Hülse raus, Versicherung 60km/h ankreuzen, fertig?

Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem neuen Roller.
Es soll ein Kymco Agility one 50 werden. (Günsig, sparsam, einigermaßen Qualität)
Naja, ich bin mit 90 Kilo nicht der leichteste, und der Agility ist ja nicht der spritzigste am Berg.
Ich glaub, da würde ich öfters an ner Steigung hängen bleiben.
Zur Probefahrt hat der Händler gerade keinen da.

Er meint nun: Du hast Führerschein Klasse 3, einfach Variohülse raus, gibt mehr pepp.
Ich: Bin doch nicht versichert, falls was passiert.
Er: Bei der Versicherung "60km/h" (die Roller vor 2002) ankreuzen und fertig.

Stimmt das? Bin ich dann aus dem Schneider?
(Klar dass ich als alter Sack praktisch nicht von der Polente kontrolliert werd. Aber das ist nicht das Problem)

Danke für eure Antwort.

Beste Antwort im Thema

Es gibt aber bei diesen zulassungsfreien Fahrzeugen keinen Tag der ersten Zulassung!
Deswegen steht es auch anders im Gesetz: "wenn sie bis zum ... in den Verkehr gekommen sind".
Mangels explizitem Erstzulassungsdatum und fehlendem Nachweis über das in-Verkehr-bringen wird ersatzweise doch das Baujahr genommen.

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Auf das Kraftrad!

Kleinkrafträder sind <=45kmh (mit Ausnahmen bis 60km/h).
Leichtkrafträder sind >50ccm.
Krafträder sind >50ccm oder >45km/h. Also ...

Dennoch sind keine Steuern bis 125. und bei 125 erst ab 15PS.

Grüße

Forster

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