HU-Plakette von Zulassungsstelle falsch erteilt

Hallo Zusammen!

Eine gute Freundin von mir hat einen Golf IV 1,6 Variant EZ 11/03 mit 70TKM und wollte eigentlich im November 2010 zur HU.... Sie hat das Auto im März diesen Jahres gekauft und zugelassen.

Leider blinkt ab und zu die ESP-Leuchte auf, obwohl das ESP einsetzt und auch Bremsen und ABS gut funktionieren. Sie fuhr also in die Werkstatt, um zu fragen, weshalb die Leuchte blinkt bzw. was die Reparatur kostet und ob sie trotz Warnleuchte ohne Reparatur durch die HU kommt... Leider wusste die Werkstatt auf keine dieser Fragen eine Antwort, weshalb ich zumindest den letzten Teil hier mal in den Raum stellen möchte: Bekommt man die HU-Plakette trotz blinkender ESP-Warnleuchte?

Und jetzt das eigentlich interessante, was sich beim Werkstattbesuch herausgestellt hat: im Fahrzeugschein steht, dass der nächste HU-Termin in 11/2010 ist, die Zulassungsstelle hat aber die grüne Plakette mit Termin 11/2012 geklebt 😎! Jetzt die Frage: Ist die Plakette bindend oder wird das irgendwo registriert, wann ein Fahrzeug zur HU muss?

Vielen Dank schon mal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Bei der Prüfstation welche die HU durchführt, verhängen keine Strafe.
Eine OWi kann aber bei einer Verkehrskontrolle erfolgen wenn die HU lt. Prüfbericht abgelaufen ist, mehr als 8 Monate überzogen kostet dies bei einem PKW 40,-€ und 2 Punkte.
Das wollte ich wissen... Die Strafen sind allerdings ein bisschen höher, da ja die HU und die AU überzogen werden.

Nein die OWi ist nicht höher.

Das was du gepostet hast, betrifft Fahrzeuge welche einer Sicherheitsprüfung unterliegen z.B. KOM, dort gibt es bereits einen Punkt bei Überschreitung ab 2 Monaten.

Aber nichts desto trotz, fahr pünktlich zur HU lt. HU-Prüfbericht, und lass vorher den Fehler der ESP Kontrollleuchte i.O. bringen, dies wird als Mangel eingestuft welcher zur Nichterteilung der Plakette führt.

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Zum Thema Verwaltungsakt: Das ist ein prekärer Fall und nicht ganz einfach. Vor Allem deswegen nicht, da Verwaltungsrecht Landessache ist und sich somit von Bundesland zu Bundesland mehr oder weniger unterscheidet.

Für Diejenigen von euch aus dem Bereich Baden-Württemberg könnte ich als Mitternachtslektüre die §§ 44-48 LVwVfG BW empfehlen.

Da es keine Rechtsgrundlage für eine Frist von 4 Jahren für die HU gibt ist der VA fehlerhaft.

Ein paar Zitate: § 47 Abs. 3 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
"Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung emgedeutet werden."

Auch begünstigende, fehlerhafte Verwaltungsakte können gem. § 48 LVwVfG BW unter Beachtung bestimmter Formvorschriften zurückgenommen oder gem. § 45 LVwVfG BW geheilt werden.

Ich muss euch leider enttäuschen, denn keine Aussage stimmt bis jetzt 100%ig.

Punkt 1: Die Angaben im Bericht und die Plakette sagen beide gar nichts aus. Es zählt das Datum, was beim TÜV/Dekra oder sonstigen Prüfstationen im Computer gespeichert ist. Ohne diese Speicherung wird der HU-Bericht auch nicht ausgedruckt.

Punkt 2: Die aufgeklebte Plakette ist nicht 100%ig Bindend. Der TÜV/Dekra hat zwar die Aufgabe ihre Plaketten gut zu sichern, aber trozdem gehen mal welche "verloren", weil die Deppen einige dieser netten Aufkleber in der Schublade unter dem "AU-Bildschirm" aufbewaren. Guckt da mal genauer hin, wo einige Prüfer die ihre Dinger herholen. Nur die freien Prüfer passen 100%ig drauf auf, aber "normale Angestelte" machen es sich gerne einfach.

