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Hund an der Leine angefahren. Strafe?

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 8:51

hallo Freunde!

Habe einen sonderbaren Sachverhalt:

Ein Bekannter von mir war in Berlin unterwegs. Auf einer breit ausgebauten Straße, die leicht abknickend war bog er zügig ab, zu dem Zeitpunkt war aber ein Hund noch auf der Straße und wurde angefahren und verletzt. Der Besitzer hatte ihn an der Leine und offenbar gerade die Straße überquert. (Keine Ampel, kein Zebrastreifen.)

Was ist nun los muss der Bekannte die ärtzliche Behandlung des Tieres bezahlen/ ein neues Tier bezahlen oder war der Hundehalter schuld und die Kratzer am Auto werden von der Versicherung des Hundes bezahlt?

Beste grüße,

Beste Antwort im Thema
am 21. Mai 2015 um 9:09

Beim abbiegen und Hund an der Leine haftet dein Kumpel. Der Hund hatte Vorrang

59 weitere Antworten
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59 Antworten
am 21. Mai 2015 um 9:48

Sach ma :mad:

Müssen muß er gar nichts, es wird auf ein Zivilverfahren rauslaufen falls man sich nicht so einigt und dann entscheidet der Richter.

HTC

am 21. Mai 2015 um 9:57

Haben einige nichts gelernt? Er ist abgebogen.

am 21. Mai 2015 um 9:58

Wenn man jetzt die Euphemismen des TE abzieht, ergibt sich mehr oder weniger das Bild eines Rasers, der mit voller Absicht einen Hund überfahren hat weil er der irrigen Annahme war, auf einer Straße ohne Ampel und Zebrastreifen *dürfe* sich nichts aufhalten. Das trifft auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen zu, überall anders hat man gefälligst aufzupassen, dass man nicht einfach so was übermöllert.

Im.Übrigen halte ich die Frage für 'nen halbschwachen Trollversuch ;)

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 10:55:50 Uhr:

Dein Freund soll einen Anwalt fragen. Hier wirste gleich 10 Meinungen hören, die dich keinen mm weiter bringen.

PS: Ich habe auch einmal nachts einen Hund leicht angefahren, weil dieser ohne Leine einfach über die Straße gelaufen ist. Hatte keine Chance. Als ich ausstieg, schnappte sich der Besitzer den Hund (auf den Arm) und rannte weg... damit er mir bloß keinen Cent zahlen muss. :D

Da hat doch der Hund "Unfallflucht" begangen!

Zitat:

@DerMatze schrieb am 21. Mai 2015 um 11:22:12 Uhr:

 

du nimmst also deine Kinder an die Leine??? ....

Wäre manchmal angebracht....!

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 10:03

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 21. Mai 2015 um 11:58:31 Uhr:

Wenn man jetzt die Euphemismen des TE abzieht, ergibt sich mehr oder weniger das Bild eines Rasers, der mit voller Absicht einen Hund überfahren hat weil er der irrigen Annahme war, auf einer Straße ohne Ampel und Zebrastreifen *dürfe* sich nichts aufhalten. Das trifft auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen zu, überall anders hat man gefälligst aufzupassen, dass man nicht einfach so was übermöllert.

Im.Übrigen halte ich die Frage für 'nen halbschwachen Trollversuch ;)

Hineininterpretieren kann man vieles..

Lies doch nicht mit, du hast sowieso keine einzige sinnvolle Antwort abgegeben.

am 21. Mai 2015 um 10:12

Zitat:

@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 12:03:05 Uhr:

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 21. Mai 2015 um 11:58:31 Uhr:

Wenn man jetzt die Euphemismen des TE abzieht, ergibt sich mehr oder weniger das Bild eines Rasers, der mit voller Absicht einen Hund überfahren hat weil er der irrigen Annahme war, auf einer Straße ohne Ampel und Zebrastreifen *dürfe* sich nichts aufhalten. Das trifft auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen zu, überall anders hat man gefälligst aufzupassen, dass man nicht einfach so was übermöllert.

