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Hund an der Leine angefahren. Strafe?

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 8:51

hallo Freunde!

Habe einen sonderbaren Sachverhalt:

Ein Bekannter von mir war in Berlin unterwegs. Auf einer breit ausgebauten Straße, die leicht abknickend war bog er zügig ab, zu dem Zeitpunkt war aber ein Hund noch auf der Straße und wurde angefahren und verletzt. Der Besitzer hatte ihn an der Leine und offenbar gerade die Straße überquert. (Keine Ampel, kein Zebrastreifen.)

Was ist nun los muss der Bekannte die ärtzliche Behandlung des Tieres bezahlen/ ein neues Tier bezahlen oder war der Hundehalter schuld und die Kratzer am Auto werden von der Versicherung des Hundes bezahlt?

Beste grüße,

Beste Antwort im Thema
am 21. Mai 2015 um 9:09

Beim abbiegen und Hund an der Leine haftet dein Kumpel. Der Hund hatte Vorrang

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Hier geht es nicht um Ethik sondern um Recht. Gefühle und Geschmack haben in so einer sachlichen Diskussion (Schreibe ich das jetzt tatsächlich so hin???) nichts verloren.

Ich bin ein Tierfreund aber es war nach wie vor ein Unfall und der passiert x-fach jeden Tag mit Tieren Gegenständen und sogar mit Menschen. Wenn jeder deswegen anfangen würde zu weinen würde alles zum erliegen kommen.

Das Angebot mit der Frau begatten würde ich mir auch nochmal vorher überlegen, nicht alle Drachen dieser Welt sind ausgestorben :)

HTC

Sehe ich ein, es ging mir speziell um seine Frage ob er einen neuen kaufen muss. Die Frage war denke ich ehr rhetorisch und keineswegs sachlich gemeint.

Und zu den Drachen, besser widerlich als wieder nicht :D.

am 21. Mai 2015 um 14:38

Wobei es Unfälle und "Unfälle" gibt. Wenn ich am TL eine Straße entlang fahre, und zwei Meter vor mir (verdeckt von einem Lieferwagen) ein Kind, das sich losgerissen hat, auf die Straße läuft und ich ihm einen Freiflug spendiere, dann ist das ein Unfall.

 

Wenn so ein übermütiger VT weit über TL auf zwei Rädern um eine Kurve heizt und einen älteren Hund, der nicht mehr so schnell laufen kann und es noch nicht hinter seinem Besitzer auf den rettenden Bordstein geschafft hat, überfährt, weil nach Ansicht des VT Fußgänger und ähnliches Gesocks auf der Straße keine Rechte haben, dann ist das ein "Unfall".

Ich würde so einem VT die Scheixxe aus dem Leib klagen.

@TE

Da es kein Verbot für Fußgänger hat, Straßen außerhalb von gekennzeichneten Fußgängerüberwegen oder Ampelanlagen zu queren, dürfte der "schwarze Peter" alleine bei Dir sein, denn Du mußt gerade im innerstädtischen Bereich stets mit Fußgängern rechnen. Eine Mitschuld hat der Fußgänger nur insofern, als daß Du ihm nachweisen kannst, daß er die Straße in einem Bereich von weniger als 50 Metern zur nächsten Fußgängerampel oder einen Überweg zur Querung nutzte.

Da der Hund angeleint war, bildet dieser mit seinem Herrchen eine Einheit, die Du als Nicht-Fußgänger abzuwarten hast.

Im Verhältnis, auch wenn das hier nicht ganz gefragt ist, angeleinter zu nichtangeleintem Hund hat behördenrechtlich der Halter des nichtangeleinten Hundes 100% eines etwaigen Schadens zu tragen, da nur ein angeleinter Hund als unter Kontrolle des Hundehalters angesehen wird.

Im vorliegenden Falle war wegen der Leine die stete Kontrolle des Hundes durch seinen Halter gegeben.

Immerhin, der Hund hätte auch ein trödelndes Kind sein können.

Weiterhin, wenn der Fußgänger wahrgenommen worden ist, erklärt es sich mir nicht, wieso die Geschwindigkeit des Kfz. nicht reduziert worden ist? Wäre sie reduziert worden, hätte der Fahrer auch die Leine erkannt; alleine deswegen, weil es hätte auffallen müssen, daß der Hundehalter etwas in der Hand hält, was keine Tasche ist.

