HUK24 - Unversicherter Fahrer
Hallo zusammen,
nach vielem fleißigem Mitlesen schreibe ich heute meinen ersten Beitrag.
Der Grund: über die SuFu habe ich zwar eine ähnlichen Frage gefunden, der Thread ist jedoch von 2008 und ich will ja keine Leichen schänden 😉
Also folgendes:
Ich bin auf der Suche nach meiner ersten Versicherung, da ich mir soeben mein erstes eigenes Auto gekauft habe. Es steht noch beim Händler, da dieser noch eine Inspektion durchführt, Winterreifen drauf macht etc , und er wartet noch auf die eVB um den Wagen anzumelden.
Die Wahl der Versicherung fiel aus verschiedenen Gründen auf die HUK24 (In meiner Konstellation ca. 400€ (33%) günstiger als die meisten anderen, Außerdem bietet die HUK24 mit dem KASKO Plus für Gebrauchtwagen eine Kaufwertentschädigung für 12 Monate).
Nun zur eigentlichen Frage: Ich selber bin 26, werde daher in SF 1/2 eingestuft. Für gewöhnlich fahre nur ich den Wagen, daher soll er auch vorerst nur auf mich versichert werden.
Wenn jetzt aber z.B. meine Freundin (wird bald 23, hat ein eigenes Auto) irgendwann, aus welchem Grund auch immer, doch mit dem Wagen fährt, und dann ausgerechnet einen Unfall baut, was dann?
Das gleiche gilt, falls mal ein Freund / Bekannter / Verwandter fährt.
Ich habe mir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der HUK24 angesehen. Dort steht unter D.1.2 :
Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Ver-
fügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder
der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug
von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Aber was heisst das jetzt konkret?
Über Hinweise oder eventuell sogar Erfahrungen dazu wäre ich sehr dankbar!
Ach ja, bitte keine "Ich bin bei der XYZ Versicherung, da war das nie ein Problem..." oder dergleichen bitte absehen, mich interessiert konkret wie es im Fall der HUK24 aussieht!
Danke schonmal im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
@Hydro: genau diese Vertrgasstrafe suche ich gerade in den AKB der HUK. Die gibt es nicht.
Zitat:
Was sind Tarifierungsmerkmale?
K.2.2 Tarifierungsmerkmale sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und
dann mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbaren. Sie dienen der
Berechnung des Beitrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der
Kasko. Wir weisen sie im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale“
aus.
Unterlassen Sie Angaben zu einem Tarifierungsmerkmal, berücksichtigen
wir dies und berechnen den Beitrag in Bezug auf das Tarifierungsmerkmal
zu den für Sie ungünstigsten Annahmen, die der Versicherungstarif
vorsieht.
Selbst bei unterlassenen oder unzutreffenden Angaben dürfen wir den
Versicherungsvertrag nicht beenden oder unsere Leistung im Schadenfall
kürzen. Ausnahme: Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Sie den
Tachostand Ihres Fahrzeugs zu niedrig oder zu hoch angegeben haben,
berechnen wir unsere Leistung in der Kasko nach der tatsächlichen Fahrleistung.
Grund dafür ist, dass die Fahrleistung den Wert eines Fahrzeugs
beeinflusst.
Zitat:
Folgen von unzutreffenden Angaben
K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht
oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden
Verhältnissen entspricht.
Folgen von Nichtangaben
K.3.4 Beantworten Sie unsere Anfrage zu Tarifierungsmerkmalen während der
Laufzeit des Vertrags nicht, werden wir Sie nochmals in Textform auffordern,
dies innerhalb einer Frist von einem Monat nachzuholen. In unserer
Aufforderung werden wir Sie wie folgt informieren:
– Lassen Sie die Monatsfrist für die Angabe zu dem angefragten Tarifierungsmerkmal
schuldhaft verstreichen, berechnen wir den Beitrag
rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungs jahres neu. Dabei
berücksichtigen wir, dass Sie zu diesem Tarifierungsmerkmal »keine
Angabe« gemacht haben.
