Hybrid Plug-in Versteuerung - anstehende Änderungen
Hallo,
die Regierung / das Wirtschaftsministerium möchte die Rahmenbedingungen für die Versteuerung ändern. Evtl. wird das nach der Wahl schneller gehen bzw. die Restriktionen noch schärfer.
Vorweg, ich kann das alles auch nachvollziehen.
Ich bin derzeit am Auswählen meines neuen Dienstwagens. Eigentlich sollte es wieder ein Hybrid-Auto als Dienstwagen sein. Rein elektrisch geht leider nicht, da ich familienbedingt - spontan - ab und zu 400 km und mehr am Stück fahren muss und ich dort keine Ladestation habe. Zuhause habe ich nur "normalen" Stromanschluss. das klappt aktuell gut.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen,
- aufgrund der aktuellen Lieferzeiten bekomme ich den Hybrid erst im 2ten Quartal 2022. Meint Ihr es gibt Übergangsfristen für die Anpassung der Steuer?
- welches Datum (Zulassung?) zählt und gilt die dann vorherrschende Versteuerungslage auch für die Restzeit der Leasing? So in etwa, hat mir das mein netter Ansprechpartner der Autofirma genannt.
Habt Ihr einen Tipp?
Danke!
B.
387 Antworten
Was genau dichtest du dir da zusammen?
Bereits angeschaffte und überlassene Fahrzeuge werden nach den zum Anschaffungszeitpunkt geltenden Vorgaben versteuert.
Du solltest dir einfach mal den Paragraph 6 Einkommenssteuergesetz durchlesen.
Die Lage ist soweit eindeutig, auch wenn die Mindestreichweite schon im August 2023 auf 80km erhöht werden sollte und nicht erst am 31. Dezember 2024.
Die einzige Frage ist immer: Was wird unsere wankelmütige Regierung plötzlich ändern?
Das kann aber keiner vorhersehen und davor ist keiner gewappnet.
temporär geschlossen
Zimpalazumpala , MT-Moderator
edit 09.08.22
ich habe den Thread aufgeräumt und die Beiträge um die persönlichen Vor/Nachteile von Hybriden, Bafa Förderung (Bafa hat nicht mit steuerlicher Förderung zu tun), Förderung von Wallboxen, Verbrauchswerten von Hybriden ... entfernt.
Es wäre vorteilhaft beim Thema zu bleiben, das würde mir Schriftverkehr und euch Ärger ersparen.
Der Thread ist zu wichtig, um derartig zerquatscht zu werden.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Hallo,
da hier so viele post gelöscht wurden möchte ich nochmal nach aktuellem Stand fragen.
Prämie fällt für PHEV ab 01.01.2023 defenitiv weg
0,5% Versteuerung soll wohl bleiben, auch nach dem 01.01.2023
Kriterium dafür ist aber ab dem 01.08.2023 80km Mindestreichweite
Habe ich was vergessen?
Ähnliche Themen
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 20. August 2022 um 15:17:35 Uhr:
War es nicht CO2 ODER Mindestreichweite bisher?
Genau. Gilt das nicht mehr? Dann wäre der BMW X 5 Hybrid draußen.
EStG §6 Absatz 1 Satz 1 Nr 4/5
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
da steht zwischen a) und b) immer noch ein „oder“
Nr 4 (Anschaffung vor 01.01.2025)
50g CO2 oder 60km elektrische Reichweite
Nr 5 (Anschaffung nach 31.12.2024-01.01.2031)
50g CO2 oder 80km elektrische Reichweite