit-/Leasinggeschäft völlig unbeleckt, der Autobeschaffungsvorgung musste schnell vonstatten gehen und ich fürchte, daß ich eventuell auf clevere Geschäftemacher heriengefallen bin.
Danke im voraus für Eure Tips und Hilfen.
jauu
Calvin
Beste Antwort im Thema
Also mal ganz ehrlich (ohne den ganzen Schmu hier komplett gelesen zu haben): Wäre es nicht sinnvoller gewesen, sich einen schicken kleinen Gebrauchtwagen für max. 2000,- Euro zu kaufen? Manchmal fehlen selbst mir die Worte...
33 Antworten
Wurde Dir das Fahrzeug als deutsches Modell verkauft, oder als EU Wagen. Oder wurde es gar nicht spezifiziert?
ESP ist glaube ich auch beim i20 beim Deutschen Modell überall drin. Bei den EU Fahrzeugen ist es häufig nicht verbaut.
EU Fahrzeuge mit vergleichbarer Ausstattung wie Deiner kosten um die 9000€.
Der Preis für Deinen kommt mir schon recht hoch vor. Ein Deutsches Modell solltest Du bei Barkeuf für 12tsd€ vom Hyundai Händler bekommen.
Hi,
es war schon klar, daß es sich um einen EU-Import handelt.
*Ein Angebot der MKG-Bank, mit eff. Jahreszins von 4,99%. Modelle zzgl. Nebenkosten.
Sie erhalten den Werbezuschuss, wenn Sie 24 Mnate für uns Werbung fahren.
Eu-Direktimporte - Tageszulassung Februar 2012*
Der Wagen wurde mit exakt 0km auf dem Tacho übergeben!!??!!
ESP ist laut Prospekt auf der Webseite von Hyundai Deutschland serienmäßig in allen Versionen, auch der Basisversion Classic.
Einzig Klimaanlage und Metalliclackierung sind mit 1.190€ und 400€ aufpreispflichtig zum Grundpreis von 12.250€, zusammen also 13.840€ bei besserer Ausstattung und De-Fahrzeug.
Ich hatte den Verkäufer extra gefragt, wie sich die Restrate berechnet, ob das der kalkulierte Wagenwert bei normaler durchschnittlicher Nutzung mit 10.000km pro Jahr ist, sodaß bei umsichtiger Nutzung und 20.000km Laufleistung keine weiteren Kosten bei Rückgabe auf mich zukämen. Das hat er so bejaht. Tatsächlich ist das aber die ganz normale Kreditratenkalkulation und ich fürchte nun, daß nach 24 Monaten die Schätzung einen deutlich geringeren tatsächlichen Restwert ergibt und ich u.U. tausende € an Nachforderung von der Bank bekäme. Ich war irgendwie von Leasing ausgegangen und nicht von Finazierung mittels Darlehen.
Daher überlege ich vom 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Wagen zurückzugeben.
Was müsste ich wohl an Kosten erwarten (An-Ummeldung Strassenverkehrsamt, eine kleine Gebühr pro Nutzungstag des Darlehens, Abstandszahlungen von Bamk und/oder Händler?)
Fürchte meine Unerfahrengheit in solchen Geschäften und die Zeitnot haben mich in diese Situation gebracht.
jauu
Cavin
Kann mich dem ersten Antwortenden nur anschließen, der Preis ist mächtig hoch für einen EU-Import,
die Finanzierung auch kein Schnäppchen.
Wir haben Sommer 2010 einen i20 gekauft, Ausstattung wie deiner, bis auf Euro 4 statt 5
(Modell 2010) und ohne getönte Scheiben. Dafür haben wir Kopf- und Seitenairbags.
Hat inkl. 800km Anlieferung bis zur Haustür knapp 9500€ Endpreis gekostet.
War von www.kfzschmid.de (vertreibt wohl das Angebot von pifa-car.de mit),
ähnliche Angebote gibt's nach wie vor.
ESP: ist in D immer dabei, bei EU-Importen aber üblicherweise nicht, daher reichen
hinten auch Trommel- statt Scheibenbremsen.
Tachostand 0: Ich glaube, da gibt's einen ab Werk aktiven "Auslieferungsmodus",
wo der KM-Zähler nicht mitläuft.
