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hyosung gf 125 zu hohe drehzahlen???

Themenstarteram 20. Juli 2010 um 20:13

guten abend,. ich hab mir vor kurzem eine gf zugelegt. weil ich einen relativ kurzen arbeitsweg hab und mein audi ( TDI) mir etwas zu schade ist weil der da noch nicht mal richtig warm wird. jedenfall hab ich sie nicht gedrosselt ( darf sie ja offen fahren). und mir ist mal aufgefallen das die drehzahlen ständig so hoch sind. jetzt bin ich etwas skeptisch den wenn ich auf der landstraße gute 100 drauf habe dann dreht der motor schon irgend wo bei 9.000 touren

zu meiner frage. kann man es irgend wie ( legal ) schaffen die drehzahlen zu senken bei gleichem tempo?. falls das nicht geht wie sehr schadet es dem motor diese drehzahlen? ich weis nicht genau wie das motorrad dafür ausgelegt ist. aber das ich bei meim audi selten über die 2.000 touren komme war es erschreckend auf den drehzahlmesser zu schauen :D

wäre nett wenn ihr mir helfen könntet . danke

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13 Antworten

Hi auch !

Das ist ganz normal das die 9000 rpm dreht bei 100 km/h. Kleiner Hubraum (125cm³) bedeutet hohe Drehzahl. Großer Hubraum (2 Liter TDI) bedeutet niedrige Drehzahl. Bei 5000 rpm ist bei dem Heizölbrenner auch schon wieder Feierabend.

Die Drehzahlen schaden dem Motor nicht sonderlich, da er dafür ausgelegt ist. Vorausgesetzt er wird immer schön vorsichtig warmgefahren (ca. 5-10km) und erhält regelmäßig den vorgeschriebenen Ölwechsel mit neuem Ölfilter.

Trotzdem wird der 125er Motor keine Laufleistung von mehr als 100.000 km ohne Überholung schaffen. Da ist die Rußpartikel-Schleuder gerade erst eingefahren.

MfG

2taktpower

Zitat:

Original geschrieben von KING C

zu meiner frage. kann man es irgend wie ( legal ) schaffen die drehzahlen zu senken bei gleichem tempo?.

Ja. Kleineres Kettenrad hinten und/oder größeres Ritzel vorne.

Aber: Die niedrigere Drehzahl erkauft man sich i.d.R. mit einem ungünstigeren Drehmomentverlauf im Bezug auf die km/h.

Resultat: Du kannst dann zwar mit niedrigeren Drehzahlen fahren, aber wenn du beschleunigen willst, schaltest du wieder einen Gang runter um in den Drehzahlbereich zu kommen, in welchem mehr Drehmoment anliegt.

Bei iBäh wird das angepriesen mit »Gänge länger ausfahren, höhere Vmax«. Die Realität sieht häufig anders aus. Insbesondere dann, wenn sich noch ein paar Hügel oder der stop'n'go im Berufsverkehr dazu gesellt.

Wer's verbaut hat ist i.d.R. hellauf begeistert und erzählt allen was er da so gemacht hat - meist Altersgruppe zwischen 16 und 18 und statt 90 km/h zeigt der Tacho nun 97 km/h als ungeeichtes Schätzeisen an. :)

_____

Bezüglich der Haltbarkeit von 4-Takt-Motoren: Ich hatte einen alten Honda Roller (Automatik), Wasserkühlung, 4-Takt. Hat artig auch noch nach fast 18 Jahren und über 48'000 km mit erstem Kolben und Zylinder gewerkelt. Allerdings hat er Öl gesüffelt (100-200 ml auf 1000 km). Dies war jedoch laut Honda-Fachwerkstatt beim CH 125 "ganz normal" und leider auch häufig der Tod vom ansich robusten Gefährt. Auf die Optik sollte man jedoch nicht weiter eingehen... :)

