HUK Werkstattbindung Problem?!

Hy Leute,

Ich habe heute eine Steinschlag bei meinem Opelautohaus reparieren lassen, ich habe eine Werkstattbindung. Ich habe Vollkasko. Mein Autohaus meinte, die Werkstattbindung stellt kein Problem da, sie würden das Regeln.

im Nachhinein Fragte ich mich:
Werde ich jetzt Probleme mit der Versicherung bekommen?

Danke für eure Hilfe😉

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


noe, allen nicht. aber einige boeten sich schon an 😁
auch wenn man dir evtl 1x etwas zuviel auf die fuesse getreten hat, ist das verhaeltnis von "rauheit" zu korrekten, hilfreichen beiträgen deutlich positiv zu sehen.

@Harry999. Daß Du manche in Schutz nimmst ist bemerkenswert und von mir aus OK. Wenn jemand Hilfe leistet, berechtigt ihn nichts und niemand einen rauen und agressiven Ton anzuschlagen. Es gibt einen keinen Grund dazu. Solche Leute reagieren hier auf kritischen Fragen mit Agressionen und Beleidigungen, weil sie es nicht anders gelernt haben. Eigentlich schade, denn sie machen ihre guten MT-Taten wieder kaputt. Man könnte so ein Verhalten zwar erklären, aber ich lasse es lieber an der Stelle. Guten Abend!

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Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm


Hier in Frankfurt hat die HUK mehrere Vertragswerken. Eine ist. eine große Karoseriewerke, die übrigens auch Karoseriearbeten für Mercedes, Audi und BMW übernimmt ;-)
also welchen Mechaniker ich meinen Schlüssel in die Hand drücke ist mir egal... Hauptsache die Arbeit wird ordentlich erledigt. Und am Ende wird die Kiste eh vom gleichen Mechaniker zusammengebaut.

Gibst Du Dein Fahrzeug bei Mercedes, Audi oder BMW ab, wer ist im Falle einer Reklamation wohl Dein Ansprechpartner!?! Und an wen wendest Du Dich sollte diese Werkstatt den Weg der Insolvenz gehen...

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm


Hier in Frankfurt hat die HUK mehrere Vertragswerken. Eine ist. eine große Karoseriewerke, die übrigens auch Karoseriearbeten für Mercedes, Audi und BMW übernimmt ;-)
also welchen Mechaniker ich meinen Schlüssel in die Hand drücke ist mir egal... Hauptsache die Arbeit wird ordentlich erledigt. Und am Ende wird die Kiste eh vom gleichen Mechaniker zusammengebaut.
Gibst Du Dein Fahrzeug bei Mercedes, Audi oder BMW ab, wer ist im Falle einer Reklamation wohl Dein Ansprechpartner!?! Und an wen wendest Du Dich sollte diese Werkstatt den Weg der Insolvenz gehen...

Sofern die Reparatur über die Vermittlung ins Werkstattnetz lief ist die HUK der Ansprechpartner.

Ansprechpartner ist der Vermittler. Solang die Werkstatt nach Herstelelrvorgaben instandsetzt, kann sie von mir aus auch Insolvent gehen. Ausserdem reden ich hier nicht von der kleinen Hinterhof Klitsche. Ich hab hier in de rUmgebung schon mehr Markenhändler pleite gehen sehen, welche ja auch alle Eigenständig sind...

Ihr werdet es nicht lernen...

Nicht der Vermittler (die Versicherung) ist euer Ansprechpartner, es ist immer die Werkstatt die den Murks gebaut hat. Geht diese Pleite dann sieht es schlecht aus mit der Garantie auf die von ihr getätigte Arbeit. Gibst du dein Fahrzeug beim herstellergebundenen Betrieb ab, der reicht es weiter, ist und bleibt der Herstellerbetrieb dein Ansprechpartner. Geht dieser Pleite gehst du zum nächsten und reklamierst dort. Und wenn jetzt einer sagt: "Was hat Betrieb X mit der Reklamation auf die Unfallinstandsetzung von Betrieb Y zu tun!" frag mal die markengebundenen Betriebe was der Hersteller von schlechter Imagewerbung wegen so etwas hält.

