HUK : Sondereinstufung, kann Vertrag so wie er ist auf Familenmitglied übergehen?

Hallo.

Situation:
Halter = VN
Halter verläßt das Land für lange/unbestimmte Zeit.

Fahrzeug ist bei HUK versichert, Sondereinstufung durch Vermittler, die Tarifmerkmale sind gut (z.B. Erstzulassung auf Halter = VN trifft zu), die Prämie ist auch sehr gut, die Hauptfälligkeit ist der 1.1., usw.

Wir würden gern das Auto ummelden, also einen Halterwechsel innerhalb der Familie machen, und den Vertrag, so wie er ist, übertragen.

HUK sagt, geht nicht. SF-Klassen ja, aber neuer Vertrag! Dadurch logischerweise Wegfall des o.g. Tarifmerkmals (was viel € ausmacht), keine Hauptfälligkeit zum 1.1. mehr, usw.

Frage:
Hat es schon mal jemand geschafft, einen Vertrag exakt so wie er ist in der Familie zu übertragen?

Danke sehr.

62 Antworten

Habt ihr verglichen, wie der Preis bei anderen Versicherungen wäre? Ohne es genauer zu wissen, würde ich vermuten, dass das Vertragsfreiheit von HUK ist, das so zu tun.
Andere Frage, könnte delie Person nicht einfach Versicherungsnehmer bleiben trotz Auslandsaufenthalt? Wäre einmal zu prüfen.

Warum nicht einfach alles so lassen? VN muß nicht identisch sind mit Halter und auch nicht mit Nutzer und nicht mit Eigentümer.

Weil die Person für unbestimmte Zeit ins Ausland geht und dort auch Steuern zahlt. Und wenn sie hier einen Versicherungsvertrag hat, keine Ahnung, ob das dann wieder steuerlich nachteilig ist... Klingt auf jeden Fall kompliziert.

Sobald es einen neuen VN gibt, kriegt man nur den aktuellen Tarif, Ablauf unterjährig.
Wenn ihr nur den Halter wechselt, bleibt der bisherige Tarif, nur das Datum Zulassung auf Halter ändert sich.

Ähnliche Themen

Zitat:

@E46320dtouring schrieb am 26. Juli 2024 um 16:48:47 Uhr:


Klingt auf jeden Fall kompliziert.

Für mich nicht.

Und schon gar nicht komplizierter, als das was im Eingangsthread geplant ist.

Maximal eine andere IBAN abgeben für die Abbuchung, Ende.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 26. Juli 2024 um 17:29:27 Uhr:


Sobald es einen neuen VN gibt, kriegt man nur den aktuellen Tarif, Ablauf unterjährig.
Wenn ihr nur den Halter wechselt, bleibt der bisherige Tarif, nur das Datum Zulassung auf Halter ändert sich.

Und das hat (eine deutliche) Auswirkung auf die Prämie, ... stimmt's?

Zitat:

@nogel schrieb am 26. Juli 2024 um 17:29:39 Uhr:



Zitat:

@E46320dtouring schrieb am 26. Juli 2024 um 16:48:47 Uhr:


Klingt auf jeden Fall kompliziert.

Für mich nicht.

Und schon gar nicht komplizierter, als das was im Eingangsthread geplant ist.

Maximal eine andere IBAN abgeben für die Abbuchung, Ende.

IBAN für? Steuer?

IBAN für die Abbuchung der Vers.-Prämie natürlich. Was interessiert die Versicherung, wer wo Steuern zahlt?

Warum muß man aus allem eine große Geschichte machen? Ist doch nicht so schwer.

Je älter das Auto bei Zulassung auf Halter desto teurer, kann schon 30-70% ausmachen

Zitat:

@nogel schrieb am 26. Juli 2024 um 19:50:37 Uhr:


IBAN für die Abbuchung der Vers.-Prämie natürlich. Was interessiert die Versicherung, wer wo Steuern zahlt?

Warum muß man aus allem eine große Geschichte machen? Ist doch nicht so schwer.

Warum wirst Du grantig und/oder pampig? Es war mir nicht klar was Du meinst, daher die Nachfrage. Kein Grund zu sagen, "große Geschichte", und "ist doch nicht so schwer".

Zur IBAN: Warum in Gottes Namen sollte in Deinem vorgeschlagenen Konstrukt (=gleicher VN) die IBAN geändert werden?! Ergibt doch gar keinen Sinn.
Ne. Es geht wenn, natürlich um die Steuer. Wenn die Steuer von der gleichen IBAN wie bislang kommt/käme, dann kann das eine Ansässigkeit und eine Steuerpflicht bewirken. Anyways, das ganze Konstrukt ist völlig unpassend für unseren Fall und kommt nicht in Frage.

Anyways. Es ging hier ja nur drum, ob es einen gangbaren und vertretbaren Weg gibt, die Konditionen und Tarifmerkmale des Vertrags 1:1 auf ein Familienmitglied zu übertragen, welches das Auto, wie der (und zusammen mit dem) Halter seit dem Tag der Erstzulassung ja mitbenutzt hat.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 26. Juli 2024 um 19:54:08 Uhr:


Je älter das Auto bei Zulassung auf Halter desto teurer, kann schon 30-70% ausmachen

Ja eben. Das ist heftig. Die Kiste war seit EZ 2012 (Neuanschaffung) im Familienbesitz - ununterbrochen. Und wurde vom bisherigen Halter=VN und dem anderen Familienmitglied, auf das das Auto jetzt zugelassen werden soll/muß, gefahren. Und jetzt so ein Aufschlag, das kann doch fast nicht sein. 🙁

Zitat:

Anyways. Es ging hier ja nur drum, ob es einen gangbaren und vertretbaren Weg gibt, die Konditionen und Tarifmerkmale des Vertrags 1:1 auf ein Familienmitglied zu übertragen, welches das Auto, wie der (und zusammen mit dem) Halter seit dem Tag der Erstzulassung ja mitbenutzt hat.

Nein - gibt es nicht.

Dann lass doch den Halter und wechselst nur den VN.
Für die Steuer teilt ihr dem Zoll, die IBAN des neuen VN mit.
Den VN-Wechsel kann man zum Beispiel auch zum 01.01.25 machen.

Danke für die zahlreichen Rückmeldungen.

Es wird wohl kein Weg dran vorbeiführen, die günstigen Tarifmerkmale können wohl nicht gerettet / übertragen werden.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 26. Juli 2024 um 21:01:17 Uhr:


Dann lass doch den Halter und wechselst nur den VN.
Für die Steuer teilt ihr dem Zoll, die IBAN des neuen VN mit.
Den VN-Wechsel kann man zum Beispiel auch zum 01.01.25 machen.

Das geht nicht. Jemand der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, kann kein Halter eines in D zugelassenen KFZ sein. Umgekehrt, unterhält ein im Ausland Lebender ein Auto in D als Halter, dann bedingt das die hiesige steuerliche Ansässigkeit nach sich. Von daher, ... bleibt uns wohl keine andere Wahl, als die eine Halterummeldung zu machen und den 30-70% höheren Beitrag zu schlucken.

Deine Antwort
Ähnliche Themen