Eine andere Frage wäre, lief der Hund voraus oder hinter seinem Halter her?

Mal gleich eine Frage. Der § 9 (3) StVO gewährt Fußgängern gegenüber abbiegenden Fahrzeugen Vorrang. Das ist gut und richtig so. (Viele wissen's übrigens nicht, aber das soll jetzt nicht Thema sein.)

Sondern die Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn die Straße dort einfach abknickt, also eine scharfe Kurve hat, ohne dass die Fahrzeuge tatsächlich im verkehrsrechtlichen Sinn abbiegen? Die Situation eines Fußgängers und sein Schutzbedürfnis (dem in § 9 (3) StVO Rechnung getragen wird) sind exakt dasselbe wie an einer Kreuzung oder Einmündung. Aber der StVO-§ scheint mir hier nicht zu greifen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 21. Mai 2015 um 16:48:29 Uhr:

Sondern die Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn die Straße dort einfach abknickt, also eine scharfe Kurve hat, ohne dass die Fahrzeuge tatsächlich im verkehrsrechtlichen Sinn abbiegen?

Das ist doch rechtlich gesehen etwas anderes. Beim Abbiegen verlässt Du die eine Straße und fährst auf eine andere auch, bei einer scharfen Kurve folgst Du nur dem Verlauf der Straße. Ich wüsste auch nicht, dass querende Fußgänger hinter einer scharfen Kurve Vorrang haben.

Ok, hab' nicht alles gelesen und bemerke jetzt, daß abgebogen worden ist. Stellt sich doch die Frage der Geschwindigkeit beim Abbiegevorgang? Ich kenne hier jedenfalls keine Kurve, (ein Abbiegevorgang an einer Kreuzung, gleich welcher Bauart, ist ja immer auch eine Kurvenfahrt), die man mit 30 nehmen kann. Die meisten sind rechtwinklig, die man üblicherweise bei Einkalkulierung von Gegenverkehr behutsam befährt. Wieso fährt man da einen Hund um? Vermutlich Bleifuß, Ungeduld, weil Fußgänger evtl. selber ziemlich langsam?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Mai 2015 um 16:56:21 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 21. Mai 2015 um 16:48:29 Uhr:

Sondern die Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn die Straße dort einfach abknickt, also eine scharfe Kurve hat, ohne dass die Fahrzeuge tatsächlich im verkehrsrechtlichen Sinn abbiegen?

Das ist doch rechtlich gesehen etwas anderes. Beim Abbiegen verlässt Du die eine Straße und fährst auf eine andere auch, bei einer scharfen Kurve folgst Du nur dem Verlauf der Straße. Ich wüsste auch nicht, dass querende Fußgänger hinter einer scharfen Kurve Vorrang haben.

Das wäre auch meine Annahme; es gibt sowas selten, aber es gibt das. In Städten zum Beispiel, wo eine früher weiterführende Straße zugemacht wurde, so dass die ehemalige Nebenstraße keine mehr ist, sondern der Verkehr einfach um die Ecke geht. Da muss dann auch nicht geblinkt werden, klar.

Wer als Fußgänger dort über die Straße geht, hat dann (m. W.) eben nicht den Vorrang aus § 9 (3) StVO. Soll heißen, so 'ne Stellen sind mit extra Vorsicht zu genießen.

Der vernünftige Kraftfahrer wird dort aber ebenso extra aufpassen. Denn ein Fußgänger kann je nach baulichen Gegebenheiten (Hausecke) den kommenden Verkehr nicht sehen und andersrum der Fahrer den Fußgänger nicht. Mit oder ohne Hund.

am 21. Mai 2015 um 15:17

Mal ne ganz dumme Frage:

Wenn ein Hund als Sache angesehen wird hat dieser dann auch einen Wiederbeschaffungswert?

Ich meine wenn eine Reperatur der Sach den eigentlichen Wert (ich glaube 130%?) übersteigt kann man die Reperatur verwehren und einen ähnlichen gleichwertigen Hund anschaffen lassen?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 21. Mai 2015 um 17:11:36 Uhr:

Das wäre auch meine Annahme; es gibt sowas selten, aber es gibt das. In Städten zum Beispiel, wo eine früher weiterführende Straße zugemacht wurde, so dass die ehemalige Nebenstraße keine mehr ist, sondern der Verkehr einfach um die Ecke geht. Da muss dann auch nicht geblinkt werden, klar.