Grüße, Martin

Themenstarteram 21. Juli 2010 um 11:46

danke für die antworten. aber ich denke wenn ich das ritzel änder usw. wird es warscheinlich relativ hohe kosten nachsich ziehen. und schneller wollte ich damit nicht unbedingt fahren . ich meine dafür ist es auch nicht ausgelegt.. naja dann muss ich mich wohl damit zu frieden geben das sie so hoch dreht und hoffen das ein regelmässiger ölwechsel usw. den motor noch 20.000 oder vllt sogar 30.000 km am leben lässt.

wirklich nett von euch dankeschön

Die Veränderung der Übersetzung ist aber ein nicht zulässig. Ist Bestandteil der BE.

Legal wird´s nicht schneller. Habe bei mir vorn 1 Zahn mehr mal montiert. Läuft etwas ruhiger, da weniger Drehzahl, aber jeglicher "Fahrspass" ist weg.

Hallo,

Papstpower hat es ja schon auf den Punkt gebracht.

Wenn die Ritzel geändert werden erlischt die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz.

Egal ob man den richtigen Motorradschein besitzt oder nicht, denn es wird ja das Fahrzeug unzulässig verändert.

Und schneller wird die Kiste auch höchstens bergab oder bei kräftigem Rückenwind.

Die 500 UpM weniger bei Höchstgeschwindigkeit erkauft man sich mit miserablem Durchzug und fehlender Leistung bergauf.

Die 9000 UpM machen dem hoffentlich schonend warmgefahrenen Motor relativ wenig aus.

Es gibt moderne Maschinen die verkraften auch 11500 UpM ziemlich klaglos.

Die hohe Drehzahl ist ja nur die halbe Wahrheit, denn so Schnapsglas-Kolben macht ja auch viel weniger Hub als der Kolben in einem Automotor.

Wichtig ist die maximale mittlere Kolbengeschwindigkeit, da bei deren Überschreitung ein Abriss des Ölfilmes droht.

Aber da kommt ein Minikolben selbst bei 10000 Umdreheungen noch lange nicht hin.

Und ein Viertakter ist ja sowieso druckgeschmiert, also ist da kaum ein Kolbenfresser zu befürchten.

Zweitakter sind da wesentlich gefährdeter, da nicht bei jedem Betriebszustand des Motors gewährleistet ist das die gleitenden Teile immer genügend geschmiert werden.

Bei längeren Bergabpassagen sollte man bei einem Zweitakter ruhig zwischendurch mal den Gashahn kräftig aufreissen.

Gruß

Reimund

Da lob ich mir meine Kymco Cruiser. Der hat erst gar keine Drehzahlmesser. Aber seine max. Leistung hat er bei 9.000U/min... Aber egal, wenn im höhsten Gang gefahren wird auf ebener Fahrbahn (auch ohne Drehzahlbegrenzer) wird der Motor nicht überdrehen.

Bei meiner Daelim fängt der rote Bereich erst bei 9500 UpM an, aber soweit schafft es die Maschine im fünften Gang hier im Sauerland meist ohnehin nicht.

Nur wenn ich morgens die 20 km über die BAB zur Arbeit fahre (geht fast beständig leicht bergab) kratzt der Motor mal an dieser Marke.

Dann stehen stolze 115 km/h auf dem Tacho.

Allerdings lügt der sowieso.

Nicht so doll wie bei CBR-Heizern die angeblich 140 oder 150 Sachen aus ihren Pocket-Bikes herauskitzeln, aber 10 km/h geht der bestimmt vor.

Gruß

Reimund

am 21. Juli 2010 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von Broetchenexpress

Wenn die Ritzel geändert werden erlischt die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz.

Was ist denn das für ein Unsinn? Seit wann gibt es einen Zusammenhang zwischen BE und Versicherungsschutz?:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Broetchenexpress

Wenn die Ritzel geändert werden erlischt die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz.