– Wir nennen Ihnen den so errechneten neuen Beitrag.
Das Wort "Vertragsstrafe" taucht in den Bedingungen der HUK nur in den besonderen Hinweisen der Widerrufsfolgen auf, und zwar so:
Zitat:
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender
Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage
einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Ende der Widerrufsbelehrung
65 Antworten
Zitat:
@mat.schie1 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:18:28 Uhr:
Exakt das ist meine Frage 😉Zitat:
@Hundertsassa schrieb am 14. Januar 2015 um 11:16:54 Uhr:
Wenn es die Vertragsstrafe nicht mehr gibt.Warum sollte ich dann irgend ein weiches Tarifmerkmal angeben?
Was passiert schlimmstens Falls im Schadensfall?
Das ich nachzahlen muss ab 1.1. des Jahres?
Die einzigste Möglichkeit der Versicherung ist der Beweis der arglistigen Täuschung und das müsste dann ein Gericht entscheiden. Die Folge wäre, Aufhebung des Vertrages z.B von Beginn an.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:25:27 Uhr:
Langsam habe ich den Eindruck, dem TE geht es nur darum möglichst billig möglichst viele Leistungen zu erschleichen 😠. Viel Spaß bei Deinen Betrugsversuchen.Wahrscheinlich gibt es in Deutschland auch mehr Garagen als Häuser und Wohnungen und alle fahren nur 6000 KM im Jahr 🙄.
Tut mir Leid, wenn ich den Eindruck erwecke. Nein, darum geht es mir ganz und gar nicht - nur ich möchte auch nicht unnötig viel Zahlen. Daher vergleiche ich Angebote. Und zu so einem Vergleich gehört nunmal auch die Frage, wie die mit so einem Fall umgehen.
Mir ist klar, dass eine lokale Geschäftsstelle einer nicht-direktversicherung besseren Service bietet, und in solchen Fällen ggf. kulanter ist. Dem steht der deutlich höhere Versicherungsbeitrag gegenüber.
In meinem Fall bin ich der einzige Fahrer, und gebe auch die km-Leistung korrekt an.
Wäre es geplant, dass meine Freundin mehr oder weniger regelmäßig mit dem Auto fährt, würde ich sie selbstverständlich mit einschließen und den höheren beitrag zahlen.
Da es aber nicht geplant ist, und sie ein eigenes Auto besitzt, sehe ich nicht ein ca. 250€ pA mehr zu bezahlen nur für den eventuellen Fall dass es doch mal so kommt.
Vor allem, wenn für diesen Fall die Versicherung den entsprechenden passus in den AKB eingeschlossen hat.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:27:16 Uhr:
Die einzigste Möglichkeit der Versicherung ist der Beweis der arglistigen Täuschung und das müsste dann ein Gericht entscheiden. Die Folge wäre, Aufhebung des Vertrages z.B von Beginn an.Zitat:
@mat.schie1 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:18:28 Uhr:
Exakt das ist meine Frage 😉
Genau das ist ja der Fall den @remarque4711 beschrieben hat und mir, ich nenne es mal vorgeworfen, hat.
Also wenn ich jetzt Garagenwagen angeben würde, obwohl ich gar keine habe. Oder nur 5000km obwohl ich genau weiss dass ich 15.000 fahre. Oder meine Freundin nicht angebe, obwohl sie regelmäßig fährt.
In dem Fall sollte die Versicherung völlig zu recht als nichtig erklärt werden und der Versicherungsnehmenr leer ausgehen.
Berechtigte Fahrer sind der im Versicherungsschein genannte Personenkreis. Wenn das bei Schaden abweicht muss der Vertrag auf die tatsächlichen Bedingungen umgestellt werden und die Differenz der Vergangenheit nachbezahlt.
