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HU-Plakette von Zulassungsstelle falsch erteilt

Hallo Zusammen!

Eine gute Freundin von mir hat einen Golf IV 1,6 Variant EZ 11/03 mit 70TKM und wollte eigentlich im November 2010 zur HU.... Sie hat das Auto im März diesen Jahres gekauft und zugelassen.

Leider blinkt ab und zu die ESP-Leuchte auf, obwohl das ESP einsetzt und auch Bremsen und ABS gut funktionieren. Sie fuhr also in die Werkstatt, um zu fragen, weshalb die Leuchte blinkt bzw. was die Reparatur kostet und ob sie trotz Warnleuchte ohne Reparatur durch die HU kommt... Leider wusste die Werkstatt auf keine dieser Fragen eine Antwort, weshalb ich zumindest den letzten Teil hier mal in den Raum stellen möchte: Bekommt man die HU-Plakette trotz blinkender ESP-Warnleuchte?

Und jetzt das eigentlich interessante, was sich beim Werkstattbesuch herausgestellt hat: im Fahrzeugschein steht, dass der nächste HU-Termin in 11/2010 ist, die Zulassungsstelle hat aber die grüne Plakette mit Termin 11/2012 geklebt :cool:! Jetzt die Frage: Ist die Plakette bindend oder wird das irgendwo registriert, wann ein Fahrzeug zur HU muss?

Vielen Dank schon mal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Bei der Prüfstation welche die HU durchführt, verhängen keine Strafe.

Eine OWi kann aber bei einer Verkehrskontrolle erfolgen wenn die HU lt. Prüfbericht abgelaufen ist, mehr als 8 Monate überzogen kostet dies bei einem PKW 40,-€ und 2 Punkte.

Das wollte ich wissen... Die Strafen sind allerdings ein bisschen höher, da ja die HU und die AU überzogen werden.

Nein die OWi ist nicht höher.

Das was du gepostet hast, betrifft Fahrzeuge welche einer Sicherheitsprüfung unterliegen z.B. KOM, dort gibt es bereits einen Punkt bei Überschreitung ab 2 Monaten.

Aber nichts desto trotz, fahr pünktlich zur HU lt. HU-Prüfbericht, und lass vorher den Fehler der ESP Kontrollleuchte i.O. bringen, dies wird als Mangel eingestuft welcher zur Nichterteilung der Plakette führt.

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59 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Bei der Prüfstation welche die HU durchführt, verhängen keine Strafe.

Eine OWi kann aber bei einer Verkehrskontrolle erfolgen wenn die HU lt. Prüfbericht abgelaufen ist, mehr als 8 Monate überzogen kostet dies bei einem PKW 40,-€ und 2 Punkte.

Das wollte ich wissen... Die Strafen sind allerdings ein bisschen höher, da ja die HU und die AU überzogen werden.

Nein die OWi ist nicht höher.

Das was du gepostet hast, betrifft Fahrzeuge welche einer Sicherheitsprüfung unterliegen z.B. KOM, dort gibt es bereits einen Punkt bei Überschreitung ab 2 Monaten.

Aber nichts desto trotz, fahr pünktlich zur HU lt. HU-Prüfbericht, und lass vorher den Fehler der ESP Kontrollleuchte i.O. bringen, dies wird als Mangel eingestuft welcher zur Nichterteilung der Plakette führt.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

a) Was soll dann diese Frage hier ?  Wenn ein offensichtlicher Fehler unterlaufen ist, gilt natürlich das Datum in Fz-Schein. Das ist doch so ähnlich wie "Ich sollte 100 € auf mein Konto überwiesen bekommen, habe aber aus versehen 1.000 € erhalten - Darf ich das Geld nun einfach behalten?"Fahrt doch im November 2012 zum TÜV und laßt uns dann mitlachen, wenn Du meinst.

...die Frage zielte darauf ab, ob man sich die HU jetzt sparen kann bzw. ob die Plakette bindend ist... Wenn e.g die Prüfstelle einen Fehler gemacht hätte und als nächsten Termin 11/2012 rein geschrieben hätte, wären wir sicher nicht dieses Jahr zur HU gefahren...

Zitat:

b) Ich würde an Eurer Stelle lieber die Energien darauf verschwenden, den Anzeigefehler zu beheben. Der Golf IV kann ausgelesen werden, da müsste was im Protokoll stehen. Frag das mal im Golf IV-Forum nach, da wird Dir bestimmt fachkundig (und wie bei MT üblich, oft besser als in einer Werkstatt) geholfen !