Was ist denn das für ein Unsinn? Seit wann gibt es einen Zusammenhang zwischen BE und Versicherungsschutz?:rolleyes:

.

 

Lies doch mal das kleingedruckte in Deinem Versicherungsschein !! ;)

 

 

G,

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Lies doch mal das kleingedruckte in Deinem Versicherungsschein !! ;)

Zusammen mit diversen Urteilen nach Rechtsstreitigkeiten mit zahlungsunwilligen Versicherungen - und das ist ja bekanntlich deren Grundhaltung - gibt es dann ein Gesamtbild.

Ansonsten fahren in .de unglaubilch viele ohne Versicherungsschutz herum... Jeden Tag... Unglaublich aber wahr. Und das wo die Deutschen doch eigentlich immer "überversichert" sind. :)

Es gibt keinen gesetzlichen Zusammenhang zwischen dem Erlöschen der BE und dem Versicherungsschutz. Auch wenn das alle paar Wochen irgendwer in irgendwelche Foren schreibt, am Stammtisch erzählt oder vom Freund des Cousins der Freundin des Vaters des besten Kumpels gehört hat.

Aber: Natürlich kann ein Fahrzeug aufgrund einer Veränderung (auf welcher sie keine BE mehr hat) bei der Versicherung zu Regressansprüchen gegenüber dem Versicherten führen.

Beispiel aus der Realität: Gasanlage in PKW einbauen lassen, abnahme ist jedoch nie erfolgt UND der Einbau war nicht einwandfrei. Folge: Die Kiste brennt ab und verursacht weiteren Schaden an was auch immer. Haftpflicht zahlt, will die Kohle dann aber wiederhaben. Warum? Darum:

Aus einem anderen Forum zitiert (da es den Sachverhalt schön auf den Punkt bringt):

Zitat:

Das Erlöschen der BE tangiert zwar zunächst nicht Ihren Versicherungsschutz. Das ändert sich aber ganz schnell, wenn die unzulässige technische Veränderung eine unfallbegründende Gefahrerhöhung darstellte. Bei grober Fahrlässigkeit droht Regreß !!! Dokumentieren Sie daher akribisch, wann, wo und bei wem Sie vorgeführt haben, werfen Sie die Kontrollblätter nicht weg !

Quelle: www.ciao.de

Wer sich also wider der gesetzlichen Grundlagen retroreflektierende Dreiecke mit rosa Farbton auf's Gefährt klebt -> BE erloschen. Fährt er auf einen parkenden PKW auf hatten die Dreiecke jedoch wohl kaum eine "unfallbegründende Gefahrerhöhung" - außer er hatte sie auch auf Visier, Bremsscheibe und Bremsbeläge geklebt und eben dies führte dann zum Unfall. ;)

Oder etwas realistischer: Abstände zwischen Blinker und Scheinwerfer stimmen nicht da er die EG-Vorschriften genommen hat, die Maschine dafür jedoch ein wenig zu alt war (oder der Meterstab nicht richtig bedient wurde). Ihr würdet als guter Versicherungsmensch dann wohl die Chance wittern, dass die Haftpflicht nicht einspringen muss wenn er jemandem die Vorfahrt nimmt und so einen Unfall verursacht?

Falls ja: Geht mal lieber eure Blinkerabstände nachschauen - und dabei gleich kontrollieren ob sich irgendwelches retroreflektierendes Material am Gefährt befindet wo es nicht hingehört. ;)

Grüße, Martin

Themenstarteram 24. Juli 2010 um 10:42

mal so neben bei . kann man auf die GF auch einen 130er hinterreifen drauf machen? hab bei ebay gesehn da hat einer ne gf verkauft mit 130er reifen hinten. und ih kenn das noch von früher von meiner aprilia rs da konnte man auch 130er rauf machen oder 150er ih hatte natürlich die 150er drauf :D.

geht das ncoh mit der felge von der GF oder müsste man da schon ne andere drauf machen?. müsste eh neunen reifen kaufen weil der abgefahren ist

freundliche grüßeee King C

Hallo,

wenn der 130er-Reifen in den Papieren eingetragen ist oder es eine offizielle Freigabe dafür gibt, dann darf der auch gefahren werden.

