HU-Prüfbericht bei Umkennzeichnung behalten
Hallo! Ich hatte einen Termin bei der Zulassungsbehörde wegen einer Umkenzeichnung und Eintragung technischer Änderungen. Ich hatte sicherheitshalber den letzten HU-Prüfbericht mitgenommen und mit den ganzen Unterlagen der Mitarbeiterin gegeben.
Leider ist mir erst zu Hause aufgefallen, dass der Prüfbericht nicht mehr dabei ist. Das der Bericht der Änderungen einbehalten wird, war mir beklannt, aber der HU-Bericht? Ist das normal, oder ist da ein Fehler passiert? Auf der neuen Zulassungsbescheinigung I ist ja jetzt auch kein HU-Stempel mehr drauf, nur das Datum für die nächste HU.
Kann ich das so lassen oder sollte ich mir den Prüfbericht zurückholen?
36 Antworten
Ist in meiner Wahlheimat (irgendwo in Nordeuropa) auch anders geregelt. Man bittet formlos um ein kleines Kennzeichen und bekommt das dann. Alle US-Schlitten (und hier gibt es viele) fahren mit sowas rum.
Bin schon dankbar, dass unsere Zulassungsstelle im Märkischen Kreis seinerzeit, als ich meinen Cadillac als Umzugsgut nach D geholt hatte, ohne Murren zumindest hinten ein kleines Kennzeichen zuteilte. Vorne wurde es dann ein zweizeiliges Kuchenblech á la VW Käfer, das war aber noch OK und der Platz war ja da.
Zitat:
@greenline87 schrieb am 03. Juli 2024 um 01:25:01 Uhr:
Frage: Ist das eventuell deutsche Bürokratie?
Sei froh, wie es gelaufen ist. Und das die Behörde so kulant ist, ohne eine Ausnahmegenehmigung.
Der Gesetzgeber sieht das an sich nämlich viel strenger. Könnte auch so weit gehen, dass der Mustang so umgebaut werden muss, dass ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen dran passt, Optik und H spielen da eigentlich keine Rolle.
Eine Ausnahme gibt es eigentlich nur, wenn das Kennzeichen technisch nicht anzubringen geht. Im Normalfall ist das aber möglich....
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 3. Juli 2024 um 09:23:42
Der Gesetzgeber sieht das an sich nämlich viel strenger. Könnte auch so weit gehen, dass der Mustang so umgebaut werden muss, dass ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen dran passt,
Und zu den ertragbaren Kosten gibt es wohl schon Urteile, die sich am Wert des Fahrzeuges orientieren. Und da kann ein entsprechender Kennzeichenhalter sogar aus dem Stück gefeilt werden.
Dumm nur, dass vermeintliche Prommis sogar im Fernsehen mit ihrem Lambo Aventador gezeigt werden, der vorne ein 240x130 LKR Kennzeichen hat.
Sowas geht meiner Ansicht nach gar nicht.
Unten mal ein Beispiel, wie es nicht sein sollte und auch nicht darf.
Rechts richtig entsprechend FZV , links würde mich die Begründung für die Ausnahme interessieren.
Das gern genommene "Ausleuchtung Kennzeichen unzureichend" sehe ich hier nicht.
Zitat:
@greenline87 schrieb am 3. Juli 2024 um 01:25:01 Uhr:
Ich: "Dann können Sie das doch gleich in den Fahrzeugpapieren vermerken."
ZS: "Nein, das geht nicht ohne Gutachten!"
😁 YMMD
Zitat:
Frage: Ist das eventuell deutsche Bürokratie?
Unterhalte dich im EU-Ausland mal mit Einheimische über Bürokratie ... da machst Du auch asl Deutscher oft einen Salto Rückwärts.
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Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 3. Juli 2024 um 07:57:20 Uhr:
Ist in meiner Wahlheimat (irgendwo in Nordeuropa) auch anders geregelt. Man bittet formlos um ein kleines Kennzeichen und bekommt das dann. Alle US-Schlitten (und hier gibt es viele) fahren mit sowas rum. .
Oy?
Es wäre zu einfach gewesen, einfach das Kennzeichen zu übernehmen?
Es gab mal irgendwo die Bestimmung, dass der letzte HU-Bericht mitzuführen ist. Aber das war wohl wegen gefälschter Stempel und gestohlener Plaketten. Inzwischen ist der HU-Bericht ja beim KBA gespeichert.