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es soll sogar gut laufende (ehemalige) vetragshaendler und werstaettten geben, die nicht von sich aus ihren status als vertriebspartner verloren haben.
regionale umstrukturierung (oder so) nennt man das wohl.

der betrieb (nun als "freier"😉 kann aber auch gute arbeit leisten.

Vor allem über was für Garantieansprüche reden wir hier... 12 Monate Gewährleistung über eine ausgeführte Arbeit.. das hört sich teilweise echt so an, das hier jede Werke nach einer Reparatur pleite ist. Und Theorie und Praxis sind auch zwei paar Schuhe. Auch bei Vertragswerken wird die einer was husten, wenn du bei dem den "Pfusch" eines anderen reklamierst. Eine Garantie auf die erbrachte Leistung gibt es höchstens freiweillig, im Regelfall gibt es nur eine Gewährleistugn auf durchgeführte Reparaturen. Wenn du jetzt die Werksgarantie meinst, ist das was anderes, allerdings, haben viele Fahrer "älterer" Wagen keine Werksgarantie mehr.

Aber Verusch doch mal z.b. eine in Frankfurt durchgeführte Reparatur in Offenbach oder Hanau zu reklamieren, ausser ein lächeln wird da nichts kommen. Diese Erfahrungen hab ich sowohl mit Fiat, Mercedes wie auch mit VW schon gemacht. Immerhin bemühen sich die Mercedes Werken wenigstens schnell eine Lösung zu finden, welche dann so aussieht, das sie einen Termin bei der Verursachenden für dich machen. Sollte der Wagen nicht fahrbereit sein, wurde er immerhin kostenfrei überführt.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


Ihr werdet es nicht lernen...

Nicht der Vermittler (die Versicherung) ist euer Ansprechpartner, es ist immer die Werkstatt die den Murks gebaut hat. Geht diese Pleite dann sieht es schlecht aus mit der Garantie auf die von ihr getätigte Arbeit. Gibst du dein Fahrzeug beim herstellergebundenen Betrieb ab, der reicht es weiter, ist und bleibt der Herstellerbetrieb dein Ansprechpartner. Geht dieser Pleite gehst du zum nächsten und reklamierst dort. Und wenn jetzt einer sagt: "Was hat Betrieb X mit der Reklamation auf die Unfallinstandsetzung von Betrieb Y zu tun!" frag mal die markengebundenen Betriebe was der Hersteller von schlechter Imagewerbung wegen so etwas hält.

Bleiben wir mal bei dem Beispiel HUK....

Träger der Garantie ist die HUK und nicht die Werkstatt. Daher ist es vollkommen egal ob der Reparaturbetrieb pleite geht oder nicht mehr dem Netz angehört.

Auftraggeber der Reparatur ist nicht der Eigentümer der Werkstatt sondern die HUK. Der Eigentümer stimmt lediglich der Durchführung der Reparatur zu.

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape



Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


Ihr werdet es nicht lernen...

Nicht der Vermittler (die Versicherung) ist euer Ansprechpartner, es ist immer die Werkstatt die den Murks gebaut hat. Geht diese Pleite dann sieht es schlecht aus mit der Garantie auf die von ihr getätigte Arbeit. Gibst du dein Fahrzeug beim herstellergebundenen Betrieb ab, der reicht es weiter, ist und bleibt der Herstellerbetrieb dein Ansprechpartner. Geht dieser Pleite gehst du zum nächsten und reklamierst dort. Und wenn jetzt einer sagt: "Was hat Betrieb X mit der Reklamation auf die Unfallinstandsetzung von Betrieb Y zu tun!" frag mal die markengebundenen Betriebe was der Hersteller von schlechter Imagewerbung wegen so etwas hält.

Bleiben wir mal bei dem Beispiel HUK....

Träger der Garantie ist die HUK und nicht die Werkstatt. Daher ist es vollkommen egal ob der Reparaturbetrieb pleite geht oder nicht mehr dem Netz angehört.

Auftraggeber der Reparatur ist nicht der Eigentümer der Werkstatt sondern die HUK. Der Eigentümer stimmt lediglich der Durchführung der Reparatur zu.

