Hunde im Auto
Hallo zusammen,
ich habe schon mal gesucht, aber keine aufschlussreiche Antwort gefunden. Deswegen eröffne ich nun einmal diesen Thread!
Folgendes ist mir passiert:
Ich habe einen Cocker Spaniel und der muss zwangsläufig ja auch mal im Auto (BMW 3er (E90)) mitfahren.
Da es ein sehr ruhiges Tier ist, welches auch extrem Menschenfixiert ist, fährt er bei mir im Beifahrer-Fußraum mit.
Dort rollt er sich auf dem Boden zusammen und schläft meist....
Nun kam ich am Montag in eine allgemeine Verkehrskontrolle und als der Beamte zum Fenster hinein schaute, sah er natürlich auch den Hund im Beifahrer-Fußraum liegen, und schlafen! Ich sollte daraufhin sofort zur Seite fahren und bekam erstmal eine Predigt, die vielleicht richtig- aber sicherlich nicht im Tonfall korrekt war.
Vorgeworfen wurde mir, gegen den §23 StVO verstoßen zu haben. In diesem steht unter Abs. 1:
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. "
Recht engagiert und in sehr erregtem Tonfall belehrte mich nun der Beamte, dass ich der Sicherung der Ladung- denn nichts anderes sei ein Tier- nicht genügend nachgekommen sei! Zitat: "Der würde bei einem Frontalaufprall ihnen das Genick brechen und durch die Windschutzscheibe krachen!"
Ich fragte ihn daraufhin etwas verwundert, wie das denn möglich sein solle?!?!? Schließlich würde durch die Wuchte eines Frontalaufpralls alles im Fahrzeug befindliche nach vorne geschleudert werden...Wie soll nun aber der Hund aus dem Beifahrer-Fußraum mir ins Genick schleudern und anschliessend durch die Windschutzscheibe?
Meine (immer noch sehr freundliche) Nachfrage kommentierte er mit "Diskutieren sie nicht mit mir rum- das ist so, wenn ich das sage!"
So eine Aussage regte nun meine Phantasie an und ich sagte überfreundlich:
"Ich habe ja einen wahnsinnigen Respekt vor den Leistungen unserer Polzisten- insbesonder wo ich nun darüber informiert bin, dass sie auch physikalische Grundsätze ausser Kraft setzen können! Bekommen sie für diese Leistungen eigentlich Zulagen?"
Nun wurde der Beamte etwas ungehalten und hielt mir erneut eine Standpauke über im Auto umherfliegende Hunde und das daraus resultierende Verletzungsrisiko. Dabei fielen nun auch Worte wie "wenn sie zu dumm sind das zu verstehen" oder "Klugscheissern wie Dir müsste man den Führerschein auf Lebenszeit abnehmen!"
Als er dann auch noch anfing, der Hund könne im Auto wild umherspringen und mich beim Fahren ablenken oder noch schlimmer beeinträchtigen, bat ich ihn noch einmal freundlich, sich das Tier einmal genau anzusehen...der lag da nämlich immer noch zusammen gerollt und pennte...trotz des Trubels um ihn herum....
Aber auch das interessierte den Beamten wenig und so verweigerte ich jede weiter Antwort und Aussage und bat ihn, mir doch alles schriftlich zukommen zu lassen...
Nun bin ich ja mal gespannt, ob und was da kommt...
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich habe schon mal gesucht, aber keine aufschlussreiche Antwort gefunden. Deswegen eröffne ich nun einmal diesen Thread!
Folgendes ist mir passiert:
Ich habe einen Cocker Spaniel und der muss zwangsläufig ja auch mal im Auto (BMW 3er (E90)) mitfahren.
Da es ein sehr ruhiges Tier ist, welches auch extrem Menschenfixiert ist, fährt er bei mir im Beifahrer-Fußraum mit.
Dort rollt er sich auf dem Boden zusammen und schläft meist....
Nun kam ich am Montag in eine allgemeine Verkehrskontrolle und als der Beamte zum Fenster hinein schaute, sah er natürlich auch den Hund im Beifahrer-Fußraum liegen, und schlafen! Ich sollte daraufhin sofort zur Seite fahren und bekam erstmal eine Predigt, die vielleicht richtig- aber sicherlich nicht im Tonfall korrekt war.
