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Unfall mit unversichertem Fahrzeug

Themenstarteram 20. Januar 2006 um 22:42

Hallo,

hatte heute morgen leider einen kleinen Auffahrunfall.

Das Auto war meiner Mutter, mein BMW stand in der Garage :)

Nun zum ersten Problem: Das Fahrzeug ist auf mich nicht versichert, d.h. es darf niemand damit fahren der unter 25 ist.

Wenn ich den Schaden nun der Versicherung melde, müssten wir dann nur nachzahlen weil ich gefahren bin oder würden sie einfach keinen Cent zahlen und evtl. noch ne Anzeige wg. einer Vertragsverletzung o.ä. erheben?

Oder soll ich einfach sagen meine Mutter ist gefahren, da sie beim Unfallgegner sowieso nicht mehr Nachhaken?

Nem Kollegen ist letztens jmd reingefahren, der wurde nämlich auch nicht mehr nach dem Verursacher befragt.

Das nächste Problem ist, dass der Spaß 2500€ kostet.

An meinem Fahrzeug ist rein garnichts, nicht ein Kratzer. Beim anderen Fahrzeug war nur zu sehen das unten die Stoßstange nen Stückchen gerissen ist.

Nun wurde mir mitgeteilt das sich dahinter die komplette Rückwand verschoben hat, der Kofferaum nicht mehr richtig schließt und das eben alles neu müsste.

Irgendwie versteht ich das nicht ganz, wie ich bei einer Geschwindigkeit von weniger als 10km/h ohhne selbst einen einzigen Kratzer abzubekommen einen Schaden von 2500€ verursachen kann.

Naja, grade für ne kompetente Antwort bez. der ersten Frage oder anderer Lösungsvorschläge wär ich euch sehr verbunden ;-)

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10 Antworten

Kompetente Antworten benötigen umfassende Angaben.

War der Unfallgegner ein Nichtverwandter? (weil da etwas von Deinem BMW und Garage steht.)

Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen?

Regelfall unter Nichtverwandten:

Die Versicherung zahlt den Haftpflichtschaden.

Der Versicherte leistet eine Nachzahlung + die vereinbarte Vertragsstrafe.

Rein theoretisch:

Es wird ein berechtigter Fahrer angegeben.

Wenn es klappt, dann stellt das kein Problem dar.

Folge wenn das auffliegt:

Obliegenheitsverletzung, die Versicherung wird leistungsfrei und holt sich das Geld für die Schadenregulierung zurück.

Ganz übel.

Das kleine Extra: Nachzahlung + Vertragsstrafe.

Berichten von Profis sollte man unbedingt glauben.

2001 hatte Deutschland fast nur Börsenmillionäre. :D

2002 hat sich kaum einer davon zu Wort gemeldet. :D :D

Themenstarteram 20. Januar 2006 um 23:17

Unfallgegner war ein Nichtverwandter.

Also eigentlich beides üble Aussichten :(

Aber wie sollte das Auffliegen das ich gefahren bin? Ich kenne genug Geschädigte die musste nie Angaben zum Verursacher machen ?!?

Hallo,

Das geschädigte Fahrzeug auf das du aufgefahren bist ist auf einen anderen Halter zugelassen und eine andere Person ist Versicherungsnehmer. Das Verwandtschaftsverhältnis zu dieser Person ist völlig unmaßgeblich. Deine Angaben lassen allerdings nicht den klaren Schluß zu, ob das auch so ist.

Bei wahrheitsgemäßen Angaben zum Unfallhergang und zu den Unfallbeteiligten ist die Regulierung des Fremdschadens eine reine Formsache.

In keinem Fall solltest du dich zu unwahren Angaben gegenüber deiner Versicherung (hier als mitversicherter Fahrer) nötigen lassen.

Wie bereits geschrieben, es ist eine Obliegenheitsverpflichtung im Schadenfall wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Schadensfall zu machen, da du sonst deinen Versicherungsschutz verlierst und dein Versicherer den Schaden in voller Höhe bei dir regressiert.

