HU Termin weit überzogen ... bekomme ich da Ärger

Ich habe eine Frage....

Habe meine 125er Dylan nach der frischen TÜV Abnahme nur kurz gefahren, habe Sie anschließend hinten an die Garagenwand gestellt, noch ein paar Decken darüber, und habe Sie anschließend vergessen!!!
Meine Frage.... wenn ich Sie jetzt im Frühjahr zum TÜV bringe.... bekomme ich da Ärger , oder ist das denen egal, das die Dylan dann mindestens ein Jahr drüber ist???
Ach ja....Sie ist natürlich immer noch angemeldet und versichert
Mfg
Helmut

96 Antworten

Zunächst der Fall mit dem Ausland: Ist die HU abgelaufen während ein Fahrzeug im Ausland ist und dort genutzt wird, dann muss die HU umgehend gemacht werden, sobald das Fahrzeug wieder auf bundesdeutschem Boden ist. Ganz einfach und simpel.

Nun zur möglichen Verfolgung der bösen, bösen Überziehung der HU: Sämtliche Hauptuntersuchungen werden bereits seit einiger Zeit zentral beim KBA gespeichert. Das wurde eingeführt um die Online-Zulassung zu ermöglichen. Wären die Behörden wirklich so erpicht darauf, jedem HU-Überzieher eine fettes Ticket zu verpassen, dann würde es lediglich ein paar Klicks erfordern die vermutlich sechsstellige Zahl der Überzieher in Sekunden zu ermitteln. Und ihnen dann den Strafzettel per Post zu schicken.

Gruß Michael

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 31. März 2023 um 11:00:50 Uhr:


Zunächst der Fall mit dem Ausland: Ist die HU abgelaufen während ein Fahrzeug im Ausland ist und dort genutzt wird, dann muss die HU umgehend gemacht werden, sobald das Fahrzeug wieder auf bundesdeutschem Boden ist. Ganz einfach und simpel.

Nun zur möglichen Verfolgung der bösen, bösen Überziehung der HU: Sämtliche Hauptuntersuchungen werden bereits seit einiger Zeit zentral beim KBA gespeichert. Das wurde eingeführt um die Online-Zulassung zu ermöglichen. Wären die Behörden wirklich so erpicht darauf, jedem HU-Überzieher eine fettes Ticket zu verpassen, dann würde es lediglich ein paar Klicks erfordern die vermutlich sechsstellige Zahl der Überzieher in Sekunden zu ermitteln. Und ihnen dann den Strafzettel per Post zu schicken.

Gruß Michael

Neee. Das dürfen sie nicht. Datenschutzverordnung.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 31. März 2023 um 10:20:11 Uhr:


Da das ja Eindeutig aus der "Fahrzeugakte" - was auch immer da gemeint ist - hervorgeht,

wäre dann der Staat nicht dazu verpflichtet, den säumigen HU-ler rechtzeitig von seinem Versäumnis zu unterrichten? Sorgfaltspflicht und so??

1.Es gibt aktuell zwei Fahrzeugakten, eine örtliche bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle und eine zentrale beim KBA.
Die zentrale wird durch die Prüforganisationen mit den HU Daten gefüttert.

2. Schrei nicht so laut,wäre ein einfaches das umzusetzen, und dann geht die jammerei bei den bewusst überziehenden wieder los.
Angedacht ist da meines Wissens noch nichts, einen großen Aufwand das einzuführen, würde es nicht erfordern.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 31. März 2023 um 11:38:22 Uhr:



Zitat:

@cng-lpg schrieb am 31. März 2023 um 11:00:50 Uhr:


Zunächst der Fall mit dem Ausland: Ist die HU abgelaufen während ein Fahrzeug im Ausland ist und dort genutzt wird, dann muss die HU umgehend gemacht werden, sobald das Fahrzeug wieder auf bundesdeutschem Boden ist. Ganz einfach und simpel.

Nun zur möglichen Verfolgung der bösen, bösen Überziehung der HU: Sämtliche Hauptuntersuchungen werden bereits seit einiger Zeit zentral beim KBA gespeichert. Das wurde eingeführt um die Online-Zulassung zu ermöglichen. Wären die Behörden wirklich so erpicht darauf, jedem HU-Überzieher eine fettes Ticket zu verpassen, dann würde es lediglich ein paar Klicks erfordern die vermutlich sechsstellige Zahl der Überzieher in Sekunden zu ermitteln. Und ihnen dann den Strafzettel per Post zu schicken.