Ähnliche Themen
mal wieder eine falsche Aussage
Zitat:
@mat.schie1 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:31:11 Uhr:
Tut mir Leid, wenn ich den Eindruck erwecke. Nein, darum geht es mir ganz und gar nicht - nur ich möchte auch nicht unnötig viel Zahlen. Daher vergleiche ich Angebote. Und zu so einem Vergleich gehört nunmal auch die Frage, wie die mit so einem Fall umgehen.Zitat:
@remarque4711 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:25:27 Uhr:
Langsam habe ich den Eindruck, dem TE geht es nur darum möglichst billig möglichst viele Leistungen zu erschleichen 😠. Viel Spaß bei Deinen Betrugsversuchen.Wahrscheinlich gibt es in Deutschland auch mehr Garagen als Häuser und Wohnungen und alle fahren nur 6000 KM im Jahr 🙄.
Mir ist klar, dass eine lokale Geschäftsstelle einer nicht-direktversicherung besseren Service bietet, und in solchen Fällen ggf. kulanter ist. Dem steht der deutlich höhere Versicherungsbeitrag gegenüber.In meinem Fall bin ich der einzige Fahrer, und gebe auch die km-Leistung korrekt an.
Wäre es geplant, dass meine Freundin mehr oder weniger regelmäßig mit dem Auto fährt, würde ich sie selbstverständlich mit einschließen und den höheren beitrag zahlen.
Da es aber nicht geplant ist, und sie ein eigenes Auto besitzt, sehe ich nicht ein ca. 250€ pA mehr zu bezahlen nur für den eventuellen Fall dass es doch mal so kommt.
Vor allem, wenn für diesen Fall die Versicherung den entsprechenden passus in den AKB eingeschlossen hat.
Wenn es nur darum geht, damit sie mal ungeplant fahren kann weil ihr Auto verreckt ist ein Taxi vielleicht billiger als die 250 Euro Differenz der Prämie 😉 Wenn das Auto dann für längere Zeit verreckt kannst du kurzfristig den Fahrerkreis bei der HUK24 erweitern.
Zitat:
@mat.schie1 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:24:01 Uhr:
Dafür kann man alles (Vertragsänderung etc..) bequem im Internet machen. Für den Support / gelegentlichen Anruf 50% mehr zu bezahlen ist halt auch nicht jedermanns Sache 😉Zitat:
@remarque4711 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:15:36 Uhr:
Ach so. Ja das hab ich auch schon des Öfteren gelesen. Ist doof, wenn man bei einer Versicherung (außer bei einem Schaden) nicht mal anrufen kann 😕😰🙄.
Zumal man im Schadensfall ja auch die HUK-Coburg Dienststellen nutzen kann.
Der Email-Support von der HUK24 ist eigentlich ziemlich ordentlich, ich habe mit denen auch eine Vollkasko-Deckung für eine Neufahrzeugabholung mit Kurzzeitkennzeichen ausgehandelt, ging stressfrei ohne Probleme und noch dazu hat man alles per Email / schriftlich.
Gibt keinen Grund alles telefonisch machen zu müssen ausser das man vielleicht etwas schneller eine Antwort hat oder coole Warteschleifenmusik zu hören bekommt, dafür spare ich dann so wie du vermutlich auch gerne ein paar Euro ein.
Zitat:
@mat.schie1 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:31:11 Uhr:
Da es aber nicht geplant ist, und sie ein eigenes Auto besitzt, sehe ich nicht ein ca. 250€ pA mehr zu bezahlen nur für den eventuellen Fall dass es doch mal so kommt.
Diese paar Euros im Monat. Nicht mal ein EURO am Tag. Wenn das die Freundin nicht wert ist....
Zitat:
@trouble01 schrieb am 14. Januar 2015 um 20:14:42 Uhr:
Diese paar Euros im Monat. Nicht mal ein EURO am Tag. Wenn das die Freundin nicht wert ist....Zitat:
@mat.schie1 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:31:11 Uhr:
Da es aber nicht geplant ist, und sie ein eigenes Auto besitzt, sehe ich nicht ein ca. 250€ pA mehr zu bezahlen nur für den eventuellen Fall dass es doch mal so kommt.