Ansonsten gilt das was Gaskutscher schon geschrieben hat, nämlich das unheimliche viele Leute mit illegalen Fahrzeugen unterwegs sind, hoffen das sie bei einer Kontrolle nicht auffallen und mit dem Vorsatz alles extra für den TÜV vorübergehend zurückzubauen..

Einige fahren sicher aus Unkenntnis mit nicht legalen Fahrzeugen durch die Gegend, weil sie blauäugig den Angaben des Vorbesitzers vertraut haben, oder schlichtweg keine Ahnung von den gesetzlichen Regelungen haben.

Aber spätestens bei der ersten gründlichen Kontrolle oder dem TÜV-Termin ist das Geheule dann groß.

Bei der Mehrheit ist aber mit Sicherheit von Vorsatz auszugehen.

So fährt heute ja auch mindestens jeder zweite junge Autofahrer (auch ein paar ältere Unbelehrbare sind sicher dabei) mit illegalen Spurverbreiteungsplatten herum.

Die kosten nicht viel, bringen eine "geilere Optik" und sind vorm TÜV-Termin in einer halben Stunde aus- und anschliessend wieder eingebaut.

Das die Fahrwerksgeometrie nicht mehr stimmt und eventuell die ohnehin bereits breitestmöglich montierten Reifen bei etwas höherer Beladung in den Radhäuser schleifen interessiert kaum einen.

Ein schlechtes Gewissen hat trotzdem keiner, und wenn die "Hobbytuner" erwischt werden, dann versuchen die sich genauso wie die die "Ritzel-Tuner" damit herauszureden:

"Das machen doch alle ".

Diesen Spruch sollte man sich bei Polizei und vor dem Richter aber lieber verkneifen, denn die Antwort darauf lautet in der Regel:

"Und gerade weil dieses Fehlverhalten so verbreitet ist, kann davon ausgegangen werden das allgemein bekannt ist das es nicht erlaubt ist."

und wirkt eher wegen Uneinsichtigkeit strafverschärfend

Von den versicherungstechnischen Konsequenzen mal ganz abgesehen, denn auch wenn der Versicherungsschutz beim Erlöschen der BE zumindest oberhalb der Regressgrenze erhalten bleibt, so wird sich die Versicherung dann trotzdem versuchen den geleisteten Schadensersatz aufgrund von "vorsätzlichem Fehlverhalten" so weit als möglich auf zivilrechtlichen Wege zurückzuholen.

In allen Versicherungsbedingungen ist diese Klausel das sich die Versicherung bei vorsätzlichem Verhalten Schadensersatzforderungen vorbehält enthalten.

Und das ist auch richtig so, denn ansonsten könnte ja auch jeder der sich von jemanden "angemacht fühlt" diesem so mal eben in die Karee fahren.

Motto:

Die Genugtuung war mir meinen Schadenfreiheitsrabatt und die Beule im eigenen Fahrzeug aber wert."

Lächelt und lässt die Versicherung für seine Rachegeküste blechen.

Aber zurück zum breiteren Reifen am Mopped.

Ein naher Verwandter von mir sammelt und restauriert alte Motorräder, so von den 50er bis Mitte der 70er-Jahre.

Und deshalb ist mir doie Problematik mit der Eintragung von anderen reifengrößen in die Papier ziemlich vertraut.

Bei den alten Motorrädern ist das Hauptproblem , dass diese alten Maschinen trotz teilweise schon damals beeindruckenden Fahrleistungen eigentlich alle auf extrem schmalen Reifen (zudem im Zoll-Format) unterwegs waren.

