HU nicht bestanden, Geschwindigkeitsindex der Reifen zu gering
Hallo,
da bei MT im Scirocco-Forum wenig los ist, schreibe ich mal hier:
Heute habe ich mal das trockene Wetter genutzt um mit meinem Scirocco II GTI (siehe Sig.) zum TÜV Garching zur HU zu fahren.
Dann kam der Hammer: Der Wagen (100 % original) ist mit 190 km/h eingetragen, montiert sind die werksseitigen VW Tarantula-Felgen mit 175 70 R13T - also zugelassen bis 190 km/h. Aber 190 km/h sind nicht gleich 190 km/h - habe ich heute gelernt.
Plakette nicht zugeteilt, weil Geschwindigkeitsindex zu gering, auf die Angabe im Fahrzeugschein müssen noch 6 % addiert werden.
Ich bin jetzt echt baff. Selbst der Prüfer zog sich 5 min. zur Beratung mit seinen Kollegen zurück, um mich dann mit dem Ergebnis zu konfrontieren.
Habt ihr so was schon mal gehört? Ist das so? Auf was soll man beim Reifenkauf achten, wenn nicht mal auf einfache Zahlen?
Es gibt ja kaum Reifen in der Größe mit Index H.
Gibt es evtl. Ausnahmeregelungen auf die man sich berufen kann?
Viele Grüße
René
Beste Antwort im Thema
@Himeno: Meinst Du nicht, Du reißt hier den Koffer etwas weit auf?
Der TE hat nach dem Kauf nicht gleich gemerkt, dass der Vorbesitzer die falschen Reifen montiert hat, weil er die entsprechende Regelung nicht kannte (wird wohl beim überwiegenden Teil der Autofahrer so sein) und hat lediglich gefragt, ob es evtl. eine Regelung (ähnlich der für die Winterreifen) gibt, die es ihm erlaubt die Reifen, die er nun schonmal hat (und die er wahrscheinlich eh nie "ausfährt"😉, legal zu behalten und zu fahren.
Kein Grund ihm hier derart ans Bein zu pissen.
59 Antworten
W ist 270.
das er es rechtlich braucht ist klar, braucht man nicht zu diskutieren. nur meinen einige wohl das ein T reifen, welcher ja bis 190km/h zugelassen ist, bei genau 191km/h weg fliegt. wenn das so wäre, dann müsste es am tag ja 4 mal soviele unfälle geben wie normal.
viel eher geht ein reifen fliegen wenn man mit viel zu wenig luftdruck fährt und sich dadurch der reifen unnötigt am auf heizen ist oder aber die experten die grundsätzlich bordstein hoch und runter knallen. aber nicht wenn man mal 20km/h schneller fährt als das was auf dem reifen steht.
Dan bast es e , jetzt hab ich einen W drauf
185/60/14 gehen aber auch in Sachen Original, ich hatte einen 81er GT (2er) mit orig. 14" Alufelgen (Auslieferungszustand) - Also wäre das kein Bruch ...
Zitat:
@Golf2_1.6 schrieb am 20. Januar 2015 um 07:57:54 Uhr:
W ist 270.das er es rechtlich braucht ist klar, braucht man nicht zu diskutieren. nur meinen einige wohl das ein T reifen, welcher ja bis 190km/h zugelassen ist, bei genau 191km/h weg fliegt. wenn das so wäre, dann müsste es am tag ja 4 mal soviele unfälle geben wie normal.
viel eher geht ein reifen fliegen wenn man mit viel zu wenig luftdruck fährt und sich dadurch der reifen unnötigt am auf heizen ist oder aber die experten die grundsätzlich bordstein hoch und runter knallen. aber nicht wenn man mal 20km/h schneller fährt als das was auf dem reifen steht.
das mit 191 war übertrieben aber sollte nur deutlich machen warum der reifenindex.
ein 190er reifen hält kurz auch mehr als 190 aus aber nicht wirklich lange.
