Hybridauto in Quarantäne nach Unfall

Toyota Yaris XP13

Ich habe mit meinem Toyota hybrid Yaris ein Unfall gebaut und das Auto wurde von der ADAC abgeschleppt. Dann wurde mir gesagt, dass das Auto in die Quarantäne muss, weil eine Brenngefahr besteht. Ich habe auch schon beim Händler etc. gefragt und jeder meinte, dass diese Gefahr nicht besteht und die extra Kosten nicht gerechtfertigt sind. Aber wie soll ich das dem Abschleppdienst nun erklären?

17 Antworten

Ist denn das Batteriegehäuse sichtbar beschädigt, so dass man davon ausgehen muss, dass die Batterie fiebern könnte? Da die Batterie beim Yaris unter der Rücksitzbank eingebaut ist, müsste das aber schon ein derber Unfall mit massiven Gesamtschäden gewesen sein, der Wagen nahezu zerstört.

Normalerweise wird ja gesagt fünf Tage Quarantäne, wenn es hohe Anzeichen für die Beeinträchtigung der Fahrbatterie gibt (besagte Beschädigung, Verformung, Rauchentwicklung o.ä.), nur bei dabei auftretenden Auffälligkeiten weitere fünf Tage. Das würde ich persönlich akzeptieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Der Abschleppdienst hat doch aber kein Zurückbehaltungsrecht an deinem Auto? Wenn der Händler damit einverstanden ist, dass das Auto zu ihm zur Reparatur geliefert wird, könntest du doch eigentlich selbst entscheiden, was mit deinem Wagen passiert. Zumindest wenn du einen Transporteur findest, der den Wagen verbringt.

Eine gesetzliche Regelung zu einer eventuellen Quarantänepflicht habe ich persönlich zumindest bisher auch noch nicht gefunden. Vielleicht weiß da ja jemand mehr. Offenbar entscheidet das jede beteiligte Stelle wie sie meint.

Und genau so würde ich dem Abschleppdienst das auch erklären. Wenn der keine gesetzliche Vorschrift vorweisen kann, darf der meiner Meinung nach das Auto nicht gegen deinen Willen einbehalten und irgendwelche (teuren) Maßnahmen durchführen.

Mindestens bräuchte er aber auch einen zertifizierten Quarantäneplatz. Hat der den?

Wie sieht denn die Quarantäne aus und wie lange muss er denn da bleiben?

Ich gehe davon aus, dass er nicht mehr fahrbereit ist, sonst schnellstmöglich wegholen.

Zitat:

Mindestens bräuchte er aber auch einen zertifizierten Quarantäneplatz. Hat der den?

Abbrennplätze sind bei Vertragswerkstätten zumindest laut Händlervertrag vorgeschrieben. Ob das in der Praxis auch immer umgesetzt wird ist eine andere Sache.

Zitat:

@Hall01234 schrieb am 23. November 2024 um 21:22:55 Uhr:


Ich habe mit meinem Toyota hybrid Yaris ein Unfall gebaut und das Auto wurde von der ADAC abgeschleppt. Dann wurde mir gesagt, dass das Auto in die Quarantäne muss, weil eine Brenngefahr besteht. Ich habe auch schon beim Händler etc. gefragt und jeder meinte, dass diese Gefahr nicht besteht und die extra Kosten nicht gerechtfertigt sind. Aber wie soll ich das dem Abschleppdienst nun erklären?

Der ADAC bestimmt über den Verbleib deines Fahrzeugs, richtig?
Hast du ihn nicht beauftragt, wohin er dein Auto schleppen soll?
Lass das Auto in die deine Werkstatt schleppen. Die müssen dann entscheiden, ob sie das Fahrzeug absichern oder nicht.

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Das Batteriehaus ist nicht beschädigt, es liegt nur ein Blechschaden vor. Bis jetzt hat mir jeder gesagt, dass der Abschleppdienst kein Zurückbehaltungsrecht hat (der Händler und die Toyot Zentrale haben das gesagt).
Der Abschleppdienst meinte aber, dass sie das Auto vor der Quarantäne nicht zurückgeben können. Ich habe auch in den letzten Tagen recherchiert und keine gesetzlichen Regelungen gefunden, mein Anwalt meinte auch sowas höre er zum ersten Mal.
Mein Problem sind jetzt die hohen Kosten, die dabei entstanden. Mit dem Abschleppdienst kann man auch nicht diskutieren, da man direkt angeschrien wird.