Finanzierung: Ich versteh dich nicht. Willst du das Auto nach 2 Jahren wieder
verkaufen und damit den Kredit voll zurückzahlen? Oder was hast du tatsächlich
unterschrieben und was wolltest du eigentlich haben?
Für 11.500 Euro kriegst Du schon einen I30 als EU-Fzg. aus Österreich mit Klimaautomatik, Alarmanlage, Radiofernbedienung, Lederlenkrad und Schaltknauf. Der I20 ist als EU Fahrzeug eindeutig zu teuer.
Müsste dann schon ein Fzg von Hyundai Deutschland sein.
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Zitat:
Original geschrieben von BikerCalvin
Daher überlege ich vom 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Wagen zurückzugeben.
Sehr gute Idee.
Ich kann dir nicht sagen was es genau kostet, aber auf jedem Fall viel weniger als das überteuerte Auto zu behalten.
Frage eventuell hier im Finanzierungsforum nach, da wirst du schon genaue Info's bekommen.
Zitat:
Der Händler hat als Barpreis 13.990€ angesetzt und kräftig Überführungskosten
Für einen I20 in Minimalausstattung ist das ganz schön mutig 😁. Aber jetzt weisst du wenigstens, wie er seine für dich vermeintlich günstige Finanzierung finanziert 🙂. Min. 4000€ zuviel bezahlt, und hoffentlich jetzt schlauer 🙂 Und wenns geht, erfüllt der Wagen noch nichmal wirklich die Euro5 Abgasnorm.
Zitat:
Daher überlege ich vom 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Wagen zurückzugeben.
Was gibts da zu überlegen? Die paar Euro Nutzungsentschädigung die du zahlen musst, sind sicher deutlich geringer als der hohe Mehrpreis,.
Zitat:
Original geschrieben von eEricE60
Für einen I20 in Minimalausstattung ist das ganz schön mutig 😁. Aber jetzt weisst du wenigstens, wie er seine für dich vermeintlich günstige Finanzierung finanziert 🙂. Min. 4000€ zuviel bezahlt, und hoffentlich jetzt schlauer 🙂 Und wenns geht, erfüllt der Wagen noch nichmal wirklich die Euro5 Abgasnorm.Zitat:
Der Händler hat als Barpreis 13.990€ angesetzt und kräftig Überführungskosten
Der billigste i20 Eu Import mit Klima ist bei mobile aktuell mit 7500 Euro drin, nur so zum Vergleich. Dein Restwert nach 2 Jahren wird also auf dem realen Markt wenn es gut geht bei um die 5.000 Euro liegen
Zitat:
Original geschrieben von eEricE60
Was gibts da zu überlegen? Die paar Euro Nutzungsentschädigung die du zahlen musst, sind sicher deutlich geringer als der hohe Mehrpreis,.Zitat:
Daher überlege ich vom 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Wagen zurückzugeben.
Wenn Du darüber aus der Nummer kommst, nix wie los. Aber ich befürchte, dass Finanzierungsvertrag bei der MKG-Bank und Fahrzeugkauf rechtlich zwei paar Schuhe sind. Der Widerruf des einen lässt Dich noch nicht aus dem anderen rauskommen.
Wenn das Auto tatsächlich zwei Jahre auf Halde gestanden hat wäre es für Dich nicht das Beste. zum einen wäre in D gar nicht mehr zulassbar, denn die Ausnahmegenehmigung für auf Halde stehende Euro4 dürfte abgelaufen sein. (Ist der wirklich erst im Ausland im Februar 2012 zugelassen und wenn ja in welchem, müsste aus dem Brief u.U. hervorgehen), zum anderen ist es rechtlich gesehen kein Neuwagen mehr und zum dritten hätte er dann keine Euro5. Das wären gute Argumente für den Ausstieg. Wenn Du diesbezüglich mehr Erkenntnisse hast (der Tag der ersten Zulassung im Ausland steht im Fahrzeugschein, die Schadstoffnorm auch) schnellstmöglich an einen guten Anwalt zwecks Fristenwahrung. Sch... auf die Anwaltskosten, wenn Du den Flieger los wirst sparst Du anschließend selbst beim Vertragshändler.