Wer als Fußgänger dort über die Straße geht, hat dann (m. W.) eben nicht den Vorrang aus § 9 (3) StVO. Soll heißen, so 'ne Stellen sind mit extra Vorsicht zu genießen.

Der vernünftige Kraftfahrer wird dort aber ebenso extra aufpassen. Denn ein Fußgänger kann je nach baulichen Gegebenheiten (Hausecke) den kommenden Verkehr nicht sehen und andersrum der Fahrer den Fußgänger nicht. Mit oder ohne Hund.

Ja, als Fußgänger wäre ich da schon aus Eigeninteresse sehr vorsichtig - allerdings begreifen viele Autofahrer einfach niemals nie nicht, dass sie jederzeit, auch unter misslichen Bedingungen, auf Sichtweite anhalten können müssen (teilweise sogar auf halbe Sichtweite). Ganz egal, wie schnell der Held hier unterwegs war (also innerhalb des TL oder nicht), es war zu schnell, wie sich ja herausgestellt hat. Der hat echt Glück, dass es "nur" ein Hund war und dass dieser eben nur als Sache gilt. Somit kommt er wohl mit verhältnismäßig geringen Kosten und ohne strafrechtliche Folgen davon. Bleibt die Hoffnung, dass dies vielleicht einen Lernprozess initiiert.

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 21. Mai 2015 um 17:17:26 Uhr:

Mal ne ganz dumme Frage:

Wenn ein Hund als Sache angesehen wird hat dieser dann auch einen Wiederbeschaffungswert?

Ich meine wenn eine Reperatur der Sach den eigentlichen Wert (ich glaube 130%?) übersteigt kann man die Reperatur verwehren und einen ähnlichen gleichwertigen Hund anschaffen lassen?

Die "Reparatur" kann die Versicherung niemals verhindern - sie kann sich nur weigern, das, was über die 130% hinausgeht zu bezahlen. Was der Besitzer mit seinem Eigentum macht, darüber kann die Versicherung nicht verfügen.

am 21. Mai 2015 um 16:06

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 21. Mai 2015 um 17:17:26 Uhr:

Ich meine wenn eine Reperatur der Sach den eigentlichen Wert (ich glaube 130%?) übersteigt kann man die Reperatur verwehren und einen ähnlichen gleichwertigen Hund anschaffen lassen?

Es gibt hier durch das Tierschutzgesetz tatsächlich eine Ausnahme.

Solange die Behandlungskosten nicht unverhältnismäßig sind müssen sie bezahlt werden.

Was unverhältnismäßig ist haben dann Gerichte zu beurteilen, 2000,- Behandlungskosten für eine Mischlingshund der 100,- "Wert" ist wurde aber schon als nicht unverhältnismäßig angesehen.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 21. Mai 2015 um 18:06:00 Uhr:

2000,- Behandlungskosten für eine Mischlingshund der 100,- "Wert" ist wurde aber schon als nicht unverhältnismäßig angesehen.

Das liegt daran, daß man Leben sehr schlecht "bewerten" kann. Folglich müssen die jeweiligen Umstände des Einzelfalles geprüft und in die Entscheidung mit einbezogen werden.

Ein Hund ist immer noch ein Lebewesen. Auch wenn es rechtlich vielleicht nicht so ist. PUNKT

Und wer innerorts einen Hund überfährt der hat einfach Schuld. Warum? Weil ein Fahrer eines Kraftfahrzeuges (welches vor Gericht als gefährlicher Gegenstand gewertet wird) IMMER rechtzeitig vor einem Hinderniss innerorts zum stehen kommen muß.

Es spielt dabei keine Rolle ob er eingeschränkte Sicht wegen einer Kurve oder parkender Autos hatte: Er muss seine Geschwindikeit so anpassen, dass er in jedem Fall rechtzeitig anhalten kann.

Mal ganz von der rechtlichen Seite abgesehen: Wenn einer meinen Hund überfahren würde, den ich grade an der Leine führe: Den Menschen würde ich schlichtweg töten. Egal welche Konsequenzen das dann hinterher für mich hätte!

Zitat:

@pico24229 schrieb am 21. Mai 2015 um 10:51:02 Uhr:

hallo Freunde!

Hallo Freund,

kurz und bündig: Auch für Dich ist das V&S keine Spielwiese, und ganz sicher werde ich deine sonderbaren Threaderöffnungen und Antworten ned dulden.

 

MfG

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