Hybrid Plug-in Versteuerung - anstehende Änderungen

Hallo,

die Regierung / das Wirtschaftsministerium möchte die Rahmenbedingungen für die Versteuerung ändern. Evtl. wird das nach der Wahl schneller gehen bzw. die Restriktionen noch schärfer.
Vorweg, ich kann das alles auch nachvollziehen.

Ich bin derzeit am Auswählen meines neuen Dienstwagens. Eigentlich sollte es wieder ein Hybrid-Auto als Dienstwagen sein. Rein elektrisch geht leider nicht, da ich familienbedingt - spontan - ab und zu 400 km und mehr am Stück fahren muss und ich dort keine Ladestation habe. Zuhause habe ich nur "normalen" Stromanschluss. das klappt aktuell gut.

Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen,
- aufgrund der aktuellen Lieferzeiten bekomme ich den Hybrid erst im 2ten Quartal 2022. Meint Ihr es gibt Übergangsfristen für die Anpassung der Steuer?
- welches Datum (Zulassung?) zählt und gilt die dann vorherrschende Versteuerungslage auch für die Restzeit der Leasing? So in etwa, hat mir das mein netter Ansprechpartner der Autofirma genannt.

Habt Ihr einen Tipp?

Danke!
B.

387 Antworten

Guten Abend zusammen,

Leider finde ich weder im Internet noch in Foren eine wirklich aussagekräftige Info. Manche sagen, die 0,5% Versteuerung für Hybridfahrzeuge fällt ab 2023 weg. Andere sagen wiederum, die bleibt. Offiziell finde ich wenig Infos dazu.

Kann mir wer sagen, was nun gilt?

Vielen Dank!

Viele Grüße

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Dienstwagen - Hybrid Besteuerung ab 2023?' überführt.]

Hallo Elias,

meinem letzten Kenntnisstand nach gibt es lediglich eine Änderung bei der BAFA-Förderung.

Zitat:

Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.

Quelle:

https://www.bmwk.de/.../...habeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html

Zitat:

Steuervorteile von Elektroautos und Plug-in-Hybriden bei der Dienstwagenregelung sollen laut der nun erzielten Einigung beibehalten werden, hier sind vor allem die Grünen eigentlich für Änderungen.

Quelle:

https://www.tagesschau.de/.../praemie-e-autos-101.html

vG

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Dienstwagen - Hybrid Besteuerung ab 2023?' überführt.]

wird da diskutiert:

ttps://www.motor-talk.de/.../...rung-anstehende-aenderungen-t7163168.html?...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Dienstwagen - Hybrid Besteuerung ab 2023?' überführt.]

Zitat:

@elias.dee schrieb am 28. September 2022 um 22:10:34 Uhr:


Manche sagen, die 0,5% Versteuerung für Hybridfahrzeuge fällt ab 2023 weg. Andere sagen wiederum, die bleibt. Offiziell finde ich wenig Infos dazu.

Es ist inzwischen leider normal, dass man viele unterschiedliche Angaben findet. Dabei müsste man sich nur an der Quell informieren:

https://...undesfinanzministerium.de/.../...amilienheimfahrten.pdf?...

Die 0,5% Versteuerung für Plug-In Hybride bleibt bis Ende 2030 verfügbar.

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Zitat:

@206driver schrieb am 29. September 2022 um 08:00:38 Uhr:


[
Es ist inzwischen leider normal, dass man viele unterschiedliche Angaben findet. Dabei müsste man sich nur an der Quell informieren:
https://...undesfinanzministerium.de/.../...amilienheimfahrten.pdf?...
Die 0,5% Versteuerung für Plug-In Hybride bleibt bis Ende 2030 verfügbar.

Und es ist leider normal, dass auch dort (an der Quelle)die Angaben von heut auf morgen gekippt bzw geändert werden können.

Ich glaub nicht das die das einfach kippen und auf 1 % erhöhen, ich denke eher das die Dienstwagenbesteuerung in naher Zukunft komplett umgestrickt wird und dann sind die 0,5 % wahrscheinlich eh hinfällig…

Zitat:

Die 0,5% Versteuerung für Plug-In Hybride bleibt bis Ende 2030 verfügbar.

Dein Wort in Gottes Ohr. ;-)

Solange die neue Förderrichtlinie bei der EU nicht durch ist, wäre ich sehr vorsichtig. Das soll angeblich im Herbst geschehen.
Sollte nicht auch mal die Kaufpreisprämie länger gehen... Wenn sie die Besteuerung ändern, was theoretisch geht, stehen viele blöd da.

Zitat:

@Gururom schrieb am 29. September 2022 um 09:46:14 Uhr:


Und es ist leider normal, dass auch dort (an der Quelle)die Angaben von heut auf morgen gekippt bzw geändert werden können.

Natürlich sind Änderungen möglich. Ändert nichts daran, dass es sinnvoll ist sich an der Quelle zu informieren.

Zitat:

@Ralf_139 schrieb am 29. September 2022 um 17:06:33 Uhr:



Zitat:

Die 0,5% Versteuerung für Plug-In Hybride bleibt bis Ende 2030 verfügbar.