Punkt 3: Man kann Geld täuschungs echt aussehen lassen, und das trift auch auf die HU-Bescheinigung zu. Selbst das Scheckheft wird gerne gefälscht um ein Auto besser verkaufen zu können. Früher musste man HU/AU-Berichte mit sich rumführen, damit die Polizisten dort nachfragen konten, wo sie azsgestelt wurde. Das mitführen braucht man seit einem Jahr nicht mehr, weil die Computer nun vernetzt sind. Man sollte die Berichte aber trozdem gut abheften.

In diesem Fall ist das Datum des HU-Berichts im Computer vermerkt, und somit gillt dieses Datum.

Bei einer Polizeikontrolle gibt es nur die "normalen" Strafen wegen Überziehung. Eine Anzeige wegen Urlundenfälschung gibt es selbst dann nicht, wenn man die Plakette unrechtmäßig erworben hat. (Außer man bastelt sich seine eigene am PC, die als Fälschung erkennbar ist). Auch wenn Knöllchenmäßig nichts schlimmeres passiert als eine Überziehung muss man sich bei der Kontrolle wirklich dumme Fragen anhören. Es kann zwar passieren, das eine Anzeige wegen Urkundenfälschung aufgenommen wird, aber das Verfahren wird schnell wieder eingestellt.

Auch wenn es schriftlich nicht auf der Rechnung/dem Bericht steht, am Ende hat der Fahrzeugbesitzer die Pflicht zu prüfen, ob alles richtig eingetragen/aufgeklebt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von schipplock


nicht, wenn sie nicht wirklich die HU gemacht hat. Da du meinen Beitrag ja anscheinend gelesen hast und trotzdem noch fragst, gehe ich davon aus, dass kein Pruefbericht vorliegt und du auch nicht weisst, wo der Wagen die HU her hat.
Gratulation!
....der Prüfbericht vom TÜV Nord aus 11/2008 existiert noch; dieser wurde zur Zulassung auch vorgelegt und der nächste Termin zur HU/AU im Fahrzeugschein richtig vermerkt... Lediglich die Plakette wurde von der Zulassungsstelle Dachau falsch geklebt, da anstelle 11/2010 eben 11/2012 geklebt wurde!

Das bedeutet also, daß Deine Freundin - nichts ahnend- dann im Nvember 2012 zur HU fahren würde. Also eine Überziehung von 2 Jahren!!!!

Kann man nur wünschen, daß in dieser Zeit mit dem Fahrzeug kein Unfall passiert.

Zitat:

Original geschrieben von quali


Das bedeutet also, daß Deine Freundin - nichts ahnend- dann im Nvember 2012 zur HU fahren würde. Also eine Überziehung von 2 Jahren!!!!

Kann man nur wünschen, daß in dieser Zeit mit dem Fahrzeug kein Unfall passiert.

Wie heißt es so schön.

Unwisenheit schützt vor Strafe nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von quali


Das bedeutet also, daß Deine Freundin - nichts ahnend- dann im Nvember 2012 zur HU fahren würde. Also eine Überziehung von 2 Jahren!!!!

Kann man nur wünschen, daß in dieser Zeit mit dem Fahrzeug kein Unfall passiert.

Wie heißt es so schön.
Unwisenheit schützt vor Strafe nicht.

Ganz genau!!

Vielleicht sehen die kontrollierenden Polizisten von einer drastischen Strafe ab, weil sie wissen, daß weibliche Fahrer/Fahrzeugeigentümer sich nicht so mit Formalien auskennen. Und meinem, die Plakette sei DAS Äußere auf das es ankommt, wie eben bei den Damen auch. 😉😕

Auch wenn ich mich jetzt auf Vorurteile berufe glaube ich, das eine Frau eher auf den Prüfbericht guckt um das nächste Datum nachzugucken, und Männer gucken auf die Plakette. Es gibt sogar Frauen, die sich beschwerden, weil die Plakette "verkehrtherum" aufgeklebt wurde, und die Jahreszahl ja nun auf dem Kopf, oder ganz schräg steht...

Ein Auge zudrücken werden sie nicht, dann müssten ja Frauen die Fahrprüfung viel eher bestehen, weil es halt "nur" Frauen sind. 😉

Zitat:

Es gibt sogar Frauen, die sich beschwerden, weil die Plakette "verkehrtherum" aufgeklebt wurde, und die Jahreszahl ja nun auf dem Kopf, oder ganz schräg steht...

lol 🙂.

Zitat:

Original geschrieben von quali


Das bedeutet also, daß Deine Freundin - nichts ahnend- dann im Nvember 2012 zur HU fahren würde. Also eine Überziehung von 2 Jahren!!!!