Hinterher ist man immer schlauer, aber mir ist ein Rätsel wie ich in Zeiten von Internet und Vergleichsmöglichkeiten so über den Tisch gezoegn werden kann. Das nächste mal einfach vorher recherchieren. Viel Glück.
Zitat:
Daher überlege ich vom 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Wagen zurückzugeben.
Was müsste ich wohl an Kosten erwarten
Kleiner Tip am Rande das geht nicht.🙄
Zitat:
Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434
Kleiner Tip am Rande das geht nicht.🙄Zitat:
Daher überlege ich vom 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Wagen zurückzugeben.
Was müsste ich wohl an Kosten erwarten
Falsch. Das geht durchaus, wenn ein Verbraucherdarlehnsvertrag vorliegt. Lass Dich notfalls umgehend anwaltlich beraten.
Ist dies nicht der Fall kannste es aber vergessen,
getreu dem Motto unterschrieben häng geblieben.😰
Das Umtauschrecht gilt sonst nur bei Haustürverträgen
und Fernabverträgen (Telefon, E-Mail).🙄
Da es nicht so recht ersichtlich ist ob das Auto beim Händler bar
gekauft wurde (mit Bankkredit) oder über die Bank des Händlers finanziert wurde,
oder über eine die Hausbank des Käufers finanziert ist, gibts da noch noch Klärung.
Sofern ein Kaufvertrag beim Händler geschlossen wurde und
die Finanzierung über 3ten geht wirds Essig.
Da spielt der Verbraucherdahrlehnvertrag auch keine Rolle mehr.😉
Zurückgeben geht natürlich trotzdem, aber meist
sind ca 15% des Preises als Vertragsbruchstrafe im PKW
Geschäft üblich.😎
Zitat:
Original geschrieben von BikerCalvin
Hi,
...Daher überlege ich vom 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Wagen zurückzugeben.
...
Fürchte meine Unerfahrengheit in solchen Geschäften und die Zeitnot haben mich in diese Situation gebracht.
...
Cavin
1. Satz: Unverzüglich in Angriff nehmen! Auch wenn's was kostet.
2. Satz: Du fürchtest zu Recht! Deine Geschichte ist haarsträubend! Lerne daraus und unternimm nie wieder einen Autokauf, ohne dich vorher über den Markt kundig zu machen. Guten Überblick dazu bieten
www.AutoScout.deund
www.mobile.de. Gib dort ein was du suchst!
Und denk immer an die Grundregel der Marktwirtschaft: Dumm zahlt. Oder, wie der Simpel meint: Wissen ist Macht, nix wissen macht auch nix. 😉
MfG Walter
Hi,
danke schon mal vielmals für Eure Anteilnahme und Tips.
Ich bin in kaufmännischen Dingen manchmal leider der absolute Schnallnix und ich stand unter ziemlichem Zeitdruck wegen eines neuen Autos. Zudem eine gute Bekannte davon sehr positiv sprach und in ihrer Familie nun das dritte Auto dort holt. Da haben mich die niedrigen Raten im Prospekt verführt. Weil haklt auch keine Anzahlungsrate wie sonst bei Leasing oder Finanzierung gefordert wurde, bzw. der Werbungszuschuss als Anzahlung dargestellt wurde.
Mit dem Autohaus selber habe ich keinen Vertrag.
Es ist ein Privat-Kredit-Vertrag der MKG-Bank
Gegenstand: Hyundai i20 1.2 Klima, 5-Türer
Barzahlungspreis: 13.990€
abzgl. Anzahlung: 4.000€
Restkaufpreis: 9.990€
opt. Restschuldvers: 62€
Nettodarlehensbetrag: 10.052€
plus Sollzinsen 3,20% p.a: 612,18€ eff. 4,99%
plus Abschlussgebühr 3,00%: 301,57€
Geamtbetrag: 10.965,95€
Zahlungsplan: 24 Monatsraten
1.Rate 99€
22 Folgeraten: 99€
1 Folgerate: 8.688,95€
Der Kreditgeber hat die Restschuldversicherung mit der Nürnberger versicherung geschlossen (1x 62€)
Der Vertrag beinhaltet ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Der Fahrzeugbrief wurde einbehalten und geht an die Bank. Darauf habe ich also keinen Zugriff. Mir fiel aber bei der Anmeldung auf, daß eine Anmerkung im Brief stand. Ich meine schwach zu erinnern, daß der Wagen vorher auf den Händler zugelassen war und daß der Brief provisorisch meinen Namen eingetragen hatte (bin unsicher über den Wortlaut)
Mit dem Autohaus hatte ich quasi nur als Vermittler des Kreditgeschäftes zu tun.
