HUK24 - Unversicherter Fahrer

Hallo zusammen,

nach vielem fleißigem Mitlesen schreibe ich heute meinen ersten Beitrag.
Der Grund: über die SuFu habe ich zwar eine ähnlichen Frage gefunden, der Thread ist jedoch von 2008 und ich will ja keine Leichen schänden 😉

Also folgendes:
Ich bin auf der Suche nach meiner ersten Versicherung, da ich mir soeben mein erstes eigenes Auto gekauft habe. Es steht noch beim Händler, da dieser noch eine Inspektion durchführt, Winterreifen drauf macht etc , und er wartet noch auf die eVB um den Wagen anzumelden.

Die Wahl der Versicherung fiel aus verschiedenen Gründen auf die HUK24 (In meiner Konstellation ca. 400€ (33%) günstiger als die meisten anderen, Außerdem bietet die HUK24 mit dem KASKO Plus für Gebrauchtwagen eine Kaufwertentschädigung für 12 Monate).

Nun zur eigentlichen Frage: Ich selber bin 26, werde daher in SF 1/2 eingestuft. Für gewöhnlich fahre nur ich den Wagen, daher soll er auch vorerst nur auf mich versichert werden.
Wenn jetzt aber z.B. meine Freundin (wird bald 23, hat ein eigenes Auto) irgendwann, aus welchem Grund auch immer, doch mit dem Wagen fährt, und dann ausgerechnet einen Unfall baut, was dann?
Das gleiche gilt, falls mal ein Freund / Bekannter / Verwandter fährt.

Ich habe mir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der HUK24 angesehen. Dort steht unter D.1.2 :
Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Ver-
fügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder
der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug
von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.

Aber was heisst das jetzt konkret?
Über Hinweise oder eventuell sogar Erfahrungen dazu wäre ich sehr dankbar!

Ach ja, bitte keine "Ich bin bei der XYZ Versicherung, da war das nie ein Problem..." oder dergleichen bitte absehen, mich interessiert konkret wie es im Fall der HUK24 aussieht!

Danke schonmal im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

@Hydro: genau diese Vertrgasstrafe suche ich gerade in den AKB der HUK. Die gibt es nicht.

Zitat:

Was sind Tarifierungsmerkmale?
K.2.2 Tarifierungsmerkmale sind Umstände, die wir von Ihnen erfragen und
dann mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbaren. Sie dienen der
Berechnung des Beitrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der
Kasko. Wir weisen sie im Versicherungsschein ausdrücklich als „Tarifierungsmerkmale“
aus.
Unterlassen Sie Angaben zu einem Tarifierungsmerkmal, berücksichtigen
wir dies und berechnen den Beitrag in Bezug auf das Tarifierungsmerkmal
zu den für Sie ungünstigsten Annahmen, die der Versicherungstarif
vorsieht.

Selbst bei unterlassenen oder unzutreffenden Angaben dürfen wir den
Versicherungsvertrag nicht beenden oder unsere Leistung im Schadenfall
kürzen.
Ausnahme: Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Sie den
Tachostand Ihres Fahrzeugs zu niedrig oder zu hoch angegeben haben,
berechnen wir unsere Leistung in der Kasko nach der tatsächlichen Fahrleistung.
Grund dafür ist, dass die Fahrleistung den Wert eines Fahrzeugs
beeinflusst.

Zitat:

Folgen von unzutreffenden Angaben
K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht
oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden
Verhältnissen entspricht.

Folgen von Nichtangaben
K.3.4 Beantworten Sie unsere Anfrage zu Tarifierungsmerkmalen während der
Laufzeit des Vertrags nicht, werden wir Sie nochmals in Textform auffordern,
dies innerhalb einer Frist von einem Monat nachzuholen. In unserer
Aufforderung werden wir Sie wie folgt informieren:
– Lassen Sie die Monatsfrist für die Angabe zu dem angefragten Tarifierungsmerkmal
schuldhaft verstreichen, berechnen wir den Beitrag
rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungs jahres neu. Dabei
berücksichtigen wir, dass Sie zu diesem Tarifierungsmerkmal »keine
Angabe« gemacht haben.
– Wir nennen Ihnen den so errechneten neuen Beitrag.

