HU-Prüfbericht bei Umkennzeichnung behalten

Hallo! Ich hatte einen Termin bei der Zulassungsbehörde wegen einer Umkenzeichnung und Eintragung technischer Änderungen. Ich hatte sicherheitshalber den letzten HU-Prüfbericht mitgenommen und mit den ganzen Unterlagen der Mitarbeiterin gegeben.

Leider ist mir erst zu Hause aufgefallen, dass der Prüfbericht nicht mehr dabei ist. Das der Bericht der Änderungen einbehalten wird, war mir beklannt, aber der HU-Bericht? Ist das normal, oder ist da ein Fehler passiert? Auf der neuen Zulassungsbescheinigung I ist ja jetzt auch kein HU-Stempel mehr drauf, nur das Datum für die nächste HU.

Kann ich das so lassen oder sollte ich mir den Prüfbericht zurückholen?

36 Antworten

Man kann ja auch eine kurze Kombination (ein Buchstabe, eine Zahl) mit Standardschrift zuteilen und es gibt ja auch die Engschrift ohne Einschränkungen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. Juli 2024 um 11:02:28 Uhr:



Jede Verkleinerung des Kennzeichens führt zu einer schlechteren Ablesbarkeit.

Obwohl das auch weit her geholt ist.
Was ist denn mit den verkleinerten Schildern vorne bei den Schweizern und Italienern? Sind die schlecht zu erkennen? Sind diese Kennzeichen nicht erkennbar, wenn die Fahrer hier in D geblitzt werden?

Außerdem ist die Schriftgröße bei den verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen die Gleiche, wie bei den normalen Motorradkennzeichen.

Die meisten Amis hier haben das kleine zweizeilge Kennzeichen (250x130) hinten und vorn das normale 520x110mm. Da man aber im LK M kurze Kombinationen noch relativ leicht für diese Sonderfälle bekommt, sieht man dann oft einzeilige 250er Kennzeichen mit M-x y (Normalschrift), M-x yy und M-xx y (Engschrift hinten).

Was man sich aber manchmal fragen muss, wieviel Vitamin-B braucht jemand, um ein kurzes Kennzeichen und dann noch in Engschrift abgestempelt zu bekommen. Hier im LK bekommt man offiziell kein Kennzeichen mit Engschrift mit Siegeln ausgehändigt, wenn es sich um ein stino Fahrzeg handelt. Es fahren aber doch einige hier mit kurzen Kombis rum und das sind garantiert nicht immer ganz alte Kennzeichenkombis, die "vererbt" wurden.

Hinzu kommt, dass es auch noch Toleranzen gibt, was die Abstände angeht.
Unsere Autos haben die gleiche Zeichenkombi (ein Buchstabe ist natürlich anders). Einmal ist es aber ein 400x110 und einmal ein 420x110, warum auch immer der Schildermacher das so unterschiedlich geprägt hat.

Und um auf das eigentliche Thema zu kommen:
Ich habe immer alle Prüfberichte zurück erhalten.

Nur früher, als der TÜV noch in den Brief direkt die Änderungen eingetragen hatte, wurde der zugehörige Prüfbericht der Änderungsabnahme einbehalten, sobald dies im Fahrzeugschein eingetragen war. Mit ZB1/ZB2 war dies dann nicht mehr der Fall und ich habe immer ALLE Sachen zurückbekommen.

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 11. Juli 2024 um 14:37:19 Uhr:


@MZ-ES-Freak schrieb am 11. Juli 2024 um 11:02:28 Uhr:

Jede Verkleinerung des Kennzeichens führt zu einer schlechteren Ablesbarkeit.

Obwohl das auch weit her geholt ist.

Das ist nicht weit hergeholt, sondern eine physikalische Eigenschaft.

Vor allem nachgewiesen.

Aus dem Grund hat sich ja der Gesetzgeber damit befasst. Fakt.

Zitat:

@hlmd schrieb am 11. Juli 2024 um 14:37:19 Uhr:


Was ist denn mit den verkleinerten Schildern vorne bei den Schweizern und Italienern? Sind die schlecht zu erkennen? Sind diese Kennzeichen nicht erkennbar, wenn die Fahrer hier in D geblitzt werden?

Schrieb ich ja, warum das wichtig ist.

Meist sieht man das Fahrzeug von hinten nach einer Straftat.

Und da sind wohl alle Länder auf die Kennzeichengröße gestoßen.

Hmmm...
Überzeugt mich nicht.

Sonst gäbe es keine Motorradkenzeichen mit verkleinerter Schrift und ich meine die normalen und nicht die vom LKR.

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Überzeugen kann ich dich nicht, aber dann leugnest du die Optik.
(Das war eben der Grund dafür)

Bei den Motorradkennzeichen bin ich voll bei dir. Hat aus technischer Sicht keine plausible Erklärung.
Da hat sich vor 15 Jahren oder wann das war, eine Lobby von Motorradinstitutionen und Verkehrsminister dazu hinreißen lassen, so einen Stuss zu machen.
Ging halt darum, überhaupt noch vorschriftsmäßige Kennzeichen ans Motorrad zu bekommen (Kuchenblech), vor allem München und Berlin sei genannt...

Jetzt nach der Gebietsstruktur ist das eigentlich nicht mehr wirklich erforderlich.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 11. Juli 2024 um 14:34:31 Uhr:



und es gibt ja auch die Engschrift ohne Einschränkungen.

Und auch dem ist nicht so.

. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, 

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_4.html

könnt ihr mal zum Thema zurück kommen?

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