Hybridauto in Quarantäne nach Unfall
Ich habe mit meinem Toyota hybrid Yaris ein Unfall gebaut und das Auto wurde von der ADAC abgeschleppt. Dann wurde mir gesagt, dass das Auto in die Quarantäne muss, weil eine Brenngefahr besteht. Ich habe auch schon beim Händler etc. gefragt und jeder meinte, dass diese Gefahr nicht besteht und die extra Kosten nicht gerechtfertigt sind. Aber wie soll ich das dem Abschleppdienst nun erklären?
17 Antworten
Zitat:
@Hall01234 schrieb am 24. November 2024 um 10:24:00 Uhr:
Das Batteriehaus ist nicht beschädigt, es liegt nur ein Blechschaden vor. Bis jetzt hat mir jeder gesagt, dass der Abschleppdienst kein Zurückbehaltungsrecht hat (der Händler und die Toyot Zentrale haben das gesagt).
Der Abschleppdienst meinte aber, dass sie das Auto vor der Quarantäne nicht zurückgeben können. Ich habe auch in den letzten Tagen recherchiert und keine gesetzlichen Regelungen gefunden, mein Anwalt meinte auch sowas höre er zum ersten Mal.
Mein Problem sind jetzt die hohen Kosten, die dabei entstanden. Mit dem Abschleppdienst kann man auch nicht diskutieren, da man direkt angeschrien wird.
Wie gesagt, mir ist auch keine rechtliche Grundlage bekannt, die den Abschleppdienst dazu berechtigen, eine Quarantäne durchzusetzen und damit auch die Kosten dafür verlangen zu können. Das könnte sogar eine strafrechtliche Konponente haben, wenn dir dein Eigentum ohne rechtliche Grundlage verweigert wird.
Letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass du die verlangten Kosten erstmal bezahlen musst, wenn du den Wagen nach der Freigabe durch den Abschleppdienst wiederhaben möchtest. Denn der Abschleppdienst wird evtl. den Wagen als Pfand einbehalten, bis du bezahlt hast.
Das hieße dann wohl Klage gegen den Abschleppdienst und Einforderung der bezahlten Quarantänekosten, des Nutzungsausfalls und der Kosten für Anwalt und Gericht. Aber das wird wohl dein Anwalt am besten beurteilen können, was da sinnvoll ist.
Wichtig ist sicherlich, was du da eigentlich an Auftrag unterschrieben hast, als der Wagen abgeschleppt wurde. Nicht, dass da sogar drin steht, dass der Abschlepper eine solche Quarantäne nach eigenem Ermessen durchführen darf.
Es wäre aber sehr interessant zu erfahren, was aus der Sache wird, was die Quarantäne kosten soll, wie du dich entschieden hast und wie sich der Abschleppdienst weiter verhalten hat.
Also ich hab nur das gefunden, beim Ministerium für Klimaschutz und Umwelt.
https://mkuem.rlp.de/.../...sierung_von_verunfallten_HV-Fahrzeugen.pdf
"Wer kann wie beurteilen, ob das Fahrzeug quarantänisiert werden muss?
Herstellervorgaben beachten!
Beispiel AUDI:
Gefahrenanalyse:
Auffälligkeiten / Unfall / HV-Warnleuchte / Airbags ausgelöst
Klassifizierung mittels Tester"
"Wer kann wie beurteilen, ob das Fahrzeug quarantänisiert werden muss?
Qualifikation des Mitarbeiters min. 2S nach DGUV 209-093"
Genau das ist ja der Knackpunkt daran, dass das alles keine gesetzlichen Vorgaben sind.
Der Hersteller mag da ja irgendwelche Vorgaben für den Brandfall und den Umgang mit der Fahrzeugtechnik machen, aber das ist ja nicht rechtlich bindend. Die Angaben des Herstellers beziehen sich sowieso zumeist nur darauf, wie beispielsweise die Fahrzeugbatterie aufgebaut ist, wie man sie von der Fahrzeugelektrik trennt und Ähnliches.
Aber um das in der Praxis dann auch wirklich umzusetzen und durchzusetzen, bräuchte es ja rechtlich verbindliche Vorgaben des Gesetzgebers. Im gewissen Rahmen ist das auch der Fall, beispielsweise dass Feuerwehr und Polizei zur akuten Gefahrenabwehr bestimmte Maßnahmen bestimmen können. Aber das sind eben auch staatliche Vertreter beziehungsweise anerkannt fachkundige Spezialisten.
Egal wo im deutschen Alltag, es ist immer irgendeine Art von Fachkraft, Ausbildung oder Zertifizierung notwendig, wenn jemand über die Person oder das Eigentum anderer bestimmen darf. Es ist erstaunlich, dass das in dem Fall der Quarantäne von Elektrofahrzeugen bisher offenbar noch nicht konkret gesetzlich geregelt wurde.
Das hat schon ein bisschen regelloses Wildwest an sich.