Und da bekommt auch die neue zuständige Zulassungsstelle erstmal keine Probleme mit, da die Kennzeichen bei einem Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme nicht vorzulegen sind.
Erst wenn ein Mangelschein, wegen nicht vorschriftsmäßiger Kennzeichengröße gem. Anlage 4 rein flattert, muss sie sich damit beschäftigt und wird auf eine korrekte Kennzeichengröße bestehen.
Das mit dem Mangelschein ist doch eher theoretisch.
?
Ist ein Mängelschein wegen nicht zulässiger Rad/Reifenkombi auch nur theoretisch?
Fürs Verfahren wegen Kennzeichengröße muss man nicht mal die StVZO bemühen. Alles relevante ist in der FZV enthalten.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 3. Juli 2024 um 19:45:03 Uhr:
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 3. Juli 2024 um 07:57:20 Uhr:
Ist in meiner Wahlheimat (irgendwo in Nordeuropa) auch anders geregelt. Man bittet formlos um ein kleines Kennzeichen und bekommt das dann. Alle US-Schlitten (und hier gibt es viele) fahren mit sowas rum. .Oy?
Siehe Bild. Hab hier noch keinen einzigen Importwagen gesehen, der ein normales 1-zeliges Schild 520x110 drankloppen musste.
Hätte er hier auch nicht müssen. Ein 250x200 passt bei dem Beispiel wunderbar und vorne ist beim Fastback Platz für ein Einzeiliges, je nach Erkennungszeichen ab 420X110 aufwärts.
Ausnahme bei dem Beispiel nicht erforderlich
Ach so ich dachte hier geht's um HU-Bericht behalten.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Juli 2024 um 11:31:40 Uhr:
Rechts richtig entsprechend FZV , links würde mich die Begründung für die Ausnahme interessieren.
Das gern genommene "Ausleuchtung Kennzeichen unzureichend" sehe ich hier nicht.
Ich und gottseidank auch unsere zs sowie das Verkehrsministerium sehen das anders.
Warum man sich nicht, wie in anderen Ländern üblich, dazu durchringen kann, Kennzeichen in US Größe für US-Fahrzeuge einzuführen, verstehe ich nicht.
Grundsätzlich hat das etwas mit der Ablesbarkeit zu tun.
Im Falle einer Unfallflucht oder einer Ordnungswidrigkeit/Straftat muss die Identifizierung des Fahrzeuges und damit des Fahrers sichergestellt sein.
(Stell Dir vor, es rempelt der Traktor meinen Gartenzaun an, ich konnte das Kennzeichen schlecht erkennen, weil zu kleine Schrift. Dann kann ich locker hinterher fahren, um zu schauen, wer das war.)
Jede Verkleinerung des Kennzeichens führt zu einer schlechteren Ablesbarkeit.
Das ist ja auch der "Ur-Gedanke" zu der verkleinerten Schrift.
-> nur für langsam fahrende Fz. (Leichtkrafträder, LoF < 50km/h)
Warum soll man nun "einfach so" Fahrzeugen aus USA diese Zugeständnisse machen?
Zitat:
@Lichtviech schrieb am 11. Juli 2024 um 10:35:23 Uhr:
sowie das Verkehrsministerium sehen das anders.
Woran machst du das Fest?
Gerade das Verkehrsministerium hat ja das VkBl. Für Importfahrzeuge mit moderiert, und genau da steht auch drin, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Abweichung gibt.
Also das solltest du jetzt mal untermauern, wieso das VM das anders sieht.
Zitat:
@Lichtviech schrieb am 11. Juli 2024 um 10:35:23 Uhr:
I zs sowie das Verkehrsministerium sehen das anders.
Welche Zulassungsstelle denn? Die handelt damit rechtswidrig.
Das Verkehrsministerium ist quatsch, die waren gerade an der Änderung der FZV vor einem jahr involviert und da ist die Abweichung von der Kennzeichengröße auch für US Fahrzeuge grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ist auch nicht notwendig, da an dem Beispiel ja bestens zu sehen ist, dass es dafür überhaupt keinen Grund gibt.
Und der eingebaute Ausschnittverkleinerer beim Mustang 6 bspw ist einfach zu entfernen, da er lediglich durch die Kennzeichenschrauben gehalten wird.
Ohne den Einsatz ist der Ausschnitt identisch mit den EG stoßstangen.
Ergo Ist ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen nicht zuzuteilen.