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Hund an der Leine angefahren. Strafe?

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 8:51

hallo Freunde!

Habe einen sonderbaren Sachverhalt:

Ein Bekannter von mir war in Berlin unterwegs. Auf einer breit ausgebauten Straße, die leicht abknickend war bog er zügig ab, zu dem Zeitpunkt war aber ein Hund noch auf der Straße und wurde angefahren und verletzt. Der Besitzer hatte ihn an der Leine und offenbar gerade die Straße überquert. (Keine Ampel, kein Zebrastreifen.)

Was ist nun los muss der Bekannte die ärtzliche Behandlung des Tieres bezahlen/ ein neues Tier bezahlen oder war der Hundehalter schuld und die Kratzer am Auto werden von der Versicherung des Hundes bezahlt?

Beste grüße,

Beste Antwort im Thema
am 21. Mai 2015 um 9:09

Beim abbiegen und Hund an der Leine haftet dein Kumpel. Der Hund hatte Vorrang

59 weitere Antworten
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Dein Freund soll einen Anwalt fragen. Hier wirste gleich 10 Meinungen hören, die dich keinen mm weiter bringen.

PS: Ich habe auch einmal nachts einen Hund leicht angefahren, weil dieser ohne Leine einfach über die Straße gelaufen ist. Hatte keine Chance. Als ich ausstieg, schnappte sich der Besitzer den Hund (auf den Arm) und rannte weg... damit er mir bloß keinen Cent zahlen muss. :D

Hund ist eine Sache. Der Halter muss die Sache so führen, das keiner zu Schaden kommt.

Wenn doch zahlt der Hundehalter bzw. dessen HV.

Hab auch mal nen Hund aufgespießt. Der rannte einfach auf die Straße. Versicherung des Hundes hat bezahlt (Spoiler verbogen). Der Hund hats im übrigen überlebt, weil ich ihn genau mittig getroffen hab (unterm Auto durch) - da hatter Schwein gehabt.

Der Halter war natürlich nicht amüsiert.

Gruß Andy

am 21. Mai 2015 um 9:09

Beim abbiegen und Hund an der Leine haftet dein Kumpel. Der Hund hatte Vorrang

am 21. Mai 2015 um 9:14

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. Mai 2015 um 11:09:31 Uhr:

Beim abbiegen und Hund an der Leine haftet dein Kumpel. Der Hund hatte Vorrang

Irgendwie logisch.

Man braucht ja nur "Hund" durch "Kind" ersetzen. Dann stellt man die Frage gar nicht mehr.

Der "Bekannte" war offensichtlich blind oder abgelenkt (Handy?).

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 21. Mai 2015 um 11:14:03 Uhr:

Man braucht ja nur "Hund" durch "Kind" ersetzen. Dann stellt man die Frage gar nicht mehr.

Geht nicht, da Kind keine Sache ist.

Andy

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 9:18

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 21. Mai 2015 um 11:15:36 Uhr:

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 21. Mai 2015 um 11:14:03 Uhr:

Man braucht ja nur "Hund" durch "Kind" ersetzen. Dann stellt man die Frage gar nicht mehr.

Geht nicht, da Kind keine Sache ist.

Andy

So siehts aus :)

Er hat gesagt dass er einfach schnell war.

am 21. Mai 2015 um 9:18

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 21. Mai 2015 um 11:15:36 Uhr:

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 21. Mai 2015 um 11:14:03 Uhr:

Man braucht ja nur "Hund" durch "Kind" ersetzen. Dann stellt man die Frage gar nicht mehr.

Geht nicht, da Kind keine Sache ist.

Sehr unpassender Einwand, aber geschenkt.

Es ist letztendlich völlig egal, was es ist. Man darf nicht einfach ein Lebewesen umfahren, das die Straße überquert. Bei "Sachen" ist es halt "Sachbeschädigung".

am 21. Mai 2015 um 9:20

Zitat:

@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 11:18:39 Uhr:

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 21. Mai 2015 um 11:15:36 Uhr:

 

Geht nicht, da Kind keine Sache ist.

Andy

So siehts aus :)

Er hat gesagt dass er einfach schnell war.

Und das ist die neue Entschuldigung für Sachbeschädigung/Körperverletzung?

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 21. Mai 2015 um 11:14:03 Uhr:

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. Mai 2015 um 11:09:31 Uhr:

Beim abbiegen und Hund an der Leine haftet dein Kumpel. Der Hund hatte Vorrang

Irgendwie logisch.

Man braucht ja nur "Hund" durch "Kind" ersetzen. Dann stellt man die Frage gar nicht mehr.

Der "Bekannte" war offensichtlich blind oder abgelenkt (Handy?).

du nimmst also deine Kinder an die Leine??? ....

Dein Freund soll zum Rechtsverdreher und jut is...

am 21. Mai 2015 um 9:37

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 21. Mai 2015 um 11:14:03 Uhr:

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. Mai 2015 um 11:09:31 Uhr:

Beim abbiegen und Hund an der Leine haftet dein Kumpel. Der Hund hatte Vorrang

Irgendwie logisch.

Man braucht ja nur "Hund" durch "Kind" ersetzen. Dann stellt man die Frage gar nicht mehr.

Der "Bekannte" war offensichtlich blind oder abgelenkt (Handy?).

Aha und wieso nicht? Hunde darf man anfahren?

am 21. Mai 2015 um 9:40

Beim abbiegen haben Fußgänger Vorrang, auch bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße.

am 21. Mai 2015 um 9:45

Wenn da "Kind" gestanden hätte, würde keiner überlegen, wer Schuld hat, wenn jemand unter Mißachtung des Sichtfahrgebots zu schnell um eine Kurve bretterte.

Bei einem Hund ändert nur der Geschädigte, nicht die Sachlage.

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 9:46

Das Fussgänger ohne Ampel oder Zebra vorrang haben wusste ich nicht.

Muss er dem Besitzer jetzt einen neuen Hund kaufen? Als Sachbeschädigung dann ja wohl nicht strafrechtlich oder?

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