Vorgeworfen wurde mir, gegen den §23 StVO verstoßen zu haben. In diesem steht unter Abs. 1:
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. "
Recht engagiert und in sehr erregtem Tonfall belehrte mich nun der Beamte, dass ich der Sicherung der Ladung- denn nichts anderes sei ein Tier- nicht genügend nachgekommen sei! Zitat: "Der würde bei einem Frontalaufprall ihnen das Genick brechen und durch die Windschutzscheibe krachen!"
Ich fragte ihn daraufhin etwas verwundert, wie das denn möglich sein solle?!?!? Schließlich würde durch die Wuchte eines Frontalaufpralls alles im Fahrzeug befindliche nach vorne geschleudert werden...Wie soll nun aber der Hund aus dem Beifahrer-Fußraum mir ins Genick schleudern und anschliessend durch die Windschutzscheibe?
Meine (immer noch sehr freundliche) Nachfrage kommentierte er mit "Diskutieren sie nicht mit mir rum- das ist so, wenn ich das sage!"
So eine Aussage regte nun meine Phantasie an und ich sagte überfreundlich:
"Ich habe ja einen wahnsinnigen Respekt vor den Leistungen unserer Polzisten- insbesonder wo ich nun darüber informiert bin, dass sie auch physikalische Grundsätze ausser Kraft setzen können! Bekommen sie für diese Leistungen eigentlich Zulagen?"
Nun wurde der Beamte etwas ungehalten und hielt mir erneut eine Standpauke über im Auto umherfliegende Hunde und das daraus resultierende Verletzungsrisiko. Dabei fielen nun auch Worte wie "wenn sie zu dumm sind das zu verstehen" oder "Klugscheissern wie Dir müsste man den Führerschein auf Lebenszeit abnehmen!"
Als er dann auch noch anfing, der Hund könne im Auto wild umherspringen und mich beim Fahren ablenken oder noch schlimmer beeinträchtigen, bat ich ihn noch einmal freundlich, sich das Tier einmal genau anzusehen...der lag da nämlich immer noch zusammen gerollt und pennte...trotz des Trubels um ihn herum....
Aber auch das interessierte den Beamten wenig und so verweigerte ich jede weiter Antwort und Aussage und bat ihn, mir doch alles schriftlich zukommen zu lassen...
Nun bin ich ja mal gespannt, ob und was da kommt...
78 Antworten
Mein Hund bringt gerade einmal 15 Kg auf die Waage...
...und auch wenn ich (als Person A) von dem Polizisten (Person B) belehrt worden bin, so bin ich noch lange nicht resistent dagegen- denn sonst hätte ich wohl kaum diesen Thread eröffnet, oder @schubilein?
Ich mache mir immerhin Gedanken über die sichere Art des Reisens meines Hundes im Auto!
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Hund in einem schönen E90 vorne mitfahren lassen? Auuu..
Ich hab ja ganz vergessen, wir sind ja in Deutschland, wo man über das Auto mehr weint als über seine eigenen Kinder/Haustiere.
Dass man ein Auto saubermachen kann und nicht nur zum Angucken in der Tiefgarage da ist, sollte bekannt sein.
cheerio
Wie ein Franzose mir mal treffend gesagt hat: "Wir Franzosen lieben unsere Frau und ihr Deutschen euer Auto".
Du hast Recht.Zitat:
Original geschrieben von M-Power-V8
Mein Hund bringt gerade einmal 15 Kg auf die Waage...
...und auch wenn ich (als Person A) von dem Polizisten (Person B) belehrt worden bin, so bin ich noch lange nicht resistent dagegen- denn sonst hätte ich wohl kaum diesen Thread eröffnet, oder @schubilein?
Ich mache mir immerhin Gedanken über die sichere Art des Reisens meines Hundes im Auto!
Es erübrigt sich jeder weitere Kommentar, Du willst/kannst einfach nicht begreifen worum es geht, da ist jede Mühe es Dir nahezubringen vergebens.
Ich wünsche Dir gute Fahrt.