... und Träger der Rechnung ist auch die HUK. Da bin ich ja mal gespannt was ist wenn es dann doch Fragen zur Haftung gibt und komm jetzt nicht das wird vorher geklärt. Ich würde keine x Wochen warten bis zur Reparatur meines Auto´s. Abgesehen von den steuerlichen Aspekten wenn die HUK als Rechnungsempfänger eingesetzt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


Abgesehen von den steuerlichen Aspekten wenn die HUK als Rechnungsempfänger eingesetzt wurde.

Was denn für "steuerliche Aspekte"?

Danke und Gruß, moveatur.

also soweit ich weiß gibt die Huk (oder die Partnerwerkstatt?) 3 Jahre Garantie? 😁

Problem seh ich hierbei allerdings falls jemand mal die Hersteller-Rost/Lackgarantie in Anspruch nehmen möchte. Die sieht so eine Reparatur nicht unbedingt gerne. Und da langjährig (12 Jahre oder länger) darf diese Garantie an Bedingungen (wie z. B. jährliche Karosseriekontrollen in einer Markenwerstatt) geknüpft sein. Ob die eine "nach Herstellervorgaben" durchgeführte Reparatur akzeptieren falls es nach sagen wir 3,5 Jahren rostet? 🙂

Genauso bei Leasing und jemand unterschreibt nur in Herstellerwerkstatt und gleichzeitig bei der HUK nur in Partnerwerkstatt. 😛

Hallo,
ich dachte seit 2010 reicht die Reperatur/Inspektion in einem Fachbetrieb nach HErstellervorgaben zur Aufrechterhaltung von Garantieansprüchen. Oder irre ich mich jetzt da?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ydobon


ich dachte seit 2010 reicht die Reperatur/Inspektion in einem Fachbetrieb nach HErstellervorgaben zur Aufrechterhaltung von Garantieansprüchen. Oder irre ich mich jetzt da?

Du irrst Dich, das gilt schon seit 2003 😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Problem seh ich hierbei allerdings falls jemand mal die Hersteller-Rost/Lackgarantie in Anspruch nehmen möchte.

Naja, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fahrzeug in den ersten 12 Jahren von innen nach außen

durch

rostet, dürfte wohl relativ gering sein… 🙂

Zitat:

Genauso bei Leasing und jemand unterschreibt nur in Herstellerwerkstatt und gleichzeitig bei der HUK nur in Partnerwerkstatt. 😛

Das sind vermutlich die gleichen Leute, die sich als Männlein in einem Frauen-Fitnessclub anmelden, Office for Mac für ihren Windows-PC bestellen oder andere Höchstleistungen erbringen 😁

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von ydobon


ich dachte seit 2010 reicht die Reperatur/Inspektion in einem Fachbetrieb nach HErstellervorgaben zur Aufrechterhaltung von Garantieansprüchen. Oder irre ich mich jetzt da?
Du irrst Dich, das gilt schon seit 2003 😉

ihr irrt euch beide. Innerhalb der Gewährleistung ja, aber nicht bei

längeren freiwilligen Garantien

und natürlich nicht bei Kulanz.

http://www.juraforum.de/.../bgh-urteil-vom-12-12-2007-az-viii-zr-18706

Edit:
hier ausführlicher:
http://www.kostenlose-urteile.de/...ngsgarantie-zulaessig.news5293.htm

wobei z. B. bei Opel eine reine Karosseriekontrolle reicht. Also Inspektion Fremdwerkstatt (oder gar nicht) + Karosseriekontrolle Opel ist möglich.
Bei Inspektion Opel wäre die Karosseriekontrolle im Preis allerdings inbegriffen. Und wenn man noch bedenkt, daß man sein Öl selbst mitbringen könnte ist der Preisunterschied schon nicht mehr wirklich groß... naja das wird jetzt sehr OT. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



ihr irrt euch beide. Innerhalb der Gewährleistung ja, aber nicht bei längeren freiwilligen Garantien und natürlich nicht bei Kulanz.

Ich bezog mich lediglich auf die "normale" Herstellergarantie, die Garantie gegen Durchrostung ist natürlich ein anderer Fall (hattest Du ja bereits im vorangehenden Posting geschrieben).

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