HUD ausgefallen

BMW 5er F10

Hallo,

4 Tage nachdem ich mein Fahrzeug abgeholt habe (gebrauchter) ist nach der langen Heimfahrt (800km) das HUD am nächsten Tag ausgefallen.
Also in den ersten 4 Tagen (ca. 1.000km) war alles OK, und seit dem 5. Tag am Morgen ist das HUD "tot".

Das ist nun fast eine Woche her. Es ist auch nicht wieder nach einer oder mehreren Nächten wieder zum Leben gekommen.

Habe die 5 Sicherungen überprüft welche für das Kombiinstrument zuständig sind, alles OK.

Gibt es beim HUD eine Schwachstelle was ich noch berücksichtigen kann? Was ich überprüfen kann? Irgendwelche Sicherungen / oder Stecker am Sicherungskasten welche sich evtl. lösen?
War heute bei BMW, einen Analysetermin habe ich in ca. 3 Wochen bekommen mit der info: ca. 150€ Analysekosten.

Das Problem ist, das der Händler bei dem ich den Wagen gekauft habe ca. 700km weiter weg ist.
(Ja, ich bereue diese Entscheidung).

24 Antworten

Zitat:

@mjudge schrieb am 24. April 2017 um 21:21:05 Uhr:



Zitat:

@DB-Driver schrieb am 24. Apr. 2017 um 18:55:19 Uhr:


Sehe ich auch so. Klare u. einfache Eintscheidung:

Entweder repariert der Händler oder Du gehst zum Anwalt.
Auf etwas anderes würde ich mich nicht einlassen!

Gruß u. viel Erfolg

DB-Driver

@Heizölheizer schrieb am 24. April 2017 um 18:30:17 Uhr:
Richtig. Bei der Aussage ab zum Anwalt!

Der Händler stellt sich ja nicht quer.
Wenn der um die Ecke wäre, würde ich hinfahren und vermutlich würde der das beheben.
Allerdings sind da ca 700km dazwischen.
Daher will ich das hier in meiner Gegend machen. Und dafür will der Händler einen Kostenvoranschlag.
Den ich aber nicht kostenlos bei BMW bekomme.

Nochmal: das ist nicht dein Problem, dass der Händler so weit weg ist. Und er stellt sich quer. Denn allein schon der Auftrag zur Fehlerbehebung muss von ihm kommen. Völlig egal was es kostet. Wenn der Händler damit nicht klar kommt, soll er halt keine Autos verkaufen. Aber er hat dafür zu sorgen, dass die Mängel an seinen verkauften Autos beseitigt werden innerhalb der ersten 6 Monate nach Verkauf. Lass dich nicht so über den Tisch ziehen.

Hi,

das mit dem Kostenvoranschlag und dem Geld lässt sich umgehen. Soll der eine Händler mit dem anderen telefonieren. Dann machen die das unter sich aus. Lief bei mir auch so, erst wollten sie Geld sehen und dann ging alles ganz leicht.

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 24. April 2017 um 21:31:25 Uhr:



Zitat:

@mjudge schrieb am 24. April 2017 um 21:21:05 Uhr:


Der Händler stellt sich ja nicht quer.
Wenn der um die Ecke wäre, würde ich hinfahren und vermutlich würde der das beheben.
Allerdings sind da ca 700km dazwischen.
Daher will ich das hier in meiner Gegend machen. Und dafür will der Händler einen Kostenvoranschlag.
Den ich aber nicht kostenlos bei BMW bekomme.

Nochmal: das ist nicht dein Problem, dass der Händler so weit weg ist. Und er stellt sich quer. Denn allein schon der Auftrag zur Fehlerbehebung muss von ihm kommen. Völlig egal was es kostet. Wenn der Händler damit nicht klar kommt, soll er halt keine Autos verkaufen. Aber er hat dafür zu sorgen, dass die Mängel an seinen verkauften Autos beseitigt werden innerhalb der ersten 6 Monate nach Verkauf. Lass dich nicht so über den Tisch ziehen.