MfG Schubilein
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Vaterfin
Ich gratuliere Dir zu Deinem wohlerzogenem Hund. Schlau ist er ja auch, im Gegensatz zu seinem Herrchen.Zitat:
Vlt. versteh ich dich jetzt nicht richtig, aber hälst du es nicht selbst für etwas arrogant, anderen, die wie du auch in bester absicht für ihren hund, die umgebung und sich handeln, verantwortungsbewusstsein abzusprechen, wenn sie nicht handeln, wie du es vorschreibst.
Ich weiß immer noch nicht, wie ein 32 kg-hund bei einer vollbremsung durch's auto fliegt, wenn er vor dem beifahrersitz liegt. Ich habe "liegt" geschrieben, nicht sitzt oder steht. Und ganz nebenbei, er liegt alleine schon deshalb, damit er den airbag nicht abbekommt, denn darüber haben wir hier noch gar nicht diskutiert. Ich gehe mal davon aus, dass im falle eines unfalls sich der airbag über dem hund entfaltet und ihn so schützt oder falls besetztmelder verbaut halt eben nicht aufgeht. Bei der vielzahl von airbags heute seh ich durchaus chancen, dass dem hund so'n ding von der decke oder weiß nicht wo an den schädel knallt. In der box hat er mit sicherheit keinen airbag, oder?Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass viele ihren hund anschnallen, um ihm den in ihren augen besten schutz zu geben. Ich meine, geschrieben zu haben, extra ein stabiles gurtgeschirr habe anfertigen gelassen zu haben. Hat leider nix genutzt. Und mit dem energieverzehr beim reißen, na ja, ich weiß nicht. Aber ich bin auch nicht der ADAC.
Im übrigen: mein hund weiß auch, wo er hinzugehen hat. Bei abfahrt ist liegen angesagt. Beim stehen, nicht an ampeln, wird mal nachgeschaut, wenn wir nicht dösen. Auf wegen, die nach gassi ausschauen, na ja, da wird halt mal intensiver gejault, man will ja zeigen, dass man sich freut.
Schlicht und einfach, ein Hund ( ich schreibe nicht Tier, sonst muss ich wieder den Pferdeanhänger lesen)ist im Auto gesichert zu transportieren, wer das nicht tut gehört bestraft und auf jeden Fall einen Eignungstest zur Führung eines Hundes beim Tierarzt ablegen.
Das hat nichts mit Arroganz zu tun, das gebührt der Einstellung zum Hund und seiner Mitmenschen. Bei einem Unfall fragt Dich niemand ob Dein Hund im Fußraum gelegen hat, da hast Du immer die Arschkarte wenn der Hund nicht gesichert war.Ein völlig ungläubig ob dieser Lebenseinstellung schauendes Schubilein.
@Schublein,
sollte ich noch ein EINZIGES so herablassendes und provokantes Post hier auf Motortalk zu lesen bekommen wie in diesem Thread ist Dein Account hier endgültig Geschichte und wird gelöscht...🙄
das war jetzt endgültig und final der letzte Hinweis sich hier eines freundlicheren Schreibstil zu befleissigen...😮
mfg Andy
MT-Moderation
Sicherung von Tieren:
Tiere sind beim Transport zu sichern!
Tiere werden unter § 23 Abs. 1 StVO behandelt wie sonstige Ladung und sind entsprechend zu sichern. So sind Hunde z. B. anzugurten oder in Boxen bzw. in einem abgetrennten Bereich des Fahrzeuges zu transportieren.
Wird hiergegen verstoßen ist mit einem Verwarnungsgeld i. H. v. 35,-- Euro und bei Gefährdung mit einem Bußgeld i. H. v. 50,-- Euro und 3 Punkten in Flensburg zu rechnen.
MfG Schubilein
Ps. Hier steht nichts vom Gewicht, von der Rasse, dem Geschlecht des Tieres, dem Alter, ob das Tier lieb ist oder intelligent, oder, oder, oder. Eine völlig unmissverständliche Verordnung.
MfG Schubilein
Zitat:
Original geschrieben von M-Power-V8
Mein Hund bringt gerade einmal 15 Kg auf die Waage...
...und auch wenn ich (als Person A) von dem Polizisten (Person B) belehrt worden bin, so bin ich noch lange nicht resistent dagegen- denn sonst hätte ich wohl kaum diesen Thread eröffnet, oder @schubilein?