Im.Übrigen halte ich die Frage für 'nen halbschwachen Trollversuch ;)

Hineininterpretieren kann man vieles..

Lies doch nicht mit, du hast sowieso keine einzige sinnvolle Antwort abgegeben.

So in der Art wie "Nein, dein Bekannter hat überhaupt keine Schuld und er wird die Schäden an seinem Auto ersetzt bekommen." Sorry, das gibt der Fall nicht her.

Das nicht, aber ich schätze es könnte auf alles hinauslaufen... Je nach Richter und seiner Laune :)

HTC

Zitat:

@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 11:46:47 Uhr:

Das Fussgänger ohne Ampel oder Zebra vorrang haben wusste ich nicht.

Zurück in die Theoriestunde der Fahrschule (das gehört definitiv zum kleinen Einmaleins).

Gruß Metalhead

am 21. Mai 2015 um 10:24

Waere das mein Hund gewesen und an der Leine, dann wuerde das sicher vor Gericht gehen.

 

 

 

Wegen Koerperverletzung ;)

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 21. Mai 2015 um 11:18:43 Uhr:

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 21. Mai 2015 um 11:15:36 Uhr:

 

Geht nicht, da Kind keine Sache ist.

Sehr unpassender Einwand, aber geschenkt.

Es ist letztendlich völlig egal, was es ist. Man darf nicht einfach ein Lebewesen umfahren, das die Straße überquert. Bei "Sachen" ist es halt "Sachbeschädigung".

Ein Hund ist nach deutschem Recht (BGB) aber kein Lebewesen in diesem Sinne. Sondern gilt eben "nur" als Sache! Daher absolut nicht mit dem "was wäre wenn Kind" Fall vergleichbar. Auch wenn es für Tierliebhaber immer sehr schwer zu verstehen ist.

Bevor Du jetzt gleich wieder lospolterst, lies bitte mal hier nach. Hat nichts mit Straßenverkehr zu tun. Es geht dabei nur um die "Sache".

Der Teilnehmer hat ja nicht den Halter umgenietet sondern den Hund der wahrscheinlich hinter dem Halter an der langen Leine trottete.

Der Halter muss dafür Sorge tragen das seine "Sache" mit Ihm zügig die Straße überquert.

Wäre im übrigen das Gleiche wenn man nen Bollerwagen am Strick hinter sich herzieht und der wird plattgefahren.

Zum Thema "zu schnell": Wer will das beweisen? Würde hier immer argumentieren das der Halter die Tööle nicht richtig über die Straße geführt hat. Schaden am Auto entstanden? Ja! Bitte bezahlen.

Andy

am 21. Mai 2015 um 10:33

Die Frage ist doch ganz einfach: War der Unfall vermeidbar oder nicht? Darauf wird es ja bei einer (Zivil-) Verhandlung hinauslaufen. *Was* da b/geschädigt wurde, tut eigentlich nichts zur Sache.

So einfach ist das leider nicht.

Innerhalb geschlossener Ortschaften steht der Fahrer in der Pflicht für Kleintiere zu bremsen (es könnten Kinder hinter den pelzigen Geschöpfen hinterherlaufen). Der Halter des Hundes hat ebenfalls eine Haftpflicht, wenn durch den Hund Schaden entsteht.

Es wird ohne Anzeige nicht zu einer Verhandlung kommen und wenn doch was angezeigt wird, dann aus zivilrechtlichen Gründen.

Hierbei entscheidet dann der Richter nach eigenem Ermessen über die Schadensquote und der Aufteilung.

Ich persönlich tendiere zu: Jeder zahlt den Schaden den er verursacht hat.

Also neuer Hund (oder die Behandlung) und neuer Spoiler (oder was auch immer am Auto beschädigt ist).

HTC

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