...und genau das werden wir nach der zielführenden Antwort von Kai70 jetzt auch machen... Also zur Werkstatt fahren, weil MT leider maximal sagen kann, wo der Fehler liegt und diesen nicht beheben kann, auch wenn man sich das wünschen würde... Die Werkstatt hat übrigens den Fehlerspeicher ausgelesen und gelöscht, kann aber trotzdem nicht sagen, wo der Fehler liegt! Naja, das kommt davon, wenn man so exklusive Autos, wie einen Golf IV fährt :D! Ich werde da mal meinen KFZ-Meister des Vertrauens drüber schauen lassen, was dann hoffentlich ein klareres Ergebnis bringt!

Auf jeden Fall, vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

a) Was soll dann diese Frage hier ?  Wenn ein offensichtlicher Fehler unterlaufen ist, gilt natürlich das Datum in Fz-Schein. Das ist doch so ähnlich wie "Ich sollte 100 € auf mein Konto überwiesen bekommen, habe aber aus versehen 1.000 € erhalten - Darf ich das Geld nun einfach behalten?"Fahrt doch im November 2012 zum TÜV und laßt uns dann mitlachen, wenn Du meinst.

...die Frage zielte darauf ab, ob man sich die HU jetzt sparen kann bzw. ob die Plakette bindend ist... Wenn e.g die Prüfstelle einen Fehler gemacht hätte und als nächsten Termin 11/2012 rein geschrieben hätte, wären wir sicher nicht dieses Jahr zur HU gefahren...

Was dennoch ein Fehler ist...dir ist bekannt, dass du den aktuellen und vor allem gültigen HU-Bericht und das Protokoll der AU im Auto mitführen musst? Das würde ich gerne mal sehen, wenn dann auffällt, dass so ein Bericht gar nicht existiert... Nur weil sowohl Datum im Schein wie auch die Plakette falsch sein könnten, entbindet das doch nicht von der vorschriftsmäßigen HU alle zwei Jahre :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Was dennoch ein Fehler ist...dir ist bekannt, dass du den aktuellen und vor allem gültigen HU-Bericht und das Protokoll der AU im Auto mitführen musst? Das würde ich gerne mal sehen, wenn dann auffällt, dass so ein Bericht gar nicht existiert... Nur weil sowohl Datum im Schein wie auch die Plakette falsch sein könnten, entbindet das doch nicht von der vorschriftsmäßigen HU alle zwei Jahre :rolleyes:

...also ich wusste wirklich nicht, dass ich den HU-Bericht im Fahrzeug mitführen muss, ich dachte, es reicht, wenn ich diesen auf Verlangen vorlege... Meine Frage war deshalb ja explizit, ob die Plakette bindend ist! Der gültige HU-Bericht liegt existiert im Übrigen, wie bereits geschrieben! Im meinem Beispiel, hätte ja der HU-Prüfer einen Fehler gemacht und die nächste HU falsch datiert, was zur Folge hätte, dass im (gültigen) HU-Bericht, im Fahrzeugschein und auf der Plakette ein falsches Datum stehen würde! Und in diesem Fall hätte sich das Auto in jedem Fall eine HU gespart!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Was dennoch ein Fehler ist...dir ist bekannt, dass du den aktuellen und vor allem gültigen HU-Bericht und das Protokoll der AU im Auto mitführen musst? Das würde ich gerne mal sehen, wenn dann auffällt, dass so ein Bericht gar nicht existiert... Nur weil sowohl Datum im Schein wie auch die Plakette falsch sein könnten, entbindet das doch nicht von der vorschriftsmäßigen HU alle zwei Jahre :rolleyes:

...also ich wusste wirklich nicht, dass ich den HU-Bericht im Fahrzeug mitführen muss, ich dachte, es reicht, wenn ich diesen auf Verlangen vorlege...

Das ist richtig, der HU-Bericht ist aufzubewahren, dieser muss nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.

