HU-Plakette von Zulassungsstelle falsch erteilt

Hallo Zusammen!

Eine gute Freundin von mir hat einen Golf IV 1,6 Variant EZ 11/03 mit 70TKM und wollte eigentlich im November 2010 zur HU.... Sie hat das Auto im März diesen Jahres gekauft und zugelassen.

Leider blinkt ab und zu die ESP-Leuchte auf, obwohl das ESP einsetzt und auch Bremsen und ABS gut funktionieren. Sie fuhr also in die Werkstatt, um zu fragen, weshalb die Leuchte blinkt bzw. was die Reparatur kostet und ob sie trotz Warnleuchte ohne Reparatur durch die HU kommt... Leider wusste die Werkstatt auf keine dieser Fragen eine Antwort, weshalb ich zumindest den letzten Teil hier mal in den Raum stellen möchte: Bekommt man die HU-Plakette trotz blinkender ESP-Warnleuchte?

Und jetzt das eigentlich interessante, was sich beim Werkstattbesuch herausgestellt hat: im Fahrzeugschein steht, dass der nächste HU-Termin in 11/2010 ist, die Zulassungsstelle hat aber die grüne Plakette mit Termin 11/2012 geklebt 😎! Jetzt die Frage: Ist die Plakette bindend oder wird das irgendwo registriert, wann ein Fahrzeug zur HU muss?

Vielen Dank schon mal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Bei der Prüfstation welche die HU durchführt, verhängen keine Strafe.
Eine OWi kann aber bei einer Verkehrskontrolle erfolgen wenn die HU lt. Prüfbericht abgelaufen ist, mehr als 8 Monate überzogen kostet dies bei einem PKW 40,-€ und 2 Punkte.
Das wollte ich wissen... Die Strafen sind allerdings ein bisschen höher, da ja die HU und die AU überzogen werden.

Nein die OWi ist nicht höher.

Das was du gepostet hast, betrifft Fahrzeuge welche einer Sicherheitsprüfung unterliegen z.B. KOM, dort gibt es bereits einen Punkt bei Überschreitung ab 2 Monaten.

Aber nichts desto trotz, fahr pünktlich zur HU lt. HU-Prüfbericht, und lass vorher den Fehler der ESP Kontrollleuchte i.O. bringen, dies wird als Mangel eingestuft welcher zur Nichterteilung der Plakette führt.

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Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Klar kann der Mangel auch mit gültiger HU auftauchen. Aber eine nichtdurchgeführte HU ist ein Verstoß gegen die Halterpflichten, dann ein Mangel der vermutlich bei der HU aufgefallen wäre ... und schwups hat man eine kleine Erklärungsnot.

Als Fahrzeugführer ist man IMMER verplichtet für einen ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs zu sorgen - unabhängig von einer gültigen HU-Plakette. Desshalb ist es das für die Versicherung völlig unerheblich und hat in keiner Weise Konsequenzen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Ich muss euch leider enttäuschen, denn keine Aussage stimmt bis jetzt 100%ig.

Punkt 1: Die Angaben im Bericht und die Plakette sagen beide gar nichts aus. Es zählt das Datum, was beim TÜV/Dekra oder sonstigen Prüfstationen im Computer gespeichert ist. Ohne diese Speicherung wird der HU-Bericht auch nicht ausgedruckt.

Punkt 2: Die aufgeklebte Plakette ist nicht 100%ig Bindend. Der TÜV/Dekra hat zwar die Aufgabe ihre Plaketten gut zu sichern, aber trozdem gehen mal welche "verloren", weil die Deppen einige dieser netten Aufkleber in der Schublade unter dem "AU-Bildschirm" aufbewaren. Guckt da mal genauer hin, wo einige Prüfer die ihre Dinger herholen. Nur die freien Prüfer passen 100%ig drauf auf, aber "normale Angestelte" machen es sich gerne einfach.