Zitat:

@Topethia schrieb am 23. November 2024 um 21:47:45 Uhr:


Ist denn das Batteriegehäuse sichtbar beschädigt, so dass man davon ausgehen muss, dass die Batterie fiebern könnte? Da die Batterie beim Yaris unter der Rücksitzbank eingebaut ist, müsste das aber schon ein derber Unfall mit massiven Gesamtschäden gewesen sein, der Wagen nahezu zerstört.

Normalerweise wird ja gesagt fünf Tage Quarantäne, wenn es hohe Anzeichen für die Beeinträchtigung der Fahrbatterie gibt (besagte Beschädigung, Verformung, Rauchentwicklung o.ä.), nur bei dabei auftretenden Auffälligkeiten weitere fünf Tage. Das würde ich persönlich akzeptieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Der Abschleppdienst hat doch aber kein Zurückbehaltungsrecht an deinem Auto? Wenn der Händler damit einverstanden ist, dass das Auto zu ihm zur Reparatur geliefert wird, könntest du doch eigentlich selbst entscheiden, was mit deinem Wagen passiert. Zumindest wenn du einen Transporteur findest, der den Wagen verbringt.

Eine gesetzliche Regelung zu einer eventuellen Quarantänepflicht habe ich persönlich zumindest bisher auch noch nicht gefunden. Vielleicht weiß da ja jemand mehr. Offenbar entscheidet das jede beteiligte Stelle wie sie meint.

Und genau so würde ich dem Abschleppdienst das auch erklären. Wenn der keine gesetzliche Vorschrift vorweisen kann, darf der meiner Meinung nach das Auto nicht gegen deinen Willen einbehalten und irgendwelche (teuren) Maßnahmen durchführen.

Mindestens bräuchte er aber auch einen zertifizierten Quarantäneplatz. Hat der den?

An deiner Stelle würde ich den Sachverhalt über die Polizei klären lassen. Der Abschleppdienst macht sich durch seine Verhaltensweise strafbar, insofern der Ablauf der Angelegenheit deiner Schilderung folge leistet.

Für mich klingt das stark nach einem Geschäftsmodel dieses Abschleppdienstes. Wenn Du da eh schon einen Anwalt dran hast, würde ich dem Abschleppdienst verklagen und mir das Geld so zurück holen. Ich vermute aber, das der Abschleppdienst vorher schon ganz schnell klein bei gibt, sobald der erste Brief vom Rechtsanwalt oder Gericht da ist. Denn eine Grundlage für sein Verhalten gibt es ja wohl nicht. Sehr unseriös ist so etwas.

Bis das alles geklärt wurde, ist die Zeit eh um. 😁

Aber die Kostenberechtigung klärt sich auch!

In ein paar Jahren vor Gericht.

Werden die Kosten im Rahmen des ADAC übernommen? Dann ist das sicherlich ein "netter" Trick des Abschleppdienstes, um abzukassieren. Hört sich jedenfalls alles sehr unseriös an.

Wohl kaum die Standgebühr.

Naja, der Auftrag erfolgt durch den ADAC, wenn man die angerufen hat. Es sei denn man hat vor Ort nochmals einen Auftrag unterschrieben (was ein Fehler wäre!). In jedem Fall sollte der Anfrage vielleicht nochmals mit denen telefonieren....

Ich würde da auch entweder über den ADAC (wenn der Vertragspartner ist) gehen, oder über Polizei oder Anwalt.

Brandgefahr bei einem Yaris Hybrid mit seiner Mini-Li-Ion Batterie ist seeeeeeeehr seeeeeehr unwahrscheinlich. Wie Topethia schon geschrieben hat, die Batterie sitzt unter der Rücksitzbank. Wenn die Hinterachse noch an Ort und stelle ist, und nicht im Straßengraben, fehlt auch der Batterie nichts.

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