Das Wort "Vertragsstrafe" taucht in den Bedingungen der HUK nur in den besonderen Hinweisen der Widerrufsfolgen auf, und zwar so:

Zitat:

Haben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender
Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage
einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Ende der Widerrufsbelehrung

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Zitat:

@27239 schrieb am 17. Januar 2015 um 12:22:52 Uhr:


also SFR auf Kinder oder Eltern ist üblichund auch Proximus.
Ich habe auch schon mal den SFR ohne Probleme mit Rücksprache auf eine Schwester übertragen.
Und wenn der VN einen Führerschein haben muss ist bei mir ein Wunder zu Hause geschehen.
Mein Sohn fährt mit 19 ein Fahrzeug mit SFR 5

Meine 28jährige Tochter fährt ein Auto mit SF 34

zwischendurch konnte man Verträge übertragen ohne diese Führerschein Regelung.
So weit ich weiss macht das heute keine Versicherung mehr.
Aber es gibt ja immer mal wieder Ausnahmen.
Gibts nicht kann man heute kaum noch sagen.

Eben,
Möglich ist alles.
Und den Sohn auf meine Prozente fahren zu lassen machte voll Sinn,
wie gesagt wir hatten unsere selbst erfahrenen SF 33, dazu die SF 31 vom inzwischen Verstorbenen Schwiegervater und die SF von meinem Motorrad und das alles für inzwischen zwei Autos und kein Motorrad somit sind wir in der Glück lachen Lage das wir sogar noch einen SF im Schlummern haben, heute kein Problem mehr, früher wären die nach 7 Jahren verfallen!

LG Hennaman

ich meinte nicht das mein Sohn auf meine Prozente fährt.
Natürlich ist er selbst VN und fährt die Jahre runter,
hat mit 19 selbst SFR 5, weil ich mein Fahrzeug zwischendurch auf ihn als VN schon gestartet habe.

Was viele nicht wissen, selbst VN und Fahrer ist oft wesentlich günstiger als wenn der Papa VN und der Sohn eingetragener Fahrer. Dann kann auch noch eine zusätzlich eingetragene junge Fahrerin den Beitrag senken.
(Partnerrabatt) ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert.
Gerade bei jungen Fahrern muss man tüfteln damit nicht das Geld so rausgehauen wird.

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Zitat:

@27239 schrieb am 17. Januar 2015 um 20:38:17 Uhr:


ich meinte nicht das mein Sohn auf meine Prozente fährt.
Natürlich ist er selbst VN und fährt die Jahre runter,
hat mit 19 selbst SFR 5, weil ich mein Fahrzeug zwischendurch auf ihn als VN schon gestartet habe.

Was viele nicht wissen, selbst VN und Fahrer ist oft wesentlich günstiger als wenn der Papa VN und der Sohn eingetragener Fahrer. Dann kann auch noch eine zusätzlich eingetragene junge Fahrerin den Beitrag senken.
(Partnerrabatt) ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert.
Gerade bei jungen Fahrern muss man tüfteln damit nicht das Geld so rausgehauen wird.

Wohl wahr, wir haben nur durch das Ändern des VN damals bei meinem Sohn im Jahr über 2000,-€ gespart

Da hätte es sich absolut nicht gelohnt das er selber mit einem SF anfängt!

uiuiui, was für Preise. Da wird einem ja schwindelig.
Kinder können teuer werden.
Er zahlt knapp 500 im Jahr incl. TK und Rabatt Schutz.

Um auf das Thema unversicherter Fahrer zurück zu kommen, es ist oft ratsam sich über sämtliche Sonderregelungen zu informieren. In meinem Vertrag dürfen alle über 23 gelegentlich fahren. Die Gesellschaft selbst hat aber eine interne Regelung das wenn ein Fahrer in seinem KFZ eingetragen ist, er alle Fahrzeuge im Haushalt dauerhaft und alle anderen bei der Gesellschaft gelegentlich fahren darf, auch junge Fahrer die sonst nicht eingetragen und ausgeschlossen wären. Dieses findet man aber nicht in den Bedingungen, sondern als Sonderregelung in der Fachinfo.
Dar heisst im Klartext, er darf mit 19 alle Fahrzeuge ohne Aufschlag der kompletten Familie fahren.

Also immer informieren und mit der Gesellschaft sprechen, nichts muss, vieles kann.

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