....das wäre sie vermutlich, wenn die Werkstatt sie nicht drauf hingewiesen hätte und die Anfrage hier bei MT nicht nahegelegt hätte, dass man tunlichst doch in 2010 zur HU fahren sollte...

Zitat:

Kann man nur wünschen, daß in dieser Zeit mit dem Fahrzeug kein Unfall passiert.

...weil sonst was passiert wäre?

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


...weil sonst was passiert wäre?

Weil das deutliche Überziehen dann auffallen könnte mit entsprechenden Bußgeldern. 😉

Oder das Auto dann mal genauer unter die Lupe genommen wird ob evtl. technische Mängel (mit)ursächlich für den Unfall sein könnten.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Oder das Auto dann mal genauer unter die Lupe genommen wird ob evtl. technische Mängel (mit)ursächlich für den Unfall sein könnten.

....und das strafrechtliche Konsequenzen hätte? Tschuldigung, steh grade aufm Schlauch...

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Oder das Auto dann mal genauer unter die Lupe genommen wird ob evtl. technische Mängel (mit)ursächlich für den Unfall sein könnten.
....und das strafrechtliche Konsequenzen hätte? Tschuldigung, steh grade aufm Schlauch...

Wenn beim Unfall ein Mangel gefunden wird, wo der wagen beim TÜV durchgefallen währe ist das ganz böse. Gibt tierisch viel Stress mit Versicherrung (zahlt nicht sofort und auch nicht alles) und Polizei. Es ist halt genau das gleiche als wenn der Wagen normal ohne TÜV fahren würde, und der Fahrzeughalter darüber bescheid weiß.

Eine Diskussion, ob man mit dem Tüv in diesem Fall bis 2012 warten könnte ist die gleiche Diskussion, als ob man überhaupt zum TÜV muss.

Zitat:

Wenn beim Unfall ein Mangel gefunden wird, wo der wagen beim TÜV durchgefallen währe ist das ganz böse.

die Prueforganisation macht auch nur eine Momentaufnahme des Zustands und ein spaeterer Mangel kann eigentlich auch mit gueltiger HU vorhanden sein.

Aber hier gibt es nichts zu diskutieren. Die Karre muss zum Tuev und fertig 🙂. Da muss man auch keinen Anwalt einschalten oder so *lol*.

Kann mal jemand sagen, der bei Tuev, Dekra, Kues und Konsorten arbeitet, ob es in 2008 ueberhaupt schon Plaketten fuer 2012 gab?

Zitat:

Original geschrieben von schipplock


Kann mal jemand sagen, der bei Tuev, Dekra, Kues und Konsorten arbeitet, ob es in 2008 ueberhaupt schon Plaketten fuer 2012 gab?

....die Plakette wurde im März 2010 bei Zulassung/Ummeldung des Fahrzeuges geklebt....

Versicherungstechnisch würde ich mir jetzt nicht allzu grosse Sorgen machen, weil selbst wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen Mangel und Unfall besteht, die Haftpflich erst mal komplett leisten würde, aus der Teilkasko nicht wirklich Geld zu erwarten ist und die Regressmöglichkeit des Versicherers wohl eher begrenzt sein dürfte..., aber die Frage hat sich ja ohnehin erledigt!

Zitat:

Original geschrieben von schipplock


die Prueforganisation macht auch nur eine Momentaufnahme des Zustands und ein spaeterer Mangel kann eigentlich auch mit gueltiger HU vorhanden sein.

Kann mal jemand sagen, der bei Tuev, Dekra, Kues und Konsorten arbeitet, ob es in 2008 ueberhaupt schon Plaketten fuer 2012 gab?

1) Klar kann der Mangel auch mit gültiger HU auftauchen. Aber eine nichtdurchgeführte HU ist ein Verstoß gegen die Halterpflichten, dann ein Mangel der vermutlich bei der HU aufgefallen wäre ... und schwups hat man eine kleine Erklärungsnot.

2) Nein, mehr als 2 Jahre klebt man als Prüfer ja nicht. Daher bekommt ein Prüfer auch normalerweise nur die zugeteilt die er auch aktuell verkleben kann und darf. Zumindest bei uns bekommt man nichts anderes in die Hand.

Und in diesem Fall hatte ja die Zulassungsstelle die verkehrte Plakette geklebt.

Und in der Zulassungsbescheinigung steht ja das richtige Datum der HU-Fälligkeit drin. Und dies ist ein amtliches Dokument.

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