Punkt 3: Man kann Geld täuschungs echt aussehen lassen, und das trift auch auf die HU-Bescheinigung zu. Selbst das Scheckheft wird gerne gefälscht um ein Auto besser verkaufen zu können. Früher musste man HU/AU-Berichte mit sich rumführen, damit die Polizisten dort nachfragen konten, wo sie azsgestelt wurde. Das mitführen braucht man seit einem Jahr nicht mehr, weil die Computer nun vernetzt sind. Man sollte die Berichte aber trozdem gut abheften.

In diesem Fall ist das Datum des HU-Berichts im Computer vermerkt, und somit gillt dieses Datum.

Bei einer Polizeikontrolle gibt es nur die "normalen" Strafen wegen Überziehung. Eine Anzeige wegen Urlundenfälschung gibt es selbst dann nicht, wenn man die Plakette unrechtmäßig erworben hat. (Außer man bastelt sich seine eigene am PC, die als Fälschung erkennbar ist). Auch wenn Knöllchenmäßig nichts schlimmeres passiert als eine Überziehung muss man sich bei der Kontrolle wirklich dumme Fragen anhören. Es kann zwar passieren, das eine Anzeige wegen Urkundenfälschung aufgenommen wird, aber das Verfahren wird schnell wieder eingestellt.

Auch wenn es schriftlich nicht auf der Rechnung/dem Bericht steht, am Ende hat der Fahrzeugbesitzer die Pflicht zu prüfen, ob alles richtig eingetragen/aufgeklebt wurde.

Oh Mann, was ein Blödsinn.... Sowas glattes hab ich lange nicht mehr gehört. Vor allem, daß normale Angestellte nicht auf ihre Plaketten aufpassen...

Hab lange nicht mehr so gelacht.

Plakette ist der eigentliche Verwaltungsakt. Alles Andere ist Quatsch.

Gardiner

@gardiner: Eine kleine Bitte, man muss nicht für drei Zeilen Kommentar einen kompletten Post in voller Länge zitieren, das macht das Lesen doch etwas mühsam.

Zum anderen, belege deine Aussagen doch auch mal mit irgendwelchen Quellen und/oder Vorschriften, ausser dass du hier alles pauschal als "Blödsinn" abtust, kam noch nicht so besonders viel...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


@gardiner: Eine kleine Bitte, man muss nicht für drei Zeilen Kommentar einen kompletten Post in voller Länge zitieren, das macht das Lesen doch etwas mühsam.

Zum anderen, belege deine Aussagen doch auch mal mit irgendwelchen Quellen und/oder Vorschriften, ausser dass du hier alles pauschal als "Blödsinn" abtust, kam noch nicht so besonders viel...

Gruß Tecci

ok., Du hast Recht, ich werde mich bessern. Ich bin nur verärgert, wenn mir permanent irgendwelche Laien sagen, wie ich meinen Job zu tun habe. Ich habe das mehrfach am Tag, daß Leute reinkommen und dogmatisch sagen: "Das ist so und so...", obwohl es Quatsch ist. Das ist aber so alt wie der Unsinn, der immer wieder gepostet wird, daß nämlich, wenn eine ABE für ein Teil vorliegt (z.B. Rad-Reifenkombination), keine "Abnahme" erfolgen muß.

Hier also mal was zum Thema "Verwaltungsakt" (Quelle: RAR Rebler)