Es gab damals halt keine anderen Reifengrößen, manche Modelle haben sogar nur Freigaben für ganz bestimmte Reifenmarken und Typen die es gar nicht mehr gibt.

Wenn die Maschinen bis zum Erwerb zugelassen waren, dann hat sich in der Regel schon der Vorbesitzer um die Eintragung von Ersatzgrößen und alternativen Marken gekümmert, so dass dies kein Problem.

Bei "Scheunenfunden" (heute in der Regel korrekterweise eher "Internet-Plattform-Funde") ist das schon schwieriger.

Schmale Reifen, die vom Zollformat in die heute üblichen metrischen Größen umgrechnet werden können, zu finden ist nicht einmal besonders schwierig.

Für "gängige Modelle" gibt es sogar kleine Replika-Auflagen der Reifenhersteller.

Das Problem sind die z.T in sehr kleinen Stückzahlen gebauten "Exoten" (z.B. längst verblichene italienische, deutsche oder britische Marken) mit schmalen Reifen in ausgefallenenen Dimensionen.

Es gibt zwar heute schmale Reifen in den Zoll-Reifen sehr ähnlichen Größen, diese sind dann aber in der Regel nicht für die in den Papieren eigetragenen Höchstgeschwindigkeiten zugelassen.

Da gibt dann entweder einen Eintrag bezüglich einer limitierten Höchstgeschwindigkeit in die Papiere, oder (ein historisch begeisterungsfähigen TÜV-Ingenieur vorausgesetzt) es gibt ausnahmsweise (und nach penibel genauer Prüfung der Platzverhältnisse zwischen Schwinge, Reifen und Kette (oder Kardan) auch mal die Freigabe für breitere Puschen.

Was allerdings bei den Sammlern selbst aufgrund der fehlenden Authentizität ausser in "Notfällen" völlig verpönt ist.

"MAL EBEN" zum TÜV fahren und sich die Freigabe für einen breiteren Schlappen abzuholen, mit der Begründung:

"Das sieht einfach besser aus"

hat dagegen weniger Aussicht auf Erfolg.

Man muss sich immer vor Augen halten das der abnehmende Prüfer mit seiner Unterschrift dafür Verantwortung trägt das die Maschine dann nach wie vor verkehrssicher ist.

Bei einer historischen Maschine, die schon alleine wegen des enormen Wertes in der Regel äußerst wenig und zudem extrem vorsichtig bewegt wird, hat der Ingenieur selten Bedenken.

Aber den Kopf dafür hinzuhalten das sich das Fahrzeug aufgrund veränderter Bereifung möglicherweise instabil verhält, dass bindet sich keiner gerne ans Bein.

Ich arbeite als Konstrukteur im Maschinen- und Anlagenbau und kenne die Problematik besser als mir lieb ist.

Heute ist jeder Pups gesetzlih geregelt, und kaum ein Aussenstehender macht sich Gedanken darüber das jede noch so kleine technische Veränderung an Maschinen und Anlagen einen enormen Rattenschwanz an Bürokratieaufwand, endlose Recherchen der aktuellen Gesetze und Bestimmungen, eine CE-Konforme Änderung sämticher Unterlagen und gegebenfalls auch einer Abnahme durch eine sachverständige Behörde erforderlich ist.

Denn wen sonst etwas passiert bin ICH der Dumme, was wohl auch mit ein Grund dafür ist das heute der Ingenieursnachwuchs lieber in größeren Teams arbeitet, wo jeder die Verantwortung irgendwie einem anderen Doofen zuschieben kann, als so wie ich als "Einzelkämpfer den Kopf freiwillig selber hinzuhalten.

Tja, und dem Mann beim TÜV geht es ganz genauso.

Also kann ich mir nicht vorstellen das er aufgrund einer eher flüchtigen Begutachtung bereit ist die breiten Schlappen so einfach einzutragen.

Also, besser vor dem Bieten die entsprechenden Papier vom Verkäufer anfordern, anstatt hinterher sein persönliches "blaues Wunder" zu erleben.