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Zitat:
@konversationslexikon schrieb am 18. Januar 2015 um 10:22:24 Uhr:
Top Idee!Zitat:
@einsatzleiter-horst schrieb am 18. Januar 2015 um 05:35:05 Uhr:
mach doch einfach tüv mit andren felgen und reufen un dann haust wieder deine tarantulla felegen und reifen drauF???
Um dann im Falle eines Unfallsschadens, bei dem es einen kausalen Zusammenhang mit in Frage gestellter unzulässiger Bereifung gibt, prozentual in Regress genommen zu werden.
Was insbesondere bei einem Vorfall mit Personenschaden eine ganz ganz (finanziell) spannende Angelegenheit für den Rest seines Lebens werden kann...Yyiiiehhhhaaaah!
Was soll das für ein lächerlicher Quark sein? Bei einem Unfall mit >190 bleiben weder vom Auto noch vom Reifen wirklich viel über, also völlig egal. Welchen kausalen Zusammenhang sollte es beispielsweise bei einem Unfall mit Tempo 50 geben?
Ich würde schon alleine um dem TÜV eine reinzuwürgen wir irgendwelche 14 Zöller ranmontieren, die nachprüfgebühr bezahlen und mit ruhigem Gewissen die alten Reifen wieder aufziehen. Wir reden hier von ein paar km/h, anders wäre es jetzt wenn der Wagen bis 240km/h fahren würde.
Hmm, inwiefern unterscheiden sich eigentlich nun Autos vor und nach EZ vom 1.Mai 2009 bzgl der baubedingthöchstgeschwindigkeit(bbh)+Reifenindex weiss das einer?
Vorab, meine persönliche Meinung ist, es sollte alles seine Richtigkeit haben und TÜV Konform, da man ja so eigentlich gesehen sonst seine Betriebserlaubnis verliert, aber das spielt jetzt mal keine Rolle 😁 Es geht mir mal jetzt ums Thema.
Meine Frage wo ist der Unterschied zwischen einem Auto mit EZ vor 2009 und danach?
Wenn ich ein Auto hätte mit einer bbh von 190 habe, aber EZ vor Mai 2009, brauch ich ja durch die Formel zur Berechnung größer als T.
Aber nach EZ 2009 mit einer bbh reicht ja T aus.
Sind die Autos ab 2009 alle elektronisch abgeriegelt das sie nicht Schneller tuckern als 190 und die älteren packen durch Rückenwind/Bergab mehr?
Weil wenn ich mit einem Auto vor der genannten EZ 190 Fahre oder nach der EZ macht ja kein Unterschied für mich als laien mit T Reifen :>
Ich weiss das die bbh nicht alleine ausschlaggebend sind sondern zusätzlich noch vom Auto-Hersteller-Angaben eingehalten werden müssen, aber wenn man mal das ausser acht lässt sofern möglich?
Hab meinen Golf noch nie auf die bbh bekommen, haben mir immer 2-3km/h laut GPS gefehlt :\
Zitat:
Wenn ich ein Auto hätte mit einer bbh von 190 habe, aber EZ vor Mai 2009, brauch ich ja durch die Formel zur Berechnung größer als T.
Aber nach EZ 2009 mit einer bbh reicht ja T aus.
Bei den neuen Fahrzeugen steht dann statt 190 z. B. 197 im Schein.
Wieviele Autos mit EZ >2009 haben denn noch 13"? Und wieviele davon fahren 190? 😉
Zitat:
Was soll das für ein lächerlicher Quark sein? Bei einem Unfall mit >190 bleiben weder vom Auto noch vom Reifen wirklich viel über, also völlig egal. Welchen kausalen Zusammenhang sollte es beispielsweise bei einem Unfall mit Tempo 50 geben?
Mitnichten Quark ...