Was hat das denn damit zu tun, was mir meine Freundin wert ist?! Verstehe ich nicht.. von 250€ kann man im Jahr ne menge Dinge zu zweit machen...
Und wenn man schon rechnet.. ca 20€ ist immerhin mehr als ich für die Handyrechnung im Monat bezahle, und da Vergleiche ich auch verschiedene Tarife. Nur weil die Versicherung ohnehin teuer ist sind 250€ nicht weniger.
Aber ich werd's wohl so machen wie @stullek vorschlägt. Erstmal nicht mit reinnehmen, und wenn sie dann doch (regelmäßig) damit fahren soll, einfach nachträglich mit reinnehmen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Januar 2015 um 15:09:35 Uhr:
mal wieder eine falsche Aussage
Seite 20 HUK 24
Folgen von unzutreffenden Angaben
K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen- den Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.
Zitat:
Aber ich werd's wohl so machen wie @stullek vorschlägt. Erstmal nicht mit reinnehmen, und wenn sie dann doch (regelmäßig) damit fahren soll, einfach nachträglich mit reinnehmen.
Das geht ganz easy online, ich bin mir nicht mehr sicher ob das dann sofort gilt oder noch bearbeitet werden muss aber das kannst du ja vorab klären mit denen.
Hatte ich auch mal gemacht wegen Urlaub und ich glaube das war dann auch kaum oder gar nicht teurer, weil die Änderung ja nicht das ganze Jahr galt sondern bei mir erst ab September.
Zitat:
@mat.schie1 schrieb am 14. Januar 2015 um 11:06:09 Uhr:
Erfahrung, Auskunft oder Schriftlich gefunden?Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Januar 2015 um 10:56:58 Uhr:
Die Lösung für 1x 3 Wochen gibt es bei der HUK auchDanke an @remarque4711 für die ausführliche Darlegung.
Demnach wäre mein Berechnungsbeispiel ja korrekt, ohne dass ich eine Vertragsstrafe "befürchten" muss.
Lediglich die Versicherung könnte mir gekündigt werden.Ach ja, noch eins: Klar könnte ich meine Freundin "einfach" mit einschließen und wäre "auf der sicheren Seite", aber darum gehts hier ja nicht 😉
Worum geht es denn konkret,
Du willst den Wagen auf Dich Versichern, Du weist aber auch das es eventuell günstiger ist wenn Deine Mutter oder Dein Vater der Versicherungsnehmer ist, Du kannst trotzdem als Halter geführt werden, im Klartext, der Wagen ist auf Dich zugelassen aber die Versicherung läuft über Vater oder Mutter und Du bist als Fahrer mit Eingetragen!
Habe ich bei meinem Sohn auch so gemacht, hat den Vorteil das er mit seinen inzwischen 25 Jahren bereits auf 30% fährt und das in Vollkasko und Haftpflicht!
Das ganze schon seid seinem 19. Lebensjahr!
Ich habe im übrigen alle Autos beim ADAC Versichert, die Bedingungen fand ich besser als die von HUK etc. und so ganz nebenbei abs für Neukunden noch ein Kostenloses Fahrsicherheitstraining!
Dem ADAC ist es im übrigen Sch... egal wie Alt Du oder Deine Freundin ist!
Aber auf Deine Eingangsfrage zurück zu kommen, wenn Deine Freundin nicht mit angegeben ist darf sie mit dem Wagen auch nicht alleine fahren, muss ja auch nicht sein da sie ja ein eigenes Auto besitzt!
Fahrt ihr beide aber zusammen mit Deinem Wagen zB. in die Disko und Du gibst Dir da die Kante sodass Deine Freundin zurück fahren muss weil es Dir ja Übel ist dann ist das Erlaubt weil Notwendig!
Ansonsten würde ich die Freundin wenn es denn die HUK werden soll mit in den Vertrag reinnehmen wenn sie Alt genug ist!
Du versuchst doch den Wagen so günstig wie möglich zu Versichern, das geht nun mal nur mit der ein oder anderen Einschränkung!