Dein Wort in Gottes Ohr. ;-)

Solange die neue Förderrichtlinie bei der EU nicht durch ist, wäre ich sehr vorsichtig. Das soll angeblich im Herbst geschehen.
Sollte nicht auch mal die Kaufpreisprämie länger gehen... Wenn sie die Besteuerung ändern, was theoretisch geht, stehen viele blöd da.

Kann diesen Einwand nicht ganz nachvollziehen. Die 0,5% Versteuerung wird vom Finanzministerium betreut und hat nichts mit der Kaufprämie zu tun, die vom Wirtschaftsministerium betreut wird.

Das verlinkte Schreiben vom Finanzministerium, in dem die 0,5% Versteuerung für Plug-In Hybride bis Ende 2030 aufgeführt ist, ist von 11/2021.

Ja, es sind unterschiedliche Ministerien, dennoch kann im Zuge der Anpassung der Förderrichtlinie auch die Besteuerung geändert werden, weil man irgendwelche Kompromisse eingehen will/muss.
Ich sehe es auch als unwahrscheinlich an, dass sich etwas ändert - aber das hat man bei der Kaufprämie auch gedacht.

Das Bundesministerium für Finanzen konnte mir folgende Antwort liefern:

"Für die Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Hybridelektrofahrzeugs (sog. Dienstwagenbesteuerung) enthält der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen folgende Aussagen:

  • "Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet.
  • Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung).
  • Mit dieser Regelung werden Anreize gesetzt, diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen. Auch diese KFZ müssen nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.
    Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge beträgt bereits ab dem 1. August 2023 dann 80 Kilometer."

Im Ergebnis sollen nach der Vereinbarung damit auch Hybridelektrofahrzeuge weiterhin begünstigt werden, unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass diese überwiegend elektrisch gefahren werden.
Die Umsetzung dieses Vorhabens wird derzeit geprüft.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Auskünfte zu laufenden Prüfungen erteilen können.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Hier ist es § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und Satz 3 EStG.

Wir bedauern Ihnen derzeit noch keine bessere Auskunft geben zu können und wünschen Ihnen alles Gute."

Das mit den "50 % elektrischer Nutzung" ist ja, was man so in den Zeitungen lesen konnte, bereits vom Tisch, aber mal abwarten.
Die 80 Kilometer scheinen neu zu sein und stehen so nicht im Gesetz - dort würden sie erst ab 01.01.2025 gelten.

Ich persönlich würde jetzt einen Hybriden mit ausreichender elektrischer Reichweite bestellen.

@Ralf_139: vielen, vielen Dank, dass du das gepostet hast! Hilft mir bei der Entscheidungsfindung weiter.

Wobei - eigentlich auch wieder nicht, lol (was aber nicht an dir liegt). Darf mir nämlich einen Dienstwagen nur bis zu einem gewissen Budget bestellen, das lange nicht für Hybrid-Fahrzeuge mit 100 km elektrischer Reichweite ausreicht...

Hatte den CLA250e im Auge, der würde leider die 100 km nicht erfüllen. Vielleicht bestelle ich mir den einfach trotzdem und hoffe, dass es nicht so kommt wie geplant.

@elias.dee Gerne. Und ja, eigentlich ist man genau so schlau wie zuvor. Für mich scheint aber eine extreme Änderung unwahrscheinlicher. Eine Garantie gibt es leider nicht.

"100 km"? Es braucht laut Auskunft 80 km.

CLA bleibt trotz Mopf bei ca. 70 km. C-Klasse, GLC (neu) sind noch am machbarsten. (Sehe gerade auch 225xe, sofern einem die Art gefällt...) Sonst wird es teuerer: https://www.greengear.de/vergleich-plug-in-hybrid-autos-phev/

Ah sorry, vertippt bei den 100km. Danke für die Korrektur :-)

Danke auch für die Liste, die ist hilfreich. Liegt aber wahrscheinlich alles über meinem Budget. Ich klicke einfach mal ein bisschen im Konfigurator herum :-)

Es braucht unter 50g CO2 oder 80km Reichweite, siehe aktueller Gesetzestext. Alles andere ist erstmal Planung.

Wie soll man denn pragmatisch eine überwiegende Nutzung der Batterie statt Sprit nachweisen?

Habe da keine kreative Idee für eine Umsetzung in der Praxis.
Beispiele:
- Wallbox ohne separaten Stromzähler bzgl Trennung Auto/„Reststrom“
- Laden beim Arbeitgeber/Freunden/Familie nachweisen

Quelle:

EStG §6 Absatz 1 Satz 1 Nr 4/5
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

da steht zwischen a) und b) immer noch ein „oder“

Nr 4 (Anschaffung vor 01.01.2025)
50g CO2 oder 60km elektrische Reichweite

Nr 5 (Anschaffung nach 31.12.2024-01.01.2031
50g CO2 oder 80km elektrische Reichweite

Ich habe mich aufgrund der ungewissen Regelung und Informationen für ein BEV entschieden und bestelle in Kürze mit einer erhofften Lieferung in Q4/23

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