Privatverkäufer sind nämich kaum für falsche Angaben in Regress zu nehmen.

Und wenn alles in Ordnung ist und der Verkäufer nichts zu verbergen hat, dann schickt er einen Scan der Papiere auf Anfrage gerne zu.

Ist ja nur sein Vorteil, denn je mehr ernsthafte Interesenten, desto höher der zu erwartende Versteigerungspreis.

Was MICH persönlich stutzig macht ist der Hinweis des Verkäufers auf den abgefahrenen Hinterreifen.

Also wenn ich mal meine 125er versteigern sollte, dann investiere ich doch lieber noch mal einen "Hunni" in einen neuen Pneu, und hoffe darauf das die Maschine dann einen seriöseren Eindruck macht, und sich somit besser verkauft als eine abgenudelte Maschine deren Zustand vermuten lässt das der Vorbesitzer es muit der Wartung generell nicht "so eng" gesehen hat, oder ?

Gruß

Reimund

 

 

 

 

Themenstarteram 24. Juli 2010 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von Broetchenexpress

Hallo,

wenn der 130er-Reifen in den Papieren eingetragen ist oder es eine offizielle Freigabe dafür gibt, dann darf der auch gefahren werden.

Ansonsten gilt das was Gaskutscher schon geschrieben hat, nämlich das unheimliche viele Leute mit illegalen Fahrzeugen unterwegs sind, hoffen das sie bei einer Kontrolle nicht auffallen und mit dem Vorsatz alles extra für den TÜV vorübergehend zurückzubauen..

Einige fahren sicher aus Unkenntnis mit nicht legalen Fahrzeugen durch die Gegend, weil sie blauäugig den Angaben des Vorbesitzers vertraut haben, oder schlichtweg keine Ahnung von den gesetzlichen Regelungen haben.

Aber spätestens bei der ersten gründlichen Kontrolle oder dem TÜV-Termin ist das Geheule dann groß.

Bei der Mehrheit ist aber mit Sicherheit von Vorsatz auszugehen.

So fährt heute ja auch mindestens jeder zweite junge Autofahrer (auch ein paar ältere Unbelehrbare sind sicher dabei) mit illegalen Spurverbreiteungsplatten herum.

Die kosten nicht viel, bringen eine "geilere Optik" und sind vorm TÜV-Termin in einer halben Stunde aus- und anschliessend wieder eingebaut.

Das die Fahrwerksgeometrie nicht mehr stimmt und eventuell die ohnehin bereits breitestmöglich montierten Reifen bei etwas höherer Beladung in den Radhäuser schleifen interessiert kaum einen.

Ein schlechtes Gewissen hat trotzdem keiner, und wenn die "Hobbytuner" erwischt werden, dann versuchen die sich genauso wie die die "Ritzel-Tuner" damit herauszureden:

"Das machen doch alle ".

Diesen Spruch sollte man sich bei Polizei und vor dem Richter aber lieber verkneifen, denn die Antwort darauf lautet in der Regel:

"Und gerade weil dieses Fehlverhalten so verbreitet ist, kann davon ausgegangen werden das allgemein bekannt ist das es nicht erlaubt ist."

und wirkt eher wegen Uneinsichtigkeit strafverschärfend

Von den versicherungstechnischen Konsequenzen mal ganz abgesehen, denn auch wenn der Versicherungsschutz beim Erlöschen der BE zumindest oberhalb der Regressgrenze erhalten bleibt, so wird sich die Versicherung dann trotzdem versuchen den geleisteten Schadensersatz aufgrund von "vorsätzlichem Fehlverhalten" so weit als möglich auf zivilrechtlichen Wege zurückzuholen.

In allen Versicherungsbedingungen ist diese Klausel das sich die Versicherung bei vorsätzlichem Verhalten Schadensersatzforderungen vorbehält enthalten.