Siehe dazu StVZO §29 (10):

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

Aber selbst wenn im HU Bericht 4 Jahre fälschlicher weise dokumentiert wären (was sehr unwahrscheinlich ist) steht das Datum der Prüfung darauf, und auch dann würde dieser Bericht nur die "richtigen" Zwei Jahre gelten.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Aber selbst wenn im HU Bericht 4 Jahre fälschlicher weise dokumentiert wären (was sehr unwahrscheinlich ist) steht das Datum der Prüfung darauf, und auch dann würde dieser Bericht nur die "richtigen" Zwei Jahre gelten.

.....ja, das ist mir klar! Dieses Risiko wäre ich dann aber (bei meinem eigenen Auto) eingegangen, wobei diese Konstellation vermutlich wirklich unwahrscheinlich ist...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

...also ich wusste wirklich nicht, dass ich den HU-Bericht im Fahrzeug mitführen muss, ich dachte, es reicht, wenn ich diesen auf Verlangen vorlege...

Das ist richtig, der HU-Bericht ist aufzubewahren, dieser muss nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.

Siehe dazu StVZO §29 (10):

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

Aber selbst wenn im HU Bericht 4 Jahre fälschlicher weise dokumentiert wären (was sehr unwahrscheinlich ist) steht das Datum der Prüfung darauf, und auch dann würde dieser Bericht nur die "richtigen" Zwei Jahre gelten.

Mann, was ein Halbwissen und dann noch falsch!!

1. Wenn Plakette und Untersuchungsbericht/ Stempel um Fz.-Schein unterschiedlich, dann gilt die Plakette. Nur die Zuteilung (und das Ankleben dieser) ist der eigentliche Verwaltungsakt. Da es sich hierbei um einen begünstigenden VW-Akt handelt, ist dieser erstmal rechtswirksam und kann nicht einfach wieder umgekehrt werden. Das ist auch nicht so einfach mit einem belastenden VW-Akt hinzubekommen, von wegen Plakette wieder abkratzen und Laufzeit korrigieren, aber dazu können sich gern die Verwaltungsjuristen im Forum äußern.

2. AU gibt es schon lange nicht mehr, also auch keinen AU-Bericht zum Aufheben, Mitführen usw. Untersuchung des Motormanagements und der Abgase (UMA) ist integraler Bestandteil der HU, das Ergebnis steht mit auf dem HU-Bericht.

3. HU-Bericht mit 4 Jahren falscher Laufzeit gibbet nicht, die Plausibilitätsprüfung der Programme der Überwachungsorganisationen ließen solchen Blödsinn überhaupt nicht zu.

So long, der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Das ist richtig, der HU-Bericht ist aufzubewahren, dieser muss nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.

Siehe dazu StVZO §29 (10):

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

Aber selbst wenn im HU Bericht 4 Jahre fälschlicher weise dokumentiert wären (was sehr unwahrscheinlich ist) steht das Datum der Prüfung darauf, und auch dann würde dieser Bericht nur die "richtigen" Zwei Jahre gelten.

Mann, was ein Halbwissen und dann noch falsch!!

1. Wenn Plakette und Untersuchungsbericht/ Stempel um Fz.-Schein unterschiedlich, dann gilt die Plakette. Nur die Zuteilung (und das Ankleben dieser) ist der eigentliche Verwaltungsakt. Da es sich hierbei um einen begünstigenden VW-Akt handelt, ist dieser erstmal rechtswirksam und kann nicht einfach wieder umgekehrt werden. Das ist auch nicht so einfach mit einem belastenden VW-Akt hinzubekommen, von wegen Plakette wieder abkratzen und Laufzeit korrigieren, aber dazu können sich gern die Verwaltungsjuristen im Forum äußern.

2. AU gibt es schon lange nicht mehr, also auch keinen AU-Bericht zum Aufheben, Mitführen usw. Untersuchung des Motormanagements und der Abgase (UMA) ist integraler Bestandteil der HU, das Ergebnis steht mit auf dem HU-Bericht.

3. HU-Bericht mit 4 Jahren falscher Laufzeit gibbet nicht, die Plausibilitätsprüfung der Programme der Überwachungsorganisationen ließen solchen Blödsinn überhaupt nicht zu.

So long, der Gardiner

1. Unsinn, der HU Bericht ist das ausschlaggebende Dokument, sowie die aus dem Bericht resultierende Dokumentation in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. FZ-Schein.

Die Plakette alleine hat keine Aussagekraft, wäre ja praktisch, kann jeder der sich eine Plakette auf welchem Weg auch immer besorgen kann, diese nach Wunsch seine nächste HU anbringen.