Ich mache mir immerhin Gedanken über die sichere Art des Reisens meines Hundes im Auto!
Und wenn Du diese 15 kgs mal von der Windschutzscheibe abspachteln/-kratzen mußt?!?!
Das is bestimmt ne ganz schöne Sauerei!!! Aber was solls. Es sind Deine Punkte/Dein Geld. Wer hat, der hat!!
Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Wie ein Franzose mir mal treffend gesagt hat: "Wir Franzosen lieben unsere Frau und ihr Deutschen euer Auto".
Na ja, meine autos haben mich bisher weniger enttäuscht als die frauen. 😁😁😁
Aber was hat denn das jetzt mim hund zu tun? Oder war die frage: "frau oder hund"?
Zitat:
Original geschrieben von schubilein
Sicherung von Tieren:Tiere sind beim Transport zu sichern!
Tiere werden unter § 23 Abs. 1 StVO behandelt wie sonstige Ladung und sind entsprechend zu sichern. So sind Hunde z. B. anzugurten oder in Boxen bzw. in einem abgetrennten Bereich des Fahrzeuges zu transportieren.Wird hiergegen verstoßen ist mit einem Verwarnungsgeld i. H. v. 35,-- Euro und bei Gefährdung mit einem Bußgeld i. H. v. 50,-- Euro und 3 Punkten in Flensburg zu rechnen.
MfG Schubilein
Ps. Hier steht nichts vom Gewicht, von der Rasse, dem Geschlecht des Tieres, dem Alter, ob das Tier lieb ist oder intelligent, oder, oder, oder. Eine völlig unmissverständliche Verordnung.
MfG Schubilein
Frage:
kann auch sein, dass du das schon mitgeteilt hast, ich wollte die letzten 617 seiten nicht nochmals durchlesen - man verzeihe mir - : HAST DU EINEN HUND?
Zitat:
Original geschrieben von Vaterfin
Aber was hat denn das jetzt mim hund zu tun? Oder war die frage: "frau oder hund"?
... ein dezenter Hinweis, das die Frau rechts in den Fussraum vor den Sitz gehört? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
... ein dezenter Hinweis, das die Frau rechts in den Fussraum vor den Sitz gehört? 😁Zitat:
Original geschrieben von Vaterfin
Aber was hat denn das jetzt mim hund zu tun? Oder war die frage: "frau oder hund"?
nur in fahrzeugen ohne kofferraum😁
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
@Schublein,sollte ich noch ein EINZIGES so herablassendes und provokantes Post hier auf Motortalk zu lesen bekommen wie in diesem Thread ist Dein Account hier endgültig Geschichte und wird gelöscht...🙄
das war jetzt endgültig und final der letzte Hinweis sich hier eines freundlicheren Schreibstil zu befleissigen...😮
mfg Andy
MT-Moderation
Hallo Andy,
schubileins
"Ich gratuliere Dir zu Deinem wohlerzogenem Hund. Schlau ist er ja auch, im Gegensatz zu seinem Herrchen.
Schlicht und einfach, ein Hund ( ich schreibe nicht Tier, sonst muss ich wieder den Pferdeanhänger lesen)ist im Auto gesichert zu transportieren, wer das nicht tut gehört bestraft und auf jeden Fall einen Eignungstest zur Führung eines Hundes beim Tierarzt ablegen.
Das hat nichts mit Arroganz zu tun, das gebührt der Einstellung zum Hund und seiner Mitmenschen. Bei einem Unfall fragt Dich niemand ob Dein Hund im Fußraum gelegen hat, da hast Du immer die Arschkarte wenn der Hund nicht gesichert war."
fand ich jetzt gar nicht so schlimm.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
... ein dezenter Hinweis, das die Frau rechts in den Fussraum vor den Sitz gehört? 😁Zitat:
Original geschrieben von Vaterfin
Aber was hat denn das jetzt mim hund zu tun? Oder war die frage: "frau oder hund"?
WIE ??
und die fliegt dann im fall des aufpralls oder überschlags nicht durch's auto??
Frag mal schubilein, vlt. findet er im gesetz nen paragraphen etwa der art "§§...: Frauen sind im auto wie gepäckstücke zu sichern... Darüber hinaus sind sie an kommentaren zum fahrstil zu hindern..."