Das Fahrzeug hat mit falscher Bereifung keine Betriebserlaubnis und somit auch keinen Versicherungsschutz mehr (Haftplicht). Da spielt die Geschwindigkeit keine Rolle. Da musst Du nicht mal selber Schuld an einem Unfall sein und wirst zum gefundenen Fressen für den gegnerischen Anwalt.
Zitat:
Ich würde schon alleine um dem TÜV eine reinzuwürgen wir irgendwelche 14 Zöller ranmontieren, die nachprüfgebühr bezahlen und mit ruhigem Gewissen die alten Reifen wieder aufziehen. Wir reden hier von ein paar km/h, anders wäre es jetzt wenn der Wagen bis 240km/h fahren würde.
Dem TÜV eine reinwürgen? Warum? Weil der Halter nicht in der Lage ist, eine korrekte und zugelassene Bereifung zu montieren? Sowohl beim Golf als auch Scirocco 1 GTI ist die H-Bereifung in dem Papieren eingetragen als Sommerbereifung, wie komm ich da als Halter überhaupt auf die Idee, einen "langsameren" Reifen zu montieren?
BKatV Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten Absatz 214a.2 ist bekannt? Kostet normal mindestens 90 Euro plus einen Punkt (Regelsatz gemäß Stand 05/2014). Zuzüglich Verwaltungskosten und ggf. Kosten für erneute Wiedervorführung sowie Wiederzulassung (im Falle einer amtlichen Stilllegung).
Allerdings geht der BKatV von Fahrlässigkeit aus. Hier allerdings wäre Vorsatz im Spiel, da die unzulässige Bereifung ja nun bereits aktenkundig ist.
Zitat:
@CO2Bonze schrieb am 20. Januar 2015 um 15:26:20 Uhr:
Wenn ich ein Auto hätte mit einer bbh von 190 habe, aber EZ vor Mai 2009, brauch ich ja durch die Formel zur Berechnung größer als T.
Also ich hatte vor Jahren mal einen Golf 6 1,2Turbo als Mietwagen, da war definitiv irgendwas gemacht um die Geschwindigkeit zu begrenzen. Der lief im leichten Gefälle 195 (laut digitaler Anzeige) und das wurde steil bergab kein einziges km/h mehr... Auf 1100 Autobahnkilometern mehrmals probiert.
warum sträubt man sich so reifen mit dem richtigen geschwindigkeits index anzubauen?
waren die nankang etwa so billig?
kostet einen ordentliche zu viel weil die brieftasche zu klein ist?
wenn man schon kein geld für reifen hat dann sollte man das auto gleich verkaufen denn autos kosten nunmal!
mit reifen spasst man nicht!
man sollte mal dran denken wenn bei 190 und mehr der reifen platzt was dann passiert?
dieser index hat seinen grund und auch warum in den papieren der mit eingetragen ist.
Wer den TÜV/DEKRA beschei....., beschei... sich selber.
Und Leute die nur für die HU andere Räder benutzen gehört der Lappen eh weggenommen.
Machen kann man vieles aber wenn mal was ist (zB Personenschaden) macht euch der Staatsanwalt fertig.
.
Hallo zusammen,
erstmal danke für die rege Beteiligung!
@ Himeno:Zitat:
@Himeno schrieb am 20. Januar 2015 um 18:25:39 Uhr:
warum sträubt man sich so reifen mit dem richtigen geschwindigkeits index anzubauen?
waren die nankang etwa so billig?
kostet einen ordentliche zu viel weil die brieftasche zu klein ist?
wenn man schon kein geld für reifen hat dann sollte man das auto gleich verkaufen denn autos kosten nunmal!...
Was soll der dumme Beitrag? Zitiere doch bitte den Satz in dem ich geschrieben habe, dass ich Geld sparen will und deshalb billige Reifen kaufe. Nimm dir doch bitte das nächste Mal die Zeit alles ordentlich durchzulesen und nicht gleich hier solch dämliche Unterstellungen zu posten!