Es gibt aber auch Rabatte für Barport, Garage, Stellplatz, Sicherheitstraining, und natürlich und das macht am meisten aus, die Kilometer Leistung pro Jahr! Wenn Du nur ca. 10.000KM pro Jahr fährst macht es keinen Sinn 15 oder 20000 km anzugeben denn dann zahlst Du unnötig viel!
Dann macht es viel aus ob Du mit Selbstbeteiligungen Versichern willst und falls Mama oder Papa der Versicherungsnehmer sind und zufällig Beamte oder Öffentlicher Dienst sind gibt es noch den B-Tarif!
Du wirst schon das richtige finden nur bleib am besten bei der Wahrheit, bescheißen kostet unnötig Geld und macht einen schlechten Eindruck!
Wenn Mama oder Papa Versicherungsnehmer sind bist Du immer noch der Halter, bekommst also selbst die Knötchen, Anzeigen, Punkte etc.
viel Spaß
LG Hennaman
Danke für die Ausführliche beantwortung @Hennaman, ich glaube du hast exakt begriffen, worum es mir geht.
Zitat:
@Hennaman schrieb am 15. Januar 2015 um 03:33:43 Uhr:
Worum geht es denn konkret,
Du willst den Wagen auf Dich Versichern, Du weist aber auch das es eventuell günstiger ist wenn Deine Mutter oder Dein Vater der Versicherungsnehmer ist, Du kannst trotzdem als Halter geführt werden, im Klartext, der Wagen ist auf Dich zugelassen aber die Versicherung läuft über Vater oder Mutter und Du bist als Fahrer mit Eingetragen!
Habe ich bei meinem Sohn auch so gemacht, hat den Vorteil das er mit seinen inzwischen 25 Jahren bereits auf 30% fährt und das in Vollkasko und Haftpflicht!
Das ganze schon seid seinem 19. Lebensjahr!
Ja, über diese Möglichkeit habe ich nachgedacht. Meine Mutter hat angefragt, ob sie den Wagen dann als Drittfahrzeug (beide Autos meiner Eltern laufen auf meinen Vater) mitversichern kann, und der sagte spontan, dass das dann in SF4 eingestuft würde. Wäre ja schon deutlich besser als SF1/2.
Auf eine genaue Berechnung der Beiträge warte ich da allerdings noch.
Außerdem bleibt die Frage, ob und in wie weit der SF-Rabatt irgendwann auf mich übertragen werden kann..
Zitat:
@Hennaman schrieb am 15. Januar 2015 um 03:33:43 Uhr:
Ich habe im übrigen alle Autos beim ADAC Versichert, die Bedingungen fand ich besser als die von HUK etc. und so ganz nebenbei abs für Neukunden noch ein Kostenloses Fahrsicherheitstraining!
Dem ADAC ist es im übrigen Sch... egal wie Alt Du oder Deine Freundin ist!
Interessant, beim ADAC musste man bei der Berechnung auch das Alter mit angeben.. oder ändert das dann nur nichts am Ergebnis?
Ansonsten war der ADAC allerdings auch relativ teuer..
Zitat:
@Hennaman schrieb am 15. Januar 2015 um 03:33:43 Uhr:
Aber auf Deine Eingangsfrage zurück zu kommen, wenn Deine Freundin nicht mit angegeben ist darf sie mit dem Wagen auch nicht alleine fahren, muss ja auch nicht sein da sie ja ein eigenes Auto besitzt!
Exakt auf den Punkt gebracht 🙂
Zitat:
@Hennaman schrieb am 15. Januar 2015 um 03:33:43 Uhr:
Fahrt ihr beide aber zusammen mit Deinem Wagen zB. in die Disko und Du gibst Dir da die Kante sodass Deine Freundin zurück fahren muss weil es Dir ja Übel ist dann ist das Erlaubt weil Notwendig!
Zwar dürfte dieser spezielle Fall eher selten eintreten, da ich grundsätzlich nichts trinke wenn ich mit dem Auto irgendwo hin fahre, aber man kann ja auch spontante Migräne / Magen-Darm / etc bekommen wenn man irgendwo ist...