2. Auch Falsch, es gibt weiterhin eine AU, diese kann auch separat im Vorfeld der HU erfolgen, dann bekommt man auch weiterhin diese AU Bescheinigung.

Wenn diese zusammen mit der HU gemacht wird (AU ist Voraussetzung zur HU seit dem 01.01.2010) ist diese mit im HU Bericht aufgeführt.

3. Sag ich nichts gegenteiliges.

 

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Das ist richtig, der HU-Bericht ist aufzubewahren, dieser muss nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.

Siehe dazu StVZO §29 (10):

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.

 

Aber selbst wenn im HU Bericht 4 Jahre fälschlicher weise dokumentiert wären (was sehr unwahrscheinlich ist) steht das Datum der Prüfung darauf, und auch dann würde dieser Bericht nur die "richtigen" Zwei Jahre gelten.

Mann, was ein Halbwissen und dann noch falsch!!

 

1. Wenn Plakette und Untersuchungsbericht/ Stempel um Fz.-Schein unterschiedlich, dann gilt die Plakette. Nur die Zuteilung (und das Ankleben dieser) ist der eigentliche Verwaltungsakt. Da es sich hierbei um einen begünstigenden VW-Akt handelt, ist dieser erstmal rechtswirksam und kann nicht einfach wieder umgekehrt werden. Das ist auch nicht so einfach mit einem belastenden VW-Akt hinzubekommen, von wegen Plakette wieder abkratzen und Laufzeit korrigieren, aber dazu können sich gern die Verwaltungsjuristen im Forum äußern.

2. AU gibt es schon lange nicht mehr, also auch keinen AU-Bericht zum Aufheben, Mitführen usw. Untersuchung des Motormanagements und der Abgase (UMA) ist integraler Bestandteil der HU, das Ergebnis steht mit auf dem HU-Bericht.

3. HU-Bericht mit 4 Jahren falscher Laufzeit gibbet nicht, die Plausibilitätsprüfung der Programme der Überwachungsorganisationen ließen solchen Blödsinn überhaupt nicht zu.

 

So long, der Gardiner

Es ist richtig, daß es zusammen mit der HU keinen separaten AU-Bericht mehr gibt und der HU-Bericht nicht mitgeführt werden muß.

 

Verwaltungsakt hin oder her, hier droht die Gefahr "Operation gelungen, Patient tot", denn dann weis mal nach, daß Du Dir nicht illegal eine TÜV-Plakette besorgt und einfach draufgeklebt hast. Was hast Du denn in der Hand ? Die TÜVler, die den Fehler begangen haben, werden das abstreiten und der Bericht (der übrigens auch bei der ausstellenden Seite abgespeichert ist) spricht gegen Dich.

Könnte es auch sein, daß im März 2010 ein neuer TÜV gemacht wurde und somit die Plakete richtig ist :confused:

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

 

Mann, was ein Halbwissen und dann noch falsch!!

1. Wenn Plakette und Untersuchungsbericht/ Stempel um Fz.-Schein unterschiedlich, dann gilt die Plakette. Nur die Zuteilung (und das Ankleben dieser) ist der eigentliche Verwaltungsakt. Da es sich hierbei um einen begünstigenden VW-Akt handelt, ist dieser erstmal rechtswirksam und kann nicht einfach wieder umgekehrt werden. Das ist auch nicht so einfach mit einem belastenden VW-Akt hinzubekommen, von wegen Plakette wieder abkratzen und Laufzeit korrigieren, aber dazu können sich gern die Verwaltungsjuristen im Forum äußern.

2. AU gibt es schon lange nicht mehr, also auch keinen AU-Bericht zum Aufheben, Mitführen usw. Untersuchung des Motormanagements und der Abgase (UMA) ist integraler Bestandteil der HU, das Ergebnis steht mit auf dem HU-Bericht.

3. HU-Bericht mit 4 Jahren falscher Laufzeit gibbet nicht, die Plausibilitätsprüfung der Programme der Überwachungsorganisationen ließen solchen Blödsinn überhaupt nicht zu.

So long, der Gardiner

1. Unsinn, der HU Bericht ist das ausschlaggebende Dokument, sowie die aus dem Bericht resultierende Dokumentation in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. FZ-Schein.

Die Plakette alleine hat keine Aussagekraft, wäre ja praktisch, kann jeder der sich eine Plakette auf welchem Weg auch immer besorgen kann, diese nach Wunsch seine nächste HU anbringen.

