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Hund an der Leine angefahren. Strafe?

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 8:51

hallo Freunde!

Habe einen sonderbaren Sachverhalt:

Ein Bekannter von mir war in Berlin unterwegs. Auf einer breit ausgebauten Straße, die leicht abknickend war bog er zügig ab, zu dem Zeitpunkt war aber ein Hund noch auf der Straße und wurde angefahren und verletzt. Der Besitzer hatte ihn an der Leine und offenbar gerade die Straße überquert. (Keine Ampel, kein Zebrastreifen.)

Was ist nun los muss der Bekannte die ärtzliche Behandlung des Tieres bezahlen/ ein neues Tier bezahlen oder war der Hundehalter schuld und die Kratzer am Auto werden von der Versicherung des Hundes bezahlt?

Beste grüße,

Beste Antwort im Thema
am 21. Mai 2015 um 9:09

Beim abbiegen und Hund an der Leine haftet dein Kumpel. Der Hund hatte Vorrang

59 weitere Antworten
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59 Antworten
am 21. Mai 2015 um 10:42

Ihr seit doch alle flink;) also rein in google und in die Suche ,,angeleinten Hund angefahren'' eingeben. Da kommen mehr als genug Links mit Urteilen. Der Fahrer hat hier die schlechteren Karten.

@HTC,

bei meiner Kollision mit dem Hund (damals vor ca. 25 Jahren) hat der Halter gegen mich eine Anzeige aufgegeben. Wurde gleich abgeschmettert.

Da der Halter des Hundes damals hinter seinem wohl leicht verletzten und geschockten Tier hinterhergerannt ist, hab ich nach halbstündiger Wartezeit die nächste Wache aufgesucht, um mich "selbst anzuzeigen" - weil der Halter ebend nicht auftauchte.

Der Polizist lächelt mich an und sagt: Sie sind nicht Schuld, aber ist an Ihrem Wagen ein Schaden entstanden? Ich: Keine Ahnung. Er: schauen wir doch mal. Bingo - Spoiler hinüber. Wurde im übrigen damals von den britischen Besatzungsmächten beglichen der Schaden. Der Hund ähh der Halter war Brite beim Militär. :D

Andy

am 21. Mai 2015 um 10:47

Fehler wurden hier sicherlich auf beiden Seiten gemacht. Doch der Autofahrer hat in diesem Fall die A-Karte gezogen. Durch seine Fehler ist ein, in diesem Fall Sachschaden, entstanden. ( Tut mir als Hundehalter immer wieder Weh, bei einem Lebewesen, einem treuen Hund, von Sache zu sprechen!!! )

Er ist zu schnell abgebogen, konnte sich nicht vergewissern, ob der neue Weg auch Frei ist und hat, da er ja Hund und Halter nicht gesehen hat, auch mit Sicherheit den Sicherheitsabstand von 1m nicht eigehalten.

Der Hundehalter hat wohl auch Fehler gemacht. Evtl. Leine zu lang und wenn ich einen Hund im Straßenverkehr Führe, hat der Rechts zu laufen, dem Verkehr abgewand. Das mal so als Grundinfo.

Für genauere Beurteilung fehlen uns einfach die Details.

Da der Fahrzeugführer aber mit seinen Fehlern den Schaden verursacht hat, wird er vollumfänglich die Schuld trgaen und die Tierarztkosten übernehmen müssen. ( Haftplicht KFZ )

Viele Grüße

Thomas

P.S.: Komisch ist nur, das solche Sachen immer einem Freund passieren!!!!!:D:D:D:D

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 21. Mai 2015 um 12:46:27 Uhr:

@HTC,

bei meiner Kollision mit dem Hund (damals vor ca. 25 Jahren) hat der Halter gegen mich eine Anzeige aufgegeben. Wurde gleich abgeschmettert.

Da der Halter des Hundes damals hinter seinem wohl leicht verletzten und geschockten Tier hinterhergerannt ist, hab ich nach halbstündiger Wartezeit die nächste Wache aufgesucht, um mich "selbst anzuzeigen" - weil der Halter ebend nicht auftauchte.

Der Polizist lächelt mich an und sagt: Sie sind nicht Schuld, aber ist an Ihrem Wagen ein Schaden entstanden? Ich: Keine Ahnung. Er: schauen wir doch mal. Bingo - Spoiler hinüber. Wurde im übrigen damals von den britischen Besatzungsmächten beglichen der Schaden. Der Hund ähh der Halter war Brite beim Militär. :D

Andy

25 Jahre ist eine lange Zeit. Dir ist schon klar, daß der kalte Krieg mittlerweile wieder warm ist? :)

Kurz und knapp: Ist heute nicht mehr so, fällt unter der Kategorie "schneller als 130 auf der AB".

