Hybrid Plug-in Versteuerung - anstehende Änderungen
Hallo,
die Regierung / das Wirtschaftsministerium möchte die Rahmenbedingungen für die Versteuerung ändern. Evtl. wird das nach der Wahl schneller gehen bzw. die Restriktionen noch schärfer.
Vorweg, ich kann das alles auch nachvollziehen.
Ich bin derzeit am Auswählen meines neuen Dienstwagens. Eigentlich sollte es wieder ein Hybrid-Auto als Dienstwagen sein. Rein elektrisch geht leider nicht, da ich familienbedingt - spontan - ab und zu 400 km und mehr am Stück fahren muss und ich dort keine Ladestation habe. Zuhause habe ich nur "normalen" Stromanschluss. das klappt aktuell gut.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen,
- aufgrund der aktuellen Lieferzeiten bekomme ich den Hybrid erst im 2ten Quartal 2022. Meint Ihr es gibt Übergangsfristen für die Anpassung der Steuer?
- welches Datum (Zulassung?) zählt und gilt die dann vorherrschende Versteuerungslage auch für die Restzeit der Leasing? So in etwa, hat mir das mein netter Ansprechpartner der Autofirma genannt.
Habt Ihr einen Tipp?
Danke!
B.
387 Antworten
Meines Wissens gilt das mit den 50g ab 2023 nicht mehr, nur noch dieses Jahr. Wurde im Koalitionsvertrag so beschlossen.
Zitat:
@Skidder schrieb am 4. August 2022 um 20:23:46 Uhr:
Wurde im Koalitionsvertrag so beschlossen.
… nur ist der kein Gesetz! Es muss also ein entsprechendes Gesetz existieren - keine Ahnung ob’s da mittlerweile was gibt.