Ich habe vom Händler keine Ausstattungsliste oder Prospekt zu sehen bekommen, und nicht einmal ein Probefahrt machen können.
Das einzige Dokument des Händlers ist die Rechnung
Ausgewiesen als:
Hyundai i20 Neufahrzeug 1.2 Classic
Erstzulassung 24.02.2012
Frachtkostenpauschale 790€ bei Auslieferung.
EP: 11.756,30€
Netto: 9059,40€
MWST: 1.721,29€
Liefertermin: 24.02.2012
Gutschrift Fahrzeigbeschriftung/EU-Aktionsfahrzeug bei Kalkulation berücksichtigt.
Rechnungsstellung gleich Auftragsbestätigung.
Dioe Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!
Die Zahlen der Rechnung sind also andere als im Kreditvertrag.
Ich bin bisher nur vom Händler bis vor meine Haustür gefahren, km-Stand 40.
Mein alter Wagen wurde zur kostenfreien Entsorgung beim Händler gelassen und endgültig stillgelegt.
Soweit die Fakten:
Mit der Bank sehe ich aufgrund des Widerrufsrechts im Augenblick eher die geringeren Probleme. Es bedarf nur der Schriftform und der Termineinhaltung. Gründe müüssen nicht vorgebracht werden. Sie werden zwar sicher einen Abschlag fordern, aber rechtlich scheint mir die Bank das geringere Problem.
Zieht die Bank den Kredit wieder ein, dann wäre das Fahrzeug nicht bezahlt und das Eigentum verbliebe beim Händler. Selbstverständlich bekäme er das Auto umgehend zurück. Wäre die Frage ob und in welcher Höhe er die genutzten km ersetzt bekommen kann und Ersatz dafür, das das Auto dann evtl. kein Neufahrzeug mehr wäre.
Insofern wäre die Information für mich wichtig, ob es sich bei dem Wagen überhaupt um ein Neufahrzeug handelte, oder ob es ein mehr als 12 Monate altes Fahrzeug von der Halde ist. In dem Fall könnte ich sicher den Kauf sicher ohne große Kosten auflösen, da das Fahrzeug dann einen schwerwiegenden Mangel aufwiese (BGH-Urteile 2003 VIII ZR243-02 und 227-2).
Was passiert mit den 790€ Frachtkostenpauschale, die ich bereits bezahlt habe?
Die Herstellerplakette weist Hyundai Motor India als Hersteller aus. Stimmt es, daß seit August 2010 alle 5-Türer nur noch aus der Türkei kommen? Dann wäre mein Inder älter als 12 Monate. Wie kann ich sonst das herstellungsdatum herausbekommen?
Besten Dank nochmal für Eure Bemühungen.
Calvin
ps. aufgrund meines kleinen Einkommens hat der Verkäufer im Kreditantrag mein Einkommen eigenhändig um einen fiktiven 400€ Job erhöht. Geld für einen Anwalt wäre also äusserst knapp.
Also mal ganz ehrlich (ohne den ganzen Schmu hier komplett gelesen zu haben): Wäre es nicht sinnvoller gewesen, sich einen schicken kleinen Gebrauchtwagen für max. 2000,- Euro zu kaufen? Manchmal fehlen selbst mir die Worte...
Wenn das Autohaus als Vermittler des Darlehnsvertrages aufgetreten ist, dann kann ein sogenannter verbundener Vertrag vorliegen, so dass bei Widerruf des Darlehnsvertrages auch die Bindung an den Kaufvertrag entfällt. Ich kann nur wiederholen, lass Dich anwaltlich beraten. Aussichtslos ist die Sache jedenfalls nicht, aus den Verträgen wieder raus zu kommen.
Viel Erfolg.