HTC

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 21. Mai 2015 um 12:29:39 Uhr:

 

... wenn man nen Bollerwagen am Strick hinter sich herzieht und der wird plattgefahren.....

Ist das nicht ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr....?

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 11:09

Danke schonmal für die Antworten. Werde ich weitergeben und schreiebn wenns was neues gibt..

Es wäre echt interessant zu erfahren wie das ausgeht.

Der TE möge uns doch bitte in der Sache dann updaten wenn neue Infos vorliegen.

Andy

am 21. Mai 2015 um 11:32

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. Mai 2015 um 12:24:57 Uhr:

Waere das mein Hund gewesen und an der Leine, dann wuerde das sicher vor Gericht gehen.

 

 

 

Wegen Koerperverletzung ;)

Unfälle passieren. Was bringt es dann noch die Sache weiter zu verschlimmern.

Wie immer ist es erst mal wichtig, zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu trennen. Strafrechtlich ist es eine fahrlässige Sachbeschädigung. Die ist aber nicht strafbar. Es könnte natürlich eine Ordnungswidrigkeit (zu schnelles Abbiegen, Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, in die Richtung) begangen worden sein.

Zivilrechtlich hatten Hund und Halter beim Überqueren der Straße Vorrang. Daher wird hier auch die Schuld beim Abbiegenden sein und er muss den Schaden am Hund ersetzen.

Zitat:

@Benwheeler schrieb am 21. Mai 2015 um 13:32:18 Uhr:

 

Unfälle passieren. Was bringt es dann noch die Sache weiter zu verschlimmern.

Worst case ist hier sehr beliebt. Aus einer Mücke einen Elefanten basteln, das haben einige richtig gut drauf.

am 21. Mai 2015 um 13:02

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Mai 2015 um 13:35:14 Uhr:

Es könnte natürlich eine Ordnungswidrigkeit (zu schnelles Abbiegen, Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, in die Richtung) begangen worden sein.

Das denke ich ist ziemlich sicher.

Abbiegen ohne Rücksicht auf Fußgänger, mit Sachbeschädigung.

85,- €, 1 Punkt

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. Mai 2015 um 13:49:42 Uhr:

Zitat:

@Benwheeler schrieb am 21. Mai 2015 um 13:32:18 Uhr:

 

Unfälle passieren. Was bringt es dann noch die Sache weiter zu verschlimmern.

Worst case ist hier sehr beliebt. Aus einer Mücke einen Elefanten basteln, das haben einige richtig gut drauf.

Wenns nur auch klappen würde...!

Zitat:

@Tand0r schrieb am 21. Mai 2015 um 15:02:09 Uhr:

 

Abbiegen ohne Rücksicht auf Fußgänger, mit Sachbeschädigung.

85,- €, 1 Punkt

Sofern die Polizei zugegen war bzw. gerufen wurde. Anderen falls hat die Bussgeldstelle keine Ahnung, was da vorgefallen sein könnte und wird daher auch nicht tätig.

Sollte da in unmittelbarer Nähe ein Fußgängerübergang sein und der Hundebesitzer hat den aus Bequemlichkeit nicht benutzt könnte man daraus Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" stricken :)

Oder man verklagt ihn weil er einen Chihuahua öffentlich zur Schau gestellt hat und es auch noch Hund schimpft :)

HTC

Zitat:

@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 11:46:47 Uhr:

Muss er dem Besitzer jetzt einen neuen Hund kaufen? Als Sachbeschädigung dann ja wohl nicht strafrechtlich oder?

Kann es sein dass du ein widerlicher Mensch bist? Sorry ich habe dein Kind überfahren aber du kannst dir ja ein neues machen. Wenn es dir zu viel Arbeit ist komm ich heute Abend mal zu deiner Frau...

Ich kann doch nicht schneller um eine Kurve fahren als ich auf Sicht anhalten kann. Diesmal stand ein Hund da beim nächsten mal ein Kind..

Ps: Ja ich weiss das Tiere vor den Gericht als Sache gelten. Aber sich so darüber zu äußern wie es der threadersteller getan hat ist extrem geschmacklos.

Pss ich habe kein Hund und bin auch keiner dieser Hundemenschen.

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