Was in anderen Fällen von VR gemacht oder nicht gemacht wurde ist ohne Bedeutung für dich. Unbeachtlich kann für dich auch der Schadenumfang bleiben wenn du gegenüber deinem Versicherer die Mutmaßung äußerst, daß der Geschädigte womöglich gegen seine Schadenminderungspflicht verstößt.

Und befürchten muß der VN des Verursacherfahrzeuges lediglich, daß der Versicherer den risikogerechte Tarifbeitrag nachverlangt - entsprechend seiner Tarifbestimmungen. Dieses dürfte jedoch nicht zu einem Riesenproblem werden.

also ich habe hier bei MT gelernt, daß man Schäden Dritter aufgrund eines Unfalls stets der eigenen Versicherung melden sollte

die machen dann den ganzen Büroquatsch und die Abwicklung der Regulierung und wimmeln nebenher auch noch unberechtigte Forderungen des Unfallgegners ab – quasi Rechtsschutz ...

nach etwa drei Monaten und dann immer mal wieder kann man bei seiner eigenen Versicherung nachfragen, ob der fremde Schaden bereits bezahlt worden ist

falls JA, fragen, wieviel die Versicherung an den Unfallgegner abgedrückt hat

so, und jetzt kommt’s

die eigene Versicherung fragen, ob es sich lohnt, den Schaden „zurückzukaufen“ – immerhin wissen die das am besten (eventuell vorrechnen lassen)

einfacher geht’s doch wohl nimmer ...

Themenstarteram 21. Januar 2006 um 21:01

Also ums nochmal kurz zu fassen:

Eurer Meinung nach sollte ich melden das ich gefahren bin.

Und ihr meint die machen da keinen Ärger, weil im Vertrag drinnen steht das niemand unter 25 mit dem Fahrzeug fahren darf?

Was spricht dagegen einfach zu sagen das meine Mutter selbst gefahren ist? Meint ihr die haken da beim Geschädigten nach?

Edit: Es ist ein Vertrag der sich lediglich auf den Versicherungsnehmer + Partner beschränkt.

Crazygod,

diese Fragen sind alle bereits (teilweise mehrfach) beantwortet worden.

Nochmal alles genau durchlesen. Ansonsten bitte woanders hinwenden.

Grüssle

~

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Das Verwandtschaftsverhältnis zu dieser Person ist völlig unmaßgeblich.

Keinesfalls (Eigenschadenprüfung).

"BMW in der Garage",

mit Mutters Auto Vaters Wagen in der Einfahrt beschädigt ....

Das wollte ich vorsorglich ausschließen.

Klarstellung

 

Zitat:

original schrieb maidcruiser...

mit Mutters Auto Vaters Wagen in der Einfahrt beschädigt ....

Pkw von Mutter (Halter+VN=Mutter)

schädigt

Pkw von Vater (Halter+VN=Vater)

ein solcher Schaden ist unbeachtlich eines Verwandtschaftverhältnisses immer versichert, mit einer Fallausnahme, die aber nicht mit dem Verwandtschaftsverhältnis begründet wird, der Vater fährt mit einem Pkw (egal welcher - auch mit dem seiner Frau) auf seinen eigen Pkw auf. Hier ist kein Dritter im Sinne der AKB geschädigt worden, es liegt dann der klassische Eigenschaden vor.

Entschuldigung, ich möchte nicht rechthaberisch wirken.

Und deshalb bleibt weiterhin richtig: Das Verwandtschaftsverhältnis zu dieser Person ist völlig unmaßgeblich.

Du machst den Fehler immer jedes Wort aus fachlicher Sicht auf die Waage zu legen.

Im Gespräch mit Laien hilft das oft wenig oder führt soagr in die Irre.

Daher erfragt man den Sachverhalt erst Mal locker und grenzt so ein.

Und transportiert erst dann in die Fachsprache.

der Unfallgegner ist ein Fremder, also NICHT verwandt oder vershwägert ...

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