Rechtsnatur der Plakettenzuteilung und der Plakette, Rechtsweg

Die Zuteilung der Plakette ist ein Verwaltungsakt i. S. des § 35 VwVfG bzw. der entsprechenden Landesgesetze. Die StVZO knüpft an die Erteilung bzw. Versagung der Prüfplakette unmittelbar rechtliche Wirkungen (z. B. § 29 Abs. 7 Satz 2 StVZO: Befindet sich an einem Fahrzeug keine gültige Prüfplakette, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen). Damit berührt sie unmittelbar den Rechtskreis des Kraftfahrzeughalters und ist als Verwaltungsakt zu bewerten[42]. Deshalb ist bei (diesen öffentlich-rechtlichen) Streitigkeiten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (§ 40 VwGO)[43]. Richtige Klageart bei Ablehnung der Plakettenerteilung ist die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 VwGO) mit vorgeschaltetem Widerspruchsverfahren (§ 68 VwGO). Fraglich ist allerdings, wer die zuständige Widerspruchsbehörde und der richtige Klagegegner ist. Grundsätzlich wäre es denkbar, den jeweiligen Sachverständigen, die „hinter“ ihm stehende Überwachungsorganisation oder den beleihenden Staat (Zulassungsbehörde) zu verklagen[44]. Mit Urteil vom 11.02.74[45] hat der VGH München entschieden, dass in Verwaltungsstreitsachen wegen Versagung der Prüfplakette durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bei der Untersuchung nach § 29 StVZO die Klage gegen den Technischen Überwachungsverein zu richten ist, bei dem der Sachverständige oder Prüfer angestellt ist. Nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sei die Klage gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft zu richten, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen habe. Nach dem Sinne dieser Regelung solle jeweils diejenige juristische Person in die verantwortliche Rolle des Beklagten verwiesen werden, deren Organe durch ihr Handeln oder Unterlassen Anlass zur Klage gegeben hätten. Da die Sachverständigen und Prüfer nach dem KfSachVG wie eine Behörde in die Organisation der technischen Überwachungsvereine eingebunden seien, sei auch der TÜV richtiger Beklagter. Da Aufsichtsbehörde in diesem Fall das Wirtschaftsministerium des Landes und damit eine oberste Landesbehörde war , wäre Widerspruchsbehörde der TÜV selbst gewesen (§ 73 Abs. 1 Nr. 2 VwGO)[46]. Sofern der Beliehene (i. d. R. also die Organisation, zu der der Prüfer gehört) - wie hier- einen Verwaltungsakt erlässt, dürfte es wohl richtig sein, den Beliehenen selbst als richtigen Klagegegner anzusehen[47].

Die Plakette selbst ist eine Urkunde i. S. des § 267 StGB[48]. Auch wenn die Prüfplakette nur aus einzelnen Zahlen in einer bestimmten Anordnung sowie einer Farbe besteht, lässt sich ihr doch eine Gedankenerklärung entnehmen. Es ist anerkannt, dass die Gedankenerklärung nicht aus einem Schrifttext bestehen muss, sondern auch aus Zeichen bestehen kann, die zwar nicht aus sich selbst heraus sprechen, jedoch mit Hilfe besonderer Auslegungsbehelfe (z. B. Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung) eine Gedankenerklärung des Ausstellers vermitteln. Entscheidend ist nur, dass den genannten Zeichen wortvertretende Bedeutung zukommt. Sobald die Prüfplakette am Kennzeichen angebracht ist (vgl. § 29 Abs. 2 Satz 2 StVZO), beweist diese gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVZO, wann das Fahrzeug, dem das Kennzeichen zugeteilt wurde, zur nächsten HU vorgeführt werden muss, wobei sich der Bedeutungsinhalt der Plakette aus der Anlage IX zur StVZO erschließt (sog. zusammengesetzte Urkunde). Sie dient auch zu Beweiszwecken im Rechtsverkehr; denn wenn sich an dem Fahrzeug keine oder keine gültige Plakette befindet, so ist die Zulassungsbehörde gem. § 29 Abs. 7 Satz 4 StVZO berechtigt, den Betrieb des Fahrzeugs zu untersagen oder zu beschränken. Die Prüfplakette lässt auch ihren Aussteller erkennen. Der Urheber ist gem. § 29 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 StVZO aus dem Inhalt der Eintragung im Fahrzeugschein zu ersehen.

Wer nochmal komplett lesen will:

http://www.praxisverkehrsrecht.de/rebler.htm

Ist zwar schon bissel älter der Artikel und in Bezug auf die AU nicht mehr up to date, aber ansonsten finde ich ihn ganz gut.

Grüße der Gardiner

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Der Atikel hat aber irgendwie nichts mit dem Thema an sich zu tun.

Währe die nächste Untersuchung 2012 und man klebt nur eine für 2011 drauf kann man die Richtigstellung anfordern. Genau so als wenn vergessen wird die Plakette zu wechseln, obwohl der wagen die Prüfung bestanden hat. Praktisch ein Fehler zu Lasten des Kunden.

Hier geht es aber um genau das Gegenteil.

Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass es dem TE letzdendlich nur darum geht, sich zwei Jahre um die HU-Untersuchung zu drücken.

Fakt ist, die HU-Plakette wurde für 2012 durch die Zulassungsstelle irrtümlich geklebt. Wurde vom TE selber erklärt.

In der Zulassungsbescheinigung steht nächste HU im Jahr 2010.

Das alles ist dem TE bekannt, der ja auch den HU-Bericht mit nächster HU 2010 hat.

Also, was soll die ganze Aktion, außer Zeitverschwendung?

Er soll zur HU und sie bestehen oder nicht.

Das ist meine Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass es dem TE letzdendlich nur darum geht, sich zwei Jahre um die HU-Untersuchung zu drücken.

....genau das war der Plan bzw. Hintergrund der Frage...., aber war wohl nix!

Wobei dem TE mit dem obigen Eingeständnis die Verkehrssicherheit dann wohl eher nachrangig ist....

Eigentlich kann man das Thema somit als erschöpft betrachten.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Wobei dem TE mit dem obigen Eingeständnis die Verkehrssicherheit dann wohl eher nachrangig ist....

....das möchte ich so nicht stehen lassen! Das betroffene Auto ist in einem top Zustand, hat im März neue Reifen und Bremsen bekommen und die letzte HU "ohne erkennbare Mängel" bestanden...

Die HU ist wie vorher schon angesprochen nur eine Momentaufnahme und kein Garant dafür, dass ein Fahrzeug verkehrssicher ist! Das muss man schon noch selber sicherstellen... Und fahr mal an einem schönen Nachmittag zu einer beliebigen Prüfstelle (am besten in Gegenden mit vielen Fähnchenhändlern) und schau mal, was da alles mit frischer Plakette vom Hof fährt bzw. gib mal bei mobile in der Suche Fahrzeuge bis 500 EUR mit HU/AU ein, was da für Gurken erscheinen...

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Wobei dem TE mit dem obigen Eingeständnis die Verkehrssicherheit dann wohl eher nachrangig ist....
... die letzte HU "ohne erkennbare Mängel" bestanden...

Das ist zwei Jahre her. Da geschieht viel. Und die nächsten zwei Jahre sollten ja weggetrickst werden.

Vor diesem Hintergrund bleibe ich bei meiner Feststellung.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Wobei dem TE mit dem obigen Eingeständnis die Verkehrssicherheit dann wohl eher nachrangig ist...

Sorry, aber was ist das denn für eine selten dämliche Aussage?

Du glaubst doch nicht etwa wirklich, daß es für die Verkehrssicherheit ausreicht, alle zwei Jahre beim TÜV vorstellig zu werden. Jeder Fahrzeughalter ist dazu verpflichtet auch in der Zwischenzeit für den ordnungsgemäßen Zustand seines Wagens Sorge zu tragen - und wer seinen Kopf nicht nur dazu hat, damit es ihm nicht in den Hals regnet, der macht das auch. Wer sich also gemäß der geltenden Rechtslage um sein Auto kümmert, für den ist der TÜV-Besuch reine Geldverschwendung.

Wenn das bei Dir anders ist, dann solltest Du vielleicht mal Deine Einstellung zur Verkehrssicherheit überdenken.

....abschliessend noch das Feedback, wie es ausgegangen ist: Auto hat gestern die Plakette "ohne Mängel" bekommen und das Schöne ist, dass sich das ESP-Problem von selbst gelöst hat, da seit Abholen des Autos aus der Werkstatt (nach erfolgloser Fehlersuche), kein Lämpchen mehr blinkt.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


... und das Schöne ist, dass sich das ESP-Problem von selbst gelöst hat, da seit Abholen des Autos aus der Werkstatt (nach erfolgloser Fehlersuche), kein Lämpchen mehr blinkt.

Na, die werden bestenfalls bei der Fehlersuche irgendwo (beabsichtigt oder nicht) einen Kontakt verbessert, oder durch Wackeln einen Kabelbruch etc. nur vorübergehend überdeckt haben.

Echte Wunder sind selten, kommen aber bei Autoelektrik durchaus vor 😛.

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