Gruß Michael

Neee. Das dürfen sie nicht. Datenschutzverordnung.

Welche schützt die Verfolgung einer abgelaufenen HU?

Sobald ein Kennzeichen angefasst wird(aus welchem Grund auch immer)wird das örtliche und zentrale Register abgeglichen und eine abgelaufene HU fällt auf und kann als Mangel gem. Paragraf 5 Abs 1 FZV bearbeitet werden.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2023 um 12:00:22 Uhr:



Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 31. März 2023 um 10:20:11 Uhr:


Da das ja Eindeutig aus der "Fahrzeugakte" - was auch immer da gemeint ist - hervorgeht,

wäre dann der Staat nicht dazu verpflichtet, den säumigen HU-ler rechtzeitig von seinem Versäumnis zu unterrichten? Sorgfaltspflicht und so??

1.Es gibt aktuell zwei Fahrzeugakten, eine örtliche bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle und eine zentrale beim KBA.
Die zentrale wird durch die Prüforganisationen mit den HU Daten gefüttert.

2. Schrei nicht so laut,wäre ein einfaches das umzusetzen, und dann geht die jammerei bei den bewusst überziehenden wieder los.
Angedacht ist da meines Wissens noch nichts, einen großen Aufwand das einzuführen, würde es nicht erfordern.

Bei neuen Fahrzeugen mit Online-Diensten könnten sie ja wöchentlich eine Warnung einspielen und dann nach zwei Monaten den Start unterbinden. 😁 😁 😁

Die Hersteller konnten viel,wenn sie wollten.
Die einfachen Diebstähle mit dem verlängern des Schlüsselsignals könnten gewiss durch Maßnahmen des Herstellers unterbunden werden.

Ich glaub bei BMW,wo man Service und HU ins Elektronische Serviceheft einträgt,kommt diese Meldung im KI.
Hab ich beim Reifenwechsel einer Bekannten mal gesehen,da hatte wer vergessen die neue HU dgmwttpagdg

Gegen das vergessen,kann man sich das ja auch ins Handy einspeichern

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 31. März 2023 um 11:38:22 Uhr:


Neee. Das dürfen sie nicht. Datenschutzverordnung.

Völlig richtig. Wie bei der Grundsteuererklärung, wo man als Bürger von Behörde A die Daten erfahren konnte, die man dann der Behörde B mitteilen musste... Den Behörden sind da oft die einfachsten Wege blockiert. Die Smilie Auswahl ist hier sehr begrenzt, deshalb fehlte ein passender bei meinem Posting, der meinen Sarkasmus gezeigt hätte. Denn natürlich ist es nicht die Aufgabe des KBAs Strafzettel zu verteilen oder wenigstens direkt daran mitzuarbeiten, dass welche verteilt werden können.

Worum es mir geht: Wollten irgendwelche Politiker im (vorgeschobenen) Interesse der Sicherheit, dass HU-Überzieher gejagd und zur Kasse gebeten würden, dann gäbe es die Möglichkeit mit den KBA Daten. So wie es eine Weile die Geschichte mit dem Rückdatieren gab.

Mit der Jagd auf HU-Überzieher kann man aber keine Wahlen gewinnen, also wird sich in nächster Zeit nichts an der jetzigen Situation ändern: Einen Sechser vielleicht nicht, aber ein Fünfer im Lotto ist wahrscheinlicher als ein Strafzettel wegen überzogener HU.

Gruß Michael

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2023 um 12:06:00 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 31. März 2023 um 11:38:22 Uhr:


Neee. Das dürfen sie nicht. Datenschutzverordnung.

Welche schützt die Verfolgung einer abgelaufenen HU?

Sobald ein Kennzeichen angefasst wird(aus welchem Grund auch immer)wird das örtliche und zentrale Register abgeglichen und eine abgelaufene HU fällt auf und kann als Mangel gem. Paragraf 5 Abs 1 FZV bearbeitet werden.

Es muss zu Deinem originären Aufgabenbereich gehören.
Da es nicht Aufgabe des KBA ist, HU-Termine zu überwachen, haben sie keine Berechtigung, für diese Aufgabe Daten abzurufen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2023 um 10:03:07 Uhr:



...
Die mit abgelaufener HU erwischten, sind immer gerade auf dem Weg zur Prüfstelle gewesen.

Nur Blöd, wenn es an einem Wochenende ist oder keine Prüfstelle auf der geraden Linie erkennbar ist. Umwege werden nicht geduldet.
Der Ermessensspielraum erhöht sich gewaltig, wenn die eine Terminbestätigung der Prüfstelle dabei hast und du dich auf direktem Weg zum Termin befindest

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 31. März 2023 um 12:55:30 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2023 um 12:06:00 Uhr:


Welche schützt die Verfolgung einer abgelaufenen HU?

Sobald ein Kennzeichen angefasst wird(aus welchem Grund auch immer)wird das örtliche und zentrale Register abgeglichen und eine abgelaufene HU fällt auf und kann als Mangel gem. Paragraf 5 Abs 1 FZV bearbeitet werden.

Es muss zu Deinem originären Aufgabenbereich gehören.
Da es nicht Aufgabe des KBA ist, HU-Termine zu überwachen, haben sie keine Berechtigung, für diese Aufgabe Daten abzurufen.

Die Daten brauchen Sie nicht abrufen, die Daten müssen dem KBA zwingend übermittelt werden. Selbst bei nicht zugelassenen Fahrzeugen, die nicht länger als 7 Jahre abgemeldet sind, ist die HU dem KBA zu übermitteln.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 31. März 2023 um 13:15:40 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2023 um 10:03:07 Uhr:



...
Die mit abgelaufener HU erwischten, sind immer gerade auf dem Weg zur Prüfstelle gewesen.

Nur Blöd, wenn es an einem Wochenende ist oder keine Prüfstelle auf der geraden Linie erkennbar ist. Umwege werden nicht geduldet.
Der Ermessensspielraum erhöht sich gewaltig, wenn die eine Terminbestätigung der Prüfstelle dabei hast und du dich auf direktem Weg zum Termin befindest

Das hab ich doch nicht bestritten, dass die Rennleitung evtl Ermessen ausübt und Dich mit einem Du Du weiter ziehen lässt. Darauf kann man sich aber nicht verlassen und hat auch keinen Anspruch drauf.
Gibt auch Fälle, wo Fahrzeuge mit offensichtlich gefälschter HU weiter fahren gelassen wurden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2023 um 14:17:49 Uhr:


...
Gibt auch Fälle, wo Fahrzeuge mit offensichtlich gefälschter HU weiter fahren gelassen wurden.

Das ist dann mindestens der Straftatbestand der Urkundenfälschung

Tut aber hier absolut nichts zur Sache 🙄

Mein Gott....
Kommt bitte alle mal wieder runter...
Ich habe nicht erwartet mit meiner Nachfrage über so ein ... relativ.. belangloses ... Thema, sooo eine Resonanz zu erzeugen...geht ihr alle zum Lachen in den Keller???
Ich versuche das Ding zum Laufen zu bringen, mache einen Termin bei der DEKRA....und fahre das Ding.,. einfach...dahin
Punkt und Schluss...Ich bin in fast 50 Jahren Motorradfahren nur viermal angehalten worden, das bedeutet, das die 5 Kilometer zum TÜV durchaus zu schaffen sind...
Mfg
Helmut

Genau so. Daumen!

Zitat:

@Helmutudo schrieb am 2. April 2023 um 02:16:42 Uhr:


Mein Gott....
Kommt bitte alle mal wieder runter...
Ich habe nicht erwartet mit meiner Nachfrage über so ein ... relativ.. belangloses ... Thema, sooo eine Resonanz zu erzeugen...geht ihr alle zum Lachen in den Keller???
Ich versuche das Ding zum Laufen zu bringen, mache einen Termin bei der DEKRA....und fahre das Ding.,. einfach...dahin
Punkt und Schluss...Ich bin in fast 50 Jahren Motorradfahren nur viermal angehalten worden, das bedeutet, das die 5 Kilometer zum TÜV durchaus zu schaffen sind...
Mfg
Helmut

Es werden Deine letzten 5km als freier Mensch sein.
Eigenlich muss Dein Motorrad als Gefahrgut deklariert werden und mit einem 12 Wochen vorher angemeldeten Sondertransport auf einer nachts abgesperrten Strasse auf direktem Weg zur nächten TÜV Station überführt werden.
Schaffst Du das nicht innerhalb der nächsten vier Wochen, so wird Dein Motorrad öffentlich gerädert, gevierteilt und anschliessend dem reinigenden Feuer der heiligen Inquisition übergeben.
Die Kosten trägt der Halter des Kraftfahrzeugs.

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