Und das ist auch richtig so, denn ansonsten könnte ja auch jeder der sich von jemanden "angemacht fühlt" diesem so mal eben in die Karee fahren.

Motto:

Die Genugtuung war mir meinen Schadenfreiheitsrabatt und die Beule im eigenen Fahrzeug aber wert."

Lächelt und lässt die Versicherung für seine Rachegeküste blechen.

Aber zurück zum breiteren Reifen am Mopped.

Ein naher Verwandter von mir sammelt und restauriert alte Motorräder, so von den 50er bis Mitte der 70er-Jahre.

Und deshalb ist mir doie Problematik mit der Eintragung von anderen reifengrößen in die Papier ziemlich vertraut.

Bei den alten Motorrädern ist das Hauptproblem , dass diese alten Maschinen trotz teilweise schon damals beeindruckenden Fahrleistungen eigentlich alle auf extrem schmalen Reifen (zudem im Zoll-Format) unterwegs waren.

Es gab damals halt keine anderen Reifengrößen, manche Modelle haben sogar nur Freigaben für ganz bestimmte Reifenmarken und Typen die es gar nicht mehr gibt.

Wenn die Maschinen bis zum Erwerb zugelassen waren, dann hat sich in der Regel schon der Vorbesitzer um die Eintragung von Ersatzgrößen und alternativen Marken gekümmert, so dass dies kein Problem.

Bei "Scheunenfunden" (heute in der Regel korrekterweise eher "Internet-Plattform-Funde") ist das schon schwieriger.

Schmale Reifen, die vom Zollformat in die heute üblichen metrischen Größen umgrechnet werden können, zu finden ist nicht einmal besonders schwierig.

Für "gängige Modelle" gibt es sogar kleine Replika-Auflagen der Reifenhersteller.

Das Problem sind die z.T in sehr kleinen Stückzahlen gebauten "Exoten" (z.B. längst verblichene italienische, deutsche oder britische Marken) mit schmalen Reifen in ausgefallenenen Dimensionen.

Es gibt zwar heute schmale Reifen in den Zoll-Reifen sehr ähnlichen Größen, diese sind dann aber in der Regel nicht für die in den Papieren eigetragenen Höchstgeschwindigkeiten zugelassen.

Da gibt dann entweder einen Eintrag bezüglich einer limitierten Höchstgeschwindigkeit in die Papiere, oder (ein historisch begeisterungsfähigen TÜV-Ingenieur vorausgesetzt) es gibt ausnahmsweise (und nach penibel genauer Prüfung der Platzverhältnisse zwischen Schwinge, Reifen und Kette (oder Kardan) auch mal die Freigabe für breitere Puschen.

Was allerdings bei den Sammlern selbst aufgrund der fehlenden Authentizität ausser in "Notfällen" völlig verpönt ist.

"MAL EBEN" zum TÜV fahren und sich die Freigabe für einen breiteren Schlappen abzuholen, mit der Begründung:

"Das sieht einfach besser aus"

hat dagegen weniger Aussicht auf Erfolg.

Man muss sich immer vor Augen halten das der abnehmende Prüfer mit seiner Unterschrift dafür Verantwortung trägt das die Maschine dann nach wie vor verkehrssicher ist.

Bei einer historischen Maschine, die schon alleine wegen des enormen Wertes in der Regel äußerst wenig und zudem extrem vorsichtig bewegt wird, hat der Ingenieur selten Bedenken.

Aber den Kopf dafür hinzuhalten das sich das Fahrzeug aufgrund veränderter Bereifung möglicherweise instabil verhält, dass bindet sich keiner gerne ans Bein.

Ich arbeite als Konstrukteur im Maschinen- und Anlagenbau und kenne die Problematik besser als mir lieb ist.