Zitat:
@Hennaman schrieb am 15. Januar 2015 um 03:33:43 Uhr:
Ansonsten würde ich die Freundin wenn es denn die HUK werden soll mit in den Vertrag reinnehmen wenn sie Alt genug ist!Du versuchst doch den Wagen so günstig wie möglich zu Versichern, das geht nun mal nur mit der ein oder anderen Einschränkung!
Es gibt aber auch Rabatte für Barport, Garage, Stellplatz, Sicherheitstraining, und natürlich und das macht am meisten aus, die Kilometer Leistung pro Jahr! Wenn Du nur ca. 10.000KM pro Jahr fährst macht es keinen Sinn 15 oder 20000 km anzugeben denn dann zahlst Du unnötig viel!
Dann macht es viel aus ob Du mit Selbstbeteiligungen Versichern willst und falls Mama oder Papa der Versicherungsnehmer sind und zufällig Beamte oder Öffentlicher Dienst sind gibt es noch den B-Tarif!
Die meisten Rabatte kommen für mich leider nicht in Frage. Auch meine Eltern sind leider nciht im öff. Dienst beschäftigt.
Selbsbeteiligung (im vernünftigen Rahmen) habe ich schon mit einbezogen.
Zitat:
@Hennaman schrieb am 15. Januar 2015 um 03:33:43 Uhr:
Du wirst schon das richtige finden nur bleib am besten bei der Wahrheit, bescheißen kostet unnötig Geld und macht einen schlechten Eindruck!
Selbstverständlich.
Zitat:
@Hennaman schrieb am 15. Januar 2015 um 03:33:43 Uhr:
Wenn Mama oder Papa Versicherungsnehmer sind bist Du immer noch der Halter, bekommst also selbst die Knötchen, Anzeigen, Punkte etc.viel Spaß
LG Hennaman
Mist, kann man das auch so regeln, dass die die Knöllchen bekommen?? 😉
Danke auf jeden Fall, ich werde das eine oder andere durchaus berücksichtigen!
Zitat:
@stullek schrieb am 15. Januar 2015 um 00:59:02 Uhr[/url]:
Das geht ganz easy online, ich bin mir nicht mehr sicher ob das dann sofort gilt oder noch bearbeitet werden muss aber das kannst du ja vorab klären mit denen.Hatte ich auch mal gemacht wegen Urlaub und ich glaube das war dann auch kaum oder gar nicht teurer, weil die Änderung ja nicht das ganze Jahr galt sondern bei mir erst ab September.
Das klingt doch nach einer guten Möglichkeit!
Das heisst, der Beitrag ändert sich dann nur für die "Restzeit" die der Vertrag noch läuft?
Die Einstufung SF 4 geht bei dir nur, wenn du nicht der Halter des KFZ bist.
Bei der Sondereinstufung SF 4 muss der Halter der VN bzw Frau oder Lebenspartner sein.
Und deine Freundin darf auch nicht damit fahren, solange sie noch keine 23 ist.
Der Erstvertrag muss auch bei der HUK sein bzw zum 01.01.2016 dorthin wechseln.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 15. Januar 2015 um 09:26:19 Uhr:
Die Einstufung SF 4 geht bei dir nur, wenn du nicht der Halter des KFZ bist.
Bei der Sondereinstufung SF 4 muss der Halter der VN bzw Frau oder Lebenspartner sein.
Und deine Freundin darf auch nicht damit fahren, solange sie noch keine 23 ist.
Der Erstvertrag muss auch bei der HUK sein bzw zum 01.01.2016 dorthin wechseln.
Das stimm nicht, Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht Identisch sein!
Im übrigen muss der Versicherungsnehmer nicht einmal einen Führerschein besitzen
und ja, die Prozente können später von der Mutter bzw dem Vater auf das Kind übertragen werden, ebenso ist eine Übertragung an Ehepartner möglich!