2. Auch Falsch, es gibt weiterhin eine AU, diese kann auch separat im Vorfeld der HU erfolgen, dann bekommt man auch weiterhin diese AU Bescheinigung.

Wenn diese zusammen mit der HU gemacht wird (AU ist Voraussetzung zur HU seit dem 01.01.2010) ist diese mit im HU Bericht aufgeführt.

3. Sag ich nichts gegenteiliges.

Hab ich mir schon gedacht, daß aufgrund Deiner bisher unqualifizierten Kommentare auch so ein Feedback kommt.

Zum ersten Punkt: Ich habe nichts darüber gesagt, daß der Untersuchungsbericht und/ oder der Stempel im Fahrzeugschein/ZBI fehlt. Ich habe lediglich gesagt, daß bei Nichtübereinstimmung der Papiere mit der Plakette halt diese gilt.

Ich habe nichts geschrieben von illegalen Machenschaften wie das illegale Beschaffen einer HU-Plakette, das war imho auch nicht Sinn der Frage des TE.

Zum zweiten Punkt: Manchmal hilft Lesen weiter. Ich empfehle hier den §72 Abs. 2 StVZO im Hinblick auf den §47a StVZO (Abgasuntersuchung): Hier wird eindeutig festgestellt, daß diese Untersuchung bis 31.12.2009 durchzuführen ist.

Natürlich kann die anerkannte Werkstatt, ein Prüfer einer aaÜO ... die Untersuchung separat durchführen, sogar bis einen Monat vor der Fälligkeit der HU, aber die Untersuchung heißt dann immer noch UMA und nicht mehr AU und wird nach 3.1.1.1. der Anlage VIII StVZO durchgeführt. Wie also willst Du bitteschön eine Abgasuntersuchung durchführen, wenn es den 47a StVZO net mehr gibt? Was machst Du mit den Pflichtprüfpunkten des Motormanagements (MIL &Co.)?

Alles klar?

der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Hab ich mir schon gedacht, daß aufgrund Deiner bisher unqualifizierten Kommentare auch so ein Feedback kommt.

Zum ersten Punkt: Ich habe nichts darüber gesagt, daß der Untersuchungsbericht und/ oder der Stempel im Fahrzeugschein/ZBI fehlt. Ich habe lediglich gesagt, daß bei Nichtübereinstimmung der Papiere mit der Plakette halt diese gilt.

Ich habe nichts geschrieben von illegalen Machenschaften wie das illegale Beschaffen einer HU-Plakette, das war imho auch nicht Sinn der Frage des TE.

Du schreibst, dass die HU Plakette Vorrang hat vor dem in den FZ-Schein oder in der HU Bescheinigung festgesetzte Frist zur nächsten HU.

Der hier vorliegende Fall:

HU-Plakette bis 2012, FZ-Schein HU 2010, HU-Prüfbericht bis 2010.

So jetzt kommt derjenige in eine Fahrzeugkontrolle, und es wird festgestellt, dass die Plakette etwas anderes aussagt wie der FZ-Schein, nach deiner Schilderung ist das egal, und es gilt die Plakette egal was im FZ-Schein für ein Datum steht.

Wird dann der HU-Bericht und Fahrzeugschein auch angepasst ? Muss ja so sein, da Du behauptest das die Plakette bei Unstimmigkeiten gegenüber den Fahrzeugpapieren gilt.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Hab ich mir schon gedacht, daß aufgrund Deiner bisher unqualifizierten Kommentare auch so ein Feedback kommt.

Zum ersten Punkt: Ich habe nichts darüber gesagt, daß der Untersuchungsbericht und/ oder der Stempel im Fahrzeugschein/ZBI fehlt. Ich habe lediglich gesagt, daß bei Nichtübereinstimmung der Papiere mit der Plakette halt diese gilt.

Ich habe nichts geschrieben von illegalen Machenschaften wie das illegale Beschaffen einer HU-Plakette, das war imho auch nicht Sinn der Frage des TE.

Du schreibst, dass die HU Plakette Vorrang hat vor dem in den FZ-Schein oder in der HU Bescheinigung festgesetzte Frist zur nächsten HU.

Der hier vorliegende Fall:

HU-Plakette bis 2012, FZ-Schein HU 2010, HU-Prüfbericht bis 2010.