Heute ist jeder Pups gesetzlih geregelt, und kaum ein Aussenstehender macht sich Gedanken darüber das jede noch so kleine technische Veränderung an Maschinen und Anlagen einen enormen Rattenschwanz an Bürokratieaufwand, endlose Recherchen der aktuellen Gesetze und Bestimmungen, eine CE-Konforme Änderung sämticher Unterlagen und gegebenfalls auch einer Abnahme durch eine sachverständige Behörde erforderlich ist.

Denn wen sonst etwas passiert bin ICH der Dumme, was wohl auch mit ein Grund dafür ist das heute der Ingenieursnachwuchs lieber in größeren Teams arbeitet, wo jeder die Verantwortung irgendwie einem anderen Doofen zuschieben kann, als so wie ich als "Einzelkämpfer den Kopf freiwillig selber hinzuhalten.

Tja, und dem Mann beim TÜV geht es ganz genauso.

Also kann ich mir nicht vorstellen das er aufgrund einer eher flüchtigen Begutachtung bereit ist die breiten Schlappen so einfach einzutragen.

Also, besser vor dem Bieten die entsprechenden Papier vom Verkäufer anfordern, anstatt hinterher sein persönliches "blaues Wunder" zu erleben.

Privatverkäufer sind nämich kaum für falsche Angaben in Regress zu nehmen.

Und wenn alles in Ordnung ist und der Verkäufer nichts zu verbergen hat, dann schickt er einen Scan der Papiere auf Anfrage gerne zu.

Ist ja nur sein Vorteil, denn je mehr ernsthafte Interesenten, desto höher der zu erwartende Versteigerungspreis.

Was MICH persönlich stutzig macht ist der Hinweis des Verkäufers auf den abgefahrenen Hinterreifen.

Also wenn ich mal meine 125er versteigern sollte, dann investiere ich doch lieber noch mal einen "Hunni" in einen neuen Pneu, und hoffe darauf das die Maschine dann einen seriöseren Eindruck macht, und sich somit besser verkauft als eine abgenudelte Maschine deren Zustand vermuten lässt das der Vorbesitzer es muit der Wartung generell nicht "so eng" gesehen hat, oder ?

Gruß

Reimund

guten abend. also zu erst muss ich mal sagen dein bericht hier war wirklich sehr ausführlich und gut gelungen, danke dafür. die Aussage das viele leute mit "illegalen " Fahrzeugen unterwegs sind ist mir auh schon aufgefallen. viele sind sich dessen auch bewusst. hauptsächliche roller fahrer getunte 1, 2, 3er golfs etc. kennt man ja alles. aber es gibt auhc einige otto normal verbraucher die unwissend einfach mal in die illegalität hereingerutscht sind. mir ist zB letztes jahr passiert, das ich mit meinem auto beim tüv war auch alles na klar in ordnung war. in meinen papieren stand dann tüv bis 6/2011 . so weit so gut . nur vor 2 tagen ist mir aufgefallen ( durch zufall beim auto putzen) das der tüv mir eine falsche plakette aufs nummernschild geklebt hat. laut dieser plakette hab ich tüv bis 6/2010. ich weis auch nicht wie das passieren konnte war vorher noch nie der fall. nun ja jedenfalls haben wir jetzt schon 7/2010. und somit bin ihc schon in der illegalität-->fahren ohne vorschriftsgemäße technische überprüfung des fahrzeugs. so schnell ist man dabei. wenn ich damit angehalten werde wird es schwer dies zu beweisen und ich müsste warscheinlich mit nem punkt in flensburg rechnen.

und zu dem reifen. man kann es so und so deuten ob der vorbesitzer sich nicht richtig darum gekümmert hat kann ich nicht sagen. naja die maschine war billig und da hab ich gedacht na gut wenn sie fährt nehm ich se mit . und zur sache mit dem reifen, es war kein muss ich fand nur den 100er reifen etwas wackelig. wenn ich mir den aufwand überlege nur damit der reifen etwas breiter ist, lohnt sich das nicht wirklich glaube ich .

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