@ NixWit:
Ich habe die Reifen nicht gekauft oder montiert (habe ich übrigens auch nirgendwo geschrieben), die waren vor zwei Jahren auf dem Auto bereits drauf als ich es mit frischer H-Zulassung und HU gekauft habe. Dieser Prüfer hat es wohl übersehen, der jetzige nicht.
In meinen 18 Jahren als Autofahrer ist diese Regelung mit den Reifengeschwindigkeiten komplett an mir vorbeigegangen, daher war ich auch so verwundert darüber und habe das hier mal angesprochen.
Auch bin ich mir bewusst, was nicht zugelassene Reifen für rechtliche Konsequenzen haben, daher habe ich auch nicht um eine Rechtsberatung gebeten.
Viele Grüße
René
sorry du bist doch derjenige der rumreitet 190er reifen gehen doch bei 190 und möglichkeiten suchst dich vor neuen reifen zu drücken um tüv zu bekommen.
ich zitiere dich aus deinen anfangspost und einen weiteren:
Zitat:
Es gibt ja kaum Reifen in der Größe mit Index H.
Gibt es evtl. Ausnahmeregelungen auf die man sich berufen kann
?
Zitat:
Ich zweifle die Entscheidung des Prüfers auch nicht an, ich wollte hier nur informieren und eventuelle Sonderreglelungen bei Oldtimern etc. erfragen
aber geil jetzt kommt die mittlerweile uralte ausrede "war beim kauf drauf und hat Tüv gehabt also hat es mich nicht interessiert!".
sorry die ausrede ist ALT.
DU BIST FÜR den Legalen und sicheren zustand des auto verantwortlich und nicht der von dem du es gekauft hast!!!
es ist dein auto darum bist du als besitzer und als fahrer für den zustand verantwortlich!
hast du in der zeit nie dir deinen wagen genau angeschaut ob auch alles tüv konform ist oder hast du nur die papiere dir angeschaut? oder kommst du auch bei der polizei und tüv mit der ausrede "hab ich so gekauft!"
hast du net mal geschaut wie alt die reifen sind?
interessiert dich üperhaupt in welchen zustand dein auto ist oder fährst du nur damit?
18 jahre fährst du nun angeblich auto und da wirst du wohl in der zeit reifen gekauft haben oder?
ist dir da nie aufgefallen das da ein geschwindigkeitsindex steht oder hast du immer noch tachowert reifen gekauft?
oder nur den schein hingelegt und gesagt einmal neue reifen !?
und wenn du hier rumjammerst das der wagen orginal sein soll dann hättest du die richtigen reifen drauf und nicht falsche.
man nimm das geld und kauf dir neue ordentliche für deinen wagen zugelassene reifen und jammer nicht rum das du neue kaufen musst
hier http://www.reifen.com/.../175-70-R13?...
da genau die reifen die du brauchst als sommerreifen 3 gute 4 naja hersteller
http://www.reifen.com/.../175-70-R13?...
als ganzjahr sogar 10 gute hersteller.
von wegen gibts kaum reifen!
du willst ein mann sein? dazu jammerste echt zu sehr rum das du neue reifen brauchst!!
ein richtiger mann braucht jedes jahr neue reifen!!!!! ;D
Ich habe bei einem Auto mit neuer HU und H-Zulassung auf einen technisch einwandfreien Zusatnd vertraut. Die Reifengröße in der Zulassung lautet 175/70 HR 13, diese Bezeichnung gibt es heute nicht mehr - sondern 175/70 R 13 H. Mit dieser Eintragung wäre es mir vielleicht aufgefallen.
Ich bin mir bewusst, dass es passende Reifen gibt und werde diese auch wechseln, ich habe drei Kinder und werde wg. 200 EUR nichts riskieren. Was ich nicht brauche sind Belehrungen.
PS: Überleg dir mal wie du hier mit den Leuten redest, wenn du wenigstens etwas sinnvolles von dir geben würdest als nur oberlehrerhafte Vorwürfe.