So jetzt kommt derjenige in eine Fahrzeugkontrolle, und es wird festgestellt, dass die Plakette etwas anderes aussagt wie der FZ-Schein, nach deiner Schilderung ist das egal, und es gilt die Plakette egal was im FZ-Schein für ein Datum steht.

Wird dann der HU-Bericht und Fahrzeugschein auch angepasst ? Muss ja so sein, da Du behauptest das die Plakette bei Unstimmigkeiten gegenüber den Fahrzeugpapieren gilt.

Na, guck mal, es geht also auch moderater im Umgangston. Dann will ich mal auch ordentlich antworten:

Ich hatte gerade heute so einen Fall wie von Dir geschildert. HU-Plakette war 08/2012, Zulassung (ZB I) nicht abgestempelt und Datum für nächste HU mit 08/10 beschrieben. HU-Bericht (wie immer) nicht im Fahrzeug vorhanden. Kunde kam wegen einer 21er Eintragung, HU geht mich soweit erstmal nix an. Dann sagt Kunde aber, ob ich ihm die ZB I nicht korrekt "nachstempeln" kann mit 08/2012. Ich sage, kein Problem, zeig mir mal deinen HU-Bericht. Kunde sagt, hat er nicht mit. Alles riecht nach "Verrat" und illegalen Machenschaften. Ich frage also listig nach, wo er denn den "TÜV" hat machen lassen. Er sagt, im Autohaus soundso. Ich frage, ob TÜV oder DEKRA, er sagt, weiß er nicht mehr. Immer noch Verrat...

Ich rufe aber bei uns in der Niederlassung (DEKRA) wegen einer anderen Sache an und frage bei der Gelegenheit nach, ob die die FIN mal checken können und wir eine Untersuchung in 08/2010 gemacht haben. Resultat: Ja, haben wir, haben in 08(2010 eine HU gemacht, Grundlage war Kopie einer ZB II (Fahrzeugbrief), danach vom Autohaus verkauft, und da zum Zeitpunkt noch gültige HU vorlag (08/2010), wurde neue ZB I von der Zulassungsstelle auch mit Datum der nächsten HU-Vorführung 08/2010 erstellt.

Alles klaro? Ich habe ihm nun die neue HU-Frist in die Zulassung eingestempelt und gut ist es.

Natürlich: Sobald ich irgeldwelche Zweifel habe oder mir der Kunde offensichtlich Lügen auftischt, ich habe auch die Telefonnummern der Kollegen von TÜV, KÜS & Co., es kostet mich ein Lächeln, da anzurufen, die checken das am Telefon in einer Minute. Und ich habe auch keinen Schmerz damit, die Zulassungsstelle anzurufen, wenn etwas nicht stimmt.

Grüße der Gardiner

Hallo,

ziemlich interessanter Fall.

Meine Frage ist wurde den der TÜV beim Fahrzeugkauf neu gemacht oder nicht?

Wen im Fahrzeugschein steht nächster Termin 11/2010 und die Plakette aber auf 2012 verweist dann hätte man bei einer Verkehrskontrolle ein ordentliches Problem, den der Nachweis eines Fehler seitens der Behörde fehlt und die Schuld bei einem selbst liegt.

Nur wen nichts im Fahrzeugschein steht kann man die Schuld auf der Behörde schieben.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Na, guck mal, es geht also auch moderater im Umgangston. Dann will ich mal auch ordentlich antworten:

Was erwartest Du denn für einen Ton nach deinem ersten Satz in deiner ersten Antwort ?

 

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Alles klaro? Ich habe ihm nun die neue HU-Frist in die Zulassung eingestempelt und gut ist es.

Also gilt die Plakette doch nicht gegenüber den FZ-Schein und HU-Prüfbericht.

In dem von dir geschilderten Fall hast du ja anhand eines vorhandenen HU-Berichtes welcher bestätigt, dass die HU tatsächlich durchgeführt wurde, lediglich die FZ-Papiere berichtigt.

Hier im Falle des Fragestellers liegt die Sachlage doch völlig anders, die HU wurde letztmalig 2008 durchgeführt und das Datum zur nächsten HU sind im Prüfbericht und im FZ-Schein richtiger Weise auf das Jahr 2010 ausgestellt, nur die Plakette weist fälschlicher Weise auf das Jahr 2012 hin.

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