Da waere ich mich nicht so sicher.
Der Kaeufer muss dem Verkaeufer die Moeglichkeit geben, den eventuellen Mangel zu pruefen (ob es tatsaechlich ein Mangel ist) und beheben zu lassen (bis zu drei Versuche).Der Verkaeufer bestimmt dabei die Regel wie das abzulaufen hat, denn er ist in der Gewaehrleistung und muss die Kosten tragen.Wenn der Verkaeufer nun sagt : "Bring das Auto zu mir, damit MEINE Werkstatt das prueft und ggf. repariert" muss der TE wohl oder Uebel die Fahrt in Kauf nehmen.Mann kann aber auch "reden".Vielleicht laesst sich der Verkaeufer, angesichts der Entfernung, doch noch auf was anderes ein.

Zitat:

@noobontour schrieb am 25. Apr. 2017 um 10:24:00 Uhr:


Da waere ich mich nicht so sicher.
Der Kaeufer muss dem Verkaeufer die Moeglichkeit geben, den eventuellen Mangel zu pruefen (ob es tatsaechlich ein Mangel ist) und beheben zu lassen (bis zu drei Versuche).Der Verkaeufer bestimmt dabei die Regel wie das abzulaufen hat, denn er ist in der Gewaehrleistung und muss die Kosten tragen.Wenn der Verkaeufer nun sagt : "Bring das Auto zu mir, damit MEINE Werkstatt das prueft und ggf. repariert" muss der TE wohl oder Uebel die Fahrt in Kauf nehmen.Mann kann aber auch "reden".Vielleicht laesst sich der Verkaeufer, angesichts der Entfernung, doch noch auf was anderes ein.

Ja, genau so ist es.
Habe mit dem ADAC telefoniert.

Wobei die Fahrtkosten mit ca. 30 Cent pro Kilometer erstattet werden müssen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@noobontour schrieb am 25. April 2017 um 10:24:00 Uhr:



Da waere ich mich nicht so sicher.
Der Kaeufer muss dem Verkaeufer die Moeglichkeit geben, den eventuellen Mangel zu pruefen (ob es tatsaechlich ein Mangel ist) und beheben zu lassen (bis zu drei Versuche).Der Verkaeufer bestimmt dabei die Regel wie das abzulaufen hat, denn er ist in der Gewaehrleistung und muss die Kosten tragen.Wenn der Verkaeufer nun sagt : "Bring das Auto zu mir, damit MEINE Werkstatt das prueft und ggf. repariert" muss der TE wohl oder Uebel die Fahrt in Kauf nehmen.Mann kann aber auch "reden".Vielleicht laesst sich der Verkaeufer, angesichts der Entfernung, doch noch auf was anderes ein.

Habe ich bereits geschrieben. Der Händler muss aber dann die Kosten für die Fahrt tragen und auch für eventuelle Übernachtungskosten etc.

Das wird er bei einer Entfernung von 700km aber nicht machen. Allein das würde ja schon 420€ kosten bei 0,3€ pro KM.

Kann ich mir gar nicht so ganz vorstellen. Würde ja heißen ich kaufe in Hamburg ein Auto und ziehe dann gepflegt nach München um (oder noch weiter in den Süden), und der Händler müsste jeweils die Anreise finanzieren. Gibt es da keine Obergrenze?

Nein, gibt es nicht. Der Händler hat ja auch die Option, den Auftrag zur Fehlerbeseitigung einem anderen Händler zu übertragen. Das kommt dann etwas günstiger.

http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../...rleistung-erstatten-lassen

Da ist das ganze recht gut beschrieben.

Wenn es auch eine Bmw Niederlassung ist, dann soll der hiesige Händler mit Deinem Verkaufs-Händler Kontakt aufnehmen. Es bekommt ja auch Geld für den Auftrag, da kann er auch was machen dafür. War bei mir auch so. Ansonsten soll der Verkäufer sagen, wie er es sich genau vorstellt. Muss ja ein Ergebnis heraus kommen.

Fordere ihn mit Fristsetzung zur Nacherfüllung auf. Er kann die Kiste abholen oder Dir die Fahrtkosten (vorher vereinbaren!) ersetzen oder es bei einem anderen Händler in Deiner Nähe reparieren lassen. Nach Ablauf der Frist mit Anwalt in Verbindung setzen und die nächsten Schritte abstimmen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen