HU Termin weit überzogen ... bekomme ich da Ärger

Ich habe eine Frage....

Habe meine 125er Dylan nach der frischen TÜV Abnahme nur kurz gefahren, habe Sie anschließend hinten an die Garagenwand gestellt, noch ein paar Decken darüber, und habe Sie anschließend vergessen!!!
Meine Frage.... wenn ich Sie jetzt im Frühjahr zum TÜV bringe.... bekomme ich da Ärger , oder ist das denen egal, das die Dylan dann mindestens ein Jahr drüber ist???
Ach ja....Sie ist natürlich immer noch angemeldet und versichert
Mfg
Helmut

96 Antworten

Der Gesetzgeber definiert einen nicht zulässigen Zustand und blockiert gleichzeitig das Beenden des nicht zulässigen Zustands. Man könnte es auch anders sagen: Da wurde seitens des Gesetzgebers ein Fehler gemacht. Vermutlich ohne böse Absicht, aber Fehler bleibt Fehler.

Gruß Michael

Dem Gesetzgeber geht es um die Ausschließlichkeit, dass nur Fahrzeuge zugelassen sind, die auch verkehrstauglich sind. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Und Du glaubst, eine gültige HU sagt etwas über die Verkehrstauglichkeit aus? Naiver und realitätsfremder geht es wohl kaum.

Gruß Michael

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 11. April 2023 um 20:40:46 Uhr:


Und Du glaubst, eine gültige HU sagt etwas über die Verkehrstauglichkeit aus? Naiver und realitätsfremder geht es wohl kaum.

Gruß Michael

Was ich glaube ist irrelevant. Der Gesetzgeber kontrolliert die Verkehrstauglichkeit über die gültige HU.

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. Apr. 2023 um 20:45:30 Uhr:


Der Gesetzgeber kontrolliert die Verkehrstauglichkeit über die gültige HU.

...in meiner geschlossenen Werkstatt.

Zitat:

@kawastaudt schrieb am 11. April 2023 um 20:48:26 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. Apr. 2023 um 20:45:30 Uhr:


Der Gesetzgeber kontrolliert die Verkehrstauglichkeit über die gültige HU.

...in meiner geschlossenen Werkstatt.

Nicht gezielt. Nur, wenn aus anderen Gründen eine Hausdurchsuchung stattfindet.

Es ist wirklich nicht soooo schwer ... die Regeln und ggf. Ordnungs- und Busgelder inkl. Punkte betreffen alle zugelassenen Kfz, die einer HU-Pflicht unterliegen.

Eine Ahndung KANN somit auch erfolgen, wenn ein zugelassenes Kfz mit abgelaufener HU gar nicht im Bereich der StVO abgestellt ist ... sondern z.B. im eigenen Grundstück. In der eigenen Garage spricht halt mal jede Wahrscheinlichkeit dagegen, dass überhaupt ein Ordnungshüter auf das Kfz aufmerksam wird (außer die Garage hat ein großes Fenster).

Ob es nun tatsächlich geahndet wird, falls ein zugelassenes Fahrzeug mit abgelaufener HU im umzäunten Privatgrundstück abgestellt ist, steht auf einem anderen Papier. Rechtlich möglich wäre es zumindest.

Womit über 7 Seiten eh bereits mehr geschrieben wurde, als es zum Thema zu wissen gibt

*** CLOSED ***

Mit freundlichen Grüßen
NoGolf
MT-Team | Moderation

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